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Jahangir 16.07.2010 13:44

Ich weiß nicht, warum hier ständig von übler Nachrede gesprochen wird, sogar von Juristen, die es besser wissen müssten:Huhu:


Ich kann in keinem einzigen Post üble Nachrede erkennen. Da werden lediglich Tatsachen aufgeführt, wobei ich die Posts von huibuh ohnehin nur schwer verstehe. Das fängt schon mit dem Fred Namen an.


Hier die Definition der üblen Nachrede:

Zitat:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ich würde auch nicht so sorglos mit der Behauptung ins Feld ziehen, dass eine anderer den Tatbestand erfüllt, sonst findet sich selbst schnell darin.

dude 16.07.2010 13:49

Zitat:

Zitat von ul28 (Beitrag 422076)
ändert nichts daran, dass ich die in der ausschreibung verankerte stornierungsmodalität als frechheit am kunden empfinde.

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 422082)
@ul28: Wie sollten Deiner Meinung nach die Stornierungsmodalitäten konkret aussehen?

Das ist allerdings eine gute Frage. Der Veranstalter muss planen. Wer eine Sportveranstaltung mit einer Gaststaette vergleicht, hat keinen blassen Schimmer.

Grob fahrlaessig ist das Verhalten von Roth in diesem Fall trotzdem. Fuer mich als Aussenstehenden sieht es jetzt so aus, als ob sie HuiBuh rechtliche Schritte angedroht haben.

dude 16.07.2010 13:52

@Jahangir: Ich sag' ja nicht zum ersten Mal, dass ich von Strafrecht keine Ahnung hab.

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Woran genau fehlt's?

frechdachs 16.07.2010 13:53

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 422098)
Das ist allerdings eine gute Frage. Der Veranstalter muss planen. Wer eine Sportveranstaltung mit einer Gaststaette vergleicht, hat keinen blassen Schimmer.

Grob fahrlaessig ist das Verhalten von Roth in diesem Fall trotzdem. Fuer mich als Aussenstehenden sieht es jetzt so aus, als ob sie HuiBuh rechtliche Schritte angedroht haben.

das wollte ich dir damit sagen :Cheese:

Zitat:

frechdachs


.......... sind eigentlich viele anwälte in roth am start :Lachanfall:

Volker 16.07.2010 13:55

Stornierungsmodalitäten: Fuxx hat das doch schon sehr schön formuliert:

"Der saubere Weg waere allerdings, dass die Leute ihr Geld minus eine Bearbeitungsgebuehr wiederbekommen und der Platz an den ersten Nachruecker auf der Liste geht."

Damit würde sozusagen der Schaden der durch das Nichterscheinen beim Veranstalter entsteht wiedergutgemacht und man hätte nicht das Gefühl, dass an den "No Shows" Geld verdient wird. Das wäre eine faire Lösung.

@ Superpimpf: Auch wenn man an dem WK teilnimmt und die AGBs sozusagen akzeptiert darf man doch wohl an der Weiterentwicklung des Produktes mitdiskutieren.

Skunkworks 16.07.2010 13:57

Zitat:

Zitat von ul28 (Beitrag 422076)
ändert nichts daran, dass ich die in der ausschreibung verankerte stornierungsmodalität als frechheit am kunden empfinde.


Ich finde Reiserücktrittsversicherungen auch ein Frechheit!

Da buche ich eine Urlaubsreise und zwei Tag vor Abflug will ich alles rückgängig machen und jetzt geht das nicht? Und einfach nächstes Jahr zur gleichen Zeit fürs gleiche Geld an den gleichen Ort fliegen geht auch nicht?
ICH bin doch der einzige auf der ganzen Welt, dem der Reiseveranstalter nur ein ganz klein wenig Kulanz entgegenbringen muss...

:Nee:

FinP 16.07.2010 13:58

Also üble Nachrede ist das ja nun wirklich nicht. Das ist doch Kindergarten.

