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HeinB 09.11.2010 17:51

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 485280)
Wieder ein deutliches Argument, dass Deutschland dringend ein Anti-Doping-Gesetz benötigt, dass in solchen Fällen automatisch die Staatsanwaltschaft tätig werden kann, weil die Verbände mit ihrer Struktur von ehrenamtlichen Funktionären in den Anti-Doping-Kommisionen mit solchen (und ähnlichen Fällen) regelmäßig überfordert sind und außerdem láufend Interessenkonflikten unterliegen.

Das muss man differenzierter Sehen. Wenn ein Erwachsener sich selbst dopt oder Doping an sich vornehmen lässt, man ihm also nicht heimlich was unterjubelt, ist das strafrechtlich wohl nicht relevant. Ob man hier neue Gesetze braucht können wir ja mal diskutieren.

Im vorliegenden Fall geht es aber um Jugendliche. Der missed test muss keinen Dopinghintergrund haben, da kann man sich gerade bei Jugendlichen auch andere Gründe vorstellen. Bei dem anderen Fall mit Clenbuterol aber braucht es keine neuen Gesetze, sondern nur die konsequente Anwendung der Bestehenden. Dazu kann man Strafanzeige wegen Körperverletzung Schutzbefohlener stellen, wenn der Verband was taugen würde hätte er genau das getan. Der Staatsanwalt kann sich ja dann den "Hustensaft" mal zeigen lassen.

EDIT: Lese gerade das es das Zeug wirklich im Hustensaft gibt.

HeinB 09.11.2010 17:56

Zitat:

Zitat von felö (Beitrag 485300)
In dem Zusammenhang wäre zum besseren Einordnen interessant, wieviel der junge Mann vom entsprechenden Präparat trinken musste, um die nachweisbare Konzentration zu erreichen.

Das wäre spannend zu wissen, ja. In der Diskussion um Contador haben wir ja kürzlich gelernt, das viele Labore die Mindestkonzentration die es zu erkennen gilt um mehrere Zehnerpotenzen unterschreiten, somit auch allerkleinste Mengen nachgewiesen werden können.

qbz 09.11.2010 18:07

Was soll in diesen Fällen die Staatsanwaltschaft schon konkret veranlassen und ermitteln, solange es keine Anhaltspunkte für einen Verdacht auf systematisches Doping und Hinweise auf Dealer oder 1 betrügerischen Arzt gibt u. was sollten konkret die "strafbewehrten" Dinge sein, wenn ausser dem 1 positiven und 1 verweigerten Test in den beiden Fällen nichts weiter aufgedeckt werden kann, weil die Beschuldigten die Aussage verweigern oder lügen. (Verletzung der Aufsichtspflicht ?). Auch gelten für Strafverfahren noch deutlich strengere Kriterien für die Nachweise der Schuld als bei Sportverfahren.
Es müssen in erster Linie die Sportvereine u. Verbände konsequent sein und alle Trainer entlassen, die in Verdacht geraten, Doping zu tolerieren bzw. zu unterstützen. Aber wer und wieviel blieben übrig für die Elitesportler u. Auswahlathleten ?

-qbz

Ps. Wieviele Kinder erhalten, nebenbei gesagt, ohne Untersuchung und Indikation, d.h. auch ohne Vorliegen einer ADHS-Erkrankung, z.B. eine tägliche Ritalindosis von auf dieses Syndrom unspezialisierten Hausärzten verordnet u. die Gabe steht dem Belieben der Eltern frei.

HeinB 09.11.2010 22:07

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 485339)
Was soll in diesen Fällen die Staatsanwaltschaft schon konkret veranlassen und ermitteln, solange es keine Anhaltspunkte für einen Verdacht auf systematisches Doping und Hinweise auf Dealer oder 1 betrügerischen Arzt gibt u. was sollten konkret die "strafbewehrten" Dinge sein, ...

Körperverletzung. Doping hat Nebenwirkungen.

Im vorliegenden Fall sicher weit hergeholt. In anderen Fällen (DDR-Trainer) ging es um Anabolika, und da ist es auch zu Verurteilungen gekommen.

