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Trimichi 30.10.2019 18:08

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1489673)
Ist die Sicht des Gesetzgebers mit der Nennung des §§218 vollständig beschrieben wenn man den §§218a "Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs" nicht erwähnt?

Gruß
N. :Huhu:

War ja klar das Du wieder abweichst und Verwirrung stiftest. Ich hatte meine Sichtweise dargelegt. Und erwartet, dass Du mal Deine Sichtweise GG Art 2 vs. § 1631 darlegst, siehe auch oben, in Bezug auf Beschneidung, was ja Anlass zu heftiger Ärgernis bei mehren Usern gab im Parallelthread.

Dein Ausweichen wird Dir hiermit als Schwäche ausgelegt. D.h. im Klartext für Dich: finanzielle Verluste! :Huhu: Dein Zirkuszelt in Frankfurt kannste vergessen. Apfelwein in Maaßen.

Nobodyknows 30.10.2019 18:42

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1489738)
War ja klar das Du wieder abweichst und Verwirrung stiftest...

Dein "Nein" als Antwort hätte mir gereicht. :bussi:
Denn im Hinblick auf §218a haben Du und der Staat dann ja doch nicht die gleiche Sicht auf das Thema, oder?

Gruß
N. :Huhu:

Trimichi 30.10.2019 19:05

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1489747)
Dein "Nein" als Antwort hätte mir gereicht. :bussi:
Denn im Hinblick auf §218a haben Du und der Staat dann ja doch nicht die gleiche Sicht auf das Thema, oder?

Gruß
N. :Huhu:

Ne, Du, jetzt bist Du dran mit GG Art. 2 vs. § 1631 BGB. Ich bin ja in Vorleistung gegangen mit meiner Darlegung zu §218 StGB. Wenn Du nun über Beschneidung referierst, siehe Paragraphen Zeile 1 dieses Posts, dann könnte ich über §218a StGB schreiben. Klugschnacker hatte sich differenziert wie auch verständlich geäußert. Du willst nur wieder stänkern!

Tit for Tat. Schon mal gehört? :-)(-:

Nobodyknows 30.10.2019 19:23

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1489750)
Ne, Du, jetzt bist Du dran mit GG Art. 2 vs. § 1631 BGB...

Schon vergessen, dass Du hier eine Abtreibungsdebatte führen wolltest?

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1489620)
Hoffe, der Reli-Thread ist geeinget, um die Abtreibungsdebatte zu führen.

Ich sehe in einer Abtreibungsdebatte keine Notwendigkeit über §1631d BGB zu diskutieren. :Cheese:

Gruß
N. :Huhu:

Trimichi 30.10.2019 19:46

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1489754)
Schon vergessen, dass Du hier eine Abtreibungsdebatte führen wolltest?



Ich sehe in einer Abtreibungsdebatte keine Notwendigkeit über §1631d BGB zu diskutieren. :Cheese:

Gruß
N. :Huhu:

Du, ich hatte das Topic "Abtreibung" eigenmächtig wie von Klugschnacker angeraten hier ausgelagert. Mein Motiv war es, Dir Gelegenheit zu geben, Dich zum Thema "Beschneidung" zu äußern. Siehste? Ich meine es doch nur gut mit Dir.

Weil Du mir aber nun die Pistole auf die Brust setzt, so kann ich nur nochmalig auf die Begriffe Spontanbeseelung und Sukzessivbeseelung, die Klugschnacker eingebracht hatte und an Beispielen veranschaulicht hat, nennen, und zwar in Anwendung auf §218a StGB.
Damit ist nun hoffentlich alles erledigt.

Nun bitte ich Dich nochmalig, die von Dir verursachten Irritationen zum Thema Bescheidung aus der Welt zu räumen. Was gilt denn nun? GG Art. 2 oder § 1631 BGB? Also gut, ich Neger, Du Chef.

Hier §1631d in voller Länge:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.


Dort wird das Kindeswohl nicht expliziert. Kurz zusammengefasst, die kindeswohlrelevanten Konstukte erspare ich uns aus Zeitgründen, sehe ich das Kindeswohl durch die Beschneidung nicht gefährdet. Ist aber Sache der Eltern. Und muss wohl im Einzelfall entschieden werden, was auch Usus unter jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist.

Eine Verlagerung der Rechtsextremismus-Diskussion (Parallethread) wegen der von Dir eingebrachten Bescheidung als Grund sehe ich als gegeben an, da dieses besser unter Religion als unter Politik subsumiert ist.

Bitte denke über die Begriffe Relevanz und Beurteilungsobjektivität nach. Damit hat es sich erledigt, das Thema Bescheidung im Parallelthread, was ja meine Absicht war und ist, Dir den Nährboden für Deine abstrusen Konstruktionen zu entziehen. Wieso musstest Du aus einer Mücke eine Elefanten basteln?

schnodo 30.10.2019 19:56

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1489764)
Wieso musstest Du aus einer Mücke eine Elefanten basteln?

Uff! Ich war mir für einen Moment nicht sicher, wer denn nun aus einer Mücken einen Elefanten gebastelt hat. Da Du aber so selbstbewusst argumentierst und mir auf Anhieb keine Erwiderung einfällt, muss ich, bis das Gegenteil belegt ist, annehmen, dass Du nicht Unrecht hast. :Lachen2:

Nobodyknows 30.10.2019 20:10

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1489764)
Wieso musstest Du aus einer Mücke eine Elefanten basteln?

Geht es jetzt um Abtreibung bei Elefanten? :confused:
"Leipziger Zoo lässt Elefantenbaby abtreiben"

Hiermit ist die Debatte für mich beendet.
Einen schönen Abend Michi.

Gruß
N. :Huhu:

Klugschnacker 30.10.2019 22:13

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1489662)
Bei Wikipedia steht es meiner bescheidenen Meinung nach korrekter. Es handelt sich um die katholischen Theologie. Du verallgemeinerst hier auf christliche Vorstellung. Da wäre es schön Du würdest schärfer trennen.:Blumen:

Dein Einwand ist berechtigt. Manche christliche Strömungen kommen trotz identischer Quellenlage – sie berufen sich alle auf die Bibel als das Wort Gottes – zu gegenteiligen Überzeugungen.

Mittlerweile scheint jedoch auch die katholische Kirche ihre Position zu überdenken. So weiß Wikipedia: "Die Theologen im Vatikan seien zu der Auffassung gelangt, dass kleine Kinder, die nicht getauft sind und sterben, direkt ins Paradies kämen." Allerdings könne auch weiterhin die ursprüngliche Auffassung [also das Gegenteil: sie kommen nicht ins Paradies, sondern in die ewige Vorhölle] vertreten werden.

Falls sich die progressiveren Theologen im Vatikan durchsetzen: Müsste das nicht Auswirkungen auf die katholische Haltung zur Abtreibung haben? Ein sichererer Weg ins Paradies ist ja nicht möglich.

Anmerkung: Die humanistische Sichtweise, der ich persönlich zuneige, fragt nicht nach dem Schicksal der Seele im Jenseits, sondern nach dem verursachten Leid im Diesseits. Daraus ergeben sich Argumente für und gegen Abtreibung, die im Einzelfall abzuwägen sind.


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