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FlyLive 03.04.2016 22:50

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1214670)

Und die Flitzpiepen der UKAD räumen ein, auf echte Hinweise unzureichend reagiert zu haben.
Frei nach dem Motto - immer eins nach dem anderen, sonst gehen uns die Sünder aus und unser Job gerät in Gefahr.

Ganz schön nervig dieser bezahlte Sport.

be fast 03.04.2016 23:52

Die Engländer haben halt seit Olympia die Nase vorn was das richtige Training angeht...;)
Fitnesstrainer Arsenal für DFB-Team

KSS91 04.04.2016 06:51

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1214670)

Mein Host DAD (Chelsea Fan) in Australien hat immer gesagt dass viele Spieler in England Dopen, ich habe immer gesagt das ich das nicht glaube.

Mensch da hatte er sehr wahrscheinlich Recht!!

einzelstueck 04.04.2016 11:03

Zitat:

Zitat von FlyLive (Beitrag 1214773)
Und die Flitzpiepen der UKAD räumen ein, auf echte Hinweise unzureichend reagiert zu haben.
Frei nach dem Motto - immer eins nach dem anderen, sonst gehen uns die Sünder aus und unser Job gerät in Gefahr.

Ganz schön nervig dieser bezahlte Sport.

die Flitzpiepen sind dann leider auch fürs Aufräumen bei anderen zuständig:

http://www.sportal.de/britische-anti...31460067100000

Dabei sollen "Lücken im Kontrollprozess aufgedeckt werden" :confused:

captain hook 04.04.2016 16:17

Die Mountainbikerin Hellstern war lt. Artikel positiv auf Modafinil und läuft während ihrer Sperre dann schön bei Breitensportrennen und den Veranstalter juckt es nicht. Ohne Worte. Doping ist also vielleicht doch garnicht so schlimm?!

http://www.badische-zeitung.de/leich...120337320.html

Info von der Seite der Athletin:

http://ann-katrin-hellstern.blogspot.de/

Komisches Verfahren. Wie jetzt, also gedopt? Nicht gedopt? Ein bisschen gedopt?

jofloglo 04.04.2016 16:25

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1214903)


Korrigierter Link

http://www.badische-zeitung.de/leich...120337320.html

Tetze 04.04.2016 16:37

Aufgrund der Marathon-Teilnahme scheint ihr ganz schön Gegenwind entstanden zu sein, ich kannte zwar ihren Blog bis heute nicht, er sieht aber aktuell aus, als wäre da massiv etwas passiert...

captain hook 04.04.2016 16:53

Interessant, wie man ne positive Probe abliefern kann, ein bisschen gesperrt wird, aber auch nicht so richtig und vielleicht auch nur bei Meisterschaften als Dopingsünder zählt... Kann mir das mal wer erklären?(siehe veröffentlichte Schiedsvereinbarung auf der verlinkten Seite der Athletin.)

Und wie kann man zufällig und fahrlässig positiv auf eine verschreibungspflichtige Substanz sein? Und seit wann spielt das eine Rolle? Ich sag nur Sachenbacher und Olympia.

Tetze 04.04.2016 17:12

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1214916)
...Und wie kann man zufällig und fahrlässig positiv auf eine verschreibungspflichtige Substanz sein?...

Wäre m.E. nur bei Mitarbeitern der pharmazeutischen Industrie denkbar - quasi ein "Arbeitsunfall".

Klugschnacker 04.04.2016 17:13

Der Freiburger Marathon unterliegt nicht den Anti-Doping-Bestimmungen, da er nicht einem Sportverband angeschlossen ist. Ein Startverbot für gesperrte SportlerInnen muss in so einem Fall durch die Startregeln in der Ausschreibung geregelt sein. Das war hier nicht der Fall. Der Veranstalter kann daher frei entscheiden, wen er starten lässt und wen nicht. Das sagt zumindest die Frau von der NADA, mit der ich heute Schriftverkehr in der Sache hatte.

