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gollrich 04.06.2013 14:40

Zitat:

Zitat von benjamin3011 (Beitrag 909572)
Warum bist du dann gestartet, wenn du von vornherein um die Risiken wusstest?

Die Welt ist nun nicht Risikolos... es geht um das richtige Interpretieren von Risiken abwegen und verteilen von daraus resultierenden Konsequenzen...

gollrich 04.06.2013 14:46

Zitat:

Zitat von massi (Beitrag 909567)
Nur damit ich das richtig verstehe:
Du kommst aus Mannheim daher gelatscht und wusstest vom Erdrutschrisiko an einer Stelle an der selbst die örtliche Feuerwehr nichts geahnt hat?

Meine Fresse.......

Gruss
massi

Erst mal bin ich mit dem Auto gefahren, deine Unflätigkeiten kannst du bei dir in der Familie verteilen, hier kannst dich gefälligst benehmen...

Wo habe ich geschrieben das ich gewusst habe an welcher Stelle es einen Erdrutsch geben würde...ich habe lediglich geschrieben das es auf Grund der erhöhten Niederschläge nicht wirklich überraschend war das es überhaupt zu Erdrutschen kam und somit das Risiko erhöht war... Dieses Risiko ist etwas was es zu verteilen gilt... man kann sich nicht hinstellen und dieses einseitig verteilen....
Etwas was übrigens selbst der Veranstalter sofort eingesehen hat und daher ein Kompensation versprochen hat... ich verstehe daher dein Problem mit der Situation nicht....

und für mich ist hier EOD....

42k2 04.06.2013 14:50

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909565)
Das Rennen war schon Abgebrochen, das gerücht ging sehr schnell rum, da hat der Veranstalter noch gross gesagt "nein, nein, nein DAS RENNEN IST NICHT ABGEBROCHEN"
5 min. später dann, ist doch Abgebrochen.
Nochmals, die Poliezei hat das Rennen abgebrochen weil die Strasse nicht mehr befahrbar war und auch aus Sicherheitsgründen.
Jetzt schreibt der Veranstelter gross "Wir haben das Rennen abgebrochen aus Sicherheit für die Athleten"
So ein Quatsch, nur um gut da zu stehen und das nervt mich noch mehr.

"Wir sind eine Familie" alle 5 min. ..... die lachen sich doch ins Fäustchen 100%

Ich weiß nicht wo du zu dem Zeitpunkt warst. Meine Frau war am Start und wurde wieder zurück in die Halle geschickt. Ich bin dann auch hinein und die Information die ich dort bekommen habe war in zeitlicher Abfolge:
  • Start ist unterbrochen, weil es auf der Radstrecke stark regnet. Noch kann niemand sagen wie lange. Teilnehmer sollen sich inzwischen wieder warm anziehen und trinken.
  • (als die ersten Profis ihre Rader in die Halle schoben) Es gibt ein Gerücht, dass das Rennen abgebrochen wurde - Es gibt dazu aber im Moment keine offizielle Bestätigung.
  • (ca. 2 Minute später) Offizielle Bestätigung: Das Rennen wurde wegen einem Erdrutsch abgebrochen. Die Polizei hat die Strecke gesperrt. Alles zur Sicherheit der Athleten..

und das mit der Familie bezog sich aus meinem Verständnis darauf, dass es alle (fast) Teilnehmer sehr ruhig aufgenommen haben, geduldig angestanden sind etc... Bzw. "alle die Situation gemeinsam akzeptiert haben"

Über so viel Egoismus kann ich mich nur wundern. :Nee:
Ich bin jetzt raus...

massi 04.06.2013 15:01

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 909595)
Erst mal bin ich mit dem Auto gefahren, deine Unflätigkeiten kannst du bei dir in der Familie verteilen, hier kannst dich gefälligst benehmen...

