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Ironman kann sich ja mal "Dynamic Pricing" von den Fluglinien abschauen. z.B. Bei allen Querulanten aus 2020 wird dann ein Premium Preis bei zukünftigen Anmeldungen erhoben. Das bekommt Active für die hohe Gebühr bestimmt gut hin. Den Aufschrei möchte ich dann gerne höheren, wie ungerecht das doch alles ist.
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Hm, es ist in der heutigen Zeit schon interessant wie sehr polarisiert und klassifiziert wird. Ich finde nichts schlimmes daran eine Firma auf bestehende Gesetze hinzuweisen, wenn diese das nicht von alleine macht. Ich habe mal ein wenig gelesen, es scheint so, dass Ironman erst zum ende diesen Monats überhaupt in die Hände des neuen Besitzers geht, das ganze wohl mit einer dynamischen Preisverhandlung, sprich da steht wohl nocht nichts fest. Das würde erklären, warum IM hier auf Zeit spielt, würde man jetzt, obwohl man es evtl. sogar wollte, einfach Startgelder rückabwickeln, würde das evtl. auf den Kauf oder Kaufpreis Einfluß nehmen.
Aufgrund der Post verstehe ich jetzt das konsumentenseitige Mitleid mit VW, die von Anfang an betrügen und viele sich mit Kleinstbeträgen abspeissen lassen. Interessant auch hier die Wahl des Zeitrahmens für die Vergleichsangebote. Die wurde vor drei Wochen massiv beworben....wohl deswegen, weil heute eine Grundsatzentscheidung gesprochen wird und jeder der erst vor zwei Wochen auf den Vergleich eingegangen ist, noch widerrufen kann. Es gibt also für jeden, individuell Gründe, warum er gerne das Geld zurück hätte, deswegen hier zu verurteilen..naja....glaubt Ihr Ironman geht daran kaputt? und wenn ja, was wäre so schlimm daran...? Ich bin mir sicher, dass andere Formate neue oder bestehende die Lücke füllen werden..und mal ehrlich, die Flagshipveranstaltungen sind eher für wenige aus dem Sport....die meisten die ich kenne sind maximal bis mitteldistanz unterwegs. |
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Der Termin steht und da gibt es nix dean zu rütteln? Findet der Event nicht an dem Termin statt, gibt es das ganze Geld zurück? Dann sind alle Challengeteilnehmer ja übelst übers Ohr gehauen worden, sie hätten sich einfach nicht abmelden müssen und hätten Ihr ganzes Startgeld wiederbekommen? Für ein Konzert welches im April hätte stattfinden sollen, habe ich im nächsten Jahr einen neuen Termin bekommen, ist das falsch? Fragen über Fragen Tilly |
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Selbst bei einer Vereinsveranstaltung für 45 Euro, bei der 5 Euro für die Abwicklung einbehalten wird, gab es Schreiben, die den obigen Tenor hatten. Das wäre mir persönlich peinlich (auch wenn es Recht ist) und ich bin gerne dem Veranstalter behilflich bei der Anmeldung im kommenden Jahr eine Regel aufzusetzen, die das Startgeld für solche Teilnehmer verdoppelt. Die Freiheit, Verträge zu schließen oder auch nicht, ist auch Recht. |
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Moralisch bin ich bei dem Szenario bei dir. Wie hier allerdings mit Leuten umgegangen wird die Hunderte Euro an For-Profit-Organisationen bezahlt haben, dafür aber keine Gegenleistung bekommen und dann sich auf so verrückte Sachen wie Gesetze berufen... das finde ich gelinde gesagt peinlich. |
Antwort von IM
Ich bedaure, dass wir dir nur die bereits erwähnten Optionen anbieten können. Es tut mir sehr leid und ich verstehe, dass dies eine sehr komplizierte Situation für dich und Tausende von Athleten auf der ganzen Welt ist. Dennoch - dies sind die einzigen Optionen, die wir laut IRONMAN anbieten können. Bevor du dich mit unserer Rechtsabteilung in Verbindung setzt, möchte ich dich bitten, die Verzichtserklärungen zu lesen, die du beim Erwerb deiner Anmeldung unterschrieben hast, da sie die Bedingungen und Konditionen enthalten, denen du zugestimmt hast. Du kannst diese lesen und herunterladen, indem du den untenstehenden Schritten folgst: Melde dich bei myevents.active.com mit deinem Active-Konto an Gehe zu deiner Anmeldung für das Rennen Klicke auf