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Cruiser 15.09.2009 13:18

Zitat:

Zitat von Ingo77 (Beitrag 277688)
Ob und wie der Anwalt seine Arbeit zu machen hat ist vollkommen unabhängig von der Art und schwere des Deliktes.

Ein Anwalt kann aber, sofern er nicht Pflichtverteidiger ist, ein Mandat auch ablehnen...

Ingo77 15.09.2009 13:20

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 277690)
Ein Anwalt kann aber, sofern er nicht Pflichtverteidiger ist, ein Mandat auch ablehnen...

Was hat das damit zu tun? Wenn er das mandat hat, gilt meine Aussage.

neonhelm 15.09.2009 13:24

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 277686)
Frag das die Witwe

Ist deine Frage ernst gemeint?
Es geht hier nicht um einen Autoverkauf, wo mal ein Auto etwas schöner geredet wird...

Würde die Witwe eines Mannes, der durch das Eintreten für andere gestorben ist, eines Mannes mit festen Grundsätzen und Wertvorstellungen, wollen, dass diese Werte in diesem privaten Fall mit Füßen getreten werden?

Nicht, dass wir uns falsch verstehen, es ist ein Drama für die Familie des Opfers und ich bin der Meinung, dass die Jungs mit der gebotenen Härte zur Rechenschaft gezogen gehören werden, aber ein Staat, in dem ich Leben möchte, gesteht allen zu ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen. Das, was du machst, ist billige Polemik. Da nützt auch die Großschreibung nichts. :Huhu:

Pascal 15.09.2009 13:25

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 277665)
  • Woher weißt Du, wie zeitnah genau die Mandatierung erfolgte?
  • Weißt Du, ob der Rechtsbeistand vom Beschuldigten gewählt oder vom Gericht bestellt wurde?
  • Was wäre daran ungewöhnlich, wenn ein (mehrfach) Vorbestrafter seinen bisherigen Rechtsbeistand zeitnah wieder mandatierte?
  • Was wäre daran ungewöhnlich, wenn der so mandatierte Rechtsbeistand sofort tätig würde? Schließlich geht es hier nicht um die Anfechtung eines Kaufvertrags, sondern um ein Tötungsdelikt, da ist das mit den Terminen nicht so schwierig.
  • Natürlich erfolgte die "Entschuldigung" auf Anraten des Rechtsbeistands in der Hoffnung auf Berücksichtigung beim Strafmaß. Soll er seinem Mandanten etwa nicht Dinge empfehlen (z.B. Reue), die ggf. eine mildernde Wirkung haben könnten?


Die Mandatierung muss so zeitnah erfolgt sein, dass sie, wie aus der Chronologie ersichtlich ist, keine Tage beansprucht haben kann.

Die Frage deren Antwort ich gerne wüsste: wer bezahlt den Anwalt des Täters/der Täter? Es ist kaum anzunehmen, dass die Täter über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen. Würde sich ein Anwalt "um der guten Sache willen" mehrfach kostenlos für einen Straftäter zur Verfügung stellen? Wenn klar ist, dass es sich nicht um ein Justizopfer handelt?

Ist es Aufgabe eines Anwaltes einen Mandanten Dinge verlautbaren zu lassen, die ausschließlich taktischen Gründen unterliegen und evtl. nicht der Wahrheit entsprechen?

Cruiser 15.09.2009 13:25

Zitat:

Zitat von Ingo77 (Beitrag 277693)
Was hat das damit zu tun? Wenn er das mandat hat, gilt meine Aussage.

Ja, schon klar.

Ich sagte nur, daß kein Anwalt, außer der Ausnahme Pflicht..., dazu gezwungen wird, die Spacken zu verteidigen.

Ansonsten: Schönen Gruß in den Spiegel an die, die es freiwillig machen.

Cruiser 15.09.2009 13:29

DAS ist Polemik:

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 277677)
Wieso? Er hat einen Klient und eine Aufgabe. Soll er seinen Job absichtlich schlecht machen?


So ist es:

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 277682)
Er soll den Job so machen, wie es der Gesetzgeber ursprünglich gedacht hat. Der Wahrheit zum Recht verhelfen und verhindern, dass der ahnungslose Bürger dabei Formfehler begeht.


Ingo77 15.09.2009 13:32

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 277697)
Ja, schon klar.

Ich sagte nur, daß kein Anwalt, außer der Ausnahme Pflicht..., dazu gezwungen wird, die Spacken zu verteidigen.

Ansonsten: Schönen Gruß in den Spiegel an die, die es freiwillig machen.

Manoman. Jetzt hör doch mit deiner Polemik der billigsten Sorte auf. Ein Anwalt ist ein Anwalt ist ein Anwalt. Es ist u.a. sein Job, Straftäter zu verteidigen.

Genauso wie es z.B. Aufgabe der Polizei sein kann, eine Nazi-Demo zu schützen. Da fragt auch keiner, ob die Jungs das machen wollen.

Wer den Anwalt deswegen verurteilt, hat arge Probleme mit seinem Rechtsempfinden und sollte sich mit den hier geltenden Gesetzen vertraut machen.

neonhelm 15.09.2009 13:37

Zitat:

Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt#Aufgabe
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihren Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen.

So ist es.

Edith sagt: Danke, Ingo. :Blumen:


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