Heul doch:Huhu:

fuxbux 04.06.2013 15:06

Was war den mit der Aussage vom Veranstalter "in Zürich scheint die Sonne, das Wetter wird besser" ?
Da hab ich mein Handy gezückt und auf einem Reganradar geschaut.
Es war nur sinflutartiger Regen in sicht. Ich hab dem Kumpel noch gesagt was die für ein Schrott rauslassen nur weil in Zürich 5min. die Sonne zum vorschein kam...pack die regejacke ein es wird regnen wie die Sau....
Anscheinend kennt der Veranstalter keinen Regenradar.
Meistens stimmen die in den ersten Stunden recht genau.
Ortskundige wissen das es hier schön sein kann und um den nächsten Hügel da regnets.

Entweder haben die das verpennt oder gingen das Risiko ein.

brunnerkuenzler 04.06.2013 15:25

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 909588)
Dann klär mich mal auf du erleuchteter und Pöbel hier nicht nur rum

OK, ich glaube, jetzt habe ich es gesehen :Huhu:

Das OK von Rappi hat weiterhin meinen Respekt :Blumen:

tandem65 04.06.2013 15:30

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 909516)
Die Erdrutschgefahr war ja nichts überraschendes, sondern auf Grund des Wetter deutlich erhöht.... der Veranstalter ist das Risiko eingegangen.... und hat verloren, das jetzt nur an Teilnehmer abzugeben ist eben nicht lächerlich.... alternativ wäre gewesen er hätte im Vorfeld das Rennen komplett abgesagt, dann wäre er 100% in der Verantwortung gewesen...

Nein das wäre immer noch höhere Gewalt, es wäre halt noch fürsorglicher gewesen. :Huhu:

tandem65 04.06.2013 15:35

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 909589)
Die Welt ist nun nicht Risikolos... es geht um das richtige Interpretieren von Risiken abwegen und verteilen von daraus resultierenden Konsequenzen...

Genau das hat doch der Organisator gemacht und hat genau so wie Du entschieden. Wo ist Dein Problem?

Stefan 04.06.2013 15:57

"Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter) hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise oder Übernachtung."
http://www.pirker-triathlon.de/index...schreibung.php

Ähnliche Formulierungen findet man bei vielen Triathlons, welche NICHT von den IM-Organisatoren veranstaltet werden. D.h. bei diesen Veranstaltungen bekommt man auch keinen Rappen erstattet, wenn die Veranstaltung VOR dem Start agesagt wird.

Dadurch, dass Rappi gestartet wurde, hatten die Starter die Wahlmöglichkeit, überhaupt nicht anzutreten oder eben zu starten.

Stefan

Pippi 04.06.2013 17:37

@MarcoZH

Danke für die Infos. Bin auch deiner Meinung.


@gollrich und fuxbux:

Vielleicht will das was du nicht ändern kannst, dich ändern.

tandem65 04.06.2013 22:20

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909278)
Ich bin nur mit einem neuen Startplatz zufrieden.
Brauche kein Shirt wo Ironman draufsteht als entschädigung.

Zitat:

Zitat von Ironmanfranky63 (Beitrag 909509)
Echt Sebastian haste keine anderen Probleme?
Schau mal nach Bayern oder Thüringen da verlieten gerade zig tausende ihr Existenz. Nicht persönlich nehmen musste ich einfach mal loswerden.

Das ist mir auf dem Heimweg durch den Kopf gegangen. Ihr Loser habt knapp 300,-€ und die Erwartung eines tollen Tages "verloren". Ihr seid nicht bei dem Erdrutsch zu Schaden gekommen. Warum seid ihr nicht dankbar daß nichts passiert ist? :Huhu:

Rhing 05.06.2013 07:55

Die Entscheidungen des Veranstalters, den Wettkampf in Rapperswil abzubrechen, sind nach meinem Eindruck und nach den Gesprächen mit einem Teilnehmer völlig richtig. Es gab schließlich keine Alternative.

Trotzdem verstehe ich die Reaktionen einiger hier gegenüber denjenigen, die eine Startgeldrückerstattung oder einen Freistart erwarten, nicht, erst recht nicht in dieser Emotionalität. Das hat weder mit der - natürlich - richtigen Entscheidung des Veranstalters oder der Polizei, dem Zeitpunkt der Entscheidung oder der Kommunikation etwas zu tun. Was würdet Ihr denn sagen, wenn das Startgeld nicht vorher, sondern hinterher gezahlt würde. Würdet Ihr dann "fröhlich pfeifend" das Geld überweisen? Oder andere Frage: Ihr bestellt ein Auto, lieferbar zum 1. eines Monats, für 20.000, egal ob EUR oder Franken. Das Werk liefert am 28. des Vormonats an den Händler, am 30. brennt die Halle ohne Verschulden des Händlers (also "höhere Gewalt") ab. Der Händler kommt am 1. und hätte gern die 20.000, die Reste des Autos kriegt Ihr selbstverständlich.

