Die Strategie der gesetzlich behördlich und staatlich vorgegebenen Kontaktverbote wie auch die Schließungen vieler Einrichtungen (Schwimmbäder, Sportanlagen, Restaurants, Hotels, Geschäfte des nicht täglichen Bedarfs, usw.) ist falsch.
Ich kann alle Politiker nur dazu aufrufen diese Woche gegen die Ermächtigungsgrundlage im Bundestag zu stimmen. Machen sie es doch, sind sie mit schuldig das Deutschland dann de facto keine liberale und freie Republik und Demokratie mehr ist, sondern de facto ein Exekutiv-totalitäres GROKO Regime !
Und zu CORONA:
Es muss sehr viel mehr Freiwillig gemacht werden (der mündige Bürger. Dazu muss man dann eben auch mal Fakten basiert aufklären, informieren statt in den Medien zu manipulieren und zu kanalisieren), es muss sehr viel mehr moderne Technologie zum Einsatz kommen (ffp2 Masken, Luftfilteranlagen), es muss auch sehr viel mehr moderne Registrierungstechnologie zum Einsatz kommen, um Virenhotspots/Infektionsketten besser zu identifizieren und danach auszuschalten, usw !
Wir brauchen statt Ermächtigungsgrundlage endlich fundierte moderne BCM Pläne, die es ermöglichen die Wirtschaft zu 100% weiter laufen zu lassen.
Also am Mittwoch nein zur Ermächtigungsgrundlage ! Es darf keine Ausschaltung des Parlaments und der Demokratie kommen nur aus irgendwelchen diffus und verquer formulierten Notstandsbegriffen heraus. Ganz im Gegenteil: Es sollte für solche Fälle Online Volksentscheide auf Bundesebene geben so dass das Volk direkt bestimmt.
Begründung meiner Meinung:
Durch die zu beschließenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird dieses zu einer Ermächtigungsgrundlage, welches das Gesundheitsministerium in vielen Fällen ermächtigt (vgl. §§13 III S. 8, 13 IV S. 2, 14 IX, 24 S. 3, 36 VII), per Verordnung - also ohne Zustimmung des Bundesrates - sowohl individuelle Grundrechte (i.V.m. Artikel 1 Nr. 16 und 17) als auch die Gewerbefreiheit in vielen Branchen wie Kunst, Kultur, Handel, Hotellerie und Gastronomie einzuschränken (vgl. §28a I).
In vielen dieser Fälle ohne jeglichen Bezug zur Bekämpfung von Pandemien geschweige denn einer Evidenz für die Wirksamkeit einiger dieser Methoden (z.B. §28a I Nr. 3-6, 8-9, 11-13, 15). Insbesondere die Einschränkung der Grundrechte durch Verordnungen stellt hierbei nach bisheriger Rechtsprechung ein rotes Tuch dar, da es zurecht nicht als verfassungskonform angesehen wird [1-7].
In Verbindung mit der Tatsache, dass sowohl die Ausrufung als auch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite willkürlich durch den Bundestag festgelegt werden kann - also an keinerlei Fakten oder Daten gebunden ist - resultiert daraus die große Gefahr, die Grundrechte durch die Exekutive für einen unbegrenzten Zeitraum und/oder unverhältnismäßig einzuschränken und damit die für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung elementare Gewaltenteilung auszuhöhlen.
Referenzen:
[1] „Früherer Verfassungsrichter: Papier warnt vor ‚Erosion des Rechtsstaats‘“. FAZ.NET. Zugegriffen 5. Oktober 2020.
www.faz.net/1.6708118. Murswiek, Dietrich. „Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung“. Stellungnahme. Freiburg, 18. August 2020. dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf
[2] NACHRICHTEN, n-tv. „Jurist warnt vor Corona-Regelungsregime“. n-tv.de. Zugegriffen 15. Oktober 2020.
https://www.n-tv.de/politik/Jurist-w...e22101079.html
[3] „Wissing fordert Ende der Corona-Einschränkungen“. Zugegriffen 24. September 2020.
https://www.zdf.de/uri/2a7d8456-7b5c...e-66d5c5d0ea43
[4] Kießling, Andrea. Stellungnahme als geladene Einzelsachverständigefür die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestagesam 12.11.2020, § Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestages (2020).
https://www.bundestag.de/resource/bl...vSchG-data.pdf
[5] Ludwig, Kristiana. „Corona-Pandemie: Spahn will dauerhaft Sonderrechte“. Süddeutsche.de, 18. Oktober 2020.
https://www.sueddeutsche.de/politik/...emie-1.5079500
[6] Kissler, Alexander. „Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt: «Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen»“. Neue Zürcher Zeitung, 20. Oktober 2020.
https://www.nzz.ch/international/han...hte-ld.1582544