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Klar werden diese Verfahren immer eingestellt. Aber das heißt ja nicht dass es nicht strafbar ist |
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http://www.judicialis.de/Oberlandesg...3.05.2005.html Das, was du sagst, ist natürlich auch korrekt, weil zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht feststeht bzw. noch nicht ermittelt wurde, wie die Sache lief. Sollte der Fahrer aber behaupten - und man könnte ihm das nicht widerlegen - dass er den Stoff erworben, sofort konsumiert und sich dann ins Auto gesetzt hat, ist er nach dem BtMG straffrei. Es ist also nicht nur eine Einstellung wegen Geringfügigkeit, sondern er hätte sich schlicht nicht strafbar gemacht. Anders wäre es, wenn er den Stoff Nachmittags erworben hätte, um ihn abends in die Disco mitzunehmen und dort zu konsumieren. Dann hätte er sich strafbar gemacht (Erwerb von Betäubungsmitteln) und die Staatsanwaltschaft müsste überlegen, ob sie einstellt oder nicht. |
@Tomx: wer ist in solch einem Fall in der Beweispflicht?
Jeder sonst so dolle Anwalt könnte einen dann ja raushauen, fall die Beamten beweisen müssten wann er es konsumiert hat. |
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Zugegebener Weise gibt es aber nicht oft solche Fälle, die dann tatsächlich auf dem Richtertisch landen, weil meistens sowieso vorher eingestellt wird. Der klassische Fall wäre ja der: Die Polizei kommt dazu, wie jemand an einer schon halb gerauchten Haschzigarette zieht. Wie diese Zigarette nun in die Hand des Konsumenten gelangt ist, konnte die Polizei nicht feststellen, weil sie da noch nicht vor Ort war. Wenn der Konsument sich jetzt dahingehend einlässt, er habe die Zigarette soeben erworben und sie sich sofort angezündet und geraucht, wird dieser Konsument straffrei bleiben. |
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Sämtliche Ovulationshemmer (Pille) und auch die gängigen Östrogen- und Gestagen-/Östrogen-Kombinationen gegen Menstruationsbeschwerden und Wechselsjahrsbeschwerden sind laut WADA-Code erlaubt. Fast alle üblichen Dopingmittel spielen in der medizinischen Praxis kaum eine Rolle, so dass Abgrenzungsprobleme zwischen therapeutischer (=medizinisch notwendiger) Nutzung und Missbrauch kaum auftreten. Probleme gibt es im medizinischen Alltag eigentlich nur bei manchen Asthmamitteln und beim Spritzen von Cortison, weshalb man in diesem Fall bei Sportlern entsprechende Atteste oder ausnahmegenehmigungen braucht. Epo ist zwar auch ein wichtiges Medikament, aber die Patienten, diev es wirklich benötigen sind i.d.R. zu krank für Leistungssport, also kann da auch kein Versehen passieren. |
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Vielleicht kann man noch hCG nennen. Hat z.B. meine bessere Hälfte am Anfang der Schwangerschaft bekommen, damit unser damals in Gefahr schwebende Baby im Bauch gut über die Runden kommt :-) Wäre sie Leistungssportlerin hätte es da sicher Probleme gegeben :-) |
Bisher konnte es dem Arzt egal sein, wer da vor ihm saß, und er konnte behandeln, wie es erforderlich war, Doping hin oder her. Wenn es dem Patienten wichtig war, musste er sich zu erkennen geben.
Wenn es jetzt ein Gesetz (für alle, also auch für nicht-Sportler) gibt, so müsste ja jeder Patient zu einem Mittel eventuell auch ein Attest bekommen, denn sonst könnte er ja bestraft werden. Übertrieben gesehen würde dann ne Polizeistreife einen daherlaufenden Jogger anhalten und auf Doping untersuchen? Sprich: Es belastet jetzt die Allgemeinheit, obwohl das Interesse ausschließlich im Sportbereich zu suchen ist. Ein normaler Fahrrad-Fahrer wird ja auch nicht daraufhin untersucht, ob sein Rad UCI-konform ist. |
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