Ne, ne, wer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert, kriegt auch nix. Wenn er nix dafür kann (kein Verschulden), ist er natürlich nicht schadensersatzpflichtig, d.h. kein Profi kann z.B. wegen ausgefallener Siegprämien etc. Ansprüche geltend machen. Aber warum soll die Gegenleistung gezahlt werden, wenn die Leistung nicht kommt.

Ein komplettes Abweichen von dieser Regelung dürfte in D gegen die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen, weil von einer grundsätzlichen gesetzlichen Regelung abgewichen wird. Das mag rechtlich in der Schweiz anders sein. Aber würdet Ihr das Auto bezahlen?

Rhing 05.06.2013 07:57

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 909773)
Das ist mir auf dem Heimweg durch den Kopf gegangen. Ihr Loser habt knapp 300,-€ und die Erwartung eines tollen Tages "verloren". Ihr seid nicht bei dem Erdrutsch zu Schaden gekommen. Warum seid ihr nicht dankbar daß nichts passiert ist? :Huhu:

Die Veranstalter sind's ja auch, und auch für die
Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 909773)
... knapp 300,-€ ...

:Lachen2:
Warum zahlt der Veranstalter denn das Geld nicht zurück und ist froh, das nix passiert ist?
SCNR:Huhu:

Guru 05.06.2013 09:14

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 909823)
Ne, ne, wer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert, kriegt auch nix. Wenn er nix dafür kann (kein Verschulden), ist er natürlich nicht schadensersatzpflichtig, d.h. kein Profi kann z.B. wegen ausgefallener Siegprämien etc. Ansprüche geltend machen. Aber warum soll die Gegenleistung gezahlt werden, wenn die Leistung nicht kommt.

Aber glaubst Du, dass dann noch irgendwer einen Wettkampf organisiert? Das sind doch zum Großteil Freiwillige, die einmal im Jahr etwas veranstalten. Oder sollten sich dann die freiwilligen Helfer beteiligen? Es gäbe dann halt keine Wettkämpfe mehr.

Duafüxin 05.06.2013 09:22

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 909824)
Die Veranstalter sind's ja auch, und auch für die

:Lachen2:
Warum zahlt der Veranstalter denn das Geld nicht zurück und ist froh, das nix passiert ist?
SCNR:Huhu:

Wir veranstalten "nur" einen Volkslauf, der bis gestern ins Wasser zufallen drohte (wörtlich).
Das bereits überwiesene Startgeld hätte zurück überwiesen werden müssen, auf den Kosten, die bis dato entstanden sind, wäre der Verein sitzengeblieben.
Warum soll das für professionelle Veranstalter anders sein als für Vereine?

qbz 05.06.2013 09:30

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 909823)
Was würdet Ihr denn sagen, wenn das Startgeld nicht vorher, sondern hinterher gezahlt würde. Würdet Ihr dann "fröhlich pfeifend" das Geld überweisen? Oder andere Frage: Ihr bestellt ein Auto, lieferbar zum 1. eines Monats, für 20.000, egal ob EUR oder Franken. Das Werk liefert am 28. des Vormonats an den Händler, am 30. brennt die Halle ohne Verschulden des Händlers (also "höhere Gewalt") ab. Der Händler kommt am 1. und hätte gern die 20.000, die Reste des Autos kriegt Ihr selbstverständlich.

Ne, ne, wer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert, kriegt auch nix. Wenn er nix dafür kann (kein Verschulden), ist er natürlich nicht schadensersatzpflichtig, d.h. kein Profi kann z.B. wegen ausgefallener Siegprämien etc. Ansprüche geltend machen. Aber warum soll die Gegenleistung gezahlt werden, wenn die Leistung nicht kommt.