Man darf sich sehr wohl über bestimmte Aspekte eines Gesamtkonzeptes beschweren und dennoch insgesamt eine positive Summe ziehen und sich anmelden. Warum auch nicht?

Um im Beispiel zu bleiben:
Die S-Klasse säuft zwar 20 Liter - was ich total doof finde - aber die Sitze sind echt super. Auf die will ich nicht verzichten, daher nehme ich den anderen Nachteil in Kauf, dränge aber trotzdem durch Meckerei auf eine Veränderung.


Wenn es tatsächlich organisatorisch nicht anders möglich ist, als die Ummeldung/Abmeldung etc. so zu regeln, wie es derzeit gemacht wird, dann ist das halt so und könnte ja auch so kommuniziert werden. Gefallen muss es einem trotzdem nicht.

Jahangir 16.07.2010 13:59

@Dude
na an der unwahren Tatsachenbehauptung. Hubuh hat doch alles so vorgetragen, wie es sich ereignet hat. Zumidest habe ich sie so verstanden, dass sie Fakten vorträgt. Jetzt lese ich nochmal den ersten Post:(

FinP 16.07.2010 14:01

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 422099)
Woran genau fehlt's?

Daran, dass es sich nicht um eine nicht nachweisbare Tatsachenbehauptung handelt.

Dass man seine Kohle nicht zurück kriegt, steht ja anscheinend irgendwo, wenn man sich anmeldet.
Und sowas scheiße zu finden ist nicht strafbar.

Huibuh 16.07.2010 14:01

Nachtrag
 
Nur zum besseren Verständnis für die Communitiy:

Meine Entschuldigung bezog sich auf die Nennung von Personen und meiner Äusserungen über diese, nicht jedoch auf die Veröffentlichung meiner Meinung und den dargestellten Sachverhalt.
Ich lasse mir a) nicht meine Meinung verbieten
und b) auch nicht die öffentliche Kundgebung es herrscht schließlich Meinungsfreiheit in Deutschland. Auch werde ich nicht anfangen um eine bereits bezahlte und mir dadurch zustehende Leistung zu betteln nur weil mir jemand unbewiesene Betrugsabsichten unterstellt und sich auf diese Weise versucht aus der Leistungserbringung zu ziehen. Wie bereits in meiner ersten Veröffentlichung dargestellt wurde von meiner Seite durchaus eine gütliche Regelung angestrebt. Ein bezahlter Startplatz steht mir nunmal zu egal ob ich Starte oder mir nur die give-aways abhole.
Über den Grund und den Inhalt des gestrigen Anrufes durch den Veranstalter könnt Ihr euch eure eigenen Gedanken machen.
Ich habe meine Meinung zur genöge veröffentlicht und werde künftig lieber bei kleineren, preisgünstigeren Veranstaltungen starten.

Linus 16.07.2010 14:02

Eine Startplatzrückgabe und -neuvergabe über Warteliste sollte doch eigentlich -gegen angemessene Bearbeitungsgebühr- machbar sein. Man könnte das ja ggf. mit der Forderung nach einem ärztlichen Attest verbinden um zu gewährleisten daß alle Anmeldungen "ernst" gemeint sind.

maifelder 16.07.2010 14:02

Zitat:

Zitat von Volker (Beitrag 422103)

"Der saubere Weg waere allerdings, dass die Leute ihr Geld minus eine Bearbeitungsgebuehr wiederbekommen und der Platz an den ersten Nachruecker auf der Liste geht."

So einfach ist das nicht, wie hoch soll die Bearbeitungsgebühr sein?

Nachher wird wieder gemeckert, dass diese zu hoch sei.

Mit einer optionalen Reiserücktritssversicherung hat sich doch ein Nebenmarkt gefunden. 15Euro latzen und Schnauze halten.

dude 16.07.2010 14:02

Zitat:

Zitat von Volker (Beitrag 422103)
"Der saubere Weg waere allerdings, dass die Leute ihr Geld minus eine Bearbeitungsgebuehr wiederbekommen und der Platz an den ersten Nachruecker auf der Liste geht."