Beliebiges Beispiel: klick

Zitat:

Der ehemalige Chef der Sportmedizin beim SC Dynamo wird der Körperverletzung bezichtigt, weil er am Doping minderjähriger Schwimmerinnen beteiligt gewesen sein soll.
Nochmal, mein Punkt war: Bei Minderjährigen gibt es Gesetze, die müssen nur angewendet werden.

carmen 09.11.2010 22:45

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 485280)
Wieder ein deutliches Argument, dass Deutschland dringend ein Anti-Doping-Gesetz benötigt, dass in solchen Fällen automatisch die Staatsanwaltschaft tätig werden kann, weil die Verbände mit ihrer Struktur von ehrenamtlichen Funktionären in den Anti-Doping-Kommisionen mit solchen (und ähnlichen Fällen) regelmäßig überfordert sind und außerdem láufend Interessenkonflikten unterliegen.

Und so stellt sich doch dann scheu mal wieder die Frage, von wem wird die Staatsanwaltschaft bezahlt, die Richter, die Dopingfahnder, die Verbaende, die Mediziner und die Sportler? Und wer bitte soll denn nun in diesem System seinen Arbeitskollegen in die Pfanne hauen? Das erwartet ja keiner wirklich, Gesetz hin oder her, oder?
Schon alleine dass es noch immer kein Gesetz gibt, das sagt da ja wohl schon alles. Dann waeren die betrogenen naemlich ploetzlich in der Lage Anzeige zu erstatten, oder der Polizei den einen oder anderen Tip fuer eine kleine Razzia zu geben, so wie es anderswo halt auch laeuft. Aber genau das will ja in Deutschland offensichtlich keiner so richtig.

qbz 09.11.2010 23:47

Zitat:

Zitat von Tobias23 (Beitrag 485518)
Körperverletzung. Doping hat Nebenwirkungen.
Im vorliegenden Fall sicher weit hergeholt. In anderen Fällen (DDR-Trainer) ging es um Anabolika, und da ist es auch zu Verurteilungen gekommen.
Beliebiges Beispiel: klick
Nochmal, mein Punkt war: Bei Minderjährigen gibt es Gesetze, die müssen nur angewendet werden.

Du meinst ja auch, dass es in dem besagten Fall weit hergeholt sei, d.h. aufgrund der Info die wir haben, gibt es IMHO erstmal wenig für einen Staatsanwalt zu ermitteln und im Falle des Verdachtes eines systematischen Dopings (worum es sich in Deinem Beispiel der ehemaligen DDR-Schwimmer handelt) durch Dealer, Trainer, Ärzte räumte ich dem Staatsanwalt durchaus eine wichtige Rolle ein.

-qbz

Hafu 10.11.2010 15:45

Zitat:

Zitat von carmen (Beitrag 485544)
Und so stellt sich doch dann scheu mal wieder die Frage, von wem wird die Staatsanwaltschaft bezahlt, die Richter, die Dopingfahnder, die Verbaende, die Mediziner und die Sportler? ....

Im bisherigen System werden die Dopingkontrollen, die Arbeit der NADA letzten Endes auch von uns bezahlt und stammen via Innenministerium aus dem Topf der Sportförderung.

Nur dass das System halt enorm ineffektiv ist, nicht zuletzt weil die Dopingkontrolleure ungefähr so zahnlos sind, wie die Kontrolleure der GEZ.

Bei einem Dopinggesetz könnten bereits bei einem begründeten Anfangsverdacht polizeiliche Ermittlungsmethoden (Telefonüberwachung, Hausdurchsuchungen,etc.) eingesetzt werden, was den NADA-Kontrolleuren ja verboten ist.

Gerade einen interessanten Artikel auf Spiegel Online gelesen, der eindrucksvoll mit nachprüfbaren Zahlen belegt, wie ineffektiv (und kostspielig) die aktuelle Dopingbekämpfung ist!

ironlollo 11.11.2010 22:54

Wenn das kein Spitzenteam wäre: Rasmussen und Riis?

Oder sollte ich Spritzenteam schreiben? :Cheese:


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