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fuxbux 05.06.2013 12:30

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 909987)
Das ist ein faires Angebot. :Blumen:

Damit kann ich leben :(

Was ist eigentlich mit dem FinisherPix das ich auch im Voraus bezahlt habe und das nicht wenig CHF 55.- ?

Die Leute aus Übersee tun mir leid. Die haben gar nichts vom ganzen ausser sie fliegen nochmals her.

maifelder 05.06.2013 12:55

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909990)
Damit kann ich leben :(

Was ist eigentlich mit dem FinisherPix das ich auch im Voraus bezahlt habe und das nicht wenig CHF 55.- ?

Die Leute aus Übersee tun mir leid. Die haben gar nichts vom ganzen ausser sie fliegen nochmals her.

Oh, bezahlt man da jetzt im Vorfeld?

Ich habe immer gewartet und entsprechend geschaut, wieviele Bilder es von mir gibt und dann die Flatrate bestellt. Manchmal habe ich auch lange gewartet, bis es die Bilder für 50% gab.

Newbie 05.06.2013 13:06

Dumm gelaufen halt - ich sehe es aber eigentlich so:

wer einen Flug bucht und dieser wegen schlechter Witterung nicht durchgeführt werden kann oder es Verspätungen gibt bezahlt mir auch keiner die entstandenen Kosten - ausser die Airline tut das aus Kulanz und freiwilllig. Sonst ists einfach dumm gelaufen.

tandem65 05.06.2013 13:22

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 909984)
Nö! Und was das mit Sachmängelhaftung oder zugesicherten Eigenschaften zu tun hat, ist mir auch schleierhaft. Das Auto war in Ordnung, bis es abgebrannt ist und "stinknormal".

Vielleicht sollte ich einmal im Leben doch auch mal ein Auto kaufen. Ich gebe zu daß ich da keine Ahnung habe wann der Gefahrübergang ist. Beim Fahrrad findet der Gefahrübergang bei der Übergabe an den Kunden statt. Brennt da der Carbonhobel vor dem Durchziehen der Karte beim Händler ab, habe ich als Kunde nur den Schaden neu Lieferzeit oder Wandlung des Kaufvertrages, da die Ware einen Sachmangel hat. Da bekomme ich auch eine eventuell gezahlte Anzahlung zurück. Ist die Karte durch, trage ich das Risiko und nicht mehr der Händler. Ist das beim Auto anders? Bis zur Kasse ist das Auto doch dem Händler, brennt es ab hat die Ware einen Sachmangel.

FroschCH 05.06.2013 13:28

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 909987)
Das ist ein faires Angebot. :Blumen:

+1 :Blumen:

Vor allem, da sie damit nicht nur Rennen auffuellen, sondern auch bereits bezahlte Gebuehren zurueckerstatten.

dude 05.06.2013 13:48

Zitat:

Zitat von MarcoZH (Beitrag 909974)
Börsianer? :Cheese:

Realist. In der Regel ist es zeitaufwendig und teuer dem Veranstalter hinterherzurennen, wenn er nicht macht, was er versprochen hat. Die beste Strafe ist kuenftiges Fortbleiben.

Ratzebub 05.06.2013 13:56

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 910000)
Oh, bezahlt man da jetzt im Vorfeld?

Ich habe immer gewartet und entsprechend geschaut, wieviele Bilder es von mir gibt und dann die Flatrate bestellt. Manchmal habe ich auch lange gewartet, bis es die Bilder für 50% gab.

So macht man es in der Regel auch:Huhu:

Sind eh schon sehr teure Preise.

Rhing 05.06.2013 15:29

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 909937)
Nimm einen gebuchten Tagesausflug, der wegen höherer Gewalt mittendrin abgebrochen werden muss. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung der bis zum Abbruch getätigten Auslagen des Veranstalters, auch wenn das anvisierte Ziel deswegen nicht erreicht werden konnte. (Dabei bleibe ich, bis hier jemand ein gegenläufiges Urteil zitiert.)...

