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aequitas 16.11.2020 12:28

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1566240)
Mir scheint, dass das IFSG im jetzigen Ernstfall seine Bewährungsprobe bisher bestanden hat.

Also ist das Gesetz up-to-date und bedarf keinerlei Anpassungen?

Man hat damals wichtige Grundlagen geschaffen, aber dabei war nicht angedacht, dass über mehrere Monate, gar über ein Jahr oder länger derartige GG-Einschränkungen gelten. Es braucht konkretere Grundlagen, wann was durch das IfsG gedeckt ist. Da fehlt derzeit die Handlungssicherheit.

Aus der Presseschau des Legal Tribune Online:

Corona – Infektionsschutzgesetz: Die Koalition hat sich auf weitere Änderungen am Infektionsschutzgesetz geeinigt, die bereits am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden sollen. So soll unter anderem festgeschrieben werden, dass Entscheidungen über Maßnahmen zur Corona-Eindämmung "insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten" sind. Außerdem sollen Rechtsverordnungen, die Beschränkungen vorsehen, künftig begründet und befristet werden. Die "epidemische Lage nationaler Tragweite" wird im Gesetz weiter konkretisiert. Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz werden als Drittes Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Der FDP-Politiker Marco Buschmann meint, dass der überarbeitete Entwurf zwar einige Verbesserungen beinhalte, aber dennoch hinter den Forderungen seiner Partei zurück bleibe. Die Linksfraktion im Bundestag forderte, dass jeder Grundrechtseingriff durch den Bundestag gehen solle. Es berichten die Mo-Welt und spiegel.de (Lydia Rosenfelder).

Weitere offene Fragen zum Gesetz und Konkretisierungsvorhaben des Parlaments und der Bundesregierung hat Anfang November das Ärzteblad zusammengeasst:

Es gehe darum, sehr allgemeine Formulierungen in dem geltenden Gesetz für die Pande*mie zu konkretisieren, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich heute in Berlin vor einer Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion. „Durch die jetzige Konkretisierung sind wir auch der Auffassung, dass es zu einer bundeseinheitlicheren Regelung kommt.“

LidlRacer 16.11.2020 12:29

Auch Zeit meldet ca. 14000 und hält RKI-Zahl für falsch:

Das Robert Koch-Institut erfasst 10.824 Ansteckungsfälle binnen eines Tages. Nach ZEIT-ONLINE-Recherchen haben die Gesundheitsämter aber deutlich mehr Fälle gemeldet.

"Das Robert Koch-Institut (RKI) hat 10.824 neue Coronavirus-Ansteckungsfälle innerhalb eines Tages erfasst. Im Vergleich zur Vorwoche ist das ein Rückgang um mehr als 2.500 Fälle. Die Zahlen des RKI weichen jedoch deutlich von den Werten ab, die die Gesundheitsämter nach Recherchen von ZEIT ONLINE registriert haben. Sie meldeten am Sonntag 14.262 neue Ansteckungsfälle. Das sind 67 mehr als sieben Tage zuvor. Die von ZEIT ONLINE erfassten Zahlen basieren auf den direkten Angaben der Landkreise. Sie sind weniger als die Statistiken des RKI von verzögerten Meldeketten betroffen und weichen daher von ihnen ab."

aequitas 16.11.2020 12:32

Wenn wir jetzt andauernd unsere Quellen wechseln, dann ist noch weniger Vergleichbarkeit gegeben. Außerdem bringt es aufgrund der offensichtlich sehr beschränkten Datenqualität der Neuinfektionen/Testpositiven äußerst wenig, wenn wir Tageswerte vergleichen. Die Dynamik wird viel eher im Wochenschnitt, relativen Anstiegen und anderen Parametern offenbar.

tomerswayler 16.11.2020 12:33

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1566225)
Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass die Zahl stimmt.
Bei anderen Quellen liegen wir mit ca. 14.000 ziemlich genau auf dem Niveau von vor 1 Woche:
https://interaktiv.tagesspiegel.de/l...and-landkreise
https://www.worldometers.info/corona...ountry/germany

Kommt bei RKI ja schon mal vor, dass die Daten irgendwo klemmen ...

Kann natürlich immer sein, dass die Gesundheitsämter dieses Wochenende weniger als normalerweise berichtet haben oder dass das RKI früher als gewöhnlich den Cut gemacht hat für die Auswertung. Wir werden sehen, ob der nächste Wert eine Korrektur anzeigt.

qbz 16.11.2020 12:33

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1566243)
Also ist das Gesetz up-to-date und bedarf keinerlei Anpassungen?

Es liegen jetzt 20jährige Erfahrungen und insbesondere konkret mit einer Pandemie vor, welche natürlich einen Anpassungsbedarf begründen.

LidlRacer 16.11.2020 12:38

Zitat:

Zitat von tomerswayler (Beitrag 1566247)
Kann natürlich immer sein, dass die Gesundheitsämter dieses Wochenende weniger als normalerweise berichtet haben oder dass das RKI früher als gewöhnlich den Cut gemacht hat für die Auswertung. Wir werden sehen, ob der nächste Wert eine Korrektur anzeigt.

Lies den Zeit-Artikel!

Die Gesundheitsämter haben berichtet (was wohl öffentlich einsehbar ist), aber es ist wohl nicht vollständig beim RKI angekommen. Das hatten wir neulich auch schon mal.

Bleierpel 16.11.2020 12:42

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1566251)
Lies den Zeit-Artikel!

Die Gesundheitsämter haben berichtet (was wohl öffentlich einsehbar ist), aber es ist wohl nicht vollständig beim RKI angekommen. Das hatten wir neulich auch schon mal.

Man kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn man hört, daß Ämter noch Fax versenden... Unfassbar!! Deutschland 1970 und nicht 2020...!

aequitas 16.11.2020 12:43

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1566248)
Es liegen jetzt 20jährige Erfahrungen und insbesondere konkret mit einer Pandemie vor, welche natürlich einen Anpassungsbedarf begründen.

Vorhin hast du u.a. mit einem Zitat von vor zwanzig Jahren gesagt, dass sich das IfsG bewährt habe. Mit dem RKI haben wir zwar eine wichtige Behörde, aber es haben sich einige Mängel am IfsG gezeigt. Unter "bewähren" würde ich etwas anderes verstehen und ähnlich haben das oft auch die Gerichte gesehen.


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