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Jetzt sag bloß noch die Anzahl der Urlaub ist auch reglementiert? Auf 5 oder 6? :Nee: :Cheese: |
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Übrigens ist mir schleierhaft, wie der Staat eine "intakte Umwelt" garantieren will (ich weiß nicht, ob es wörtlich so im Gesetz steht): was ist eine "intakte Umwelt"? In einer Welt mit unserer Bevölkerungsdichte und Infrastruktur (Straßen, Bahnen, Stromtrassen, ...) ist die Umwelt kaum noch irgendwo intakt. Sogar die Almwiesen der Alpen sind "menschengemacht", wenn auch mittels Kühe. Und wenn es um Verhinderung weiterer Veränderungen geht - was ist der "intakte" Nullpunkt? Ist eine neue Umgehungsstraße mehr Umweltzerstörung, als eine Straße durch den Wald, um eine Windkraftanlage zu errichten? Ist der Wald intakt, wenn ich Totholz liegen lasse, oder wenn ich es beseitige? u.a.m. Solche unklaren Gesetzte mit dehnbaren Interpretationen haben geringe Wirkung und geringe Akzeptanz, fürchte ich. |
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Der Umweltschutz ist ein Staatsziel, ebenso wie Demokratie und Sozialstaatlichkeit. Man könnte auch bei den letzten beiden einwenden, man bevorzuge die Selbstbestimmung des Einzelnen. Wozu Steuern zahlen, die sozial Schwächeren zugute kommen? Wozu demokratische Mehrheiten respektieren, wo man doch lieber in freier Selbstbestimmung sein eigenes Ding machen will. Der Staat hat verschiedene, in Konkurrenz zueinander stehende Staatsziele und Rechte in eine faire Balance zu bringen. Die Alternative sind Willkür und Faustrecht. Zitat:
Du kannst jedoch leicht herausfinden, welche grundsätzlichen und welche konkreten Ziele der Umwelt- und Klimaschutz verfolgt. Ich denke, das könnte nach fast 1800 Seiten Diskussion über den Klimaschutz unsere Debatte bereichern, wenn Du Dir diese Grundlagen mal durchliest. Ich kann mich, falls gewünscht, gerne an dieser Faktensammlung beteiligen und gemeinsam mit Dir ein paar konkrete Umweltschutzziele in diesen Thread schreiben. |
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1. Die Frage ist ja auch, wer die Schuldner sind. Wenn die im eigenen Land sind ist das ja sogar kostenneutral. Volkswirtschaftlich gesehen wäre das ein geschlossener Kreislauf, will meinen: Der Staat kann sich das Geld ja von den Leuten an die er zahlt anteilmäßig zurückholen. Tut er bei Privatpersonen ja auch mit der Kapitalertragssteuer. Leider ist es so, ich hatte es mal gegoogled. dass nur ca 40% von inländischen Schuldnern gehalten wird, also aber immerhin ein erheblicher Teil ist im Land. 2. (eher ein Argument in die andere Richtung) Der wesentlich Grund warum wir sowenig Zinsen bezahlen, ist die insgesamt vergleichsweise niedrige Ausfallwahrscheinlichkeit, die wiederum wesentlich durch die Höhe der Verschuldung definiert. Will sagen, es ist sinnvoll, dass wir die im Rahmen halten. Noch eine weitere Bemerkung zum Thema Ausfallwahrscheinlichkeit, die hat ja auch viel mit Vertrauen zu tun. Man kann an diesen Zahlen erkennen, dass in der Welt nur wir selber und unsere Volksseele aktuell glaubt, dass bei uns die Welt untergeht. Der Rest der Welt glaubt, dass Deutschland im Vergleich zu fast allen Ländern dieser Welt stabil ist und auch bleiben wird. |
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Nur weil viele diese "faire Balance" nicht verstehen (wollen) heißt das nicht dass die nicht sinnvoll ist.
Fängt bei so "Kleinigkeiten" wie Nahrungsmittelpreisen an, da spüren wir direkt die Auswirkungen vom Klimawandel, und das gerade die Leute mit wenig Einkommen. Ernterückgänge, Ernteausfälle, höhere Kosten für Bewässerung, Schädlingsbekämpfung, ... Die Erkenntnis das alle Lebensmittel aus der Natur kommen und nicht vom Aldi oder der bösen Lebensmittelindustrie wo die vom Himmel fallen ist aber leider nicht sehr verbreitet. Ausgangsstoff ist überall das was draußen wächst. Das was massiv vom Klima abhängt, das was Luftschadstoffe aufnimmt, Mikroplastik im Wasser, das was in Folge die Tiere essen usw.. Und das ist nur ein kleiner Punkt dessen warum wir eine halbwegs intakte Umwelt zum (über-)leben brauchen. |
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Das Urteil des BVerfG besagte, dass das KSG in Teilen verfassungswidrig war.
Grund: Die Fortschreibung des Reduktionspfades ab 2031 war nicht ausreichend. Um dennoch die gesetzlich vorgeschriebenen Ziele zu erreichen müssten die operativen Maßnahmen (z.B. Verordnungen) ab 2031 zur Reduzierung so drastisch ausfallen, dass die Freiheitsrecht künftiger Generationen über Gebühr eingeschränkt werden. Der Gesetzgeber wurde deshalb verpflichtet das nachzubessern. Im Grunde stellt das BVerfG also den Fortbestand der Freiheitsrechte der Bürger in unserem Land auch für die Zukunft sicher. Jedoch nicht durch Verordnung von operativen Maßnahmen, die möglicherweise die Freiheit aktueller Generationen wiederum über die Gebühr einschränken würden, sondern dadurch, dass es sicherstellt, dass die Grundrechte auch weiterhin gelten bzw. das GG vom Gesetzgeber eingehalten wird. Hier werden Einschränkungen zwischen den Generationen ausbalanciert, Generationengerechtigkeit hergestellt und Freiheitsrechte sichergestellt. Mit einer operativen Abwägung von Staatszielen bei konkreten Entscheidungen hat das nichts zu tun. Das bleibt selbstverständlich dem Verordnungsgeber überlassen. Es ist also nichts passiert, außer dem Grundgesetz weiterhin (auch nach 2030) Geltung zu geben. :Blumen: |
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