Sorry, qbz, da steht nicht "Auslagen", da steht

Zitat:

der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine Entschädigung für bereits erbrachte und bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen (z.B. den Rücktransport) geltend machen (Verweiskette §§ 651j Abs.2; 651e Abs.3 S.1, 2; 638 Abs.3 BGB). Für den Reisenden, der bereits einen größeren Teil der Reise bis zur Kündigung mangelfrei absolviert hat, werden sich daher - wenn überhaupt - nur begrenzte Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises ergeben.
Also, Reisepreis bzw. - wenn Du die Parallele ziehst - Startgeld ist futsch. Dann kann er nicht die Auslagen, sondern eine Entschädigung für bereits erbrachte und ... noch zu erbringende Leistungen geltend machen. Leistungen sind aber keine Auslagen. Leistung ist das, was der Kunde kriegt. Da ist auch ein Beispiel genannt, um's deutlicher zu machen: z.B. Rückflug. Natürlich muss der Kunde den Rückflug zahlen, wenn er erbracht wird. Aber eben nur, wenn er ihm - dem Kunden - zugute kommt.

Das, was Fuxbux gepostet hat, ist ja scheint's das momentane Angebot und das halte ich übrigens - unabhängig von rechtlichen Überlegungen - für ok. Und rechtlich haben die Athleten ja auch was gekriegt: T-Shirt, Rucksack und laufen konnten sie auch. Mir ging nur die Selbstverständlichkeit des Veranstalters und die teilweise ans beleidigende grenzende Emotionalität - von anderen, glaub ich - ziemlich auf'n Keks.

Rhing 05.06.2013 15:46

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 909978)
...Schuld & bezahlen sind doch 2 verschieden Paar Schuhe. Schuld ist die höhere Gewalt. Die Die Zahlungspflicht hast Du mit dem Veranstalter in den AGB's/Teilnahmebedingungen vereinbart. ...

Stimmt! Deshalb muss der Veranstalter, der vertraglich zugesagt hat, den Wettkampf zu veranstalten, auch keinen Schadensersatz zahlen, sondern verliert nur seinen Anspruch auf die Gegenleistung, die Knete. Hat er's verschuldet, dann müsste er z.B. den Profis wohl auch SE zahlen. Für uns Amateure wäre es aber wohl schwierig, einen finanziellen Schaden nachzuweisen. Flug und Unterkunft würden wohl nicht darunter fallen. War für Bekannte, die nach China geflogen sind, so, als der dortige IM - ich meine - ausgefallen ist.

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 909978)
Das ist der Sinn von AGB's oder auch Teilnahmebedingungen! Du kannst dem Veranstalter Deine Teilnahmebedingungen stellen und er kann theoretisch sich überlegen ob er darauf eingeht. Das nennt sich Vertragsfreiheit! Rechtlich ist das erstmal vollkommen in Ordnung. Die Frage wäre, wie schon geschrieben, ob der Passus Sittenwidrig ist. Das sehe ich einfach gar nicht. Meine Frau hat übrigens gerade der Challenge Kraichgau die Meldegebühren geschenkt. Sie hat sich einfach nicht früher gegen den Start entschieden. Auch hier sehe ich nicht die Sittenwidrigkeit in den Teilnahmebedingungen
....
Ja das gibt es, es gibt aber eben auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.:Huhu:

Mit Sittenwidrigkeit hat das nix zu tun. Sittenwidrige Verträge sind nie wirksam, auch nicht, wenn sie individuell vereinbart wurden. Das ist eben - in D - bei AGB anders, da gibt es gesetzliche Grenzen, nach zu lesen in den §§ 307 ff BGB für D. Ich denke bzw. vermute stark, dass es in der Schweiz auch entsprechende Regelungen gibt. Kann mir z.B. nicht vorstellen, dass Swatch die Uhren ohne Gewährleistung verkaufen kann. Und Gewährleistungsausschlüsse sind nicht das einzige, was in AGB unwirksam ist.

Was das ganze mit Deiner Frau zu tun hat, ist mir schleierhaft. Die Challenge-Wettkämpfe finden doch statt. Wenn Deine Frau nicht starten möchte oder krank ist, ändert das ja nix dran, dass der Veranstalter seine Leistung erbringt und zum Vertrag steht. Das muss Deine Frau natürlich auch.

qbz 05.06.2013 17:16

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 910095)
Sorry, qbz, da steht nicht "Auslagen", da steht

......