Der Veranstalter, Gernot Weigl von der runabout GmbH aus München, steht hinter dem Start der gesperrten Athletin und würde sie auch erneut starten lassen. Für ihren 2. Platz beim Freiburger Marathon hat sie passend dazu zwei Startplätze für den München-Marathon erhalten.

Die Schiedsvereinbarung mit dem Startrecht bei allen Sportarten abseits des Radsports, außer bei Meisterschaften, verstehe ich nicht.

Grüße,
Arne

MatthiasR 05.04.2016 12:30

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1214924)
Der Freiburger Marathon unterliegt nicht den Anti-Doping-Bestimmungen,
...
Die Schiedsvereinbarung mit dem Startrecht bei allen Sportarten abseits des Radsports, außer bei Meisterschaften, verstehe ich nicht.

Mal abgesehen von der Sinnhaftigkeit von Letzterem - dadurch wäre sie doch bei jedem Marathon (abgesehen von Meisterschaften) startberechtigt gewesen, oder? D.h. diese Freiburger Sonderregelung spielt eigentlich gar keine Rolle?!

Gruß Matthias

Klugschnacker 05.04.2016 12:46

Zitat:

Zitat von MatthiasR (Beitrag 1215096)
Mal abgesehen von der Sinnhaftigkeit von Letzterem - dadurch wäre sie doch bei jedem Marathon (abgesehen von Meisterschaften) startberechtigt gewesen, oder? D.h. diese Freiburger Sonderregelung spielt eigentlich gar keine Rolle?!

Gruß Matthias

Die Schiedvereinbarung (Starterlaubnis bei allen Sportarten außerhalb des Radsports und von Meisterschaften) gilt für Veranstaltungen, die den Regeln eines Verbandes unterliegen. Zum Beispiel unterliegt ein vom DLV genehmigter Volkslauf diesen Regeln. Die Schiedsvereinbarung gilt jedoch nicht für "wilde" Veranstaltungen, die nicht einem Sportverband angeschlossen sind. Hier gilt dann nur die eigene Hausordnung und das Gutdünken des Veranstalters.

Sie hätte also bei jedem Marathon laufen können,
- der keine Meisterschaft ist
- dessen Veranstalter nichts dagegen hat, sofern es sich um eine wilde Veranstaltung handelt.

Wie man sich das bei der Schiedsstelle vorstellt, gesperrte Sportler quasi in andere Sportarten abzuschieben, verstehe ich nicht.

Matthias75 05.04.2016 13:37

Nur um das klarzustellen. Wenn ich das richtig verstehen, kann sie teilnehmen, wenn

1. es keine Meisterschaft ist (aber ein DLV-Lauf)

ODER

2. es kein DLV-Lauf ist (dann ist es logischerweise auch keine Meisterschaft)

UND

3. der Veranstalter jeweils nichts dagegen hat (in beiden vorstehend genannten Fällen).

M.

Klugschnacker 05.04.2016 13:43

Ich meine, Punkt 2 ist falsch. Sie ist bei DLV-Läufen startberechtigt, sofern es keine Meisterschaft ist.

Ich ändere es oben ab.

Matthias75 05.04.2016 13:48

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215121)
Ich meine, Punkt 2 ist falsch. Sie ist bei DLV-Läufen startberechtigt, sofern es keine Meisterschaft ist.

Ich ändere es oben ab.

Wieso falsch? Die Sperre bezieht sich doch nur auf:

- Veranstaltungen des BDR

und

- Meisterschaften der jeweiligen Verbände.

Bei allen anderen Veranstaltungen, also auch bei "wilden" Veranstaltungen, darf sie teilnehmen, solange der Veranstalter nix dagegen hat.

M.

Klugschnacker 05.04.2016 13:50

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1215123)
Wieso falsch? Die Sperre bezieht sich doch nur auf:

- Veranstaltungen des BDR

und

- Meisterschaften der jeweiligen Verbände.