Ein komplettes Abweichen von dieser Regelung dürfte in D gegen die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen, weil von einer grundsätzlichen gesetzlichen Regelung abgewichen wird. Das mag rechtlich in der Schweiz anders sein. Aber würdet Ihr das Auto bezahlen?

Bist Du Jurist?
Ich bin keiner, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass der Käufer für das kaputte Auto nichts zahlen muss, weil er für Transportschäden bis zur Aushändigung des unbeschädigten Autos durch den Händler (Schlüssel-/Papierübergabe) nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Etwas anders verhält es sich IMHO bei Reisen und Veranstaltungen, auch in DE.
Demnach könnte die Umwandlung in einen Duathlon (falls die diesjährige Seetemperatur ein Jahrhundertereignis darstellt, also höhere, nicht vorhersehbare Gewalt) evtl. einen berechtigten Kündigungsgrund vor Veranstaltungsbeginn mit Rückerstattungsanspruch begründen. (oder sofern man das Laufen nicht als hinreichende Ersatzleistung des Veranstalters für das Schwimmen ansieht. statt Bach gibt es Mozart quasi :-) , im Falle von Mangel statt höherer Gewalt).
Aber bei höherer Gewalt während der Reise / Veranstaltung sehe ich allein ein Anrecht auf Erstattung von Auslagen, die dem Veranstalter wegen des Abbruches erspart bleiben (z.B. im Reiserecht weitere Aufenthaltstage, die wegen des Abbruchs entfallen) und diese Auslagen würde ich in unserem Fall eher als klein ansehen.
http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbrauc...t/index.php#12

Entscheiden die Gerichte in DE nicht so?

TriMartin 05.06.2013 09:42

Welche Leistung erbringt eigentlich ein Veranstalter/Ausrichter? Er stellt ein Wettkampfgelände mit Wechselzone, gesichterten Strecken, Duschen, Toiletten etc, eine Zeitmessung, eine Sicherung durch Rettungskräfte, Helfer und so weiter zur Verfügung, so dass die Teilnehmer einen Wettkampf absolvieren können. So weit ich sehe, hat diese Leistungen der Veranstalter erbracht, er hat dafür Kosten, da andererseits ihm gegenüber die Leistungen erbracht worden sind. Auf der Ausgabenseite spart er vermutlich nur die Siegprämien. In NRW würde man noch die Veranstalterabgaben an den NRWTV sparen, da diese nach Finisherzahlen berechnet werden. Auch der Werbeeffekt für die Sponsoren bleibt erhalten, so dass auch deren Zahlungen aus meiner Sicht fällig sind.
So ärgerlich das alles ist, es ist doch für alle Seiten ärgerlich. Also einfach in der Kategorie Pech gehabt, kein Wettkampf und Geld trotzdem weg, dafür gesund wieder zuhause abhaken.

Guru 05.06.2013 10:10

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 909858)
Das bereits überwiesene Startgeld hätte zurück überwiesen werden müssen, auf den Kosten, die bis dato entstanden sind, wäre der Verein sitzengeblieben.

warum hättet Ihr das zurücküberweisen müssen? Habt Ihr das so in Euren Bestimmungen stehen? Gesetzlich ist das wohl nicht vorgeschrieben, oder doch?

Rhing 05.06.2013 10:31

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 909858)
Wir veranstalten "nur" einen Volkslauf, der bis gestern ins Wasser zufallen drohte (wörtlich).
Das bereits überwiesene Startgeld hätte zurück überwiesen werden müssen, auf den Kosten, die bis dato entstanden sind, wäre der Verein sitzengeblieben.
Warum soll das für professionelle Veranstalter anders sein als für Vereine?

Genau so, ist uns übrigens auch schon passiert. Wir haben dann für's nächste Jahr einen Freistart gegeben und auf ausdrückliches Verlangen zurückgezahlt. Es waren nur wenige, die die Knete verlangt haben.

Zitat:

Zitat von Guru (Beitrag 909855)
Aber glaubst Du, dass dann noch irgendwer einen Wettkampf organisiert? Das sind doch zum Großteil Freiwillige, die einmal im Jahr etwas veranstalten. Oder sollten sich dann die freiwilligen Helfer beteiligen? Es gäbe dann halt keine Wettkämpfe mehr.

