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Ich denke nur, dass es ethisch richtig sein kann, einen anderen Staat (oder auch andere Erwachsene) nicht uneingeschränkt gewähren zu lassen sondern entlang der von mir beschriebenen vier Schritte zu einer Handlungsänderung zu bewegen. |
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Sollte man in allen anderen Fällen nicht ständig nachjustieren und seine Sanktionen überdenken? |
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Im Staat haben wir eine Verfassung, in DE eine Gewaltenteilung, in der Gesetze von der Legislative beschlossen sind, für deren Einhaltung u.U. die Polizei oder das Ordnungsamt sorgen und deren Massnahmen man gerichtlich überprüfen kann. Wie z.B: beim https://de.wikipedia.org/wiki/Kopftuchstreit oder beim Verweis einer Mutter mit freiem Oberkörper vom Spielplatz. z.B. Belästigung der Allgemeinheit (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Aber bleiben wir bei den Sanktionen. Da hat gestern Caroline Kebekus die iranische Journalistin Amiri über die Proteste der Frauen im Iran befragt und unter anderem berichtete Frau Amiri über die Folgen der Sanktionen wie der kompletten Verarmung der Mittelschicht ab min. 37:40, weshalb sie diese und auch die betroffenen Iraner sie sehr kritisch sehen. |
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Ich sehe es so: Es braucht Verträge bzw. Abkommen, die alle Staaten vereinbaren und ratifizieren, sowie Schiedsgerichte und internationale Strafgerichte bei Verstössen gegen die beschlossenen, ratifizierten Verträge. OnTop Völkerrecht und UNO-Charta. Für den Handel z.B. die Verträge der WTO, für Kriegsverbrechen den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag etc. (Leider erkennen Israel, Russland, Sudan, Vereinigte Staaten diesen nicht an!) Z.B. müssen die ratifizierenden Staaten das Pariser Klimaschutz Abkommen einhalten, man könnte gemeinsame Sanktionen festlegen usf.. Trump kündigte, Biden trat wieder bei. Oder das Artenschutzabkommen usf.. Es gab auch mal den INF-Abrüstungsvertrag. Das Eltern-Kind Konzept widerspricht meines Erachtens der Gleichberechtigung im Völkerrecht. Wikipedia: "Das Völkerrecht kennt nur gleichberechtigte Subjekte, unabhängig von ihrer Größe oder der Anzahl der durch sie mediatisierten Personen. Es gibt keine übergeordnete völkerrechtliche Autorität. San Marino und die Vereinigten Staaten von Amerika zum Beispiel stehen sich also als gleichberechtigte Subjekte gegenüber. Formal kommt diese Gleichrangigkeit bei der äußeren Gestaltung bilateraler völkerrechtlicher Verträge in der alternierenden Nennung der vertragsschließenden Parteien zum Ausdruck (Alternat). Die Gleichberechtigung der Staaten findet, insbesondere innerhalb der UN, ihren Ausdruck im Grundsatz der souveränen Gleichheit ihrer Mitglieder (Art. 2 I UN-Charta) und ihrer Stimmgleichheit in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Art. 18 I UN-Charta)." |
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Der Mittelstand rutscht weg, im Idealfall findet man eine Möglichkeit im Ausland, in den USA, Europa, Kanada. Die "unten", bleiben zementiert unten. Die Oberen feiern rauschende Partys wie eh und je. |
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