Bei allen anderen Veranstaltungen, also auch bei "wilden" Veranstaltungen, darf sie teilnehmen, solange der Veranstalter nix dagegen hat.

M.

Ja, so passt’s. :Blumen:

MattF 05.04.2016 13:51

Leute, Doping bringt im Fussball nichts. Das ist doch durch das Doping bei den Engländern ein für alle Mal bewiesen :Lachanfall: :Lachanfall:

Duafüxin 05.04.2016 13:52

Im Umkehrschluß müßten jetzt die meisten Sportler die Veranstaltungen meiden die von Herrn Weigl organisiert werden.
Wer will schon wissentlich mit Dopern an der Startlinie stehen?

Matthias75 05.04.2016 13:58

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1215126)
Im Umkehrschluß müßten jetzt die meisten Sportler die Veranstaltungen meiden die von Herrn Weigl organisiert werden.
Wer will schon wissentlich mit Dopern an der Startlinie stehen?

Ja, an dem Punkt hänge ich gerade auch noch und bis einigermaßen ratlos. Soll ich mich jetzt über den Herrn Weigl ärgern, dass er eine "Doperin" starten lässt? Oder zählt sie gar nicht als Doperin und der Fehler liegt beim Schiedsgericht, dass sie nur zu einer "Light-Sperre" verurteilt hat? Ist sie jetzt verurteilte Doperin, aber nur im Radsportbereich? Wie kann es sein, dass die Dopingsperre nur für eine Sportart gilt, nicht über für andere Sportarten?

Die Details des Verfahrens wären hier durchaus interessant.

M.

captain hook 05.04.2016 14:07

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1215128)
Ja, an dem Punkt hänge ich gerade auch noch und bis einigermaßen ratlos. Soll ich mich jetzt über den Herrn Weigl ärgern, dass er eine "Doperin" starten lässt? Oder zählt sie gar nicht als Doperin und der Fehler liegt beim Schiedsgericht, dass sie nur zu einer "Light-Sperre" verurteilt hat? Ist sie jetzt verurteilte Doperin, aber nur im Radsportbereich? Wie kann es sein, dass die Dopingsperre nur für eine Sportart gilt, nicht über für andere Sportarten?

Die Details des Verfahrens wären hier durchaus interessant.

M.

Oder hat sie eigentlich garnicht gedopt und die Sperre ist sinnfrei? Der Dopinggedanke wird in dem Schiedspapier ja ausdrücklich verneint? Warum erfolgte dann überhaupt eine Sperre?

Hafu 05.04.2016 14:13

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215101)
...
Wie man sich das bei der Schiedsstelle vorstellt, gesperrte Sportler quasi in andere Sportarten abzuschieben, verstehe ich nicht.

Ich hab' mich auch sehr gewundert über manche Formulierungen des Schiedsspruches ("Die Parteien sind sich einig, dass jedenfalls keine Absicht der Beklagten vorlag"???? --> wie kann man sich unabsichtlich mit Modafenil, einem rezeptpflichtigen Aufputschmittel dopen?) und dachte eigentlich, dass der Sport derartige Mauscheleien und Kungeleien im Zusammenhang mit positiven Tests längst überwunden hat.

Die Frau hat ein rezeptflichtiges Medikament in ihrem Körper gehabt, an das man nicht so ohne weiteres rankommt und das auf gar keinem Fall aus Versehen mit irgendwelchen Nahrungsergänzungsmitteln "aus Versehen" eingenommen wird.

Legal eingenommen wird Modafenil allenfalls bei der Narkolepsie, einer extrem seltenen Krankheit, die sich mit Leistungssport niemals vereinbaren lässt.

Wer sich als Sportler sowas besorgt und im Wettkampf einnimmt, will seine Leistung manipulieren.

Warum der BDR diesen Dopingfall nicht nach dem WADA-Reglement mit einer klassischen Strafe (Sperre für alle dem WADA-Code unterliegenden Sportarten) geahndet hat, sondern mit einer kurzen Pseudo-Sperre ist für mich komplett unklar und lässt sich allenfalls dadurch erklären, dass der Verband schnellstmöglich den Fall vom Tisch haben wollte.