S.o., und wir veranstalten den Lauf immer noch. Klar hat das ein Loch in die Vereinskasse gerissen, denn im nächsten Jahr waren die Einnahmen wegen der Freistarts natürlich deutlich geringer, aber wenigstens verteilt.
Aber zurück zur Frage: Würdest Du nachträglich zahlen? Und die Kosten hat der Autohändler mit der abgebrannten Hütte doch auch. Trotzdem gibt's noch reichlich Autohändler. Und sooo oft passiert das ja nun auch nicht. Ich bin jetzt sein 2004 wettkampfmäßig einigermaßen kontinuierlich unterwegs und einmal ist Rund um Köln ausgefallen. Das Startgeld hab ich dabei übrigens nicht zurückverlangt.

dude 05.06.2013 10:35

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 909823)
Was würdet Ihr denn sagen, wenn das Startgeld nicht vorher, sondern hinterher gezahlt würde.

90% der Kosten einer Veranstaltung sind vor dem Wettkampf zu entrichten. Welcher Veranstalter ist bereit diese vorzuschiessen? Welche Bank gibt einen solchen Kredit?

Verwechsel' bitte nicht Eure Vereinsveranstaltung mit einer Grossveranstaltung mit Kosten im siebenstelligen Bereich.

Rhing 05.06.2013 10:40

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 909862)
...Etwas anders verhält es sich IMHO bei Reisen und Veranstaltungen, auch in DE.
Demnach könnte die Umwandlung in einen Duathlon (falls die diesjährige Seetemperatur ein Jahrhundertereignis darstellt, also höhere, nicht vorhersehbare Gewalt) evtl. einen berechtigten Kündigungsgrund vor Veranstaltungsbeginn mit Rückerstattungsanspruch begründen. (oder sofern man das Laufen nicht als hinreichende Ersatzleistung des Veranstalters für das Schwimmen ansieht. statt Bach gibt es Mozart quasi :-) , im Falle von Mangel statt höherer Gewalt). ...

1) ja
2) Zum Reiserecht gibt's spezielle Regelungen, die aber auf andere Sachverhalte nicht anwendbar sind. Auch bei "extensiver Auslegung" und selbst bei 226 km liegt keine Reise vor, oder nimmst Du unterwegs ne Unterkunft in Anspruch? ;)

Wenn der See zu kalt ist, wird nicht geschwommen. Es gibt dann einen Duathlon. Das ist regelgerecht (SportO), die Leistung ist erbracht, nämlich, dass ein regelgerechter Wettkampf durchgeführt wird.

Aber im Ernst: Würdest Du das Startgeld nachträglich zahlen? Warum soll das bei Vorkasse anders sein?

fuxbux 05.06.2013 10:43

@ tandem65, achte auf dein Niveau. Bitte keine Beleidigungen.

Die Teilnehmerbedingungen sind NUR zum Vorteil des Veranstalters.
Ich weiss nicht, rechtlich kann das nicht ganz in Ordnung sein.

Sind die Athleten schuld an der höheren Macht und müssen nun dafür bezahlen?

Laut Teilnehmerbedingungen hätte der Veranstalter schon in der Halle sagen können es gibt nichts.
Sie wollten da also nur dem Pöbel aus dem weg gehen.
Das ist nun Hinhaltetaktik und die Athleten mit einem Kugelschreiber oder Mützchen im Wert von 2 - 3 Franken ruhig zu stellen.

Es gibt Veranstalter die einem das ganze Startgeld zurückgeben.
Der Veranstalter vom Bündner Triathlon.
Ich konnte wegen einer Verletzung nicht an den Start, hätte den ganze Betrag (CHF 45.-) zurückbekommen. Wollte es aber nicht und hab es dem Verein gespendet.

Also lieber Ironman- Veranstalter, bitte einen neuen Startplatz oder mindestens das halbe Startgeld zurück.

Rhing 05.06.2013 10:53

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909914)
... Der Veranstalter vom Bündner Triathlon.
Ich konnte wegen einer Verletzung nicht an den Start, hätte den ganze Betrag (CHF 45.-) zurückbekommen. Wollte es aber nicht und hab es dem Verein gespendet. ...

