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Frei nach dem Motto - immer eins nach dem anderen, sonst gehen uns die Sünder aus und unser Job gerät in Gefahr. Ganz schön nervig dieser bezahlte Sport. |
Die Engländer haben halt seit Olympia die Nase vorn was das richtige Training angeht...;)
Fitnesstrainer Arsenal für DFB-Team |
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Mensch da hatte er sehr wahrscheinlich Recht!! |
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http://www.sportal.de/britische-anti...31460067100000 Dabei sollen "Lücken im Kontrollprozess aufgedeckt werden" :confused: |
Die Mountainbikerin Hellstern war lt. Artikel positiv auf Modafinil und läuft während ihrer Sperre dann schön bei Breitensportrennen und den Veranstalter juckt es nicht. Ohne Worte. Doping ist also vielleicht doch garnicht so schlimm?!
http://www.badische-zeitung.de/leich...120337320.html Info von der Seite der Athletin: http://ann-katrin-hellstern.blogspot.de/ Komisches Verfahren. Wie jetzt, also gedopt? Nicht gedopt? Ein bisschen gedopt? |
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Korrigierter Link http://www.badische-zeitung.de/leich...120337320.html |
Aufgrund der Marathon-Teilnahme scheint ihr ganz schön Gegenwind entstanden zu sein, ich kannte zwar ihren Blog bis heute nicht, er sieht aber aktuell aus, als wäre da massiv etwas passiert...
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Interessant, wie man ne positive Probe abliefern kann, ein bisschen gesperrt wird, aber auch nicht so richtig und vielleicht auch nur bei Meisterschaften als Dopingsünder zählt... Kann mir das mal wer erklären?(siehe veröffentlichte Schiedsvereinbarung auf der verlinkten Seite der Athletin.)
Und wie kann man zufällig und fahrlässig positiv auf eine verschreibungspflichtige Substanz sein? Und seit wann spielt das eine Rolle? Ich sag nur Sachenbacher und Olympia. |
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Der Freiburger Marathon unterliegt nicht den Anti-Doping-Bestimmungen, da er nicht einem Sportverband angeschlossen ist. Ein Startverbot für gesperrte SportlerInnen muss in so einem Fall durch die Startregeln in der Ausschreibung geregelt sein. Das war hier nicht der Fall. Der Veranstalter kann daher frei entscheiden, wen er starten lässt und wen nicht. Das sagt zumindest die Frau von der NADA, mit der ich heute Schriftverkehr in der Sache hatte.
Der Veranstalter, Gernot Weigl von der runabout GmbH aus München, steht hinter dem Start der gesperrten Athletin und würde sie auch erneut starten lassen. Für ihren 2. Platz beim Freiburger Marathon hat sie passend dazu zwei Startplätze für den München-Marathon erhalten. Die Schiedsvereinbarung mit dem Startrecht bei allen Sportarten abseits des Radsports, außer bei Meisterschaften, verstehe ich nicht. Grüße, Arne |
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Gruß Matthias |
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Sie hätte also bei jedem Marathon laufen können, - der keine Meisterschaft ist - dessen Veranstalter nichts dagegen hat, sofern es sich um eine wilde Veranstaltung handelt. Wie man sich das bei der Schiedsstelle vorstellt, gesperrte Sportler quasi in andere Sportarten abzuschieben, verstehe ich nicht. |
Nur um das klarzustellen. Wenn ich das richtig verstehen, kann sie teilnehmen, wenn
1. es keine Meisterschaft ist (aber ein DLV-Lauf) ODER 2. es kein DLV-Lauf ist (dann ist es logischerweise auch keine Meisterschaft) UND 3. der Veranstalter jeweils nichts dagegen hat (in beiden vorstehend genannten Fällen). M. |
Ich meine, Punkt 2 ist falsch. Sie ist bei DLV-Läufen startberechtigt, sofern es keine Meisterschaft ist.