Damit würde sozusagen der Schaden der durch das Nichterscheinen beim Veranstalter entsteht wiedergutgemacht und man hätte nicht das Gefühl, dass an den "No Shows" Geld verdient wird. Das wäre eine faire Lösung.

Und wieviel % verdient Deiner Meinung nach QCR am Startgeld? Reingewinn, Netto oder wie immer das heisst. Wenn Du nur das zurueck willst, dann waeren sie sicher einverstanden. Da machst Du aber ein langes Gesicht.

hazelman 16.07.2010 14:11

@Jahangir: Hast schon Recht!

Aber mal zum Ausgangspost zurück:

Da hat jemand die Bedingungen, unter denen die Veranstaltung läuft nicht ordentlich gelesen und beschwert sich danach, dass man keine Extrawurst im Sinne einer Kulanzregelung gebraten bekommt?

"Lernen durch (monitäre) Schmerzen!", sag ich!


Was ich nicht ganz verstehe ist der Sachverhalt bzgl. der Abmeldung & trotzdem die Goodies abgreifen wollen... wenn ich das will, also trotz Nicht-Start anreise (vll. ist der Weg ja nicht weit), dann melde ich mich nicht ab, sondern komme hin, hole die Unterlagen ab & laß den Transponder gleich da...

Wieder: Lernen durch Schmerzen!


Hinweis: Wenn jetzt alles geklärt ist, kann man von Arne den Fred löschen lassen oder zumindest die mit Geschmäckle versehenen Bemerkungen im Ausgangspost löschen.

dude 16.07.2010 14:16

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 422118)
@Jahangir: Hast schon Recht!

Hat anders ja bislang auch niemand behauptet. Ich zitiere mich selbst:

Zitat:

MaW: was HuiBuh da erzaehlt ist unlaute Nachrede oder warum der Umkehrschwung?
Der Kenner erkennt das Fragezeichen im Vorbeilesen. Natuerlich ist es keine ueble Nachrede. Daher meine Verwunderung. Eine Tatbestandsaufdroeselung haette ich dennoch gerne von den Juristen hier. Das ueberfordert mich naemlich wie Euch offensichtlich auch.
Freiwillige vor!

dude 16.07.2010 14:19

Zitat:

Zitat von Huibuh (Beitrag 422111)
Über den Grund und den Inhalt des gestrigen Anrufes durch den Veranstalter könnt Ihr euch eure eigenen Gedanken machen.

Und genau hier liegt das Problem, wenn man sich der nervenden, aber eben bezahlenden Meute nicht stellt.

Meine Gedanken jetzt: QCR hat drei Schlaeger vorbeigeschickt, die wirksam klargemacht haben, wie's weiter geht, wenn nicht...
Muss ich das mit einem Smilie versehen? Voila: ;)

neonhelm 16.07.2010 14:19

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 422098)
Der Veranstalter muss planen. Wer eine Sportveranstaltung mit einer Gaststaette vergleicht, hat keinen blassen Schimmer.

Klar finde ich Planungssicherheit als Veranstalter prima. Aber wie auch in der Gaststätte gilt: Der Kunde ist König und das muss ich mit in meine Kosten einkalkulieren. Wer das nicht macht, betreibt Sachen wohl eher als Hobby.

Meik 16.07.2010 14:22

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 422113)
So einfach ist das nicht, wie hoch soll die Bearbeitungsgebühr sein?

Schmerzhaft hoch. Was gibt das sonst für ein Chaos bei einer größeren Veranstaltung wenn sich jeder nach belieben an-, ab- und ummelden kann. Alleine damit sich nicht jeder aus Spaß an- und kurz vorher wieder abmeldet geht das kaum anders als so.

