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Matthias75 05.04.2016 22:53

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 1215186)
Auf der Marathonwebsite finde ich auf die Schnelle keinen Hinweis zum DLV (geschweige denn ein Regelwerk - absurd!), aber der DLV listet den Marathon in seinem Kalender (was auch immer das bedeutet):

https://www.leichtathletik.de/termin...241142d5a3a7a/

FALLS es eine DLV genehmigte Veranstaltung ist, unterliegt das Rennen via DLV den WADA Regeln. Fuer die Doperin muesste das dann lebenslaenglich bedeuten.

In den Teilnahmebedingungen bzw. den AGB findet sich immerhin ein kurzer Hinweis auf die NADA:

Zitat:

Ich versichere ferner, dass ich keine Dopingmittel (siehe auch Informationen der NADA unter www.nada-bonn.de) einnehme, mein genanntes Geburtsjahr richtig ist und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde.
Das war's dann aber auch.



In Frankfurt ist man z.B. schon konkreter:

Zitat:

Beim Frankfurt Marathon gelten die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) der IAAF bzw. des DLV.
Damit dürfen ja auch die Antidoping-Regularien des DLV gelten.

M.

dude 06.04.2016 00:20

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1215196)
Ein Vergleich ist natürlich grundsätzlich möglich, aber ob der beinhalten kann, dass die Sperre für andere Verbände nur sehr eingeschränkt gilt, scheint mir sehr fraglich.

Das ist mMn ein Vertrag zu Lasten Dritter, geht also nicht. Der BDR unterliegt der UCI und die der WADA, genauso wie der DLV.

captain hook 06.04.2016 07:15

Sie äußert sich ja bewusst nicht zu dem angeblich beteiligten Dritten in der Stellungnahme auf Ihrer Seite. Das wird wohl einen Grund haben. Leider werden wir ihn wohl nicht erfahren. Man könnte natürlich spekulieren, womit sie rechnen muss, wenn sie solche Andeutungen macht, aber halt nix sagt.

dude 08.04.2016 15:42

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 1215235)
Das ist mMn ein Vertrag zu Lasten Dritter, geht also nicht. Der BDR unterliegt der UCI und die der WADA, genauso wie der DLV.

http://www.leichtathletik.de/news/ne...n-annullieren/

Matthias75 08.04.2016 15:49

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 1215861)

Womit wir wieder an dem Punkt wären, ob der Freiburg-Marathon dem DLV-Regelwerk unterliegt, was ja scheinbar nicht Fall war.

Hier übrigens noch ein Artikel dazu.

Zitat:

Auf der dritten Etappe der Trans Schwarzwald wurde Hellstern zur obligatorischen Doping-Probe ausgewählt. Einen Monat später und drei Tage vor dem großen Saisonziel deutsche Meisterschaften im Marathon wurde sie eines Morgens von der Polizei mit einer Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachts auf Drogenhandels überrascht. Erst später erfuhr Hellstern, dass ein Dopingbefund vorliegt. Sie wurde auf die Stimulanz Modafinil positiv getestet. Die Freiburgerin weist alle Vorwürfe bis heute von sich und ist sich keiner Schuld bewusst. Sie zog vor das Deutsche Sportschiedsgericht: Das Gericht entschied, dass die Sperre nicht zurückgenommen und sie somit für zwei Jahre gesperrt wird. Die höchste deutsche Sportjustiz stellte jedoch fest, dass ihr kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen sei und daher von einer leichten Fahrlässigkeit auszugehen sei.
Ist das üblich, dass bei einem Dopingfall gleich die Staatsanwaltschaft hinzugezogen wird?

M.

dude 08.04.2016 15:52

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1215862)
Womit wir wieder an dem Punkt wären, ob der Freiburg-Marathon dem DLV-Regelwerk unterliegt, was ja scheinbar nicht Fall war.

Statt "scheinbar" wuerde ich "nach Aussagen von Freiburg Marathon" schreiben.

