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sbechtel 22.07.2015 21:09

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1149896)
Mir geht es um die Frage, ob der Einspruch eines Mitstreiters als Unsportlichkeit zu werten ist.

Kommt drauf an, wegen was. Wenn gegen ein "Vergehen" Einspruch erhoben wird, dass eventuell (was ja hier auch nicht zweifelsfrei zu klären ist) formal stattgefunden hat, aber nicht im Sinne der Regel ein Vergehen (also kein solches Vergehen, dass durch die Regel verhindert werden soll) ist, dann finde ich das unsportlich.

achnee 22.07.2015 22:09

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 1150054)
Wenn gegen ein "Vergehen" Einspruch erhoben wird, dass eventuell (was ja hier auch nicht zweifelsfrei zu klären ist) formal stattgefunden hat, aber nicht im Sinne der Regel ein Vergehen (also kein solches Vergehen, dass durch die Regel verhindert werden soll) ist, dann finde ich das unsportlich.

Hab den Satz dreimal gelesen und versteh ihn immer noch nicht. Ich geh jetzt ins Bett. Gut Nacht.

schnodo 22.07.2015 22:38

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 1150054)
Wenn gegen ein "Vergehen" Einspruch erhoben wird, dass eventuell (was ja hier auch nicht zweifelsfrei zu klären ist) formal stattgefunden hat, aber nicht im Sinne der Regel ein Vergehen (also kein solches Vergehen, dass durch die Regel verhindert werden soll) ist, dann finde ich das unsportlich.

Klarer Fall.

Nein, Scherz beiseite, ich hab's auch nicht verstanden. :Cheese:

Thorsten 22.07.2015 23:11

Er meinte, es steht zwar in der Regel drin, aber die Regel hat es gar nicht so gemeint ;).

tandem65 23.07.2015 06:49

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1149893)
Mir scheint, darum geht es bei der Aufregung nicht. Es scheint mir vor allem darum zu gehen, dass der zunächst Zweitplatzierte Einspruch eingelegt hat.

Hat er nicht den Regeln gerecht.:Huhu:

sybenwurz 23.07.2015 08:41

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1150115)
Hat er nicht den Regeln gerecht.:Huhu:

Es war aber ausreichend, um den ersten Platz zu übernehmen...:-((

Wenn ich mal wieder als 345. über die Ziellinie krieche (nicht krabble) sag ich auch, die vor mir hätten abgekürzt, wären begleitet worde und hätten Wasser ausserhalb der Verpflegungsstellen angenommen...:liebe053:

sbechtel 23.07.2015 08:48

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1150092)
Er meinte, es steht zwar in der Regel drin, aber die Regel hat es gar nicht so gemeint ;).

So schwer war der Satz wohl doch nicht :Huhu:

Thorsten 23.07.2015 09:04

Du weißt nicht, wieviel Bier ich um 23:11 intus hatte, um diesen Satz zu verstehen :Prost:. Ich war schon kurz davor, die Frauen zu verstehen :Cheese:. Sagt aber nichts darüber aus, ob dein Satz besonders sinnvoll war oder nicht ;).


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