Anmeldung und QR-Code Scrolle nach unten und klicke auf den blauen Text für den Waiver Ein neues Fenster mit der Verzichtserklärung wird geöffnet Nachstehend findest du eine Übersicht über deine elektronisch signierten Dokumente. Mit der Anmeldung zu unserer Veranstaltung hast du die Verzichtserklärung unterschrieben und dieser zugestimmt: Ich nehme zur Kenntnis und stimme zu, dass IRONMAN nach eigenem Ermessen (sei es aus Sicherheits-, aus rechtlichen oder aus anderen Gründen): […] (b) die Veranstaltung (oder eine oder mehrere Etappen des Rennens) verschieben oder absagen kann, wenn es der Meinung ist, dass die Bedingungen für die Veranstaltung unsicher oder anderweitig ungeeignet sind. Wenn die Rennstrecke oder Veranstaltung aus irgendeinem Grund geändert, modifiziert, verzögert oder abgesagt wird, wie etwa durch höhere Gewalt oder die Elemente (wie z.B. Wind, unruhiges Wasser, Regen, Hagel, Hurrikan, Tornado, Erdbeben), Terrorakte, Feuer, drohenden oder tatsächlichen Streik, Arbeitsprobleme, Arbeitsunterbrechungen, Aufstände, Krieg, öffentlichen Notstand, Überschwemmungen, unvermeidbare Unfälle, Rennstreckenbedingungen oder andere Gründe, die außerhalb der Kontrolle von IRONMAN liegen, gibt es keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr von IRONMAN oder anderer Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Die Regeln sind für alle IRONMAN-Athleten gleich und es werden keine Ausnahmen gemacht. Wir entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen können. |
Auch hier.. wenn ich dann auch noch von Veranstaltern wider besseren wissen (das setze ich nach mehreren Monaten veranstaltungsabsagen einfach bei einer GmbH voraus) auf Verzichtserklärungen verwiesen werde - dann weiß ich, dass ich als zahlender Kunde nicht ernst genommen werde und würde erst recht 100 % zurückverlangen.
Auch auf die Gefahr als Querulant oder kleinkarierter Prinzipienreiter zu gelten ;) |
Hallo Esteban,
ich bin da überhaupt nicht Fit in der Sache und dachte mir durch die Verzichtserklärung habe ich wirklich keinen Anspruch auf mein Startgeld. Kannst du das kurz erklären warum diese hier nicht greift ? Danke |
Ich glaube nicht, dass diese Verzichtserklärung einer Prüfung nach deutschem Recht standhalten würde.
§307 Unangemessene Benachteiligung, daher unwirksam. Widerspricht den Paragraphen für Höhere Gewalt, nach dem die Leistung nicht erbracht werden kann(muss), dann aber auch kein Anspruch auf die Gegenleistung (=Zahlung des Startgeldes) besteht. Juristen werden das besser formulieren können als ich, aber ich denke, dass es darauf hinauslaufen würde. Offensichtlich später unwirksame Klauseln der AGB kann man bedenkenlos unterschreiben und den anderen im Glauben lassen, er hätte sie in den Vertrag einfließen lassen. Nachher muss man dann natürlich drum kämpfen und sich auf diesen Aufwand gefasst machen. Aber das wird seitens Ironman im Brustton der Überzeugung vorgetragen und du wärst schon mal der erste, bei dem das problemlos geklappt hätte. |
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Du verpflichtest dich zu bezahlen, Ironman zu „leisten“, also die Veranstaltung zu organisieren. Corona kann man als höhere Gewalt ansehen, damit entfällt die Pflicht zu leisten (Paragraph 275 BGB), allerdings auch die Pflicht für dich zu zahlen (Paragraph 326,1 BGB). Alles was in AGBs, Verzichtserklärungen oder Sonstigem steht, aber dem Gesetz entgegenspricht ist erstmal irrelevant, da gesetz > Vertrag. Das war jetzt juristisch nicht sauber aber erklärts in kürze. Meine Schritte wären: Per Mail widersprechen, Möglichkeit einräumen innerhalb von 4 Wochen zurückzuzahlen. Danach per Einschreiben 2-Wöchige Frist setzen. Danach „Advocard ist Anwalts Liebling“ ;) |
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Arnes interviewter Jurist hat auch nicht geäußert, dass AGBs definitiv ungültig sind. Es wird Graubereiche geben und Ironman wird schon Juristen auffahren, die sich darin bestens auskennen. |
Keine Ahnung, wo die Urteile sind und ob es sie gibt. Ich schrieb daher auch "ich glaube".
