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-   -   Pfefferspray Attacke (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=17395)

bechtie 02.02.2011 14:58

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 527868)
@lifty: Mir auch schon passiert, der Herr fuhr danach 6 Monate kein Auto mehr und durfte den Führerschein nach MPU danach neu machen. Bisschen Geldstrafe gab´s obendrein. Hätte er besser ohne Zeugen machen sollen :Lachen2:

Ist in jedem Fall von Vorteil, ein Handy mit ner guten Foto-/Videofunktion mit sich zu führen und an Brennpunkten griff- und arbeitsbereit zu haben...

Wie bei all derartigen Maßnahmen, kann das zur Beruhigung der Situation führen, wenn sich der Aggressor bewusst wird, dass er identifiziert und nachvollziehbar wird.

Kann aber auch ins Gegenteil ausarten: Aggressor fühlt sich provoziert, versucht das Handy an sich zu reißen, daraus ergibt sich eine Rangelei... etc.

Wie ich schon beschrieben habe: Wut herunterschlucken - oder wenn man zur Gegenaktion schreitet, sicher sein, dass das sich lohnt. Attackiert einen einer aber so sehr, dass Leib und Leben gefährdet sind (in den Straßengraben abgedrängt zu werden, kann ja schon so weit gehen)..., dann ist das eh keine Frage mehr von juristischen Auseinandersetzungen. Sondern vom schieren Überleben, möglicherweise. Dann muss man es knallen lassen.

BTW: Ich war mal in nem TL mit nem ganzen Pulk Radfahrer im Taunus unterwegs, als ein Motor hinter mir (in dem Moment an der
Spitze fahrend) aufheulte und ein schwerer Kombi das Heck beim Einscheren direkt vor mir herumschleudern ließ, so dass der mich beinahe an die Felswand rechts geknallt hätte.

Das war im Prinzip ein versuchter Totschlag... Der hat dann Gas gegeben und ist mit weiter ausbrechendem Heck davon geschossen. Da hätte es keine Gegenwehr gegeben, denn ich hätte schon als Fliegenmatsch an der Wand geklebt, und das Ganze kam so überraschend und ging so schnell, dass keiner sich das Kennzeichen merkte und natürlich niemand in der Lage gewesen wäre, ein Handy zum fotografieren/filmen zu zücken.

Hätten wir den später gestellt, wäre dann auch keine Notwehr mehr möglich gewesen - die gilt nur dem rechtswidrigen, unmittelbaren, gegenwärtigen Angriff. Der aber wäre dann vorbei gewesen, und wenn ich den Kerl aus dem Auto gezogen hätte, hätte ich einen Angriff begangen. Nach dem so genannten Jedersmannrecht kann man als Betroffener/Zeuge einer Straftat jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten... und wenn der das sich dann nicht gefallen läßt? Wird's wieder kompliziert...

lifty 02.02.2011 15:03

Das kann man für dumm halten, asozial oder sonstwas. Wenn bei mir einer anhält um mich tätlich anzugreifen bzw. mich vorher schon mit seinem Auto fast von der Straße gedrängt hat dann Attacke.
Wozu noch die andere Wange hinhalten ?

Meine Frau war fix und alle, ich staune, dass sie danach so schnell wieder aufs Rennrad gestiegen ist. Hört sich für nen Mann vielleicht nicht so krass an, aber eine Frau is doch i.d.R. etwas zarter besaitet, zumindest meine.

Es gibt auch ne Menge Radfahrer, die sich wie die Axt im Walde im Straßenverkehr bewegen, aber das Auto als Waffe oder Pfefferspray gegen Radfahrer geht echt gar nicht.

Ich frag mich immer, wenn mich mal wirklich einer von der Straße schubst, weil er ca. 5 cm an mir vorbeifahren wollte und sich verschätzt. Abhauen wäre ne Alternative, aber so abgehangen sind die meisten dann auch nicht.

Meik 02.02.2011 15:34

Zitat:

Zitat von bechtie (Beitrag 527880)
Ist in jedem Fall von Vorteil, ein Handy mit ner guten Foto-/Videofunktion mit sich zu führen und an Brennpunkten griff- und arbeitsbereit zu haben...

