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Wo habe ich geschrieben das ich gewusst habe an welcher Stelle es einen Erdrutsch geben würde...ich habe lediglich geschrieben das es auf Grund der erhöhten Niederschläge nicht wirklich überraschend war das es überhaupt zu Erdrutschen kam und somit das Risiko erhöht war... Dieses Risiko ist etwas was es zu verteilen gilt... man kann sich nicht hinstellen und dieses einseitig verteilen.... Etwas was übrigens selbst der Veranstalter sofort eingesehen hat und daher ein Kompensation versprochen hat... ich verstehe daher dein Problem mit der Situation nicht.... und für mich ist hier EOD.... |
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und das mit der Familie bezog sich aus meinem Verständnis darauf, dass es alle (fast) Teilnehmer sehr ruhig aufgenommen haben, geduldig angestanden sind etc... Bzw. "alle die Situation gemeinsam akzeptiert haben" Über so viel Egoismus kann ich mich nur wundern. :Nee: Ich bin jetzt raus... |
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Was war den mit der Aussage vom Veranstalter "in Zürich scheint die Sonne, das Wetter wird besser" ?
Da hab ich mein Handy gezückt und auf einem Reganradar geschaut. Es war nur sinflutartiger Regen in sicht. Ich hab dem Kumpel noch gesagt was die für ein Schrott rauslassen nur weil in Zürich 5min. die Sonne zum vorschein kam...pack die regejacke ein es wird regnen wie die Sau.... Anscheinend kennt der Veranstalter keinen Regenradar. Meistens stimmen die in den ersten Stunden recht genau. Ortskundige wissen das es hier schön sein kann und um den nächsten Hügel da regnets. Entweder haben die das verpennt oder gingen das Risiko ein. |
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Das OK von Rappi hat weiterhin meinen Respekt :Blumen: |
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"Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter) hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise oder Übernachtung."
http://www.pirker-triathlon.de/index...schreibung.php Ähnliche Formulierungen findet man bei vielen Triathlons, welche NICHT von den IM-Organisatoren veranstaltet werden. D.h. bei diesen Veranstaltungen bekommt man auch keinen Rappen erstattet, wenn die Veranstaltung VOR dem Start agesagt wird. Dadurch, dass Rappi gestartet wurde, hatten die Starter die Wahlmöglichkeit, überhaupt nicht anzutreten oder eben zu starten. Stefan |
@MarcoZH
Danke für die Infos. Bin auch deiner Meinung. @gollrich und fuxbux: Vielleicht will das was du nicht ändern kannst, dich ändern. |
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Die Entscheidungen des Veranstalters, den Wettkampf in Rapperswil abzubrechen, sind nach meinem Eindruck und nach den Gesprächen mit einem Teilnehmer völlig richtig. Es gab schließlich keine Alternative.
Trotzdem verstehe ich die Reaktionen einiger hier gegenüber denjenigen, die eine Startgeldrückerstattung oder einen Freistart erwarten, nicht, erst recht nicht in dieser Emotionalität. Das hat weder mit der - natürlich - richtigen Entscheidung des Veranstalters oder der Polizei, dem Zeitpunkt der Entscheidung oder der Kommunikation etwas zu tun. Was würdet Ihr denn sagen, wenn das Startgeld nicht vorher, sondern hinterher gezahlt würde. Würdet Ihr dann "fröhlich pfeifend" das Geld überweisen? Oder andere Frage: Ihr bestellt ein Auto, lieferbar zum 1. eines Monats, für 20.000, egal ob EUR oder Franken. Das Werk liefert am 28. des Vormonats an den Händler, am 30. brennt die Halle ohne Verschulden des Händlers (also "höhere Gewalt") ab. Der Händler kommt am 1. und hätte gern die 20.000, die Reste des Autos kriegt Ihr selbstverständlich. Ne, ne, wer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert, kriegt auch nix. Wenn er nix dafür kann (kein Verschulden), ist er natürlich nicht schadensersatzpflichtig, d.h. kein Profi kann z.B. wegen ausgefallener Siegprämien etc. Ansprüche geltend machen. Aber warum soll die Gegenleistung gezahlt werden, wenn die Leistung nicht kommt. Ein komplettes Abweichen von dieser Regelung dürfte in D gegen die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen, weil von einer grundsätzlichen gesetzlichen Regelung abgewichen wird. Das mag rechtlich in der Schweiz anders sein. Aber würdet Ihr das Auto bezahlen? |