Tetze 08.04.2016 16:11

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1215862)
...Ist das üblich, dass bei einem Dopingfall gleich die Staatsanwaltschaft hinzugezogen wird?

M.

Mittlerweile könnte sich das so entwickeln, nach dem Anti-Doping-Gesetz ist ja nunmehr auch das Eigendoping bei Leistungssportlern unter Strafe gestellt.
Jedoch lag ja die positive Kontrolle zeitlich vor Inkrafttreten des Gesetzes, also kann es eigentlich nicht darin begründet sein.
"Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachts des Drogenhandels" ist zwar etwas umgangssprachlich formuliert, deutet ja aber doch darauf hin, dass neben der positiven Probe noch etwas anderes vorgelegen hat - oder der Artikel schmückt die Tatsachen etwas aus.
Was hier der Fall ist, wird man leider ohne nähere Sachverhaltskenntnisse nur raten können!

Hafu 08.04.2016 17:27

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 1215861)

Wenn der DLV tatsächlich diese Rechtsauffassung hat (die übrigens auch inhaltlich meiner eigenen Rechtsauffassung, so wie ich den aktuellen WADA-Code kenne, entspricht) sollte er aber auch anstatt nur eine Meldung im News-Bereich der offiziellen Verbandshomepage zu verfassen, offizielle Beschwerde gegen den dann rechtswidrigen Deal des Deutschen Sportsschiedsgerichtes einlegen, was höchstwahrschinlich dazu führen würde, dass der Schiedsspruch zur Überprüfung an die nächste sportrechtliche Instanz, nämlich das CAS weitergeleitet wird.

Im Schiedsspruch der Deutschen Sportschiedsgerichtes steht explizit drin, dass die üebrführte Radsportlerin nur für Veranstaltungen des BDR gesperrt ist, womit der "Schiedrichter" m.m.n. seinen juristischen Handlungs- bzw. Verhandlungsspielraum in offensichtlicher Unkenntnis des übergeordneten nationalen und internationalen Anti-Doping-Reglements in eklatanter Weise überschritten hat.

Es kommt übrigens öfter vor, dass das CAS fehlerhafte Entscheidungen nationaler Sportgerichte kassiert (meist geht es da um zweifelhafte Freisprüche oder viel zu kurze Sperren gedopter Sportler) und die dafür vom Regelwerk vorgesehene Sanktion verhängt.

Klugschnacker 08.04.2016 18:12

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1215885)
Im Schiedsspruch der Deutschen Sportschiedsgerichtes steht explizit drin, dass die üebrführte Radsportlerin nur für Veranstaltungen des BDR gesperrt ist, womit der "Schiedrichter" m.m.n. seinen juristischen Handlungs- bzw. Verhandlungsspielraum in offensichtlicher Unkenntnis des übergeordneten nationalen und internationalen Anti-Doping-Reglements in eklatanter Weise überschritten hat.

Es handelt sich um einen Vergleich, d.h. die NADA hat dem zugestimmt. Ich interpretiere das so, das eine deutlichere Bestrafung bei Kenntnis der Fakten nicht drin war.

Edit: Um das noch kurz klarzustellen, falls nötig: Ich bin gegen diese Form der teilweisen Bestrafung.

Hafu 08.04.2016 20:28

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215892)
Es handelt sich um einen Vergleich, d.h. die NADA hat dem zugestimmt. Ich interpretiere das so, das eine deutlichere Bestrafung bei Kenntnis der Fakten nicht drin war.

Edit: Um das noch kurz klarzustellen, falls nötig: Ich bin gegen diese Form der teilweisen Bestrafung.

Wenn es wirklich derartig gravierende Argumente gab, die gegen ein schuldhaftes Verhalten der Athletin sprachen (z.B. eine vor der Probe fachärztlich diagnostizierte Narkolepsie, derzufolge es eine Indikation für das gefundene Aufputschmittel gegeben hätte), dann hätte ein Freispruch erfolgen müssen.