Matthias75 05.04.2016 14:56

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215124)
Ja, so passt’s. :Blumen:

Hab' mir gerade nochmal den oben verlinkten Artikel aus der Badischen Zeitung durchgelesen. Der wirft noch ein paar Fragen mehr auf:

Nach dem Artikel bzw. der Aussage der NADA-Vertreterin ist der Marathon in Freiburg ein privatrechtlich organisierter Lauf und unterliegt somit scheinbar nicht dem Regelwerk des DLV und/oder der NADA. Gleichwohl meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass der Lauf vom DLV genehmigt wurde und auch entsprechend vermessen wurde, so dass er bestzeitenfähig ist. Zumindest bei der Premiere in Freiburg war das ein Streitpunkt, weil die Strecke nicht offiziell vermessen war bzw. vom DLV genehmigt war.

Auch wenn das, wie wir oben schon festgestellt haben, scheinbar nicht der entscheidende Punkt ist, wieso die Dame starten durfte, aber kann mir jemand erklären, ob und welcher Unterscheid zwischen "vom DLV genehmigt" und "findet nach dem Regelwerk des DLV statt" liegt? Ich hätte jetzt gedacht, dass, wenn DLV draufsteht, auch das DLV-Regelwerk gilt. Oder gilt das nur für Meisterschaften?

Wenn der Freiburg Marathon nicht nach dem Regelwerk des DLV stattfindet, sondern eine privatrechtliche Veranstaltung ist, heißt das im Umkehrschluss, dass Doping erlaubt ist, wenn es nicht explizit in der Ausschreibung verboten wurde? Nicht, dass ich dopen wollte, ob ich wüsste gerne, ob ich den Veranstalter dann prinzipiell meiden sollte.

M.

Hafu 05.04.2016 15:36

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1215141)
...Nicht, dass ich dopen wollte, ob ich wüsste gerne, ob ich den Veranstalter dann prinzipiell meiden sollte...

Wir hatten die Problematik ja schon ein paar mal auch in diesem Thread im zusammenhang mit gedopten Sportlern, die ihre Sperre abgesessen haben und starten wollten, z.B. Lisa Hütthaler, die seinerzeit von der Challenge Roth ausgeladen worden war, Startverbote ehemals gedopter Sportler beim GFNY oder auch Starterlaubnis von Ex-Dopern beim Ötztal-Radmarathon.

Selbstverständlich sollte jeder Sportler, dem sauberer Spitzensport am Herzen liegt, Veranstaltungen von Herrn Weigl in Zukunft vermeiden!

Das ist die einzige Sprache, die rein kommerzielle Verqanstalter, denen sauberer Sport und die Dopingproblematik egal ist, verstehen.

Er hat wissentlich eine verurteilte Doperin während ihrer Sperre bei sich starten lassen und damit anderen sauberen Athletinnen eine bessere Plazierung verwehrt.
Unabhängig von der rein juristischen Fragestellung, ob ihr Start zulässig war oder nicht (laut NADA war er wohl zulässig) ist das ein moralisches Nogo und eine Ohrfeige ins Gesicht des sauberen Leistungssportes!

Duafüxin 05.04.2016 15:48

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1215149)

Er hat wissentlich eine verurteilte Doperin während ihrer Sperre bei sich starten lassen und damit anderen sauberen Athletinnen eine bessere Plazierung verwehrt.
Unabhängig von der rein juristischen Fragestellung, ob ihr Start zulässig war oder nicht (laut NADA war er wohl zulässig) ist das ein moralisches Nogo und eine Ohrfeige ins Gesicht des sauberen Leistungssportes!