Ich ändere es oben ab. |
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- Veranstaltungen des BDR und - Meisterschaften der jeweiligen Verbände. Bei allen anderen Veranstaltungen, also auch bei "wilden" Veranstaltungen, darf sie teilnehmen, solange der Veranstalter nix dagegen hat. M. |
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Leute, Doping bringt im Fussball nichts. Das ist doch durch das Doping bei den Engländern ein für alle Mal bewiesen :Lachanfall: :Lachanfall:
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Im Umkehrschluß müßten jetzt die meisten Sportler die Veranstaltungen meiden die von Herrn Weigl organisiert werden.
Wer will schon wissentlich mit Dopern an der Startlinie stehen? |
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Die Details des Verfahrens wären hier durchaus interessant. M. |
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Die Frau hat ein rezeptflichtiges Medikament in ihrem Körper gehabt, an das man nicht so ohne weiteres rankommt und das auf gar keinem Fall aus Versehen mit irgendwelchen Nahrungsergänzungsmitteln "aus Versehen" eingenommen wird. Legal eingenommen wird Modafenil allenfalls bei der Narkolepsie, einer extrem seltenen Krankheit, die sich mit Leistungssport niemals vereinbaren lässt. Wer sich als Sportler sowas besorgt und im Wettkampf einnimmt, will seine Leistung manipulieren. Warum der BDR diesen Dopingfall nicht nach dem WADA-Reglement mit einer klassischen Strafe (Sperre für alle dem WADA-Code unterliegenden Sportarten) geahndet hat, sondern mit einer kurzen Pseudo-Sperre ist für mich komplett unklar und lässt sich allenfalls dadurch erklären, dass der Verband schnellstmöglich den Fall vom Tisch haben wollte. |
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Nach dem Artikel bzw. der Aussage der NADA-Vertreterin ist der Marathon in Freiburg ein privatrechtlich organisierter Lauf und unterliegt somit scheinbar nicht dem Regelwerk des DLV und/oder der NADA. Gleichwohl meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass der Lauf vom DLV genehmigt wurde und auch entsprechend vermessen wurde, so dass er bestzeitenfähig ist. Zumindest bei der Premiere in Freiburg war das ein Streitpunkt, weil die Strecke nicht offiziell vermessen war bzw. vom DLV genehmigt war. Auch wenn das, wie wir oben schon festgestellt haben, scheinbar nicht der entscheidende Punkt ist, wieso die Dame starten durfte, aber kann mir jemand erklären, ob und welcher Unterscheid zwischen "vom DLV genehmigt" und "findet nach dem Regelwerk des DLV statt" liegt? Ich hätte jetzt gedacht, dass, wenn DLV draufsteht, auch das DLV-Regelwerk gilt. Oder gilt das nur für Meisterschaften? Wenn der Freiburg Marathon nicht nach dem Regelwerk des DLV stattfindet, sondern eine privatrechtliche Veranstaltung ist, heißt das im Umkehrschluss, dass Doping erlaubt ist, wenn es nicht explizit in der Ausschreibung verboten wurde? Nicht, dass ich dopen wollte, ob ich wüsste gerne, ob ich den Veranstalter dann prinzipiell meiden sollte. M. |
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Selbstverständlich sollte jeder Sportler, dem sauberer Spitzensport am Herzen liegt, Veranstaltungen von Herrn Weigl in Zukunft vermeiden! Das ist die einzige Sprache, die rein kommerzielle Verqanstalter, denen sauberer Sport und die Dopingproblematik egal ist, verstehen. Er hat wissentlich eine verurteilte Doperin während ihrer Sperre bei sich starten lassen und damit anderen sauberen Athletinnen eine bessere Plazierung verwehrt. Unabhängig von der rein juristischen Fragestellung, ob ihr Start zulässig war oder nicht (laut NADA war er wohl zulässig) ist das ein moralisches Nogo und eine Ohrfeige ins Gesicht des sauberen Leistungssportes! |