In meinem Fall hat der Typ der mich abgedrängt hat Fahrerflucht begangen, allerdings haben 2 Autos angehalten und mir ihre Namen als Zeugen gegeben. Da war der Typ dann fällig, zumal es nicht die erste Geschichte in seinem Autofahrerleben war. :)

Steffko 02.02.2011 16:12

Zitat:

Zitat von lifty (Beitrag 527886)
...
Es gibt auch ne Menge Radfahrer, die sich wie die Axt im Walde im Straßenverkehr bewegen, ...

Das möchte ich hier auch nochmal hervorheben. Streng nach dem Gesetz genommen, fängt das eben beim ignorieren der runden blauen Schildchen an.

Vlt würde es helfen wenn etwas vor Gericht verhandelt wird im Zweifel für den Radfahrer (bei Auto gegen Rad) bzw für den Fußgänger (bei Rad gegen Fußgänger) zu entscheiden. Macht man ja bei Mietern/Vermietern auch nicht anders.

Grüße.

KalleMalle 02.02.2011 17:04

Zitat:

Zitat von Steffko (Beitrag 527911)
Streng nach dem Gesetz genommen, fängt das eben beim ignorieren der runden blauen Schildchen an.

Genau so schaut's aus.
Heißt eben für einen großen Teil der Fälle, daß wir Radler uns nicht an das Gesetz halten weil's für uns bequemer ist und einfach mal voraussetzen, daß dieses toleriert wird - was für den Autofahrer aber im Zweifel unbequemer ist. Und manche wollen das halt nicht tolerieren.

Schon klar, daß ein bewaffneter Angriff da nicht so ganz im Verhältnis steht - aber ein klein wenig Ärger ist irgendwie nachvollziehbar - und den Anlaß dazu geben wir leider selber.

Auch klar daß es darüber hinaus auch noch genügend Spinner gibt, die meinen, daß geteerte Straße grundsätzlich nur mit dem Auto benutzt werden dürfen und alles was dort sonst noch rumkreucht wird gnadenlos gejagt.

powermanpapa 02.02.2011 17:30

Zitat:

Zitat von Steffko (Beitrag 527911)
Das möchte ich hier auch nochmal hervorheben. Streng nach dem Gesetz genommen, fängt das eben beim ignorieren der runden blauen Schildchen an.
..
Grüße.

Scheiss Gesetz

von kleine alten Fetten Männern hinter Schreibtischen ausgedacht

und nur weil sich irgend ein Arsch irgend einen Mist ausdenkt und nach dem Motto "das war schon immer so" drauf beharrt, bedeutet das noch lange nicht das man das einfach so hinnehmen muss

Mubarak hockt auch schon 30 Jahre auf seinem Stuhl und jetzt musser den auch nehmen

Meik 02.02.2011 17:33

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 527921)
Heißt eben für einen großen Teil der Fälle, daß wir Radler uns nicht an das Gesetz halten weil's für uns bequemer ist

Bequemer und stressfreier wäre ein vernünftiger Radweg.

Aber Wege an denen das blaue Schild offensichtlich widerrechtlich angebracht ist ignoriere ich dann auch. Da lohnt mal ein Blick in die Vorschriften wie ein Radweg auszusehen hat (Verlauf, Breite, ...)

Und vielfach ist der Ärger in keiner Weise nachvollziehbar, den hat man ja komischerweise auch auf Straßen die breit satt sind dass Autofahrer problemlos in ausreichend Abstand überholen können.

Wenn Radfahrer jegliche Regeln ignorieren, bei rot über die Ampel fahren oder ähnliches ist es deren Pech wenn sie über den Haufen gefahren werden, da hält sich mein Mitleid auch in Grenzen. Aber alles in allem sind Radfahrer nichts besser oder schlechter als andere Verkehrsteilnehmer auch. Die Wahl des Verkehrsmittels ändert nicht das eigene Verhalten.

Steffko 02.02.2011 17:59

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 527935)
Bequemer und stressfreier wäre ein vernünftiger Radweg. ...

NEIN - sondern ein gesondert markierter Fahrrad-Fahrstreifen am Fahrbahn rand. Radwege (zumindest inner Orts) sind nachweislich gefährlicher. Außerorts ist's auch doof, da dort aus Kostengründen fast immer nur auf einer Seite ein Radweg ist (von dessen zustand mal abgesehen) und man sicherlich keine lust hat, alle 1-2km die Seite zu wechseln.
my2cents


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