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aequitas 04.12.2020 10:35

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1570929)
Das ist mittlerweile auch mein sich verfestigender Eindruck.:Blumen:

Mehrfach haben andere User und auch ich ThomasG dringend davon abgeraten sich Erkenntnisgewinne im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 aus Youtube-Videos von irgendwelchen Influenzern zweifelhafter Qualifikation zu erhoffen und stets kommt nach kurzer Zeit der nächste YT-Link in die erweiterte Querdenker- oder Verschwörerszene.

Es ist nicht das erste Thema mit ähnlicher Reaktion von ThomasG. Er spielt dieses Spiel bereits seit Jahren und trotz Unterstützung gibt es keinerlei Lernkurve. Klassicher Verschöworungsideologe, der mit subtilen Fragen und Naivität weiter Falschinformationen verbreitet. Da hat Helmut S. recht in seiner Einschätzung.

Flow 04.12.2020 11:15

Naja, in dem Artikel geht es hauptsächlich um die Kreuzreaktivität mit "Rinder-Corona-Viren".

Interessant zur Beleuchtung der Abgrenzung zu anderen Human-Corona-Viren, wohl dieses darin verlinkte Paper Comparison of seven commercial RT-PCR diagnostic kits for COVID-19 aus Juli diesen Jahres.

Daraus :
Zitat:

Finally, we used clinical samples positive for non-coronavirus respiratory viral infections (n = 6) and a panel of RNA from related human coronaviruses to evaluate assay specificity.PCR efficiency was ≥96 % for all assays and the estimated LOD95 varied within a 6-fold range. Using clinical samples, we observed some variations in detection rate between kits. Importantly, none of the assays showed cross-reactivity with other respiratory (corona)viruses, except as expected for the SARS-CoV-1 E-gene.


Jimmi 04.12.2020 11:25

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1570924)
Als Chef (ob das nun du bist oder nicht) hat man eine Fürsorgepflicht. In dem Fall müsste der Arbeiter einfach nach Hause geschickt werden, weil er ein potenzielles Risiko für den Rest der Belegschaft darstellt.

Sollte er auch positiv sein und jemanden anstecken, einfach den Chef verklagen, da dieser trotz besserem Wissen billigend in Kauf genommen hat, dass der Kollege euch anstecken konnte.

Das ist dasselbe wie bei betrunkenen Mitarbeitern, wenn der Chef das mitkriegt und den Herrn nicht heimschickt, haftet er auch, wenn der Herr andere verletzt oder schlimmeres.

Der betreffende Mitarbeiter wurde natürlich sofort nach Hause und in Quarantäne geschickt.

Gruß

aequitas 04.12.2020 11:33

Zitat:

Zitat von Jimmi (Beitrag 1570942)
Der betreffende Mitarbeiter wurde natürlich sofort nach Hause und in Quarantäne geschickt.

Gruß

Was ich mich bei deinem Beispiel frage: auf welcher Grundlage soll der betreffende Mitarbeiter zu Hause bleiben? Hat er eine AU-Bescheinigung o.ä.? Gibt es Anweisungen durch das Gesundheitsamt? Wie ist das im Betrieb geregelt?

Kann das durchaus teilweise nachvollziehen, da der Mitarbeiter sich unterschiedlicher Zwänge ausgesetzt fühlt (Arbeit vs. Isolation). Sofern es da keine klare Regelung oder Anweisungen gibt ist das schwer, da durchaus auch in häuslicher Gemeinschaft eine Isolation möglich ist und auch zur Empfehlung der GA gehört.

Edit: Außerdem gibt es das Problem der Inkubationszeit, dass der betreffende Mitarbeiter bei möglicher Infektion in den ersten Tagen höchstwahrscheinlich nicht infektiös ist. Sorry, aber da braucht es für den AN eine gewisse Handlungssicherheit, die derzeit vielen fehlt (s. auch Beispiele von noam)

Jimmi 04.12.2020 11:45

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1570944)
Was ich mich bei deinem Beispiel frage: auf welcher Grundlage soll der betreffende Mitarbeiter zu Hause bleiben? Hat er eine AU-Bescheinigung o.ä.? Gibt es Anweisungen durch das Gesundheitsamt? Wie ist das im Betrieb geregelt?

