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Oh stimmt, an die Duathlon DM in Halle hatte ich gar nicht gedacht.
Interessant, startest du da? Wäre interessant zu hören, wie die Wettkampfbesprechung da ausfällt. Ich könnte mir vorstellen, dass man da genauer drauf eingeht. Es bedarf ja eigentlich nur 1-2 präziser Einordnung und das meiste ist dann klar. In den Feinheiten wird es dann vielleicht schwieriger. Bei integrierten Cockpitlösungen mit Trinksystem sehe ich die geringsten Probleme. Die sind ja eigentlich nach Sportordnung her ... erlaubt würde ich sagen. Anders mag es da bei den Spoiler-Flaschenhaltern von Canyon "hinten" aussehen. Aber auch da muss man sagen: es ist eben schon als Spoiler gedacht. Im Prinzip hindert einen ja auch wenig daran eine normale Flaschenhalterung hinterm Sattel zu installieren, auch wenn an der Sattelstütze natürlich seinen Charme hat - und der Flaschenhalter vielleicht sogar besser hält. Aber im Grunde müsste Canyon da ja auch nur eine neue Version herausbringen oder man geht selbst an den Schraubstock und baut sich eine Halterung. Gewindebuchsen sind in der Sattelstütze ja vorhanden. Ist natürlich blöd für den Käufer, wenn das dann nicht mehr erlaubt sein sollte. Halle/Saale war aber eh kürzere Distanz oder? Sprint? Oder auch länger? Bei kurzen Dingern braucht man ja eh nicht tonnenweise Getränk. |
ist Sprint, ich starte da nicht aber zwei Kollegen aus unserem Verein
ob man mit dem Canyon-Flaschenhalter hinter dem Sattel jetzt starten darf? Cube Aerium Trinksystem? Factor Tank auf dem Oberrohr (ab Werk, kein Nachrüst)? Shiv Hecktank 1,5 Liter? Letztere zwei sind ja fester Bestandteil des Rades und selbst wenn sie leer sind nicht zulässig, muss man das dann abflexen? ich bin auch gespannt wie die das da handhaben, was auf der Besprechung erzählt wird und wie die Regeln in dem Punkt ausgelegt werden |
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Ich finde das alles ziemlich demotivierend und kann es nur belächeln... |
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Warum man da dann die Halterung auch noch reingebaut hat, ist natürlich komplett bescheuert. Da müsste man die Halterungen aus Gummi oder flexiblem Material machen. In der Tat absurd. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sich das eigentlich (!) nur auf "keine Glasflaschen" als Behälter bezieht. Wie gesagt da ist einiges unglücklich formuliert. Klar. Wenn man die 23.6 Stand jetzt ganz genau nehmen würde, wäre nahezu kein Flaschenhalter erlaubt. Denn die allerallermeisten lassen sich irgendwie zerbrechen oder zerreißen. Problematisch insgesamt: das wird ein sehr mächtiges Regelwerk, wenn man sämtliche Ausnahmen und Sonderfälle irgendwie abdecken will. Sprich wenns am Anfang zu genau ist, wird das eine Bibel. Da kann man jetzt einfach nur abwarten. Ich fürchte, aber dass sowas eher mit dem Klammereinschub schwierige (Rand-) Thema wie 23.6 wird auch in den neuen Fassungen drin sein. Da kann man dann nur auf vernünftige Kampfrichter hoffen. Also ich habe den Part jedenfalls nicht so gelesen, dass alles aus Gummi oder PET sein muss. Mit Krampf lässt sich das reininterpretieren, klar. Was die Spezialräder und Tanks betrifft: ka. Also für mich habe ich die Sportordnung eher so verstanden, dass im Rad befindliche integrierte Lösungen erlaubt sind. Ist natürlich die Frage inwiefern einige Ab-Werk-Lösungen dann wirklich noch "intern" sind. Da wirds dann mit Pech noch mal kompliziert. Bei den Rahmen gibt es aber oft auch die Möglichkeit notfalls auf eine UCI-Variante umzubauen. Ist dann schon umständlich, ja. Die Ironmanregel mit 2x1 L vorne und 2x1+1 L hinten klingt da schon einfacher, hat aber mehr Freiheiten. Die vielleicht auch gar nicht so schlecht sind. |
An meinem neuen Canyon-Speedmax habe ich vorsorglich nicht den Canyon-Halter bestellt sondern meinen alten Tacx-Flaschenhalter für das Sattelgestellt vom alten Rad montiert. Passt ohne Probleme und die Diskussion muss ich nicht beim Check-In führen für die paar € die ein zulässiger Halter kostet.
Wenn der originale doch erlaubt sein sollte bestelle ich mir den zwar auch noch weil der optisch doch merklich schöner aussieht, aber sch... auf schön wenn verboten. Von 80 Ocken mal ganz abgesehen. Unzerbrechlich habe ich jetzt nur auf den Flüssigkeitsbehälter bezogen. :Gruebeln: Schwieriger wird es bei Rädern wo die Trinksysteme ab Werk kleinlich ausgelegt nicht mehr gehen wie Factor, Cube oder Spezialized. Da bin ich viel mehr gespannt was die DTU mit dem internationalen Verband ausklamüsert. Im Moment bringt die Diskussion eh wenig. Die Regel ist derzeit so wie sie ist, bis eine Anpassung oder weitere Klarstellung kommt muss man halt notfalls mal einen normalen Flaschenhalter für den Rahmen im Rucksack haben damit man beim Check-In kurzfristig auf "legal" umbauen kann wenn es nicht durchgeht. Da kann der KaRi vor Ort wenig für. |
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Wie schaut es mit Einsprüchen aus...wenn zum Beispiel ein Athlet sein Bike nicht zugelassen bekommt, aber ein andere dann in der Wechselzone steht mit illegalem Setup... |
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kein gutes Zeugnis für die zugrundeliegende SpO wenn das so läuft ... |
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