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"Nulla poena sine culpa" – keine Strafe ohne Schuld. Das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz.
In Contadors Probe worden 0,000.000.000.050 Gramm Clenbuterol entdeckt. Ich bin froh darüber und finde es beeindruckend, dass man solche extrem kleinen Mengen aufspüren kann. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass diese extrem kleine Menge auch ohne Absicht in seinen Körper gekommen sein kann. Man mag das für unwahrscheinlich halten, aber die Möglichkeit als solche ist nicht zu bestreiten. Schau Dir den oben verlinkten Fall des deutschen Tischtennisspielers an. Er hatte eine positive Probe in China, wo man bekanntlich Clenbuterol bei der Tiermast verwendet. Man kann heute durch Analysen des Flusswassers im Rhein Aussagen darüber machen, wie viel Kokain in den einzelnen Städten konsumiert wird (Köln führt vor Mannheim und Düsseldorf). In unserer Umwelt und in unseren Nahrungsmitteln findet sich fast jeder Dreck in winzigsten Mengen. Wenn die Nachweismethoden nur genügend genau werden, ist jeder von uns positiv. Deshalb sind extrem empfindliche Nachweismethoden zwar sehr begrüßenswert, aber sie sind auch problematisch. Keine Strafe ohne Schuld. Grüße, Arne |
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Das besagt zusammengefasst: Wenn ne körperfremde Substanz im Blut gefunden wird, die auf der Liste steht & für die der Grenzwert (bei Clenbuterol ist es wohl der Nachweis überhaupt) überschritten ist, dann greift eine Beweislanstumkehr. D.h. dann muss der Athlet beweisen, dass er NICHT gedopt hat! Ja, das Prinzip der strict liability ist rechtsstaatlich bedenklich, keine Frage. Aber wenn man "in dubio PRO reo" anwenden würde und der Anklage einen positiven Dopingbeweis abfordern würde, könnte man die Dopingbekämpfung gleich lassen. |
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Contador könnte beispielsweise erklären, woher er die exorbitanten Fleischmengen, die er laut eigener Aussage am Ruhetag in sich hineingeschaufelt hat, bezogen hat, so dass man erstens die Angabe überprüfen kann, ob er wirklich so viel Fleisch gegessen haben könnte, wie angegeben und zweiten die entsprechenden Lieferante auf Clenbuterol-Missbrauch testen kann. Bekanntlich hat er diese Angaben verweigert, was doch die Schuldfrage automatisch "klärt". (Welches Interesse sollte ein unschuldiger Athlet haben, die "Fleischindustrie nicht in Verruf bringen zu wollen????") |
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Ich muss mich in Zukunft kürzer fassen! |
Man müsste ja als Leistungssportler nebenbei noch einen Bauernhof mit Ackerbau und Viehzucht betreiben um garantiert "saubere" Nahrung zu sich zu nehmen. Im Ausland essen wird dann schon gefährlich. Ich halte das alles auch für übertrieben.
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Die "strikt liability" ist ein Anscheinsbeweis. Wenn etwas nach Doping aussieht, wird Doping als Tatsache angenommen, es sei denn, der Athlet beweist das Gegenteil.
An die Zulässigkeit eines Anscheinsbeweises sind hohe Anforderungen zu stellen, denn er enthält eine Umkehr der Beweislast und eine Abkehr vom Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten". Das sind in einem Rechtsstaat keine Kleinigkeiten. Es muss also ein deutlicher und überzeugender Anschein sein. Ist der Anschein des vorsätzlichen, bewussten Dopings bei einer Menge von 0,000.000.000.050 Gramm Clenbuterol ausreichend gegeben? Und was ist mit dem Zehntel dieser Menge, oder einem Tausendstel? Genügt das immer noch für einen Anscheinsbeweis? Ich habe keine Antworten auf diese Frage, möchte aber darauf hinweisen, dass hier ein grundsätzliches Problem besteht. Mir liegt es fern, Contador zu verteidigen (ausgerechnet!). Man darf Indizien nicht mit Beweisen verwechseln. Grüße, Arne |
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die haben doch alle rechtsanwälte! deshalb sind die für mich alle unglaubwürdig. am besten beim trainingslager in den usa, bei der höhe von kohle, die da rausspringt. |
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