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Rhing 23.06.2013 14:54

Wir haben ja beide Zweifel am Wahrheitsgehalt von Blöd-Meldungen, aber völlig ausschließen würde ich es auch nicht. Es gibt Situationen, da wünscht man sich fast, der Akteur würde hinten im Krankenwagen liegen. "Hauptsache ICH komm klar, der Rest is nich mein Problem." :Nee:

Necon 23.06.2013 15:04

Also in Österreich muss der Krankenwagen bei der roten Ampel eigentlich stehen bleiben bzw langsam rein rollen und sich versichern, dass er freie Fahrt hat und darf erst dann wieder weiter rasen. Die anderen müssen natürlich Platz machen, allerdings sollte das Einsatzfahrzeug ungebremst in die Kreuzung rasen und dabei einen Unfall verursachen liegt die Schuld beim Fahrer des Einsatzautos und nicht beim anderen!

Rhing 23.06.2013 15:19

In die Richtung geht's hier in D auch. Wie geschrieben, das Blaulicht ist ne Verwaltungsanordnung, aber wenn die z.B. nicht zugegangen ist, weil man nix gehört hat, dann bleibt's bei der ursprünglichen Vorfahrtsregelung für den Schadensersatz. Die Ausrede "ich hab nix gehört, die Musik war grad so so Klasse und ich hab 'n bisschen aufgedreht" "könnte" da aber zu ner anderen Beurteilung führen. Man muss sicher nicht bei grüner Ampel vorsichtig in die Kreuzung einfahren. Normale Aufmerksamkeit allerdings kann natürlich schon erwartet werden. Eben Einzelfallabwägung, pauschal kann man da ja auch nicht zu sachgerechten Ergebnissen kommen.


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