Bei allen anderen für mich denkbaren für Strafmilderung sprechenden Begleitumständen wäre eine Verkürzung der für Ersttäter eigentlich vorgesehenen Strafe von 4 Jahren auf z.B. zwei Jahre als Entgegenkommen denkbar aber auf gar keinen Fall eine "Pseudo-Sperre light" nur in einer einzigen Sportart zulasten aller anderen Sport-Verbände.

Was soll die DTU jetzt machen, wenn die Athletin auf die Idee kommt, bei der Deutschen Duathlonmeisterschaft mitzumachen ( wozu sie sportlich sicherlich in der Lage ist) und was der seltsame Schiedsspruch rein juristisch hergeben würde?

Ich vermute (Achtung Spekulation!), dass die Athletin mit einem für alle Beteiligten stets lästigen, langwierigen und unter Umständen teuren Rechtsstreit gedroht hatte, wovor die chronisch unterfinanzierte NADA ebenso wie fast alle Sportfachverbände immer eine enorme Angst haben, so dass man sich auf derartig windige und im Kern dem bekannten Sportrecht widersprechende Formulierungen eingelassen hat, um den Fall einfach vom Tisch zu kriegen.

Stefan 08.04.2016 20:42

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1215917)

Ich vermute (Achtung Spekulation!), dass die Athletin mit einem für alle Beteiligten stets lästigen, langwierigen und unter Umständen teuren Rechtsstreit gedroht hatte, wovor die chronisch unterfinanzierte NADA ebenso wie fast alle Sportfachverbände immer eine enorme Angst haben, so dass man sich auf derartig windige und im Kern dem bekannten Sportrecht widersprechende Formulierungen eingelassen hat, um den Fall einfach vom Tisch zu kriegen.

Und genau solche Entscheidungen provozieren, dass in Zukunft noch häufiger mit einem teuren Rechtsstreit gedroht wird..............

Matthias75 13.04.2016 16:31

Die WADA richtet nachträglich eine Übergangszeit von 2 Monaten für das Meldonium-Verbot ein, in der höhere Grenzwerte gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass Sportler, die in dieser Übergangszeit erwischt wurden, das Mittel nicht schon vor Inkraftreten des Verbots genommen haben und es sich nicht schnell genug abgebaut hat. (Quelle 1; Quelle 2)

Sharapowa und etliche andere Sportler können sich somit Hoffnung auf eine "Freispruch" machen.

Ohne Worte :Nee: :Nee:

M.

LidlRacer 13.04.2016 18:47

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1216839)
Die WADA richtet nachträglich eine Übergangszeit von 2 Monaten für das Meldonium-Verbot ein, in der höhere Grenzwerte gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass Sportler, die in dieser Übergangszeit erwischt wurden, das Mittel nicht schon vor Inkraftreten des Verbots genommen haben und es sich nicht schnell genug abgebaut hat. (Quelle 1; Quelle 2)

Sharapowa und etliche andere Sportler können sich somit Hoffnung auf eine "Freispruch" machen.

Ohne Worte :Nee: :Nee:

Mir scheint diese Regelung sehr sinnvoll. Dass Meldonium länger nachweisbar ist als nach der bisher geltenden Lehrmeinung, ist doch eine weitaus plausiblere Erklärung für die Masse der Fälle, als dass alle Ostblocksportler entweder doof oder dreist sind.
Und nicht nur ich denke, man kann es den Sportlern kaum vorwerfen, wenn sie ein bisher absolut legales Medikament genommen und gemäß ärztlicher Empfehlung eigentlich rechtzeitig vor Inkrafttreten des Verbots abgesetzt haben.

