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Eigentlich ändert die Gesetzesänderung nix. Genau das ist ja zB der Kritikpunkt der FDP und der Linken. Die getroffenen Maßnahmen derzeit werden rechtlich eben auf einen Auffangtatbestand begründet, da das Gesetz eben keine speziellere Norm vorsieht. Gerichte und Verfassungsrechtler haben regelmäßig kritisiert, dass so erhebliche Grundrechtseingriffe wie sie nun erfolgen eben nicht auf einen solchen Auffangtatbestand begründet werden dürfen, sondern einer spezifischeren gesetzlichen Grundlage bedürfen. Diese hat man nun geschaffen. Dadurch hat "der böse totalitäre Staat" nicht mehr oder weniger Macht oder andere Maßnahmen. Es hat sich lediglich die Rechtsgrundlage verändert. |
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Jetzt ist diese Rechtsgrundlage geschaffen worden und dann ist es auch wieder nicht recht. :Nee: |
Hier wird oft von Telegram geschrieben.
Ich war da noch nie. Vermehrt kam es in letzter Zeit dazu, dass bestimmte Kanäle bei YouTube abgemahnt wurden. Nach drei Abmahnungen wird glaube ich der Kanal dichtgemacht. Die Leute wandern deshalb ab zu Telegram. Da könnte man sich mal überlegen, ob das wirklich so gut ist. |
https://www.spiegel.de/politik/ausla...a-e79129fd4b10
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"(2) Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regio-nal bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagertsind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Stark einschrän-kende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Unterhalb eines Schwellen-wertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere einfache Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechendeMaßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellen-wertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellen-wertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit ein-heitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwel-lenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut wöchentlich festgestellt und veröffentlicht." https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf |
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https://www.sueddeutsche.de/digital/...C3%BCberwachen. https://www.dw.com/de/polizei-spreng...pen/a-55446083 https://www.vice.com/de/article/435g...erschluesslung :Nee: |
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Ich verstehe nicht warum man das nicht jeden Monat neu überprüft... ja der Vorschlag kam von der AfD, mit schmuddelkindern bla bla bla, wäre aber in diesem Zusammenhang angebracht finde ich |
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