Die Kosten für den Starter sind ja da, ob er startet oder nicht. Man muss für jeden Essen, Trinken, etc. bestellen und vorhalten - egal ob verbraucht oder hinterher entsorgt. Wie will man planen wenn sich jeder mal eben kurz vorher abmelden kann? Zudem hat man kurz vor dem WK eh reichlich Stress und wenig Lust sich um diese ständigen nervigen "kann ich nicht noch" -Anfragen zu kümmern.

Für mich durchaus nachvollziehbares Verhalten der Veranstalter.

Jahangir 16.07.2010 14:23

@Dude

hat wieder mal Recht, hatte seinen Post nicht so genau gelesen und dann hat noch ein anderer was von übler Nachrede geschwafelt, was aber wirklich an den Haaren herbeigezogen war.
Wenn das alles so war, wie Hubuh vorträgt, dann gibt's auch keinen Grund für eine Entschuldigung. Ihre Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Da würde ich mich nicht beirren lassen.

Meik 16.07.2010 14:24

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 422128)
Der Kunde ist König und das muss ich mit in meine Kosten einkalkulieren.

Was ist mehr im Sinne der (meisten) Kunden. Kulanz für wenige und damit höhere Startgelder oder etwas konsequenter, planungssicherer und damit billiger?

Volker 16.07.2010 14:24

[quote=maifelder;422113)
Mit einer optionalen Reiserücktritssversicherung hat sich doch ein Nebenmarkt gefunden. 15Euro latzen und Schnauze halten.[/QUOTE]

Ein Nebenmarkt der nicht notwendig wäre, wenn die Regelungen kundenfreundlicher wären. Aber stimmt wir haben ja Krise, da müssen wir ja auch noch die armen Versicherungsgesellschaften unterstützen. :Nee:

Huibuh 16.07.2010 14:25

Nein mir wurden keine Schläger vorbei geschickt.
 
Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 422127)
Und genau hier liegt das Problem, wenn man sich der nervenden, aber eben bezahlenden Meute nicht stellt.

Meine Gedanken jetzt: QCR hat drei Schlaeger vorbeigeschickt, die wirksam klargemacht haben, wie's weiter geht, wenn nicht...
Muss ich das mit einem Smilie versehen? Voila: ;)


eines ist sicher: mir wurden keine Schläger vorbei geschickt, ich war später nur nicht mehr online und habe den Sachverhalt jetzt hoffentlich klar genug dargestellt. Mal abgesehen davon das ich immer noch nicht verstehe warum so viel hier der Meinung sind ich hätte mich abgemeldet. Auch das entspricht nicht den Tatsachen. Ich hatte eine Anfrage per e-mail gestellt und mich dann entschieden für 280,- € give-aways abzuholen mehr nicht. Oder ist Nichtstarten jetzt auch schon verboten?

Cruiser 16.07.2010 14:25

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 422118)
@Jahangir: Hast schon Recht!

Aber mal zum Ausgangspost zurück:

Da hat jemand die Bedingungen, unter denen die Veranstaltung läuft nicht ordentlich gelesen und beschwert sich danach, dass man keine Extrawurst im Sinne einer Kulanzregelung gebraten bekommt?

"Lernen durch (monitäre) Schmerzen!", sag ich!


Was ich nicht ganz verstehe ist der Sachverhalt bzgl. der Abmeldung & trotzdem die Goodies abgreifen wollen... wenn ich das will, also trotz Nicht-Start anreise (vll. ist der Weg ja nicht weit), dann melde ich mich nicht ab, sondern komme hin, hole die Unterlagen ab & laß den Transponder gleich da...

Wieder: Lernen durch Schmerzen!


Hinweis: Wenn jetzt alles geklärt ist, kann man von Arne den Fred löschen lassen oder zumindest die mit Geschmäckle versehenen Bemerkungen im Ausgangspost löschen.