Hier ein ausgewogenerer Artikel:
Unklarheit über Nachweisbarkeit von Meldonium

Und Infos direkt von der WADA:
WADA Statement on Meldonium Notice issued to Stakeholders
NOTICE - MELDONIUM
Zitat:

Zitat von WADA
In the case of meldonium, there is currently a lack of clear scientific information on excretion times. For this reason, a hearing panel might justifiably find (unless there is specific evidence to the contrary) that an athlete who has established on the balance of probabilities that he or she ingested meldonium before 1 January 2016 could not reasonably have known or suspected that the meldonium would still be present in his or her body on or after 1 January 2016. In these circumstances, WADA considers that there may be grounds for no fault or negligence on the part of the athlete.


FinP 13.04.2016 18:55

Zitat:

Zitat von LidlRacer
...eigentlich rechtzeitig...

Man kann es auch anders sehen - wenn ich als Sportler nicht sicher bin, dass die Abbauzeit ausreichend ist, dann darf ich halt solange nicht starten oder muss das Medikament früher absetzen.

Ich sehe das als Einknicken.
Wie ein Lehrer, der bei einer Klassenarbeit den Bewertungsmaßstab anpasst, weil zu viele durchgefallen sind.

LidlRacer 13.04.2016 19:09

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1216864)
Man kann es auch anders sehen - wenn ich als Sportler nicht sicher bin, dass die Abbauzeit ausreichend ist, dann darf ich halt solange nicht starten oder muss das Medikament früher absetzen.

Sie waren aber sicher. Nur eben irrtümlich, weil es anscheinend ein falscher Stand der Wissenschaft war.

tierunernscht 13.04.2016 19:34

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1216859)
Mir scheint diese Regelung sehr sinnvoll. Dass Meldonium länger nachweisbar ist als nach der bisher geltenden Lehrmeinung, ist doch eine weitaus plausiblere Erklärung für die Masse der Fälle, als dass alle Ostblocksportler entweder doof oder dreist sind.
Und nicht nur ich denke, man kann es den Sportlern kaum vorwerfen, wenn sie ein bisher absolut legales Medikament genommen und gemäß ärztlicher Empfehlung eigentlich rechtzeitig vor Inkrafttreten des Verbots abgesetzt haben.

Hier ein ausgewogenerer Artikel:
Unklarheit über Nachweisbarkeit von Meldonium

Und Infos direkt von der WADA:
WADA Statement on Meldonium Notice issued to Stakeholders
NOTICE - MELDONIUM

Aus welchen Gründen haben die Sportler das Medikament überhaupt eingenommen? Falls aus gesundheitlichen Gründen, ist die Übergangslösung sehr sinnvoll. Haben sie sich aber mit dem Medikament einen Vorteil gegenüber den anderen Sportlern (welchen, denn es haben ja anscheinend alle eingenommen? :Gruebeln: ) ist es mir völlig egal, ob sie es überhaupt rechtzeitig absetzten konnten oder ob es länger nach wirkt.

FinP 13.04.2016 19:40

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1216868)
Sie waren aber sicher. Nur eben irrtümlich, weil es anscheinend ein falscher Stand der Wissenschaft war.

Zu wessen Lasten soll der Irrtum gehen?
Wenn die Ankündigung des Verbots frühzeitig war, dann muss sich doch jeder selbst drum kümmern.
Das ist ja kein Verbotsirrtum sondern ein Überzocken beim Randopen an den Grenzwert.

LidlRacer 13.04.2016 20:16

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1216882)
Das ist ja kein Verbotsirrtum sondern ein Überzocken beim Randopen an den Grenzwert.

Es gab keinen Grenzwert.

FinP 13.04.2016 20:26

Jetzt aber. Und der ist lange bekannt.

LidlRacer 13.04.2016 21:02

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1216892)
Jetzt aber. Und der ist lange bekannt.

Du hast registriert, das die WADA sagt, dass die Sportler möglicherweise unschuldig sind?

FinP 13.04.2016 21:07

Klar, daher ja das ganze Theater. Ich halte das Verhalten der Wada für unredlich.

