aequitas |
04.12.2020 11:33 |
Zitat:
Zitat von Jimmi
(Beitrag 1570942)
Der betreffende Mitarbeiter wurde natürlich sofort nach Hause und in Quarantäne geschickt.
Gruß
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Was ich mich bei deinem Beispiel frage: auf welcher Grundlage soll der betreffende Mitarbeiter zu Hause bleiben? Hat er eine AU-Bescheinigung o.ä.? Gibt es Anweisungen durch das Gesundheitsamt? Wie ist das im Betrieb geregelt?
Kann das durchaus teilweise nachvollziehen, da der Mitarbeiter sich unterschiedlicher Zwänge ausgesetzt fühlt (Arbeit vs. Isolation). Sofern es da keine klare Regelung oder Anweisungen gibt ist das schwer, da durchaus auch in häuslicher Gemeinschaft eine Isolation möglich ist und auch zur Empfehlung der GA gehört.
Edit: Außerdem gibt es das Problem der Inkubationszeit, dass der betreffende Mitarbeiter bei möglicher Infektion in den ersten Tagen höchstwahrscheinlich nicht infektiös ist. Sorry, aber da braucht es für den AN eine gewisse Handlungssicherheit, die derzeit vielen fehlt (s. auch Beispiele von noam)
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