Schlecht geschlafen heute?:Huhu:

Mal mit Verlaub, nur weil etwas in den Vertragsbedingungen fixiert ist, kann man sich doch trotzdem über vorhandene Mißstände beschweren!

Es gibt genügend Veranstalter, die ein Storno ermöglichen. Das kann man sogar elektronisch unterstützt realisieren...

Beschwert sich keiner, ändert sich nichts.
Ist auf jeden Fall einen Versuch wert...

@ Dude
Startgeld hin oder her, in Summe macht der Veranstalter Gewinn!
Sonst wäre die Veranstaltung pleite und nicht mehr existent.
Würden die Veranstalter die Veranstaltung nicht immens überbuchen, könnten sie auch kulanter sein. So aber geht das nicht.
Wollen wir hier auch mal nicht über Moral reden, gell?

maifelder 16.07.2010 14:25

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 422132)
Schmerzhaft hoch. Was gibt das sonst für ein Chaos bei einer größeren Veranstaltung wenn sich jeder nach belieben an-, ab- und ummelden kann. Alleine damit sich nicht jeder aus Spaß an- und kurz vorher wieder abmeldet geht das kaum anders als so.

Die Kosten für den Starter sind ja da, ob er startet oder nicht. Man muss für jeden Essen, Trinken, etc. bestellen und vorhalten - egal ob verbraucht oder hinterher entsorgt. Wie will man planen wenn sich jeder mal eben kurz vorher abmelden kann? Zudem hat man kurz vor dem WK eh reichlich Stress und wenig Lust sich um diese ständigen nervigen "kann ich nicht noch" -Anfragen zu kümmern.

Für mich durchaus nachvollziehbares Verhalten der Veranstalter.


Ich gelobe Besserung und werde meine Polemik deutlich sichtbarer machen. :Cheese:

Matthias 16.07.2010 14:26

Zitat:

Zitat von Linus (Beitrag 422112)
Eine Startplatzrückgabe und -neuvergabe über Warteliste sollte doch eigentlich -gegen angemessene Bearbeitungsgebühr- machbar sein. Man könnte das ja ggf. mit der Forderung nach einem ärztlichen Attest verbinden um zu gewährleisten daß alle Anmeldungen "ernst" gemeint sind.

Wenn es ein Rückgabemöglichkeit und Nachrücker gibt, kann der Veranstalter natürlich nicht so viele Anmeldungen akzeptieren, nämlich um so viel weniger, wie erfahrungsgemäß nicht antreten. In FFM also statt 2500 nur vielleicht 2200.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Veranstalter verzichtet auf die Einnahmen durch die fehlenden 300 Anmeldungen. Das wird wohl keiner ernsthaft glauben;
- Der fehlende Betrag wird bei den Startgebühren eingepreist.
Das kann man ja durchaus diskutieren oder fordern, und wenn genügend Leute das tun, wird es vielleicht auch irgendwann passieren. Ich sehe das ähnlich wie das Rückgaberecht im Versandhandel: Dort muss der Händler die Kosten für zurückgesendete Ware ja auch irgendwie finanzieren. Sprich: Die Waren werden teurer. Das ist insofern OK, weil der Kunde ja auch etwas davon hat.
Ich möchte nur nicht das Geheule hören, wenn tatsächlich Roth oder FFM mit dieser Begründung die Preise erhöhen.

Jahangir 16.07.2010 14:29

Zitat:

Zitat von Huibuh (Beitrag 422111)
Nur zum besseren Verständnis für die Communitiy:

Meine Entschuldigung bezog sich auf die Nennung von Personen und meiner Äusserungen über diese, nicht jedoch auf die Veröffentlichung meiner Meinung und den dargestellten Sachverhalt.
Ich lasse mir a) nicht meine Meinung verbieten
und b) auch nicht die öffentliche Kundgebung es herrscht schließlich Meinungsfreiheit in Deutschland. Auch werde ich nicht anfangen um eine bereits bezahlte und mir dadurch zustehende Leistung zu betteln nur weil mir jemand unbewiesene Betrugsabsichten unterstellt und sich auf diese Weise versucht aus der Leistungserbringung zu ziehen. Wie bereits in meiner ersten Veröffentlichung dargestellt wurde von meiner Seite durchaus eine gütliche Regelung angestrebt. Ein bezahlter Startplatz steht mir nunmal zu egal ob ich Starte oder mir nur die give-aways abhole.
Über den Grund und den Inhalt des gestrigen Anrufes durch den Veranstalter könnt Ihr euch eure eigenen Gedanken machen.
Ich habe meine Meinung zur genöge veröffentlicht und werde künftig lieber bei kleineren, preisgünstigeren Veranstaltungen starten.

a) Selbstverständlich kannst du deine Meinung frei äußern und wenn das alles so war, wie von dir vorgetragen, dann sehe ich auch kein Problem bei dieser Meinung. Dafür ist dieses Forum doch schließlich da.

b) Der Inhalt des Anrufes würde mich aber schon interessieren.

Meik 16.07.2010 14:29

Zitat:

Zitat von Huibuh (Beitrag 421773)
gegen den Komplettstart entscheiden.

habe ich es zähneknirschend hingenommen das mein Startgelt weg ist.

bat ich um Aufrechterhaltung des Startplatzes

Leute die brav Ihr Startgeld bezahlen sofort für die Teilnahme sperren

Was denn jetzt? Abmeldung, dann nicht, dann trotz Nichtabmeldung gesperrt :confused:

Vielleicht blickt der Veranstalter genauso gut durch wie ich gerade :Lachanfall:

Volker 16.07.2010 14:30

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 422114)
Und wieviel % verdient Deiner Meinung nach QCR am Startgeld? Reingewinn, Netto oder wie immer das heisst. Wenn Du nur das zurueck willst, dann waeren sie sicher einverstanden. Da machst Du aber ein langes Gesicht.

Ging mir mit dem Gewinn nicht um die Errechnung der Rückerstattung. Ist doch nur so, dass von vorneherein damit gerechnet wird, dass ein bestimmter Prozentsatz nicht antritt. Die komplette Anmeldeteilnehmerzahl würden die Strecken ja gar nicht hergeben.

Hast insofern Recht, dass dann wahrscheinlich einfach anders kalkuliert wird und die Startgelder teurer werden.

neonhelm 16.07.2010 14:30

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 422134)
Was ist mehr im Sinne der (meisten) Kunden. Kulanz für wenige und damit höhere Startgelder oder etwas konsequenter, planungssicherer und damit billiger?

Es wird sich automatisch der wirtschaftlichste Mittelweg ergeben. Angebot und Nachfrage halt.

Meik 16.07.2010 14:35

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 422145)
Es wird sich automatisch der wirtschaftlichste Mittelweg ergeben. Angebot und Nachfrage halt.

Angesichts der Teilnehmerzahlen und doch eher geringer Zahl an Abmeldern scheit der Weg von Roth nicht so falsch zu sein.

IMHO finde ich die Variante mit der Rücktrittsversicherung gut, so hat jeder die Wahl ob er lieber weniger Zahlt mit dem Risiko beim Nichtstart kein Geld zurück zu bekommen oder halt mehr zahlt für weniger Risiko.

Hippoman 16.07.2010 14:41

[quote=Huibuh;421773](ich bin erststarter und lerne die Bedingungen nun mal nicht auswendig)



In der Ausschreibung unter "Sonstiges" ist doch klar und deutlich zu entnehmen, dass ein Startplatztausch grundsätzlich nicht möglich ist.

Da hättest Du also nicht soooo viel auswendig lernen müssen...:Cheese:

Ich persönlich kann vom Challenge-Team nur postives schreiben.
In der letzten Aprilwoche musste ich wegen einer Knieverletzung die Teilnahme absagen (zum ersten mal nach 6 Teilnahmen) und die eingezahlte Anmeldegebühr wurde dann unter Abzug des Unkostenbeitrags von 60 Euro (so wie es unter "Sonstiges" steht) sofort zurück überwiesen.