Da weiss ich ehrlich gesagt nicht was Schlimmer ist: Eine Sportlerin die gesperrt ist und in anderen Sportarten startet oder der Veranstalter, der gesperrten Sportlern eine Bühne gibt.

captain hook 05.04.2016 15:54

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1215149)
Wir hatten die Problematik ja schon ein paar mal auch in diesem Thread im zusammenhang mit gedopten Sportlern, die ihre Sperre abgesessen haben und starten wollten, z.B. Lisa Hütthaler, die seinerzeit von der Challenge Roth ausgeladen worden war, Startverbote ehemals gedopter Sportler beim GFNY oder auch Starterlaubnis von Ex-Dopern beim Ötztal-Radmarathon.

Selbstverständlich sollte jeder Sportler, dem sauberer Spitzensport am Herzen liegt, Veranstaltungen von Herrn Weigl in Zukunft vermeiden!

Das ist die einzige Sprache, die rein kommerzielle Verqanstalter, denen sauberer Sport und die Dopingproblematik egal ist, verstehen.

Er hat wissentlich eine verurteilte Doperin während ihrer Sperre bei sich starten lassen und damit anderen sauberen Athletinnen eine bessere Plazierung verwehrt.
Unabhängig von der rein juristischen Fragestellung, ob ihr Start zulässig war oder nicht (laut NADA war er wohl zulässig) ist das ein moralisches Nogo und eine Ohrfeige ins Gesicht des sauberen Leistungssportes!

Ist dir irgendwas bekannt, wie es dazu kommen kann, dass man auf den Trichter kommen kann, dass sie nicht dopen wollte? Also wie in den Schiedspapier beschrieben? Wie Du schreibst ist mir unklar, wie so ein Stoff ohne die Absicht des Dopens aufgenommen wird. Außer es handelt sich im Sabotage (verseuchte Trinkflasche die ihr in einem Rennen gereicht wurde o.Ä.) Selbst ein verseuchtes NEM ginge zu ihren Lasten. Aber wenn das so ist wie formuliert, dann würde die Schadenersatzgeschichte ganz sicher nicht unbekannt bleiben?!

Sehr komisch finde ich das alles. Ich verstehe diesen Schiedsspruch und wie es zu diesem Ergebnis kommen konnte mangels weiterer Informationen nicht.

Matthias75 05.04.2016 15:57

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1215150)
Da weiss ich ehrlich gesagt nicht was Schlimmer ist: Eine Sportlerin die gesperrt ist und in anderen Sportarten startet oder der Veranstalter, der gesperrten Sportlern eine Bühne gibt.

Für mich ist neben der Bühne für den gesperrten Sportler (wobei hier ja noch nicht mal klar ist, ob er/sie gesperrt ist) die Signalwirkung für den Breitensport viel schlimmer: Indirekt heißt die Botschaft doch: "Das Antidoping-Regelwerk gilt bei uns nicht, uns ist es vollkommen egal, wie ihr eure Bestzeit erbringt."

Für mich ein klares Nogo und ein klares Zeichen, dort nicht zu starten. Auch wenn ich nicht um Platzierungen laufe, möchte ich nicht gegen potentiell gedopte Sportler antreten bzw. eine Veranstalter unterstützen, dem, wie Hafu schon schrieb, der saubere Sport scheinbar egal ist.

Nachtrag:

Ich sehe allerdings weiterhin das unklare urteil des Schiedsgerichts als das Hauptproblem an. Das Urteil hat vermutlich viele, auch den Veranstalter, relativ ratlos zurückgelassen, da eben nicht klar ist, ob sie gedopt hat. Interessant wäre z.B. gewesen, wie der Veranstalter reagiert hätte, wenn das Schiedsgericht eine "eindeutige" Sperre ausgesprochen hätte.

M.

Hafu 05.04.2016 16:37

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1215153)
Ist dir irgendwas bekannt, wie es dazu kommen kann, dass man auf den Trichter kommen kann, dass sie nicht dopen wollte? Also wie in den Schiedspapier beschrieben? ...

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung.