Lies mal, was der Sörgl zu den Abbauzeiten sagt.

LidlRacer 13.04.2016 21:12

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1216899)
Lies mal, was der Sörgl zu den Abbauzeiten sagt.

Hab ich. Es deutet einiges darauf hin, dass auch Sörgel irren könnte.
Und wenn der es tut, kann man es den Sportlern erst recht nicht vorwerfen.

FinP 13.04.2016 21:16

Und ab da unterscheiden wir uns in der Einschätzung:
Für mich geht das irrtumsrisiko zu Lasten des Sportlers. Seit September ist bekannt, dass ab Januar das Zeug bäh ist.

Stefan 13.04.2016 21:25

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1216902)
Und ab da unterscheiden wir uns in der Einschätzung:
Für mich geht das irrtumsrisiko zu Lasten des Sportlers. Seit September ist bekannt, dass ab Januar das Zeug bäh ist.

Genau. Und ich finde keine Aussage der WADA, dass man das Zeug noch bedenkenlos bis 15. November nehmen darf und dann sicher am 1. Januar clean ist.

Wäre die neue Regelung erst am 1.12. in Kraft getreten, dann hätte man sagen können, dass die Sportler nicht mehr genug Zeit hatten, das Zeug abzusetzen, aber so.......

LidlRacer 13.04.2016 21:42

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1216903)
Genau. Und ich finde keine Aussage der WADA, dass man das Zeug noch bedenkenlos bis 15. November nehmen darf und dann sicher am 1. Januar clean ist.

Wäre die neue Regelung erst am 1.12. in Kraft getreten, dann hätte man sagen können, dass die Sportler nicht mehr genug Zeit hatten, das Zeug abzusetzen, aber so.......

Wenn Experten wie Sörgel sowas sagen:
Zitat:

... Es gab schon seit einiger Zeit wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass die Substanz nicht lange im Körper bleibt“, sagte Sörgel der Deutschen Presse-Agentur. Demnach könne die Substanz je nach eingenommener Menge höchstens drei bis vier Tage nachgewiesen werden. Bei massenhafter Verwendung vielleicht einige Tage länger.
sollte man doch davon ausgehen können, dass es ein sehr vernünftiger Sicherheitszuschlag ist, wenn man das Zeug 2 Wochen (sag ich mal so) vorm Stichtag absetzt.

Wie bitte soll ein normaler Mensch da auf die Idee kommen, dass es tatsächlich "for a few months" nachweisbar ist, wie die WADA inzwischen glaubt???

Eber 14.04.2016 07:46

Eure Diskussion bringt einen Punkt zu Tage:
Eine Verschärfung der Antidoping Regeln wäre für mich wünschenswert, so, dass ab dem Zeitpunkt wo eine neue Substanz auf die Liste kommt, das Zeug im Wettkampf beim Athleten nicht mehr nachweisbar sein darf.
Der Athlet, der neue Substanzen nimmt muss selber Sorge tragen, ob die neuerdings auf die Liste gekommen sind und dementsprechend mit dem Racen aussetzen.
Letzendlich hatte er ja auch einen Vorteil gegenüber anderen, die zuvor schon clean waren.
Da ist dieser Nachteil gut zu rechtfertigen.
Vielleicht könnte man eine Washoutphase definieren in welcher er vorher angeben kann dass er das Zeug verwendet hatte, dass man ihn daraufhin kontrollieren kann - mit dem Vorteil einer Strafmilderung.

Pfeffer und Salz 14.04.2016 09:38

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1216905)
Wenn Experten wie Sörgel sowas sagen:

sollte man doch davon ausgehen können, dass es ein sehr vernünftiger Sicherheitszuschlag ist, wenn man das Zeug 2 Wochen (sag ich mal so) vorm Stichtag absetzt.

