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Die Regel mit den BTA Flaschenhalterung wo die Flasche nicht über die Achse des Steuerrohr kommen ist mir klar. Aber das mit der Höhe mit den Armen. Darf die Flasche nicht höher sein, als die Oberkante der Arme?
Und Verkleidung der Flaschen am Sattel. Ist das erlaubt: https://www.bike24.de/p1282187.html |
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dann fallen viele Materialien aus dem 3d Druck raus (gerade die Faserverstärkten Sachen, die gerne mal Layerbrüche haben)....da die eben splittern...oder auch carbon... Wenn man Glas meint, muss man es eben direkt ausschliessen oder rauslassen. Mein vertrauen ist zerstört... |
ich denke Kunstoff aus dem 3D-Drucker würde nicht als 'zerbrechlich' im Sinne der neuen SpO gewertet, wie soll der KaRi beim Check-Inn normales Plastik einer handelsüblichen Flasche von einem XY-Kunststoff eines gekauften BTA-Trinksystems von einem selbstgedruckten Teil unterscheiden können? Carbon kann ja ganz offensichtlich nicht gemeint sein
neben Glas wäre aber zB auch ein original Frankfurter Bembel (Tonkrug für Apfelwein) leider verboten ;) Ab dem 17.3. sollten ja Gespräche zwischen DTU und WT beginnen, vermutlich ist da noch nicht viel passiert bzw. wenn man in Kontakt getreten ist gibt es vermutlich noch keine Ergebnisse. Am kommenden WE ist jedenfalls DM Duathlon, da gilt dann erstmal die neue SpO. Meine beiden Vereinskollegen haben eher so den Standard-Setup ohne fancy Flaschenlösungen, sind also entspannt diesbzgl. . (Haben sich halt auch mit dem Thema Aero nur am Rande bzw. gar nicht beschäftigt ...) |
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Du hast natürlich recht...aber ich werde nen Materialmuster mitnehmen....doppelte Hosenträger...aber gebranntes Kind.... :-) |
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