Also, Reisepreis bzw. - wenn Du die Parallele ziehst - Startgeld ist futsch. Dann kann er nicht die Auslagen, sondern eine für bereits erbrachte und ... noch zu erbringende Leistungen geltend machen. Leistungen sind aber keine Auslagen. Leistung ist das, was der Kunde kriegt. Da ist auch ein Beispiel genannt, um's deutlicher zu machen: z.B. Rückflug. Natürlich muss der Kunde den Rückflug zahlen, wenn er erbracht wird. Aber eben nur, wenn er ihm - dem Kunden - zugute kommt.

Das, was Fuxbux gepostet hat, ist ja scheint's das momentane Angebot und das halte ich übrigens - unabhängig von rechtlichen Überlegungen - für ok. Und rechtlich haben die Athleten ja auch was gekriegt: T-Shirt, Rucksack und laufen konnten sie auch. Mir ging nur die Selbstverständlichkeit des Veranstalters und die teilweise ans beleidigende grenzende Emotionalität - von anderen, glaub ich - ziemlich auf'n Keks.

Da sind wir also inhaltlich derselben Meinung, egal ob es Reisepreis im Vergleich, Startgeld oder Kosten (sorry, mit Auslagen meinte ich Kosten für -->) für schon erbrachte Leistungen heisst. Ähnliches beeinhaltet das Angebot des Veranstalters.
Ein Anrecht auf Rückerstattung des vollen Startgeldes besteht somit nicht. (oder zeige mir ein entsprechendes Urteil.)

felix__w 06.06.2013 06:50

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 909987)
Das ist ein faires Angebot. :Blumen:

Das sehe ich auch so.

Und hört doch jetzt auf zu diskutieren wer warum was zahlen sollte oder eben nicht.

Felix

brunnerkuenzler 06.06.2013 07:17

+1 :Blumen:

fuxbux 06.06.2013 09:11

besser das als nichts, in meinen Augen wäre mind. die Hälfte ok gewesen.

Werde die 79 Euro der Schweizerischen Stiftung für die cerebral gelähmten Kinder spenden.

FroschCH 06.06.2013 09:54

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 910379)
besser das als nichts, in meinen Augen wäre mind. die Hälfte ok gewesen.

Werde die 79 Euro der Schweizerischen Stiftung für die cerebral gelähmten Kinder spenden.

Sehr lobenswert. :Blumen:

Es sind uebrigens mehr als EUR 79. Ich habe meine Rueckerstattung fuer Wiesbaden schon erhalten.

Wiesbaden KOSTET jetzt EUR 79, d.h. ich habe EUR 136 zurueckerhalten. (urspruenglicher Preis EUR 215)

fuxbux 06.06.2013 10:01

Zitat:

Zitat von FroschCH (Beitrag 910407)

Wiesbaden KOSTET jetzt EUR 79, d.h. ich habe EUR 136 zurueckerhalten. (Uurspruenglicher Preis EUR 215)

Ok, dann waren das nicht -79 euro sondern nur 79 euro
dann ist das Angebot natürlich ok vom Veranstalter.

Ich habe das Formular auch gestern ausgefüllt und noch keine Meldeung erhalten. Hab für Wiesbaden auch schon gebucht gehabt.
Wie und wohin haben sie Dir das Geld zurückgebucht?

FroschCH 06.06.2013 10:11

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 910415)
Ok, dann waren das nicht -79 euro sondern nur 79 euro
dann ist das Angebot natürlich ok vom Veranstalter.

Ich habe das Formular auch gestern ausgefüllt und noch keine Meldeung erhalten. Hab für Wiesbaden auch schon gebucht gehabt.
Wie und wohin haben sie Dir das Geld zurückgebucht?

Auf die Kreditkarte, von der es runtergegangen war. Plus nettem Mail von 'withdrawal@ironman.com'.

fuxbux 06.06.2013 11:42

Zitat:

Zitat von FroschCH (Beitrag 910424)
Auf die Kreditkarte, von der es runtergegangen war. Plus nettem Mail von 'withdrawal@ironman.com'.

Vielen Dank, habe das Mail jetzt auch bekommen


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