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Sehr komisch finde ich das alles. Ich verstehe diesen Schiedsspruch und wie es zu diesem Ergebnis kommen konnte mangels weiterer Informationen nicht. |
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Für mich ein klares Nogo und ein klares Zeichen, dort nicht zu starten. Auch wenn ich nicht um Platzierungen laufe, möchte ich nicht gegen potentiell gedopte Sportler antreten bzw. eine Veranstalter unterstützen, dem, wie Hafu schon schrieb, der saubere Sport scheinbar egal ist. Nachtrag: Ich sehe allerdings weiterhin das unklare urteil des Schiedsgerichts als das Hauptproblem an. Das Urteil hat vermutlich viele, auch den Veranstalter, relativ ratlos zurückgelassen, da eben nicht klar ist, ob sie gedopt hat. Interessant wäre z.B. gewesen, wie der Veranstalter reagiert hätte, wenn das Schiedsgericht eine "eindeutige" Sperre ausgesprochen hätte. M. |
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Jeder Athlet, der dopen will, legt sich natürlich im Vorfeld auch eine Ausrede zu, wenn etwas bei ihm gefunden werden sollte. Ob man als Schiedgericht diese Ausrede glaubt oder nicht sollte aus guten Gründen bei der Urteilsbemessung keine Rolle spielen. Das Prinzip heißt sportrechtlich "strict riability" (Athlet ist verantwortlich für die Stoffe, die in ihm gefunden werden). Warum im konkreten Fall von diesem Prinzip erkennbar abgewichen wurde, ist für mich komplett unklar. (Da Modafinil ebenso wie Amphetamine wie z.B. Ritalin auch gerne von Studenten bei Prüfungen oder in stressigen Lernsituationen eingesetzt werden, würde ich bei (hypothetischer Dopingabsicht mit Modafinil z.B. vermutlich behaupten, ich hätte das Zeug zwei oder drei Tage vor dem Wettkampf geschluckt, um z.B. noch eine wichtige Seminararbeit termingerecht fertig zu kriegen. Klingt oberflächlich plausibel, aber wirklich glaubhaft ist so eine Ausrede bei einem Medikament, was man nur auf dem Schwarzmarkt oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit Rezept eines Arztes erhält allerdings nicht. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass der Deal so ähnlich gelaufen ist, auch wenn es wie gesagt reine Spekulation ist) Sportverbände haben ja (gerade aktuell wie im Fall Pechstein wieder zu beobachten) immer kolossale Angst vor aufwändigen Rechtsstreitereien mit klagebereiten Sportlern. Die meisten Sportrechtsprinzipien stehen aktuell auf dem juristischen Prüfstand und die Versuchung sich in diesem Klima der Rechtsunsicherheit auf windige Deals mit gedopten Sportlern einzulassen, einfach um einen weiteren Fall abschließen zu können und vom Tisch zu haben, ist vermutlich für ein Sportschiedsgericht relativ groß. Früher war gedopten Sportlern die Anrufung eines ordentlichen Gerichtes grundsätzlich untersagt (bzw. hatte wegen fehlender Zuständigkeit keine Aussicht auf Erfolg), seit Pechstein ist dies nicht mehr kategorisch so. |
Ich bin nicht sicher, ob man dem Veranstalter einen Vorwurf machen kann. Er hat das Urteil des Schiedsgerichts exakt umgesetzt. Er hat sich in diesem Fall auch von der NADA beraten lassen. Was will man da machen? Sich selbst zum Richter erheben?
