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maifelder 22.07.2009 18:39

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 255347)
Huch, jetzt habe ich hier aber vielleicht gerade unlautere Werbung gemacht und werde noch von meiner unnützen Kammer abgemahnt:Huhu: 1
Cengiz

Wie unnütz? Im Todesfall klingelt doch ordentlich die Kasse, bei Dir nicht mehr, aber bei der hinterlassenen Witwe. Musst Du nicht für jeden Todesfall in der Kammer in die Tasche greifen, unser Rep hat mal sowas erzählt. Im OLG-Bezirk-Koblenz soll da ordentlich Asche bei rumkommen.

Jahangir 22.07.2009 18:57

Zitat:

Zitat von bort (Beitrag 255350)
Danke für die Aufklärung.

Du weißt auf eine Rechtsschutzversicherung hin. Bis gerade dachte ich, eine Rechtsschutzversicherung würde die Kosten aufgrund der Verletztung des Urheberrechtes nicht übernehmen.
Oder liegt hier wieder ein anderer Fall vor, da gegen die Kosten geklagt wird?

Das ist eine gute Frage. Der Kampf gegen Rechtsschutzversicherungen ist ja noch viel zäher als gegen
Abmahnanwälte. In dem konkrete Fall müsste man mit der Rechtsschutzversicherung sprechen und eine Kulanzregelung herbeiführen. Ein Anwalt, der sich erst mit den AGBs der Rechtschutzversicherung beschäftigt und lange Schriftsätze mit dieser austauscht, muss tatsächlich Taxi fahren, da ihm niemand die Zeit entlohnt.
Das Ganze wäre ja auch ein bisschen Werbung für die Rechtsschutzversicherung;-)

Jahangir 22.07.2009 18:59

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 255351)
Wie unnütz? Im Todesfall klingelt doch ordentlich die Kasse, bei Dir nicht mehr, aber bei der hinterlassenen Witwe. Musst Du nicht für jeden Todesfall in der Kammer in die Tasche greifen, unser Rep hat mal sowas erzählt. Im OLG-Bezirk-Koblenz soll da ordentlich Asche bei rumkommen.

Als ich noch im OLG Bezirk Zweibrücken war, musste ich bei jedem Todesfall 50 € überweisen. Leider sind da auch immer jede Menge alte Kollegen wie die Fliegen gestorben. Das ganze Geld, zum Fenster raus.
Eine solche Sterbegeldumlage - wie unnütz in Zeiten von Risikolebensversicherungen - gibt es im OLG Bezirk Karlsruhe nicht:)
Cengiz

titansvente 23.07.2009 10:10

lieber (denn das bist du tatsächlich) cengiz,

ich nutze hier mal die gelegenheit, um mich öffentlich und aus tiefsten herzen bei dir für deine aussergewöhnliche hilfsbereitschaft zu bedanken!

ich mache das primär nicht , weil du mir geholfen hast, mehrere hundert euro zu sparen, sondern, weil ich deinen selbstloses engagement für ungewöhnlich und hervorhebenswert halte!
diametral betrachtet, bist du der exakte antipode zu deinem kollegen, der mir diese abmahnung hat angedeihen lassen und ein positives beispiel für einen vertreter deiner zunft!

tausend dank!

:Danke:


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