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qbz 02.03.2022 21:27

Aus der Politik kommt die Forderung, den Internationalen Strafgerichtshof gegen Russlands Präsidenten Putin einzuschalten. Der Chefankläger in Den Haag kündigt Ermittlungen an. Doch das Völkerstrafrecht hat seine Grenzen.

Zitat:

Der Internationale Strafgerichtshof ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag. Er steht organisatorisch außerhalb der Vereinten Nationen. Seine rechtliche Grundlage ist das Römische Statut von 1998. Er ist zuständig für vier Kernverbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression - wobei letzteres erst später dazugekommen ist.

123 Staaten sind dem Gerichtshof beigetreten. Russland und die Ukraine zählen nicht dazu. Beide Staaten hatten das Statut zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Trotzdem darf der Gerichtshof völkerstrafrechtliche Verbrechen in der Ukraine untersuchen - und zwar über eine sogenannte "ad hoc"-Anerkennung seiner Gerichtsbarkeit. Ein Land, das nicht Vertragspartei ist, kann damit den Gerichtshof bitten, die Strafverfolgung insoweit zu übernehmen.

Die Ukraine hatte das 2014 und 2015 nach der Annexion der Halbinsel Krim durch Russland mit zwei Erklärungen getan, wobei letztere nach Angaben des Chefanklägers zeitlich unbegrenzt gilt für alle mutmaßlichen Verbrechen auf dem Gebiet der Ukraine. Auf diese Erklärung stützt er nun seine Zuständigkeit auch mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen.

Allerdings seien damit nur Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord möglich, erklärt der Völkerstrafrechtler Christoph Safferling von der Universität Erlangen-Nürnberg. Nicht hingegen eine Strafverfolgung wegen des Verbrechens der Aggression. Denn darauf kann sich eine ad-hoc-Erklärung nach den Regeln des Römischen Statuts nicht erstrecken.

Dabei wäre das Verbrechen der Aggression erfüllt, sagt Safferling: "Russland greift die Ukraine mit Waffengewalt an, ohne dass es hierfür eine Legitimationsgrundlage gäbe aus der UN-Charta heraus. Damit haben wir den Aggressionstatbestand erfüllt."

Nach dem Römischen Statut sind Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder überhaupt das Führen eines Angriffs zwar auch Kriegsverbrechen. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits ein bewaffneter Konflikt läuft. "Bei den Kriegsverbrechen geht es immer nur um die einzelne militärische Operation", sagt der Völkerstrafrechtler.
.......

DocTom 02.03.2022 21:29

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1649069)
Bin kein Völkerrechtsexperte, aber würde ernsthaft bezweifeln, dass ein Kriegsverbrecher "Mitglied" am Gerichtshof in Den Haag sein muss. Sonst gäbe es dort wenig zu tun, da Kriegsverbrecher eher wenig Lust auf Verurteilung haben.
...

Korrekt, aber die internationale Gemeinschaft muss dann an die, oft in Abwesenheit verurteilten, Kriegsverbrecher ja auch erstmal rankommen. Nicht ganz uninteressant in dem Zusammenhang:

https://www.capital.de/wirtschaft-po...-31620482.html

Putin hat seine unfertig renovierte Yacht wohl schon vor 22Tagen aus Hamburg abgeholt
https://www.youtube.com/watch?v=qkapDpSBPL4

Alles gut geplant, selbst wenn, danke HerrMann, die Chinesen da interveniert haben, hat es wohl bis hierher nichts an Einsicht in der russischen Regierung gebracht.
Die Chinesisch-Russischen Gespräche könnten uns in Deutschland aber am Ende des Konfliktes evtl. vor der "finalen Eskalation" bewahren. Nicht beruhigend allerdings für die Ukrainer, die Polen, die Letten, die Esthen und die Lithauer. Denn die sollen ja "heimgeholt werden" in ein russisches Reich...

Frieden jetzt, Truppen abziehen, Zivilisten schützen
NmpM
Thomas

Koschier_Marco 02.03.2022 21:32

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1649069)
Bin kein Völkerrechtsexperte, aber würde ernsthaft bezweifeln, dass ein Kriegsverbrecher "Mitglied" am Gerichtshof in Den Haag sein muss. Sonst gäbe es dort wenig zu tun, da Kriegsverbrecher eher wenig Lust auf Verurteilung haben.

Milosevic wurde in Den Haag der Prozess gemacht, ebenso wie Ratko Mladic, dem Verantwortlichen für das Gemetzel in Srebrenica und die beiden hatte sicher nie eine "Mitgliedschaft" beantragt.

Rausches Fragen schließe ich mich auch an. Es ist bemerkenswert wie wenig Informationen alles in allem die Russland-Korrespondenten über die Stimmung in Russland in der Lage sind zu liefern. Ist aber sicher auch schwierig, weil es in Russland ja keine Meinungsforschungsinstitute gibt und die Menschen auf der Straße oft sehr ausweichend antworten, wenn sie von ausländischen Reportern befragt werden.

