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9 der Festgenommenen hatten einen "Flüchtlingsbezug". Es war viel Alkohol im Spiel. Auch hier muss man genau hinschauen. Bisher habe ich aber immer noch sehr viel Vertrauen in unseren Staat. Die von vielen Menschen in sozialen Netzwerken geforderte Härte und das Durchgreifen kann sich ja auf anderen Gebieten auf einen selbst auswirken, wenn man mal irgendwie Mist gebaut hat. Die Frage kann dann schnell sein, wie weit wir unser freiheitliches Leben von Radaubrüdern kauptt machen lassen und ob es nicht genau das ist, was sie wollen. Ich habe das Vertrauen, dass es in der Politik bei den Entscheidungsträgern Fachleute gibt, die sich darüber Gedanken machen (ich bin Laie und mir fehlt der Durchblick). |
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Den begriff des Haupttäters kennt das StBG nicht.
Jemand der eine Straftat begeht ist ein Täter. Sind es mehrere die gemeinsam eine Straftat begehen, spricht das StBG von Mittäterschaft des Einzelnen - trotzdem ist jeder auch Täter. Über Schuld oder Strafmaß sagt das zunächst nichts aus. Um selbst Täter zu sein reicht es nicht aus, am selben Ort zur selben Zeit gewesen zu sein wie ein Täter (der eine bestimmte Straftat begeht). Man muss eine Straftat begangen haben um Täter zu sein. Ergo: Nicht jeder der Vor-Ort bei der Randale war ist ein Täter. Das macht die Ermittlungen sicher nicht leichter. Andererseits ändert es nichts an der Bewertung der eigenen Tat, wenn ein anderer Täter zur selben Zeit am selben Ort eine "schwerere" Tat begangen hat. Im Beispiel Stuttgart: Es ändert nichts an der Tat der Sachbeschädigung (und an dem zu erwartenden Strafmaß), nur weil ein anderer eine Körperverletzung oder einen versuchten Totschlag begangen hat. Dieser Sachverhalt ist nicht strafmildernd. Der Begriff des Haupttäters wird in der juristischen Rede z.B. gebraucht um Täter von z.B. Gehilfen (Beihilfe ist ebenfalls eine Tat) oder Anstiftern (anstiften ist ebenfalls eine Tat) sprachlich einfach abzugrenzen. Umgangssprachlich ist ein Haupttäter wohl eher sowas wie Rädelsführer oder derjenige, der eine Tat "hauptsächlich" zu verantworten hat. Insofern stimme ich ironmansub10h zu: Die Verwendung des Begriffes Haupttäter in Zusammenhang mit der Randale in Stuttgart wird den Vorgängen weder aus StBG noch aus umgangssprachlicher Sicht gerecht. Ich finde es absolut angemessen jeden einzelnen Täter mit der vollen Verantwortung für seine Tat zu konfrontieren und diese nicht durch die Schwere anderer Taten zu relativieren. :Blumen: |
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Konkret in diesem Fall vom Wochenende war es z.B. so, dass eine Freundin unserer jüngsten Tochter auch in der Stadt war und die Krawalle mitbekam. Sie fing auch an zu filmen, wie es die jungen Leute heute halt machen (Ich sagte ihr später, dass es ein Portal gibt, wo man diese Filme hochladen kann). Als sie den Ernst der Lage mitbekam und dass es um Gewalt ging, lief sie weg. Trotzdem war sie zunächst zufällig dabei. Das Gleiche hätte auch unserer Tochter passieren können. Von daher sehe ich es als Erfolg und nicht als Schwäche an, dass es relativ wenige Veretzte oder gar Schlimmeres gab. |
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Das war auch mein erster Eindruck, als ich einen Zusammenschnitt der Videos von Stuttgart vor ein paar Tagen gesehen hatte. Den Einsatzkräften kann man da nur ein großes Lob aussprechen, dass es in einer derartigen Situation von enthemmter Gewalt gerade auch gegen Polizisten, die sich teilweise in krasser Unterzahl und einer klassischen Notwehrsituation befunden haben nicht zu Toten und Schwerverletzten gekommen ist. Polizisten haben Schusswaffen und in vielen anderen Staaten wären diese in einer derartigen Situation auch zum Einsatz gekommen. Manche, v.a. vom rechten Rand mögen das für eine Schwäche unseres Staates halten, ich halte es für eine Stärke und habe großen Respekt für die Polizeibeamten, die in dieser Nacht in Stuttgart im Einsatz waren. |
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Ich bin der Meinung, dass wir in DE auf dem richtigen Weg sind und sich diese Personen sich in diesem Fall uns anpassen müssen und wir uns nicht diesen Personen. |
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