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drullse 30.12.2012 14:40

Zitat:

Zitat von blutsvente (Beitrag 851014)
Deren öffentliches Bekenntnis zum "anders sein" zeugt von einem besonderen Mut und daraus resultierend bin ich der Meinung , dass Homosexuelle Paare aufgrund ihrer besonderen gesellschaftlichen Stellung oftmals einen weiteren Horizont haben und toleranter sind als viele Heteros (wie man ja hier leider auch wieder lesen kann :().

Im "Da fasse ich mir an den Kopf"-Thread habe ich nur zwei Beispiele von Hetero-Paaren (aus unserem näheren Umfeld) gegeben, die ich zwar für erziehungsberechtigt, jedoch nicht für erziehungsfähig halte.

Nun ja, doch recht subjektiv finde ich (Deine Meinung sei Dir unbenommen, ich hätte es gerne etwas "belegter" gehabt).

Campeon 30.12.2012 15:24

Zitat:

Zitat von 3-rad (Beitrag 851098)
Ich finde die Evolutionsentwicklung, so wie sich gegenwärtig bzw. seit den letzten paar hundert Tausend Jahren darstellt, ganz hervorragend.

Wie recht du hast!:Blumen:

TriBlade 30.12.2012 15:36

Zitat:

Zitat von TheRunningNerd (Beitrag 851066)

Die Frage ist ob unser GG es erlauben kann, das jemand auf Grund seiner Sexualität (für die er nix kann) anders behandelt wird als andere. Und ih würde da klar nein sagen -> ergo müssen nach dem Gesetz homosexuelle Paare gleichgestellt werden. Mag aber sein das Karlsruhe das irgendwann anders entscheidet.

Diese Frage ist ziemlich einfach zu beantworten, steht im Grundgesetz. Ja, kann das Grundgesetz, tut es, siehe Artikel 6. Das Grundgesetz stellt die Familie unter einen besonderen Schutz. Damit werden explizit gleichgeschlechtliche Personen ausgeschlossen. Die Grundrechte können sich grundsätzlich gegenseitig einschränken.

titansvente 30.12.2012 15:44

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 851103)
Nun ja, doch recht subjektiv finde ich (Deine Meinung sei Dir unbenommen, ich hätte es gerne etwas "belegter" gehabt).

Stimmt, ist meine persönliche Meinung.
Ich wüsste garnicht, ob man das überhaupt "belegen" kann :Gruebeln:

Aufgeschlossene Menschen sind mir in der Regel sympatischer als reaktionäre Zeitgenossen :Huhu:

Scotti 30.12.2012 15:56

Zitat:

Zitat von TriBlade (Beitrag 851122)
Diese Frage ist ziemlich einfach zu beantworten, steht im Grundgesetz. Ja, kann das Grundgesetz, tut es, siehe Artikel 6. Das Grundgesetz stellt die Familie unter einen besonderen Schutz. Damit werden explizit gleichgeschlechtliche Personen ausgeschlossen. Die Grundrechte können sich grundsätzlich gegenseitig einschränken.

Sind Mann und Frau ohne Kinder für dich Familie?
Sind Stiefvater, Stiefmutter und Kind für dich Familie?
Sind Stiefvater, Stiefvater und Kind für dich Famile?

Warum glaubst du ist der Artikel 6 geeignet einem adoptieren Kind das Recht abzuerkennen, 2 rechtlich gleichgestellte Bezugspersonen haben zu dürfen, wenn es schon unmöglich ist ihm 2 leibliche Eltern zur Verfügung zu stellen?

.

drullse 30.12.2012 15:56

Zitat:

Zitat von blutsvente (Beitrag 851124)
Stimmt, ist meine persönliche Meinung.
Ich wüsste garnicht, ob man das überhaupt "belegen" kann :Gruebeln:

Darauf wollte ich ja hinaus. Du bist der Meinung, dass es so ist, andere sind anderer Meinung.

Trotzdem sagst Du denen in Fettschrift und Schriftgröße 16: FALSCH.

Das paßt IMHO nicht zu dieser Aussage:

Zitat:

Aufgeschlossene Menschen sind mir in der Regel sympatischer als reaktionäre Zeitgenossen :Huhu:
Da müsste das eigentlich auch von Deiner Seite mehr Toleranz kommen.

:Blumen:

TheRunningNerd 30.12.2012 16:16

Zitat:

Zitat von TriBlade (Beitrag 851122)
Diese Frage ist ziemlich einfach zu beantworten, steht im Grundgesetz. Ja, kann das Grundgesetz, tut es, siehe Artikel 6. Das Grundgesetz stellt die Familie unter einen besonderen Schutz. Damit werden explizit gleichgeschlechtliche Personen ausgeschlossen. Die Grundrechte können sich grundsätzlich gegenseitig einschränken.

Da steht "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." - die Begriffe Ehe und Familie sind hier m.E. aber nicht explizit als Mann + Frau definiert. Ob eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft als Ehe im Sinne von o.g. Gesetz gilt, das gibt es derzeit eben zu klären. Die faktische und konkrete Einschränkung des Rechtsgutes Homosexueller wiegt m.E. höher als eine nicht plausible, potentielle und nur vermutete Einschränkung des der Kinder. Kann man aber anders bewerten, das ist mir schon klar.

Für mich ist das jenseits der ganzen emotionalen Debatte hier eine schlichte Rechtsgüterabwägung: Gleichstellung vs. geistige Unversehrheit der Kinder. Und bislang habe ich kein Argument gefunden, das mich davon überzeugt, das Kinder großaritg Schaden nehmen, wenn sie z.B. mit zwei Vätern aufwachsen.

Stellt man einen theoretischen Schaden des Kindes (den ich wie gesagt nicht sehe, hatte auch keinen Vater....) bei nicht-intakter Familie als oberstes Rechtsgut hin, so muss man auch Scheidungen wieder verbieten, und uneheliche Kinder sowieso. Dann können wir gleich zurück auf die Bäume und lustige Paleo-Spielchen machen.

titansvente 30.12.2012 16:17

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 851129)

Trotzdem sagst Du denen in Fettschrift und Schriftgröße 16: FALSCH.

:Blumen:

Ei, das war doch der Vergeltungsschlag für Stefans "Richtig" - ebenfalls fett und in Schriftgröße 16. :Huhu:


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