Gab es denn schon einen Fall, in dem diese Verzichtserklärung in ihrer ganzen Form anzuwenden gewesen wäre? Wenn die Strecke einen Tick verkürzt wird oder wie in Hamburg eine Duathlon draus wird, dann schlucken die Leute das noch, ohne einen Aufstand zu machen. Aber hier wird es verschoben auf einen Termin, der den angemeldeten Teilnehmern vielleicht gar nicht passt und der Termin ist nun mal ein sehr wesentlicher Vertragsbestandteil. Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach §326 BGB wäre ja auch noch eine Möglichkeit ;). Diese Klausel, dass es keine Rückerstattung gibt, widerspricht dem von Estebban angeführten deutschen Recht (ob deutsches Recht gilt, hatte Arne auch schon in den Raum gestellt, gab es dazu schon mal eine verbindliche Aussage?) und die Absage oder Verschiebbarkeit "wenn sie der Meinung sind ..." halte ich für einen Freifahrtschein, der nicht zu halten sein dürfte. |
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Wäre eh neben 2020 auch 2021 gestartet. Insofern ist das für mich okay. |
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Frankfurt wäre meine erste LD gewesen.
Kann man eigentlich von Frankfurt dieses Jahr nach Hamburg nächstes Jahr verschieben? Bzw. war das in der Vergangenheit möglich. Danke |
So weit ich weiß kann man für Frankfurt bis 14.5 selber verschieben auf nächstes Jahr (bis 45 Tage vor dem Rennen) oder auch auf ein anderes Rennen. Kostet allerdings um die 45 Euro. Das ist eine Option für Leute, die aufgrund einer Sportverletzung o.Ä. Gründen nicht starten können.
https://cdn3.sportngin.com/attachmen...134.1586285734 Ja dort steht es: 39 Euro + 8% To the form
Bei Abmeldung recht wenig Rückzahlung derzeit: nur 25%. Da Ironman das Rennen am 28.6 abgesagt hat, dürfte das aber rechtlich nicht haltbar sein, denn Ironman hat ja mit dir einen Vertrag abgeschlossen, den sie einhalten müssen (BGB). Ich persönlich bin aber einverstanden wenn mir Ironman irgendwann eine Email zusendet mit der kostenlosen Verschiebung auf 27.6.2021. Insofern für mich Alles im grünen Bereich. Will eh 2020 & 2021 starten. Wird 2020 auf 2021 verschoben, ist das für mich okay. |
Hallo James,
es wäre für MICH keine Option da ich diese Veranstaltung bzw den Namen nicht mehr Unterstützen möchte und lieber kleine Triathlons Unterstützen möchte. Ich wünsche mir das mehr Leute so denken und endlich mal die Augen aufmachen was das eigentlich für ein Unternehmen ist. Sollte es keine Option geben zwecks Rückzahlung werde ich Teilnehmen mir Zeit lassen und werde durch das Ziel Laufen wie Judith Arndt bei den Olympischen Spielen 2004 in Athen....sie ist mit dem Rad durchgefahren ich werde dann Laufen...wer es nicht kennt einfach mal google benutzen ;) Grüße |
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Wenn der Veranstalter in den AGBs festlegt, dass er die Veranstaltung nach eigenem Ermessen auch absagen (und das Stratgeld einbehalten) kann, dann dürfte das für die allermeisten Athleten eine überraschende Klausel im Sinne des §305c BGB und damit ungültig sein. (Die ‚ganzen‘ Urteile dazu kann man googeln). Wer argumentiert, dass einige tausend unterschriebene Verzichtserklärungen keine allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, der wird nachweisen müssen, dass die Verzichtserklärungen mit den einzelnen Athleten durchgesprochen und individuell vereinbart wurden. Das dürfte kaum glaubhaft zu machen sein, zumal der Verwender gleichzeitig argumentiert, dass diese Regeln für alle Athleten gleich sind und keine Ausnahmen gemacht werden. |