Wie bitte soll ein normaler Mensch da auf die Idee kommen, dass es tatsächlich "for a few months" nachweisbar ist, wie die WADA inzwischen glaubt???

Wenn da gutsichtbar ein Schild mit 70 steht, ist das halt so.
Und nicht 100m danach, weil ich nicht mehr bremsen könnte, weil es heute tutmirleid mal nass war
Oder weil ich dieses Schild nicht kenne
Oder das gestern aber noch nicht da war und ich den Schwung so gewohnt bin.

'der normale Mensch' hat ab dem deutlich vorausbekannten Stichtag nichts mehr an Dingenskirchen nachzuweisen. Sollte er sich mit 'Sicherheitszuschlägen' (welcher entlarvender Duktus) randosieren, ist sein eigenes Problem und Verantwortlichkeit. (und Moral oder Sportlichkeit vergessen wir an diesem Punkt gleich mal)

Matthias75 14.04.2016 09:50

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1216905)
Wenn Experten wie Sörgel sowas sagen:

sollte man doch davon ausgehen können, dass es ein sehr vernünftiger Sicherheitszuschlag ist, wenn man das Zeug 2 Wochen (sag ich mal so) vorm Stichtag absetzt.

Wie bitte soll ein normaler Mensch da auf die Idee kommen, dass es tatsächlich "for a few months" nachweisbar ist, wie die WADA inzwischen glaubt???

Hier muss man sich doch aber fragen, wie das sein kann, dass man von einer Nachweiszeit von "wenigen Tagen" zu "mehreren Monaten" kommt. Die WADA wird doch vorher auch schon Test durchgeführt haben. Die haben sich doch nicht hingestellt und mal grob geschätzt, wie lange so ein Medikament nachweisbar ist. Die können doch nicht so daneben gelegen haben? Oder wurden dabei die Dosierungen unterschätzt, die sich die Athleten reingeworfen haben?

M.

holger801 14.04.2016 13:53

Gerade noch einen Artikel zum Thema gefunden:

http://www.t-online.de/sport/id_7755...-die-wada.html

stevo 15.04.2016 12:07

Zitat:

Zitat von tierunernscht (Beitrag 1216879)
Aus welchen Gründen haben die Sportler das Medikament überhaupt eingenommen? Falls aus gesundheitlichen Gründen, ist die Übergangslösung sehr sinnvoll. Haben sie sich aber mit dem Medikament einen Vorteil gegenüber den anderen Sportlern (welchen, denn es haben ja anscheinend alle eingenommen? :Gruebeln: ) ist es mir völlig egal, ob sie es überhaupt rechtzeitig absetzten konnten oder ob es länger nach wirkt.

Dazu mal eine interessante Einschätzung des Anti-Doping-Experten Fritz Sörgel, der es für fraglich hält, ob Meldonium überhaupt als Dopingmittel anzusehen ist. „Für mich ist es allenfalls ein Nahrungsergänzungsmittel, es ähnelt in seiner chemischen Struktur dem von Sportlern massenhaft eingenommenen Kreatin und auch dem Carnitin, das man gerne als Fettverbrenner verwendet.“

kiwii 15.04.2016 12:22

NOK der Niederlande: Bluttests hinter dem Rücken der Anti-Doping-Agentur

deirflu 16.04.2016 07:40


Hab es gerade gelesen und wollte es verlinken.

Schon interessant, ich glaube aber das solche "Kontrollen" überall gemacht werden. Ob das ganze jetzt in Verbindung zu Doping steht ist schwer zu sagen, ein bitterer Beigeschmack ist aber auf alle Fälle dabei.

Hafu 16.04.2016 08:19

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 1217356)
Hab es gerade gelesen und wollte es verlinken.

Schon interessant, ich glaube aber das solche "Kontrollen" überall gemacht werden. Ob das ganze jetzt in Verbindung zu Doping steht ist schwer zu sagen, ein bitterer Beigeschmack ist aber auf alle Fälle dabei.

