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Dein Ausweichen wird Dir hiermit als Schwäche ausgelegt. D.h. im Klartext für Dich: finanzielle Verluste! :Huhu: Dein Zirkuszelt in Frankfurt kannste vergessen. Apfelwein in Maaßen. |
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Denn im Hinblick auf §218a haben Du und der Staat dann ja doch nicht die gleiche Sicht auf das Thema, oder? Gruß N. :Huhu: |
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Tit for Tat. Schon mal gehört? :-)(-: |
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Gruß N. :Huhu: |
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Weil Du mir aber nun die Pistole auf die Brust setzt, so kann ich nur nochmalig auf die Begriffe Spontanbeseelung und Sukzessivbeseelung, die Klugschnacker eingebracht hatte und an Beispielen veranschaulicht hat, nennen, und zwar in Anwendung auf §218a StGB. Damit ist nun hoffentlich alles erledigt. Nun bitte ich Dich nochmalig, die von Dir verursachten Irritationen zum Thema Bescheidung aus der Welt zu räumen. Was gilt denn nun? GG Art. 2 oder § 1631 BGB? Also gut, ich Neger, Du Chef. Hier §1631d in voller Länge: (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird. (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind. Dort wird das Kindeswohl nicht expliziert. Kurz zusammengefasst, die kindeswohlrelevanten Konstukte erspare ich uns aus Zeitgründen, sehe ich das Kindeswohl durch die Beschneidung nicht gefährdet. Ist aber Sache der Eltern. Und muss wohl im Einzelfall entschieden werden, was auch Usus unter jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist. Eine Verlagerung der Rechtsextremismus-Diskussion (Parallethread) wegen der von Dir eingebrachten Bescheidung als Grund sehe ich als gegeben an, da dieses besser unter Religion als unter Politik subsumiert ist. Bitte denke über die Begriffe Relevanz und Beurteilungsobjektivität nach. Damit hat es sich erledigt, das Thema Bescheidung im Parallelthread, was ja meine Absicht war und ist, Dir den Nährboden für Deine abstrusen Konstruktionen zu entziehen. Wieso musstest Du aus einer Mücke eine Elefanten basteln? |
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"Leipziger Zoo lässt Elefantenbaby abtreiben" Hiermit ist die Debatte für mich beendet. Einen schönen Abend Michi. Gruß N. :Huhu: |
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Mittlerweile scheint jedoch auch die katholische Kirche ihre Position zu überdenken. So weiß Wikipedia: "Die Theologen im Vatikan seien zu der Auffassung gelangt, dass kleine Kinder, die nicht getauft sind und sterben, direkt ins Paradies kämen." Allerdings könne auch weiterhin die ursprüngliche Auffassung [also das Gegenteil: sie kommen nicht ins Paradies, sondern in die ewige Vorhölle] vertreten werden. Falls sich die progressiveren Theologen im Vatikan durchsetzen: Müsste das nicht Auswirkungen auf die katholische Haltung zur Abtreibung haben? Ein sichererer Weg ins Paradies ist ja nicht möglich. Anmerkung: Die humanistische Sichtweise, der ich persönlich zuneige, fragt nicht nach dem Schicksal der Seele im Jenseits, sondern nach dem verursachten Leid im Diesseits. Daraus ergeben sich Argumente für und gegen Abtreibung, die im Einzelfall abzuwägen sind. |
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