... was dann aber konsequenterweise wohl eher Dein Problem gewesen wäre, denn der Veranstalter hätte ja "geliefert" und wenn das "wegen höherer Gewalt", d.h. ohne Verschulden Deinerseits nicht geht, weil Du erkrankst, liegt Deine Gesundheit nun mal in Deinem Risikobereich. Find ich in dem Fall also äußerst nett vom Veranstalter.

Duafüxin 05.06.2013 10:57

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 909908)
90% der Kosten einer Veranstaltung sind vor dem Wettkampf zu entrichten. Welcher Veranstalter ist bereit diese vorzuschiessen? Welche Bank gibt einen solchen Kredit?

Verwechsel' bitte nicht Eure Vereinsveranstaltung mit einer Grossveranstaltung mit Kosten im siebenstelligen Bereich.

Das Prinzip ist das Gleiche. Unser Verein muss Rücklagen bilden und daraus im Voraus Zahlungen an die Stadt etc leisten.

qbz 05.06.2013 11:07

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 909912)
1) ja
2) Zum Reiserecht gibt's spezielle Regelungen, die aber auf andere Sachverhalte nicht anwendbar sind. Auch bei "extensiver Auslegung" und selbst bei 226 km liegt keine Reise vor, oder nimmst Du unterwegs ne Unterkunft in Anspruch? ;)

Nimm einen gebuchten Tagesausflug, der wegen höherer Gewalt mittendrin abgebrochen werden muss. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung der bis zum Abbruch getätigten Auslagen des Veranstalters, auch wenn das anvisierte Ziel deswegen nicht erreicht werden konnte. (Dabei bleibe ich, bis hier jemand ein gegenläufiges Urteil zitiert.)

Zitat:

Aber im Ernst: Würdest Du das Startgeld nachträglich zahlen? Warum soll das bei Vorkasse anders sein?
Der Veranstalter ist IMHO berechtigt, die tatsächlichen Auslagen zu fordern, die an und bis zu diesem Tag für die Teilnehmer angefallen sind. Ob die Teilnehmer diese nun freiwillig zahlen oder erst nach Klage sind andere Themen, welche die Einstellung / Haltung des Veranstalters und der Teilnehmer betreffen.

Andere Frage: Sind Deiner Ansicht nach alle AGB´s und Teilnahmebedingungen rechtlich ungültig, die eine Rückerstattung im Abbruchsfall wegen höherer Gewalt bei Veranstaltungen oder Konzerten ausschliessen? Fast jeder Veranstalter hat das in der speziellen AGB.

dude 05.06.2013 11:15

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 909930)
Das Prinzip ist das Gleiche. Unser Verein muss Rücklagen bilden und daraus im Voraus Zahlungen an die Stadt etc leisten.

Woher sollen die Ruecklagen bei einem neuen Veranstalter kommen? Der Verein bedient sich bei den Mitgliedszahlungen.

MarcoZH 05.06.2013 11:20

Die Veranstalter schüren natürlich selber Erwartungen mit Aussagen wie
Zitat:

Schon in den nächsten Tagen wollen die WTC-Verantwortlichen über ein Angebot beraten, das sie allen Athleten machen werden, die von diesem Rennabbruch betroffen sind. "Die Enttäuschung ist riesengroß", sagte WTC-Europachef Thomas Dieckhoff. "Wir sind selbst Triathleten und wissen, wie es ist, monatelang auf ein solches Ziel hinzutrainieren", so der 55-Jährige.
Qulle: http://tri-mag.de/aktuell/langstreck...ebrochen-37565

Duafüxin 05.06.2013 11:23

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 909943)
Woher sollen die Ruecklagen bei einem neuen Veranstalter kommen? Der Verein bedient sich bei den Mitgliedszahlungen.

Aus vorherigen Veranstaltungen, bzw wie bei meinem Radsportverein aus privater Einlage, die dann nach erfolgreichem Abschluss des Rennens zurückgezahlt wurde plus die Sponsorengelder, die eingesammelt wurden.
Ist halt wie bei jedem Geschäft. Wenn Du nen Radladen eröffnest brauchst Du auch Kapital um Räder hinzustellen.

dude 05.06.2013 11:32

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 909952)
Aus vorherigen Veranstaltungen, bzw wie bei meinem Radsportverein aus privater Einlage, die dann nach erfolgreichem Abschluss des Rennens zurückgezahlt wurde plus die Sponsorengelder, die eingesammelt wurden.