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Warte mal ab. Ich denke Ironman will, wie die anderen kommerziellen Veranstalter, erstmal die Meisten überreden auf 2021 zu verschieben oder auf ein anderes Rennen umzubuchen. Wenn am Ende 5% ihr Geld zurück haben wollen, werden sie es sicherlich bekommen. Gestern im TV gesehen das irgendein EU Gericht das Vorhaben der Bundesregierung abgewiesen hat bzgl. Reiseunternehmen und Gutscheinen. Dort das Gleiche. Kunden, die ihr Geld haben wollen, haben ein Recht darauf. Aber wie gesagt: Ist eine Sache der Menge an €. Wenn die Meisten mit Verschiebung oder Gutscheinen zufrieden sind, dann überleben es die Veranstalter. Die paar Leute, die ihr Geld wollen, wird man dann individuell abfinden...Vermute ich... |
Hallo,
Ich habe heute morgen den neuen Podcast von Carbon und Laktat gehört. Unter anderem war der Ironman-Deutschland-Chef Oliver Schiek zugeschaltet. Laut Schieks Aussage, soll auf jeden Fall im September in Hamburg und Frankfurt ein Rennen stattfinden, wenn die Behörden es genehmigen. Sollten keine Rennen stattfinden, kann auf ein anderes Rennen oder aufs nächste Jahr umgebucht werden. Geld zurück soll keine Option sein. Tilly |
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Zu beachten ist, dass heute noch diese ominöse Gutscheinregelung im Bundestag beschlossen werden soll, nach der eine Rückzahlung der Startgebühren dann zumindest bis 31.12.2021 ausgeschlossen wären.
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Ist der Bundesregierung wohl schlicht egal.... |
Ja EU hat die Reglung das man ausschließlich Gutscheine bekommen kann zurück gewiesen. Gutscheine sind möglich aber der Kunde kann sein Geld immer zu 100% zurückfordern, wenn er es zurück haben will. So die EU Entscheidung.
Ich nehme überall Gutscheine also kostenlose Ummeldung auf das Jahr 2021. Ist für beide Seiten das Fairste. |
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so, wir sichten jetzt die Unterlagen und eine bescheidene Frage...
Hat einer von Euch nach dem Bestellvorgang und Bezahlvorgang eine ordnungsgem. Bestellbestätigung erhalten via Email, also inkl. AGB? Und auch eine Widerrufsbelehrung? Ich finde hier in meinen Mailordnern nichts und erinnere mich auch nicht welche bekommen zu haben. |
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(2) Das Widerrufsrecht besteht ... nicht bei folgenden Verträgen: 9. Verträge zur Erbringung ... weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, Aber ich bin Laie. Das kann alles anders sein... :o Sehr umfangreich dieses Fundstück: https://www.it-recht-kanzlei.de/ausn...rung-2014.html Gruß N. :Huhu: |
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Und ich habe nix dagegen wenn im Jahr 2021 das Finisher Shirt oder die Medaille von 2020 ist. Gels & Riegel die dann ggf bereits im Januar 2021 abgelaufen sind, sind eigentlich auch egal. Das Zeugs hält ewig. Und 5-6 Monate über dem MHD sind da i.d.R. kein Problem. |
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Ist doch eigentlich eine ganz einfache Sache. Verbraucherschutzzentrale anrufen. Fertig. Falls dieser IM nicht stattfindet, so soll man den Leuten ihr Geld zurückgeben. In was für einer unanständigen Welt leben wir eigentlich? Zu meiner Kindheit und Jugend war es eine Selbstverständlichkeit, dass Startgelder zurückgezahlt wurden, falls jemand warum auch immer nicht starten konnte.