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Warum zahlt der Veranstalter denn das Geld nicht zurück und ist froh, das nix passiert ist? SCNR:Huhu: |
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Das bereits überwiesene Startgeld hätte zurück überwiesen werden müssen, auf den Kosten, die bis dato entstanden sind, wäre der Verein sitzengeblieben. Warum soll das für professionelle Veranstalter anders sein als für Vereine? |
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Ich bin keiner, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass der Käufer für das kaputte Auto nichts zahlen muss, weil er für Transportschäden bis zur Aushändigung des unbeschädigten Autos durch den Händler (Schlüssel-/Papierübergabe) nicht verantwortlich gemacht werden kann. Etwas anders verhält es sich IMHO bei Reisen und Veranstaltungen, auch in DE. Demnach könnte die Umwandlung in einen Duathlon (falls die diesjährige Seetemperatur ein Jahrhundertereignis darstellt, also höhere, nicht vorhersehbare Gewalt) evtl. einen berechtigten Kündigungsgrund vor Veranstaltungsbeginn mit Rückerstattungsanspruch begründen. (oder sofern man das Laufen nicht als hinreichende Ersatzleistung des Veranstalters für das Schwimmen ansieht. statt Bach gibt es Mozart quasi :-) , im Falle von Mangel statt höherer Gewalt). Aber bei höherer Gewalt während der Reise / Veranstaltung sehe ich allein ein Anrecht auf Erstattung von Auslagen, die dem Veranstalter wegen des Abbruches erspart bleiben (z.B. im Reiserecht weitere Aufenthaltstage, die wegen des Abbruchs entfallen) und diese Auslagen würde ich in unserem Fall eher als klein ansehen. http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbrauc...t/index.php#12 Entscheiden die Gerichte in DE nicht so? |
Welche Leistung erbringt eigentlich ein Veranstalter/Ausrichter? Er stellt ein Wettkampfgelände mit Wechselzone, gesichterten Strecken, Duschen, Toiletten etc, eine Zeitmessung, eine Sicherung durch Rettungskräfte, Helfer und so weiter zur Verfügung, so dass die Teilnehmer einen Wettkampf absolvieren können. So weit ich sehe, hat diese Leistungen der Veranstalter erbracht, er hat dafür Kosten, da andererseits ihm gegenüber die Leistungen erbracht worden sind. Auf der Ausgabenseite spart er vermutlich nur die Siegprämien. In NRW würde man noch die Veranstalterabgaben an den NRWTV sparen, da diese nach Finisherzahlen berechnet werden. Auch der Werbeeffekt für die Sponsoren bleibt erhalten, so dass auch deren Zahlungen aus meiner Sicht fällig sind.
So ärgerlich das alles ist, es ist doch für alle Seiten ärgerlich. Also einfach in der Kategorie Pech gehabt, kein Wettkampf und Geld trotzdem weg, dafür gesund wieder zuhause abhaken. |
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Aber zurück zur Frage: Würdest Du nachträglich zahlen? Und die Kosten hat der Autohändler mit der abgebrannten Hütte doch auch. Trotzdem gibt's noch reichlich Autohändler. Und sooo oft passiert das ja nun auch nicht. Ich bin jetzt sein 2004 wettkampfmäßig einigermaßen kontinuierlich unterwegs und einmal ist Rund um Köln ausgefallen. Das Startgeld hab ich dabei übrigens nicht zurückverlangt. |
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Verwechsel' bitte nicht Eure Vereinsveranstaltung mit einer Grossveranstaltung mit Kosten im siebenstelligen Bereich. |
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2) Zum Reiserecht gibt's spezielle Regelungen, die aber auf andere Sachverhalte nicht anwendbar sind. Auch bei "extensiver Auslegung" und selbst bei 226 km liegt keine Reise vor, oder nimmst Du unterwegs ne Unterkunft in Anspruch? ;) Wenn der See zu kalt ist, wird nicht geschwommen. Es gibt dann einen Duathlon. Das ist regelgerecht (SportO), die Leistung ist erbracht, nämlich, dass ein regelgerechter Wettkampf durchgeführt wird. Aber im Ernst: Würdest Du das Startgeld nachträglich zahlen? Warum soll das bei Vorkasse anders sein? |
@ tandem65, achte auf dein Niveau. Bitte keine Beleidigungen.