Jeder Athlet, der dopen will, legt sich natürlich im Vorfeld auch eine Ausrede zu, wenn etwas bei ihm gefunden werden sollte. Ob man als Schiedgericht diese Ausrede glaubt oder nicht sollte aus guten Gründen bei der Urteilsbemessung keine Rolle spielen.

Das Prinzip heißt sportrechtlich "strict riability" (Athlet ist verantwortlich für die Stoffe, die in ihm gefunden werden).

Warum im konkreten Fall von diesem Prinzip erkennbar abgewichen wurde, ist für mich komplett unklar.

(Da Modafinil ebenso wie Amphetamine wie z.B. Ritalin auch gerne von Studenten bei Prüfungen oder in stressigen Lernsituationen eingesetzt werden, würde ich bei (hypothetischer Dopingabsicht mit Modafinil z.B. vermutlich behaupten, ich hätte das Zeug zwei oder drei Tage vor dem Wettkampf geschluckt, um z.B. noch eine wichtige Seminararbeit termingerecht fertig zu kriegen. Klingt oberflächlich plausibel, aber wirklich glaubhaft ist so eine Ausrede bei einem Medikament, was man nur auf dem Schwarzmarkt oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit Rezept eines Arztes erhält allerdings nicht. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass der Deal so ähnlich gelaufen ist, auch wenn es wie gesagt reine Spekulation ist)

Sportverbände haben ja (gerade aktuell wie im Fall Pechstein wieder zu beobachten) immer kolossale Angst vor aufwändigen Rechtsstreitereien mit klagebereiten Sportlern. Die meisten Sportrechtsprinzipien stehen aktuell auf dem juristischen Prüfstand und die Versuchung sich in diesem Klima der Rechtsunsicherheit auf windige Deals mit gedopten Sportlern einzulassen, einfach um einen weiteren Fall abschließen zu können und vom Tisch zu haben, ist vermutlich für ein Sportschiedsgericht relativ groß.

Früher war gedopten Sportlern die Anrufung eines ordentlichen Gerichtes grundsätzlich untersagt (bzw. hatte wegen fehlender Zuständigkeit keine Aussicht auf Erfolg), seit Pechstein ist dies nicht mehr kategorisch so.

Klugschnacker 05.04.2016 17:32

Ich bin nicht sicher, ob man dem Veranstalter einen Vorwurf machen kann. Er hat das Urteil des Schiedsgerichts exakt umgesetzt. Er hat sich in diesem Fall auch von der NADA beraten lassen. Was will man da machen? Sich selbst zum Richter erheben?

Das Schiedsgericht wiederum hat in Kenntnis und unter Berücksichtigung vieler Fakten nach der gerechtesten Lösung gesucht und dann sein Urteil gefällt. Es ist schwer, sich hierzu eine Meinung zu bilden, solange man nicht über alle Fakten verfügt.

Das schwer nachvollziehbare Urteil des Schiedsgerichts ist hier in Freiburg sowohl für die betroffene Sportlerin, die lokale Sportszene und die Veranstalter ein Problem.

Hafu 05.04.2016 18:00

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215171)
Ich bin nicht sicher, ob man dem Veranstalter einen Vorwurf machen kann. Er hat das Urteil des Schiedsgerichts exakt umgesetzt. Er hat sich in diesem Fall auch von der NADA beraten lassen. Was will man da machen? Sich selbst zum Richter erheben?
...

Den Veranstalter kann man keinen Vorwurf im juristischen Sinne machen, wohl aber im moralischen Sinne.

Wenn die betroffene Sportler unschuldig wäre, dann hätte ein Freispruch erfolgen müssen und wäre auch erfolgt.

Wettkampfsperren wegen Dopingverstößen sollen nicht nur den betroffenen Sportler für einen begangenen Verstoß bestrafen, sondern sie haben auch eine wichtige Signalwirkung für die Öffentlichkeit, für saubere Sportler und insbesondere auch für andere Sportler, die möglicherweise in Versuchung stehen, selbst ihre Leistung zu manipulieren.