Ich musste bestimmt nicht viel auswendig lernen, um dies zu wissen:Cheese:

Huibuh 16.07.2010 14:41

zusammenhanglos
 
Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 422143)
Was denn jetzt? Abmeldung, dann nicht, dann trotz Nichtabmeldung gesperrt :confused:

Vielleicht blickt der Veranstalter genauso gut durch wie ich gerade :Lachanfall:

leider wurde ich hier wohl etwas zusammenhanglos zitiert:

die Aufrechterhltung meines Starplatzes wurde mir angeboten, was ich dann auch angenommen habe. Ob ich Starte oder nicht ist ja schließlich meine Entscheidung. Gesperrt wurde ich aufgrund der nicht haltbaren Unterstellung einer Betrugsabsicht in Form von unter der Hand Verkauf des Startplatzes. Dazu hätte ich jedoch eine derartige Vereinbarung mit einem Interessenten treffen müssen und meine Startunterlagen an diesen Aushändigen müssen um diese Absicht zu bestätigen. Meinen öffenlichen Aushang im Sportgeschäft habe ich ja schließlich direkt nach meiner Anfrage beim Veranstalter. ob die Umschreibung des Startplatzes möglich ist, nach dessen Verneinung sofort entfernt.

Meik 16.07.2010 14:47

Zitat:

Zitat von Huibuh (Beitrag 422150)
Gesperrt wurde ich aufgrund der nicht haltbaren Unterstellung einer Betrugsabsicht in Form von unter der Hand Verkauf des Startplatzes. Dazu hätte ich jedoch eine derartige Vereinbarung mit einem Interessenten treffen müssen und meine Startunterlagen an diesen Aushändigen müssen um diese Absicht zu bestätigen

Ah, jetzt kapiert.

Aber Betrugsabsicht war es ja mit dem geplanten Verkauf des Startplatzes. Hättest du die Unterlagen bereits ausgehändigt wäre es keine Absicht mehr gewesen sondern Betrug - sofern man den Verstoß gegen die AGBs rechtlich tatsächlich als Betrug(sabsicht) werten kann.

Aber wie heißt das so schön: Sprechenden Menschen kann geholfen werden. Warum nicht einfach VOR Aushängen irgendeines Startplatzverkaufs erstmal fragen ob das überhaupt möglich ist. Stell dir vor den hätte jemand kaufen wollen und dann doch nicht bekommen. Wie sähe der Thread über dich dann aus? "Betrüger hat mir widerrechtlich Startplatz verkauft - Geld weg und ich darf nicht starten" :confused:

ul28 16.07.2010 14:51

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 422082)
@ul28: Wie sollten Deiner Meinung nach die Stornierungsmodalitäten konkret aussehen?

Grüße,
Arne

fuxx hatte eine gute möglichkeit geschildert, wie ich finde. grob:
- nachweis/beleg des stornierungsgrundes durch den sportler
- erstattung des startgeldes abzgl bearbeitungsgebühr i.h.v. 15% des startgeldes per überweisung - nachrückermeldung über warteliste
- alternativ: umbuchung auf anderen serienwettkampf zzgl bearbeitungsgebühr - nachrückermeldung über startliste

kompliziert ist daran nichts. ein solcher vorgang hätte deutlich weniger zeit in anspruch genommen als die ganze emailschreiberei.