Ich denke, man sollte diesen Dilettanten in Frankfurt mit Rechtsanwält*en zu Leibe rücken. Die dort "ham doch an Batscher!" Seit dem Kurt D. dort die Sachen nicht mehr regelt ist der Service so schlecht, sogar noch schlechter als in der Servicewüste Deutschland, man denke nur an die dt. Telekom ein Alptraum wer Probleme hat, anzunehmen. Gebt den Leuten ihr Geld zurück! Wo ist das Problem? Falls er, der Wettkampf in Frankfurt am Main, stattfindet, wozu die Aufregung? Da geben se im Schnitt 17 T Euro aus im Jahr für die Firma IRONMAN und mosern wegen des Startgelds 'rum? Warum eigentlich? Passt den Damen und Herren Businesskaspern die Verzinsung nicht? Oder ist der Kurs der Ironmanaktie in Gefahr? Immer dieses Gejammere auf höchstem Niveau! Total lächerlich! Wer sich's nicht leisten kann, kann auch Minigolf oder Ping-Pong spielen z.B.. Wir hatten ja letztes Jahr schon den "IM FFM-Faden" als Jammerlappenfaden und Luschenpfad bestimmt. Nun scheint es eine Fortsetzung zu geben. :Lachanfall: Gruß, M.:Blumen: |
Die ersten beiden Absätze sind ja gut verständlich, aber dann setzt es irgendwie aus.
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Wieso Ironie? Irgendwann nervts auch mich, mich ständig wiederholen zu müssen. Ich bin beim OM gemeldet. Und wenn jetzt die Auto-Erkennung nicht geht, kann ich's auch nicht ändern. Bitte woanders die diesbezüglich Verstimmung bemängeln. Aber schon oki, ich drücke mich in Zukunft politisch-moderat aus. Nicht das mir Faris nach aufs Dach steigt. ...:Lachen2: Oder was noch schlimmer wäre, hier einbricht oder sein WoMo an unserem schönen See parkt im Juli. ;) Ernsthafter, wer also? Na, in erster Linie Familienväter für TLs, Reisen mit der ganzen Familie zu den Austragungsorten,, Startplatzgebühren, Fahrräder, Schwimmutensilien. Laufschuhe und Power-Food, Ernährungsphilosophisches, nennen wir es man bitte so, Coaching und Leistungsmessungen wie Lactattest u.a.. Ironman hatte das mal ausgerechnet, was da so zusammenkommt p.a. Und diese Zahl habe ich mir gemerkt. Thats all. Wenn also mit dieser Summe pro Start*er gerechnet wird, was den Aktienkurs angeht, da frage ich mich dann auch, warum wegen der Startgebühr lamentiert wird. Für die meisten ist das wenig Geld, für einige vermutlich viel Geld so eine Startplatzgebühr, schätze ich. Allerdings wurden die Beschwerden über die Mitarbeiter der IM FFM auch auf Grund aggressiver Reklame in der, imho, rechtlichen Grauszone lauter. Beispielsweise wurde ein Startplatz verlost, den es dann nicht gegeben hat. Vorerst. Dieses das meinte ich mit aggressiver Werbung. In jener Sache hatte sich dann auch Kurt D. geäußert, insofern, dass dieses Chefsache sein müsste. Und man dem Startplatzgewinner auch diesen Startplatz ermöglichen sollte. Für meine Ausführlichkeit entschuldige ich mich. VG, M.:Blumen: |
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