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Und in 4. Mose 27 speziell das Erbrecht der Töchter bzw. der Frauen. 4. Mose 36. In Josua ab Kapitel 15. Hatte da mal eine Predigt darüber gehört, da wurde es angesprochen. Muss ich mal nachhaken. Ob es dazu ein Manuskript gibt. Deshalb auch meine frage, ob es Fachleute gibt, die sich speziell damit auskennen:Blumen: |
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Damit ist erstmal klar, dass bei den Israeliten die Söhne erbten und die Töchter nur in dem Fall, wenn die Familie keinen Sohn hat, und sich die Erbtöchter innerhalb des Stammes verheiraten sollen. Und aus der alttestamentarischen Geschichte der Genesis (1.Mose 25,19-33,20) zwischen Eusa und Jakob lässt sich schliessen, dass das Erstgeburtsrecht eine gewisse Rolle bei der erblichen Nachfolge spielte, weil da Eusa an seinen Bruder das Erstgeburtsrecht verkauft. Da Du nach Fachleuten gefragt hast: Dieser Beitrag zum jüdischen Erbrecht wurde von einem Rechtswissenschaftler geschrieben und er erklärt die obigen Bibelstellen und grenzt in der Einleitung das jüdische vom römischen Erbrecht ab. Ich zitiere etwas ausführlicher, damit es verständlich wird: "Bei der Verteilung des Landes Kanaan unter die zwölf Stämme war bestimmt worden, daß das Stammland jedem Hause als Eigentum verbleiben und, gebunden an den einzelnen Stamm, stets auf die Nachkommen übergehen sollte. Denn das ganze Land wurde als ein Lehen Gottes, dem es eig. zu Eigen gehörte, betrachtet (Deut. 25, 23). Folgerichtig war daher auch die Möglichkeit der dauernden Übertragung eines Erbackers ausgeschlossen und urspr. nur die Zuweisung der Nutznießung bis zum nächsten Jobeljahre vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkte nämlich kehrte das Land zum ursprünglichen Eigentümer zurück, falls es nicht schon vorher von den nächsten Verwandten (Go-el) ausgelöst wurde. Mit dieser biblischen Beschränkung der Verfügung über das Eigentum überhaupt stand nun auch die gesetzliche und prinzipiell unabänderliche Regelung der Erbfolge im Zusammenhang, an der selbst durch testamentarische Verfügungen nichts geändert werden konnte. "Die Erbschaft soll nicht von dem einen Stamm in einen anderen Stamm übergehen, jeder vielmehr an seinem Erbe nach der Stammeseinteilung der Kinder Israel festhalten" (Num. 36, 9). Diese Tendenz der Stammesgebundenheit des Grundbesitzes erklärt ferner die primäre Ausschließung der Töchter vom E. und, soweit sie zum Erbe zugelassen werden, die ihnen obliegende Verpflichtung, nur innerhalb des Stammes zu heiraten. Endlich bezweckte auch das Leviratsgesetz, das dem Schwager, dem Bruder des kinderlos verstorbenen Mannes, zur Pflicht macht, die Witwe zu heiraten, die Erhaltung des Grundbesitzes für Familie und Stamm. Aus dieser Einstellung ergeben sich die wesentlichen Unterschiede zwischen dem j. und dem römischen E., auf dessen System übr. die meisten modernen Rechte basieren. Das römische Recht, welches nicht von der Stammesgebundenheit des Grundbesitzes ausgeht, kennt kein Erstgeburtsrecht und keinen automatischen Übergang des Nachlasses auf die gesetzlichen Erben. Es ist vielmehr ein Antritt der bis dahin ruhenden Erbschaft (hereditas iacens) notwendig. Dafür ist im römischen Recht die Testierfreiheit ausgeprägt, und infolgedessen kennt es ferner ein Noterbrecht von bestimmten Personen, deren erbrechtliche Ansprüche nicht völlig ausgeschaltet werden dürfen, sowie eine Kollationspflicht hinsichtlich der Vorempfänge. " http://www.juedisches-recht.de/lex_fam_erbrecht.php Unser heutiges Erbrecht ist somit stärker durch das römische Recht als durch das jüdische, biblische beeinflusst. |
Durchaus interessant.
Mir gefiel vor allem die Einleitung: "Bei der Verteilung des Landes Kanaan unter die zwölf Stämme". Das beschreibt den Überfall der Israeliten auf Kanaan, sowie den Völkermord an den bereits ansässigen Kanaanitern, die das Land rechtmäßig besaßen. Es handelt sich also bei der Vererbung vor allem um die Verteilung von gestohlener Kriegsbeute. Ungefähr vergleichbar mit dem Polenfeldzug der Deutschen. Heute weiß man durch die Archäologie, dass es eine solche plötzliche Landnahme nicht gegeben haben kann. Sondern einzelne Stämme sickerten langsam von den Küstengebieten in das Landesinnere. Das bedeutet: Die Bibel ist nicht nur ungerecht und unmoralisch, sondern sie sagt zudem die Unwahrheit. |
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Aber warum sind das schlechte Nachrichten? Ich sagte ja schon, das für mich, als nachfolger Jesu Christi schärfere Gesetze gelten bzw. die Bergpredigt gilt. Aber das finde ich, meiner Meinung nach nicht schlimm! Ich habe nun, die freiheit und die Absicht so weit ich es als armer immer noch Sündiger Christ vollbringen kann. In Frieden, mit jedermann, jeder Religion jedem Menschen zu Leben. Seine Feinde zu lieben, was ich Menschlich nie vollbringen kann, und dafür Kraft von Gott brauche. Oder wenn mich einer schlägt, nicht zurückzuschlagen. Unmöglich für mich ohne Gottes Hilfe. Jesus Christus ist das Ende des Alten Mosaischen Gesetzes. Für jeden der ihm nachfolgt. So sehe ich das. Ich spreche jetzt nur für mich. Nicht für andere bekehrte Christen. Das zu begreifen, bzw zu verstehen. Dazu braucht es den Heiligen Geist. Das ist nichts Mystisches. Da bekommt man auch keine Weisagungen oder sowas, sonder der Heilige Geist schließt einem das Wort Gottes auf. Jedem so, wie er es erfassen kann. Die Zeit ist vorbei, wo Gott direkt zu einem Spricht. Meiner Meinung nach. Dafür haben wir Gottes Wort. Die Bibel:Blumen: |
qbz, Danke für die Recherche, ziel, Danke für die offene Worte - interessant
m. |
Nirgends in der Bibel sagt Jesus, dass es zweierlei Gesetze geben soll. Ich halte das für erfunden. Ehrlich gesagt klingt es danach, was eine radikal-evangelikale Webseite derzeit verbreitet: SoundWords -- den Link setze ich ganz bewusst nicht. Dort gibt es einen ganzen Schwung solcher Bibelauslegungen, getarnt als "wissenschaftliche" Analysen.
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Da Du gerade aus 4. Mose zitiert hast: Nur ein paar Kapitel weiter vorne findet man dies: Zitat:
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Seltsam. Weisheit hatte ich mir immer ganz anders vorgestellt, aber vielleicht bin ich altmodisch. Es muss sicherlich ein schönes Gefühl sein, sich einem solchen Gott zu unterwerfen. |
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