Zitat:

Zitat von Skunkworks (Beitrag 422106)
Ich finde Reiserücktrittsversicherungen auch ein Frechheit!

ich glaub, der vergleich ist keiner. ;)

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 422110)
Dass man seine Kohle nicht zurück kriegt, steht ja anscheinend irgendwo, wenn man sich anmeldet.
Und sowas scheiße zu finden ist nicht strafbar.

nett formuliert. :Cheese: :Blumen:

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 422128)
Klar finde ich Planungssicherheit als Veranstalter prima. Aber wie auch in der Gaststätte gilt: Der Kunde ist König und das muss ich mit in meine Kosten einkalkulieren. Wer das nicht macht, betreibt Sachen wohl eher als Hobby.

bei den meisten "grossen" triathlonveranstaltungen ist der kunde zur zeit nicht könig. die hütte ist voll, egal was in der ausschreibung steht. erst wenn sich das ändert, wird sich auch wieder näher zum kunden orientiert.

Huibuh 16.07.2010 14:52

Selbst den Aushang werte ich nicht als Betrugsabsicht, weil ich dann mit dem Vorhaben der Umschreibung des Startplatzes beim Veranstalter aufgeschlagen wäre und mir eben spätestens dann gesagt worden wäre das dies nicht möglich ist.

Wingman 16.07.2010 15:01

echter kindergeburtstag in roth. :Nee:

zeigen sich wirklich von ihrer schokoladenseite beim thema kundenzufriedenheit.





schade.
bin am we ja selbst im einsatz in hh, sonst waere ich mal am sonntag ein wenig ueber dem veranstaltungsgelaende gekreist und haette die nachbrenner gezuendet. :Lachen2:

FinP 16.07.2010 15:05

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 422153)
Aber Betrugsabsicht war es ja mit dem geplanten Verkauf des Startplatzes.

Verstehe ich nicht.

Matthias 16.07.2010 15:07

Zitat:

Zitat von Huibuh (Beitrag 422150)
Gesperrt wurde ich aufgrund der nicht haltbaren Unterstellung einer Betrugsabsicht in Form von unter der Hand Verkauf des Startplatzes. Dazu hätte ich jedoch eine derartige Vereinbarung mit einem Interessenten treffen müssen und meine Startunterlagen an diesen Aushändigen müssen um diese Absicht zu bestätigen. Meinen öffenlichen Aushang im Sportgeschäft habe ich ja schließlich direkt nach meiner Anfrage beim Veranstalter. ob die Umschreibung des Startplatzes möglich ist, nach dessen Verneinung sofort entfernt.

Und was ist jetzt: Bist du noch immer gesperrt? Bekommst du deine Startunterlagen + giveaways?

Huibuh 16.07.2010 15:12

von der Sperrung habe ich gestern durch Zufall erfahren, weil mein Mann mit einem Kumpel vorort war um dessen Startunterlagen abzuholen. Ich bin jetzt aufgrund meiner öffentlichen Meinungskundgebung lebenslänglich gesperrt. Nebenbei bemerkt ist mir das jedoch total wurscht. Geb ich halt mein Geld wo anders aus.

Meik 16.07.2010 15:13

Zitat:

Bis 30. April 2010 besteht für die Teilnehmer ein Rücktrittsrecht ... Nach diesem Datum erfolgt keine Erstattung mehr.

Ein Startplatztausch ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide Athleten ein lebenslanges Startverbot beim Challenge Roth.
Drei Mausklicks auf der Challenge-Seite :Huhu:

@FinP: Was ist daran nicht zu verstehen? Absicht ist ein geplanter Betrug der noch nicht durchgeführt wurde. Aushang Startplatz zu verkaufen ist Absicht, hat man den verkauft ist es vollzogener Betrug - oder wie auch immer man das juristisch korrekt nennt.

Bevor man Rücktreten oder seinen Startplatz verkaufen will oder was auch immer empfiehlt es sich vorher in die Bedingungen zu gucken oder den Veranstalter zu fragen. Aber hinterher meckern ist ja auch einfacher. :Nee:

Einen Thread "Was sollen diese dämlichen Bedingugen" hätte ich verstanden, aber die zu unterschreiben und hinterher zu meckern dass sich der Veranstalter selber daran hält ...


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