Die Teilnehmerbedingungen sind NUR zum Vorteil des Veranstalters. Ich weiss nicht, rechtlich kann das nicht ganz in Ordnung sein. Sind die Athleten schuld an der höheren Macht und müssen nun dafür bezahlen? Laut Teilnehmerbedingungen hätte der Veranstalter schon in der Halle sagen können es gibt nichts. Sie wollten da also nur dem Pöbel aus dem weg gehen. Das ist nun Hinhaltetaktik und die Athleten mit einem Kugelschreiber oder Mützchen im Wert von 2 - 3 Franken ruhig zu stellen. Es gibt Veranstalter die einem das ganze Startgeld zurückgeben. Der Veranstalter vom Bündner Triathlon. Ich konnte wegen einer Verletzung nicht an den Start, hätte den ganze Betrag (CHF 45.-) zurückbekommen. Wollte es aber nicht und hab es dem Verein gespendet. Also lieber Ironman- Veranstalter, bitte einen neuen Startplatz oder mindestens das halbe Startgeld zurück. |
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Andere Frage: Sind Deiner Ansicht nach alle AGB´s und Teilnahmebedingungen rechtlich ungültig, die eine Rückerstattung im Abbruchsfall wegen höherer Gewalt bei Veranstaltungen oder Konzerten ausschliessen? Fast jeder Veranstalter hat das in der speziellen AGB. |
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Die Veranstalter schüren natürlich selber Erwartungen mit Aussagen wie
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Ist halt wie bei jedem Geschäft. Wenn Du nen Radladen eröffnest brauchst Du auch Kapital um Räder hinzustellen. |
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Reicht Dir das Stichwort zugesicherte Eigenschaft? Sachmängelhaftung? |
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Jeder Veranstalter sollte deshalb unbedingt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung haben. Ich denke das der Veranstalter haftbar ist egal was in den Bedingungen steht. Ist auch richtig so |
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Allerdings ist genau das ja ein Grund für die Vorkasse, daß man seinem Geld nicht hinterherlaufen muß. Einen Anspruch auf Rückerstattung kann ich mir z.B. vorstellen wenn der Passus Sittenwidrig wäre. Das kommt mBMn hier nicht in Frage. |
Zahlt niemals Startgeld, wenn Ihr nicht bereit seid es ohne Gegenleistung zu verlieren. Egal aus welchem Grund.
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Den Launen der Natur werden wir immer ausgesetzt sein. Aber wir wollen nicht, dass dir auf diese Weise die Chance genommen wird, noch 2013 die Finish Line bei einem unserer Rennen zu überschreiten. Deshalb bieten wir folgende Sonderkonditionen für eines der nachstehenden Rennen an:
27.07.2013 5150 Triathlon European Championship Zürich/Schweiz – 24 Euro (29 CHF) 11.08.2013 IRONMAN 70.3 European Championship Wiesbaden/Deutschland – 79 Euro 08.09.2013 IRONMAN 70.3 Luxembourg – 79 Euro 22.09.2013 IRONMAN 70.3 Pays d’Aix/France – 79 Euro Dieses nicht übertragbare Angebot beinhaltet bereits die Active-Registrierungsgebühr und gilt einmalig ausschließlich für dich als Starter des BMC IRONMAN 70.3 Switzerland in Rapperswil-Jona 2013. Es endet am 19. Juni 2013, 24.00 Uhr. Solltest du bereits für eines der oben angeführten Rennen angemeldet sein, erstatten wir dir die Differenz. |
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Hab da noch Zusatzfragen: - Ändert sich die Rechtslage, wenn der Autohändler 50 Mio Umsatz macht? - Ändert sie sich, wenn er neu in den Markt kommt? ;) |
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