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Den Grenzsteuersatz rechnet z.b. ein Steuerprgramm aus, wenn du deinen Fall eingibst. Ob es auf der Meldung vom FA steht, weiß ich im Moment garnicht. Es ist auf der einen Seite so, jeden € den man mehr verdient, versteuert man mit dem Grenzsteuersatz was schlecht ist, aber dafür geht bei jedem € den man "absetzen" kann, auch der Grenzsteuersatz ein. MfG Matthias |
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Die Pendlerpauschale geht (wie andere Werbungskosten) für die Steuerberechnung von deinem Bruttogehalt ab und muss somit nicht versteuert werden. Du sparst also das, was du für diesen Betrag an Steuern zahlen würdest (und zwar nicht mit dem Durchschnittssteuersatz, sondern mit dem Grenzsteuersatz). Das ist übrigens unabhängig davon, ob du mit dem Auto oder mit dem Rad fährst. Nur sparst du halt ggfs. die Kosten fürs Auto. Gruß Matthias PS: Mist, zu langsam... |
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Die 1000 € bekommt man eh abgezogen, auch wenn man überhaupt keine Kosten hat, wie Fahrtkosten. D.h. wenn jetzt z.b. rauskommt dass man mit Fahrtkosten 1800 €"absetzen" kann und man hat sonst keine weiteren Werbungskosten, dann werden 800 € angesetzt, davon vielleicht 30% Ersparnis und man bekommt 240 € raus. Für 1800 € muss man allerdings ~25km einfachen Weg haben. MfG Matthias |
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Also angenommen Jahresehalt von 44000€
Werbungskosten von ca. 2000€ (Fahrtkosten/Kindergarten etc.) So verstehe ich es: ohne Werbungskosten Lohnsteuer von 366€ mit Werbungskosten Lohnsteuer von 328€ Und diese Differenz von 38€ im Monat würde ich dann in der Jahressteuer sprich 456 Euro zurückbekommen? Das wären ja dann ungefähr 25%. |
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Falls ja das wären die Familiengesamtwerbungskosten :-) |
Bin verheiratet und habe zwei Kinder die im Kindergarten sind, dieser kostet mich im Monat 135Euro.
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