Die Aufdeckenswahrscheinlichkeit für Doping ist ohnehin sehr gering. Wenn nun bei einem der wenigen Fälle, wo eine Wettkampfprobe zum Aufdecken eines Dopingfalles führt, die Sanktion dahingehend abgeschwächt wird, dass die eigentlich gesperrte Sportlerin einfach die Sportart wechseln und weiterhin Wettkämpfe bestreiten darf, geht diese oben beschriebene Signalwirkung komplett verloren.

Das Signal des konkreten Falles lautet: Doping lohnt sich und selbst wenn man erwischt werden sollte, schmerzen die vorgesehenen Sanktionen nicht.


Hier gibt es ein paar weitergehende Informationen, allerdings auch nichts was die betroffene Sportlerin ansatzweise entlastet.

Auch auf ihrem eigenen Blog, auf dem sie die Möglichkeit hätte ihre ganz eigene Version des Geschehens darzustellen, wovon bekanntermaßen viele erwischte Sportler regen Gebrauch machen (wir erinnern uns an Geschichten über aus Versehen mit Vitaminspritzen vertauschte Epo-Spritzen, versehentlich inhalierte Asthma-Sprays der Großtante usw.) gibt es keinerlei objektiv entlastende Informationen.

LidlRacer 05.04.2016 19:11

Bei der NADA steht der Schiedsspruch komischerweise ohne Schwärzungen.
Direkter Link geht wohl nicht, aber hier ist es der einzige Fall im August 2015:
http://www.nada.de/de/recht/ergebnis...ajus-datenbank

Bringt allerdings keine wesentlichen Erkenntnisse. Jedenfalls keine genaueren Umstände, wo das Modafinil herkam, das sie angeblich "vorsätzlich oder bewusst ... nicht eingenommen" hat.

In ihrem Blog spricht sie auch von einer Langzeit-Haaranalyse. Keine Ahnung, was die bewiesen haben könnte.

PS: Warum spricht sie von einer "Verschwiegenspflicht"? Wo ist die geregelt? In dem Schiedsspruch jedenfalls nicht.

Klugschnacker 05.04.2016 19:48

Die Regelsperre bei einer Stimulanz wie Modafinil beträgt meines Wissens nach 4 Jahre. Sie kann auf 2 Jahre reduziert werden, wenn der oder die Betroffene glaubhaft machen kann, dass die Einnahme versehentlich oder unverschuldet erfolgte.

Ich war nicht dabei, gehe jedoch davon aus, dass dieses Glaubhaft-machen eine erhebliche Überzeugungskraft haben muss. Sonst kommt eine Halbierung der Sperre nicht infrage. Leider liest oder hört man nichts Näheres über die vorgebrachten entlastenden Fakten.

dude 05.04.2016 20:11

Zitat:

Zitat von schoppenhauer (Beitrag 1205359)
Was will man da machen? Sich selbst zum Richter erheben?

Da ist es wieder: Du nennst es Selbstjustiz, ich finde ziviler Ungehorsam ist die treffendere Bezeichnung.

Auf der Marathonwebsite finde ich auf die Schnelle keinen Hinweis zum DLV (geschweige denn ein Regelwerk - absurd!), aber der DLV listet den Marathon in seinem Kalender (was auch immer das bedeutet):

https://www.leichtathletik.de/termin...241142d5a3a7a/

FALLS es eine DLV genehmigte Veranstaltung ist, unterliegt das Rennen via DLV den WADA Regeln. Fuer die Doperin muesste das dann lebenslaenglich bedeuten.

Klugschnacker 05.04.2016 20:16

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 1215186)
Da ist es wieder: Du nennst es Selbstjustiz, ich finde ziviler Ungehorsam ist die treffendere Bezeichnung.

Auf der Marathonwebsite finde ich auf die Schnelle keinen Hinweis zum DLV (geschweige denn ein Regelwerk - absurd!), aber der DLV listet den Marathon in seinem Kalender (was auch immer das bedeutet):

https://www.leichtathletik.de/termin...241142d5a3a7a/

FALLS es eine DLV genehmigte Veranstaltung ist, unterliegt das Rennen via DLV den WADA Regeln. Fuer die Doperin muesste das dann lebenslaenglich bedeuten.