Das ist aus meiner Erfahrung fuer Grossveranstaltungen utopisch und wuerde zu einer krassen Erhoehung der Startgelder fuehren, da das Risiko massiv hoeher ist.

tandem65 05.06.2013 11:38

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 909823)
Das Werk liefert am 28. des Vormonats an den Händler, am 30. brennt die Halle ohne Verschulden des Händlers (also "höhere Gewalt") ab. Der Händler kommt am 1. und hätte gern die 20.000, die Reste des Autos kriegt Ihr selbstverständlich.

Dir ist schon klar wie sehr das :kruecken: ;)
Reicht Dir das Stichwort zugesicherte Eigenschaft? Sachmängelhaftung?

fuxbux 05.06.2013 11:44

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 909937)
.

Andere Frage: Sind Deiner Ansicht nach alle AGB´s und Teilnahmebedingungen rechtlich ungültig, die eine Rückerstattung im Abbruchsfall wegen höherer Gewalt bei Veranstaltungen oder Konzerten ausschliessen? Fast jeder Veranstalter hat das in der speziellen AGB.

AGB's dürfen rechtlich keine Partei bevorteilen.

Jeder Veranstalter sollte deshalb unbedingt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung haben.

Ich denke das der Veranstalter haftbar ist egal was in den Bedingungen steht. Ist auch richtig so

tandem65 05.06.2013 11:45

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 909912)
Aber im Ernst: Würdest Du das Startgeld nachträglich zahlen? Warum soll das bei Vorkasse anders sein?

ich tippe mal Du würdest. Bei 2000 mal 300,-€ lohnt sich das doch für den Veranstalter das per Mahnverfahren einzufordern und klagen. Ich gehe mal davon aus daß ein Vertrag geschlossen wurde. Die Frage ist dann doch ob der Veranstalter absagt weil er nicht genügend Helfer findet oder wie z.B. hier Gefahr für Leib und Leben besteht.
Allerdings ist genau das ja ein Grund für die Vorkasse, daß man seinem Geld nicht hinterherlaufen muß.
Einen Anspruch auf Rückerstattung kann ich mir z.B. vorstellen wenn der Passus Sittenwidrig wäre. Das kommt mBMn hier nicht in Frage.

dude 05.06.2013 11:49

Zahlt niemals Startgeld, wenn Ihr nicht bereit seid es ohne Gegenleistung zu verlieren. Egal aus welchem Grund.

Kalle Grabowski 05.06.2013 11:57

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 909970)
Zahlt niemals Startgeld, wenn Ihr nicht bereit seid es ohne Gegenleistung zu verlieren. Egal aus welchem Grund.

Das Mantra jeder Venture Capital Gesellschaft ;)

MarcoZH 05.06.2013 12:05

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 909970)
Zahlt niemals Startgeld, wenn Ihr nicht bereit seid es ohne Gegenleistung zu verlieren. Egal aus welchem Grund.

Börsianer? :Cheese:

tandem65 05.06.2013 12:12

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909914)
Die Teilnehmerbedingungen sind NUR zum Vorteil des Veranstalters. Ich weiss nicht, rechtlich kann das nicht ganz in Ordnung sein.

Das ist der Sinn von AGB's oder auch Teilnahmebedingungen! Du kannst dem Veranstalter Deine Teilnahmebedingungen stellen und er kann theoretisch sich überlegen ob er darauf eingeht. Das nennt sich Vertragsfreiheit! Rechtlich ist das erstmal vollkommen in Ordnung. Die Frage wäre, wie schon geschrieben, ob der Passus Sittenwidrig ist. Das sehe ich einfach gar nicht. Meine Frau hat übrigens gerade der Challenge Kraichgau die Meldegebühren geschenkt. Sie hat sich einfach nicht früher gegen den Start entschieden. Auch hier sehe ich nicht die Sittenwidrigkeit in den Teilnahmebedingungen

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909914)
Sind die Athleten schuld an der höheren Macht und müssen nun dafür bezahlen?