Der eigentliche Skandal an diesem Vorgang ist ja, dass der Verband, unter dessen Federführung die Kontrollen stattfinden, sich weigert, die entsprechenden erhobenen Daten der niederländischen WADA zur Verfügung zu stellen und sich dabei fadenscheinig auf “ärztliche Schweigepflicht“ beruft, die für Kaderathleten bekanntlich nur sehr eingeschränkt gilt.

Wirksamer Antidopingkampf braucht die Mitarbeit der sauberen Athleten, weil man für die Blutpässe mit Individuellen Profilen möglichst viele Daten braucht, um Manipulationen zu erkennen.

Wer diese Mitarbeit verweigert hat etwas zu verbergen.

maifelder 16.04.2016 20:27

Felix Sturm wurde erwischt, wohl Stanozonol.

be fast 16.04.2016 20:34

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 1217447)
Felix Sturm wurde erwischt, wohl Stanozonol.

Interessanterweise nach dem umstrittenen Sieg gegen den Russen Tschudinow...

T.U.F.K.A.S. 16.04.2016 21:02

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 1217447)
Felix Sturm wurde erwischt, wohl Stanozonol.

Wer soll das sein? Ich kenne nur Adnan Catic.

phonofreund 17.04.2016 06:37

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1217448)
Interessanterweise nach dem umstrittenen Sieg gegen den Russen Tschudinow...

ist doch klar, oder? Beim Boxen fliegen nun mal die Fäuste und des öfteren kommen sich die beiden Vollpf, ääääh Sportler sehr sehr nah. Daraus ist doch leicht abzuleiten, das der gedopte Russe den armen Felix mit reichlich Stanozolol infiziert hat. In die Augen, auf die Haut und der Mund wird auch reichlich versorgt worden sein. Also darf "unser" Weltmeister ein absolut reines Gewissen haben!

be fast 17.04.2016 08:28

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 1217483)
ist doch klar, oder? Beim Boxen fliegen nun mal die Fäuste und des öfteren kommen sich die beiden Vollpf, ääääh Sportler sehr sehr nah. Daraus ist doch leicht abzuleiten, das der gedopte Russe den armen Felix mit reichlich Stanozolol infiziert hat. In die Augen, auf die Haut und der Mund wird auch reichlich versorgt worden sein. Also darf "unser" Weltmeister ein absolut reines Gewissen haben!

"Schöner Beitrag", mit dem kann ich soviel anfangen wie du mit meinem...

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 1217483)
... Also darf "unser" Weltmeister ein absolut reines Gewissen haben!....

"unser" Weltmeister spricht seine Sätze zu den Fans in der Regel in der Form :):
Adnan


Mal eine Kurzform dessen, quer durch den Gemüsegarten, was ich so über das Boxen, bzw. den Fall, denke:

- Gedopt wird in Extremstform
- Getestet (oder Ergebnisse veröffentlicht) wird dürftig, das zeigen auch die wenigen Positivtests
- Schau dir Catic/Sturm deutlich vor 2010 an. Er hatte extreme Schultermuskeln die wie aufgeblasen wirkten. Steroide sind da ganz stark zu vermuten
- Tschudinow hat eine interessante Umgebung: ...Seine Kollegen werteten mit 118:110 und 116:112 für Tschudinow, der Mitglied des Putin-treuen russischen Rocker-Clubs „Nachtwölfe“ ist und von diesem in Frankfurt unterstützt wurde...
- usw....

noam 23.04.2016 17:31

Huch! Prominenter Fall im Fußball

FinP 23.04.2016 21:18

Die Lautstärke, mit der der BVB in den nächsten Tagen protestieren wird, wird mehr über den Fußball aussagen als alle bisherigen positive Fälle.

Mein Tipp: Die regen sich nullkommanull auf. Es wurde ja keiner betrogen...

Tipp-Nr. 2: ECA?


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