Das Schiedsgericht wiederum hat in Kenntnis und unter Berücksichtigung vieler Fakten nach der gerechtesten Lösung gesucht und dann sein Urteil gefällt. Es ist schwer, sich hierzu eine Meinung zu bilden, solange man nicht über alle Fakten verfügt. Das schwer nachvollziehbare Urteil des Schiedsgerichts ist hier in Freiburg sowohl für die betroffene Sportlerin, die lokale Sportszene und die Veranstalter ein Problem. |
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Wenn die betroffene Sportler unschuldig wäre, dann hätte ein Freispruch erfolgen müssen und wäre auch erfolgt. Wettkampfsperren wegen Dopingverstößen sollen nicht nur den betroffenen Sportler für einen begangenen Verstoß bestrafen, sondern sie haben auch eine wichtige Signalwirkung für die Öffentlichkeit, für saubere Sportler und insbesondere auch für andere Sportler, die möglicherweise in Versuchung stehen, selbst ihre Leistung zu manipulieren. Die Aufdeckenswahrscheinlichkeit für Doping ist ohnehin sehr gering. Wenn nun bei einem der wenigen Fälle, wo eine Wettkampfprobe zum Aufdecken eines Dopingfalles führt, die Sanktion dahingehend abgeschwächt wird, dass die eigentlich gesperrte Sportlerin einfach die Sportart wechseln und weiterhin Wettkämpfe bestreiten darf, geht diese oben beschriebene Signalwirkung komplett verloren. Das Signal des konkreten Falles lautet: Doping lohnt sich und selbst wenn man erwischt werden sollte, schmerzen die vorgesehenen Sanktionen nicht. Hier gibt es ein paar weitergehende Informationen, allerdings auch nichts was die betroffene Sportlerin ansatzweise entlastet. Auch auf ihrem eigenen Blog, auf dem sie die Möglichkeit hätte ihre ganz eigene Version des Geschehens darzustellen, wovon bekanntermaßen viele erwischte Sportler regen Gebrauch machen (wir erinnern uns an Geschichten über aus Versehen mit Vitaminspritzen vertauschte Epo-Spritzen, versehentlich inhalierte Asthma-Sprays der Großtante usw.) gibt es keinerlei objektiv entlastende Informationen. |
Bei der NADA steht der Schiedsspruch komischerweise ohne Schwärzungen.
Direkter Link geht wohl nicht, aber hier ist es der einzige Fall im August 2015: http://www.nada.de/de/recht/ergebnis...ajus-datenbank Bringt allerdings keine wesentlichen Erkenntnisse. Jedenfalls keine genaueren Umstände, wo das Modafinil herkam, das sie angeblich "vorsätzlich oder bewusst ... nicht eingenommen" hat. In ihrem Blog spricht sie auch von einer Langzeit-Haaranalyse. Keine Ahnung, was die bewiesen haben könnte. PS: Warum spricht sie von einer "Verschwiegenspflicht"? Wo ist die geregelt? In dem Schiedsspruch jedenfalls nicht. |
Die Regelsperre bei einer Stimulanz wie Modafinil beträgt meines Wissens nach 4 Jahre. Sie kann auf 2 Jahre reduziert werden, wenn der oder die Betroffene glaubhaft machen kann, dass die Einnahme versehentlich oder unverschuldet erfolgte.
Ich war nicht dabei, gehe jedoch davon aus, dass dieses Glaubhaft-machen eine erhebliche Überzeugungskraft haben muss. Sonst kommt eine Halbierung der Sperre nicht infrage. Leider liest oder hört man nichts Näheres über die vorgebrachten entlastenden Fakten. |
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Auf der Marathonwebsite finde ich auf die Schnelle keinen Hinweis zum DLV (geschweige denn ein Regelwerk - absurd!), aber der DLV listet den Marathon in seinem Kalender (was auch immer das bedeutet): https://www.leichtathletik.de/termin...241142d5a3a7a/ FALLS es eine DLV genehmigte Veranstaltung ist, unterliegt das Rennen via DLV den WADA Regeln. Fuer die Doperin muesste das dann lebenslaenglich bedeuten. |
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"2. Im Hinblick auf ein Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während der Sperre sind sich die Parteien einig, dass dies für Veranstaltungen des Bund Deutscher Radfahrer gelten soll. Im Übrigen gilt die Wettkampfsperre nur für offizielle Meisterschaften des jeweils ausrichtenden Verbandes." Dies hat nicht ein durchgeknallter Richter einfach so entschieden, sondern NADA und die Athletin (bzw. deren Anwalt) haben das ausgekungelt. Wie das sein kann, hätte ich gern mal von der NADA erklärt! |
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Ah, jetzt verstehe ich, Du zielst auf den Vergleich ab. Ist korrekt.
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