Es ist keine vom DLV genehmigte Veranstaltung. Das Regelwerk der NADA gilt ausdrücklich nicht, das sagt selbst die NADA, die in den Start beim Freiburger Marathon rechtlich beratend involviert war.

dude 05.04.2016 20:23

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215188)
Es ist keine vom DLV genehmigte Veranstaltung.

Dann listet der DLV auch sogenannte "wilde Rennen" auf seiner website.

LidlRacer 05.04.2016 20:28

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215188)
Es ist keine vom DLV genehmigte Veranstaltung. Das Regelwerk der NADA gilt ausdrücklich nicht, das sagt selbst die NADA, die in den Start beim Freiburger Marathon rechtlich beratend involviert war.

Sofern diese Regelung im Schiedsspruch Gültigkeit hat, ist es doch völlig egal, ob der Marathon vom DLV genehmigt ist:
"2. Im Hinblick auf ein Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während der Sperre sind sich die Parteien einig, dass dies für Veranstaltungen des Bund Deutscher Radfahrer gelten soll. Im Übrigen gilt die Wettkampfsperre nur für offizielle Meisterschaften des jeweils ausrichtenden Verbandes."

Dies hat nicht ein durchgeknallter Richter einfach so entschieden, sondern NADA und die Athletin (bzw. deren Anwalt) haben das ausgekungelt.
Wie das sein kann, hätte ich gern mal von der NADA erklärt!

Klugschnacker 05.04.2016 20:35

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1215190)
Sofern diese Regelung im Schiedsspruch Gültigkeit hat, ist es doch völlig egal, ob der Marathon vom DLV genehmigt ist:
"2. Im Hinblick auf ein Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während der Sperre sind sich die Parteien einig, dass dies für Veranstaltungen des Bund Deutscher Radfahrer gelten soll. Im Übrigen gilt die Wettkampfsperre nur für offizielle Meisterschaften des jeweils ausrichtenden Verbandes."

Das ist richtig, ich wollte es nur gegenüber dude klarstellen.

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1215190)
Dies hat nicht ein durchgeknallter Richter einfach so entschieden, sondern NADA und die Athletin (bzw. deren Anwalt) haben das ausgekungelt. Wie das sein kann, hätte ich gern mal von der NADA erklärt!

Die NADA war meines Wissens nach Partei, ebenso wie die Athletin. Entschieden hat die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit DIS, vertreten durch einen Anwalt.

LidlRacer 05.04.2016 20:41

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215192)
Die NADA war meines Wissens nach Partei, ebenso wie die Athletin. Entschieden hat die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit DIS, vertreten durch einen Anwalt.

"... hält das Deutsche Sportschiedsgericht bestehend aus Herrn Rechtsanwalt Ingo Erberich als Einzelschiedsrichter den zwischen den Parteien in der mündlichen Verhandlung am 3. März 2016 vereinbarten Vergleich wie folgt fest:"

Klugschnacker 05.04.2016 20:44

Ah, jetzt verstehe ich, Du zielst auf den Vergleich ab. Ist korrekt.

LidlRacer 05.04.2016 20:53

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215195)
Ah, jetzt verstehe ich, Du zielst auf den Vergleich ab. Ist korrekt.

Ein Vergleich ist natürlich grundsätzlich möglich, aber ob der beinhalten kann, dass die Sperre für andere Verbände nur sehr eingeschränkt gilt, scheint mir sehr fraglich.

Klugschnacker 05.04.2016 21:11

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1215196)
Ein Vergleich ist natürlich grundsätzlich möglich, aber ob der beinhalten kann, dass die Sperre für andere Verbände nur sehr eingeschränkt gilt, scheint mir sehr fraglich.

Meiner Meinung nach ist das eine schlechte Lösung für alle Beteiligten.


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