Erstmal Den Haag

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der IStGH erhielt keine universelle Zuständigkeit. Von IStGH verfolgt werden kann eine Person für Verbrechen nach dem 1. Juli 2002 nur dann, wenn

die Person Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates ist (Art. 12f.),
die Tat auf dem Territorium eines Mitgliedsstaates begangen wurde (Art. 12f.),
die Situation durch den UN-Sicherheitsrat an den IStGH gem. Kapitel VII verwiesen wurde (Art. 13), oder
ein Staat, der nicht Mitglied ist, die Zuständigkeit des IStGH formell bejaht und die Tat auf seinem Territorium verübt wurde oder die Person Staatsangehöriger von diesem ist (Art. 12f.).

Copy Wiki

Der IStGH wird von derzeit 123 Vertragsstaaten[5] unterstützt, darunter alle Staaten der Europäischen Union. Länder wie China, Indien, die Vereinigten Staaten, Russland, die Türkei und Israel haben das Römische Statut entweder gar nicht unterzeichnet, das Abkommen nach der Unterzeichnung nicht ratifiziert oder ihre Unterschrift zurückgezogen

Putin kann daher nicht angeklagt werden

sabine-g 02.03.2022 21:36

Wo steckt er , der Putin?
Gerüchten zur Folge soll er sich nicht im Kreml aufhalten, vielleicht weil er Angst vor Anschlägen hat?
Ist da was dran?
Ich weiß es nicht.

Koschier_Marco 02.03.2022 21:47

Die Lage
 
Zitat:

Zitat von Rausche (Beitrag 1649068)
Danke Marco.
Wie ist denn bei dir die Lage wenn man fragen darf? Erkennt man auf den Straßen schon mehr Protest oder ist die Bevölkerung eher verärgert das es keine iPhones mehr gibt und schimpft auf den Westen?

In Moskau geht sozusagen die Lämung um bildlich ausgedrückt. Die Sanktionen oder Gegensanktionen im Finanzsektor zeigen Wirkung Rubelabwertung, Inflation die Sorge um den Arbeitsplatz usw., Ausländer können jetzt weder Fremdwährung einführen noch ins Ausland überweisen.

Es ist so schlimm wie 2008 aber es gibt die prinzipielle Stabilität nicht sowie damals, Sie könnten uns ja alle deportieren enteignen usw. Meine Tochter studiert in Berlin meine Frau ist Russin, beide könnten das Visum verlieren, dann wäre ich in Wien und sie in Moskau das wäre der Super GAU.

Ich schau keine Nachrichten mehr und putz mir den Kopf frei im Training

Sonst ist alles wie immer, was komplett fehlt ist irgendeine offene Unterstützung für den Krieg, da ist nichts und das ist schon interessant.

Bis die Sanktionen richtig bei allen angekommen sind wir wohl noch einige Zeit vergehen. Dann gibts vielleicht die Möglichkeit das die kritische Masse nicht mehr kontrolliert werden kann oder es zieht ihm einer vom inneren Kreis den Stecker politisch

Koschier_Marco 02.03.2022 21:48

Zitat:

Zitat von sabine-g (Beitrag 1649077)
Wo steckt er , der Putin?
Gerüchten zur Folge soll er sich nicht im Kreml aufhalten, vielleicht weil er Angst vor Anschlägen hat?
Ist da was dran?
Ich weiß es nicht.

Er ist oft in seiner Residenz außerhalb von Moskau da war er immer zu COVID Zeiten

Hafu 02.03.2022 22:03

Zitat:

Zitat von Koschier_Marco (Beitrag 1649075)
Erstmal Den Haag

Zuständigkeit...
Putin kann daher nicht angeklagt werden

Das bezweifle ich. Natürlich müsste man ihm erst habhaft werden.

Russland hat seine aktuellen Kriegsverbrechen in der Ukraine begangen (und die Ukraine erkennt Den Haag an) und somit ist Den Haag auch unmittelbar zuständig.
Wer z.B. als Deutscher in den USA Drogen schmuggelt, kann auch nicht darauf bestehen, dass ihm in Deutschland der Prozess gemacht wird, sondern es gilt dann die US-Gesetzeslage und die Strafen, die für derartige Delikte im Land des Vergehens vorgesehen sind.

Die Ukraine hat Rusland in Ukraine schon verklagt und somit wird es allein deshalb höchstwahrhscheinlich einen Prozess geben,

Hier in einem anderen Text werden die zwei Gerichtsbarkeiten der UN, die beide in Den Haag ihren Sitz haben auch nochmal in einem Text beleuchtet.

Das Problem ist einerseits die lange Dauer von Prozessen gegen Kriegsverbrecher und die Probleme, ggf. Haftbebefehle oder ähnliches auch zu vollziehen.

TIME CHANGER 02.03.2022 22:08

Anscheinend steht der Waffenstillstand morgen bei den Gesprächen im Raum. Sind wir gespannt.
Gleichzeitig haben 4 russische Jets den schwedischen Luftraum verletzt.


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