Kann das durchaus teilweise nachvollziehen, da der Mitarbeiter sich unterschiedlicher Zwänge ausgesetzt fühlt (Arbeit vs. Isolation). Sofern es da keine klare Regelung oder Anweisungen gibt ist das schwer, da durchaus auch in häuslicher Gemeinschaft eine Isolation möglich ist und auch zur Empfehlung der GA gehört.

Edit: Außerdem gibt es das Problem der Inkubationszeit, dass der betreffende Mitarbeiter bei möglicher Infektion in den ersten Tagen höchstwahrscheinlich nicht infektiös ist. Sorry, aber da braucht es für den AN eine gewisse Handlungssicherheit, die derzeit vielen fehlt (s. auch Beispiele von noam)

Auf der Grundlage, dass ich das anordne.:cool: Wenn Maschinen nicht betriebssicher laufen ist die Arbeit ja auch sofort einzustellen. Mir ist schon mal fast ein Turmdrehkran umgefallen.....

Das Gesundheitsamt hat inzwischen telefonisch mitgeteilt, dass bei den vorliegendenen Umständen eine Quarantäne nicht nötig ist. Der AN ist bei voller Lohnfortzahlung trotzdem erst mal freigestellt bis Montag (Test wegen Inkubationszeiteinrechnung). Ich hoffe, es gibt zeitnah ein Ergebnis des Tests.

Ulmerandy 04.12.2020 11:47

Zitat:

Zitat von Jimmi (Beitrag 1570948)
…..

Das Gesundheitsamt hat inzwischen telefonisch mitgeteilt, dass bei den vorliegendenen Umständen eine Quarantäne nicht nötig ist. Der AN ist bei voller Lohnfortzahlung trotzdem erst mal freigestellt bis Montag. Ich hoffe, es gibt zeitnah ein Ergebnis des Tests.

Bei einem Fall hier bei uns war es umgekehrt - der Test war bereits negativ und vom Gesundheitsamt wurde dennoch Quarantäne angeordnet.

Gruß Andy

aequitas 04.12.2020 11:47

Zitat:

Zitat von Jimmi (Beitrag 1570948)
Auf der Grundlage, dass ich das anordne.:cool: Wenn Maschinen nicht betriebssicher laufen ist die Arbeit ja auch sofort einzustellen. Mir ist schon mal fast ein Turmdrehkran umgefallen.....

Das Gesundheitsamt hat inzwischen telefonisch mitgeteilt, dass bei den vorliegendenen Umständen eine Quarantäne nicht nötig ist. Der AN ist bei voller Lohnfortzahlung trotzdem erst mal freigestellt bis Montag. Ich hoffe, es gibt zeitnah ein Ergebnis des Tests.

Dann hast du doch alles richtig gemacht und der entsprechende AN auch. Oder habt ihr dazu eine Betriebsvereinbarung wie bei einem positiven Fall in häuslicher Gemeinschaft vorgegangen werden soll?

Der beschriebene Fall zeigt eben, dass es nicht für jede Fallkonstruktion bereits eine perfekte Lösung gibt, die zudem rechtssicher ist.

Jimmi 04.12.2020 12:06

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1570950)
Dann hast du doch alles richtig gemacht und der entsprechende AN auch. Oder habt ihr dazu eine Betriebsvereinbarung wie bei einem positiven Fall in häuslicher Gemeinschaft vorgegangen werden soll?

Der beschriebene Fall zeigt eben, dass es nicht für jede Fallkonstruktion bereits eine perfekte Lösung gibt, die zudem rechtssicher ist.

Nein. Keine Betriebsvereinbarung.

Kleiner Betrieb und ich hätte von dem betreffenden Mitarbeiter erwartet, dass er zuerst anruft, bevor er sich ins Auto setzt.
Es hat leider einen MA getroffen, der ein ganz lieber und motivierter Mensch ist, aber leider nicht die allerhellste Kerze auf der Torte.


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