Schuld & bezahlen sind doch 2 verschieden Paar Schuhe. Schuld ist die höhere Gewalt. Die Die Zahlungspflicht hast Du mit dem Veranstalter in den AGB's/Teilnahmebedingungen vereinbart.

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909914)
Es gibt Veranstalter die einem das ganze Startgeld zurückgeben.

Ja das gibt es, es gibt aber eben auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.:Huhu:

fuxbux 05.06.2013 12:13

Den Launen der Natur werden wir immer ausgesetzt sein. Aber wir wollen nicht, dass dir auf diese Weise die Chance genommen wird, noch 2013 die Finish Line bei einem unserer Rennen zu überschreiten. Deshalb bieten wir folgende Sonderkonditionen für eines der nachstehenden Rennen an:


27.07.2013 5150 Triathlon European Championship Zürich/Schweiz
– 24 Euro (29 CHF)

11.08.2013 IRONMAN 70.3 European Championship Wiesbaden/Deutschland
– 79 Euro

08.09.2013 IRONMAN 70.3 Luxembourg – 79 Euro

22.09.2013 IRONMAN 70.3 Pays d’Aix/France – 79 Euro



Dieses nicht übertragbare Angebot beinhaltet bereits die Active-Registrierungsgebühr und gilt einmalig ausschließlich für dich als Starter des BMC IRONMAN 70.3 Switzerland in Rapperswil-Jona 2013. Es endet am 19. Juni 2013, 24.00 Uhr. Solltest du bereits für eines der oben angeführten Rennen angemeldet sein, erstatten wir dir die Differenz.

tandem65 05.06.2013 12:16

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909966)
AGB's dürfen rechtlich keine Partei bevorteilen.

Hast Du eine Quelle dafür? AGB's dürfen nicht gegen geltendes Recht verstossen. z.B. können AGB's die Gewährleistung nicht verkürzen.

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909966)
Ich denke das der Veranstalter haftbar ist egal was in den Bedingungen steht. Ist auch richtig so

Das wäre Deiner Meinung nach richtig. :Huhu:

Rhing 05.06.2013 12:18

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 909964)
Dir ist schon klar wie sehr das :kruecken: ;)
Reicht Dir das Stichwort zugesicherte Eigenschaft? Sachmängelhaftung?

Nö! Und was das mit Sachmängelhaftung oder zugesicherten Eigenschaften zu tun hat, ist mir auch schleierhaft. Das Auto war in Ordnung, bis es abgebrannt ist und "stinknormal".

Hab da noch Zusatzfragen:
- Ändert sich die Rechtslage, wenn der Autohändler 50 Mio Umsatz macht?
- Ändert sie sich, wenn er neu in den Markt kommt? ;)

maifelder 05.06.2013 12:21

Zitat:

Zitat von fuxbux (Beitrag 909980)
Den Launen der Natur werden wir immer ausgesetzt sein. Aber wir wollen nicht, dass dir auf diese Weise die Chance genommen wird, noch 2013 die Finish Line bei einem unserer Rennen zu überschreiten. Deshalb bieten wir folgende Sonderkonditionen für eines der nachstehenden Rennen an:


27.07.2013 5150 Triathlon European Championship Zürich/Schweiz
– 24 Euro (29 CHF)

11.08.2013 IRONMAN 70.3 European Championship Wiesbaden/Deutschland
– 79 Euro

08.09.2013 IRONMAN 70.3 Luxembourg – 79 Euro

22.09.2013 IRONMAN 70.3 Pays d’Aix/France – 79 Euro



Dieses nicht übertragbare Angebot beinhaltet bereits die Active-Registrierungsgebühr und gilt einmalig ausschließlich für dich als Starter des BMC IRONMAN 70.3 Switzerland in Rapperswil-Jona 2013. Es endet am 19. Juni 2013, 24.00 Uhr. Solltest du bereits für eines der oben angeführten Rennen angemeldet sein, erstatten wir dir die Differenz.

Das ist ein faires Angebot. :Blumen:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:49 Uhr.

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