triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   sonstige (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=41)
-   -   KMD Ironman Copenhagen 2015 (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=33779)

Frank65 25.08.2015 14:35

Zitat:

Zitat von loomster (Beitrag 1159388)
Das tut mir leid. Hättest Du nicht direkt nach dem Rennen Einspruch einlegen können?

Ich hab´s ernsthaft überlegt. Aber nur das Einlegen des Einspruchs kostet 50 Dollar (oder so?). Ich hab die Wettkampfregeln nach dem Rennen geprüft (ich bin Anwalt ;-) ) und ich hab mir dann keine großen Chancen ausgerechnet, da sowas als sog. unanfechtbare Ermessensentscheidung gilt (IM Rules Section 3.06). Deshalb habe ichs gelassen.

Außerdem hab ich da auch noch stark gehofft, dass es mit dem 6. Platz als Nachrücker reichen wird.

Frank65 25.08.2015 14:42

Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1159396)
Gratulation zu Deiner sehr starken Leistung.:Blumen:
Ganz ärgerlich finde ich, dass eine unklare Regelauslegung Dir Deinen Hawaiitraum platzen ließ.:(
Genau solche Situationen hatten wir ja im Winter lange besprochen und festgestellt, dass es hier eben keine einheitliche Regelauslegung gibt, sondern immer nur einzelne Meinungen.
Dass es nicht öfter eskaliert, liegt in meinen Augen lediglich darin, dass die meisten Kampfrichter praxisbezogen und wohlwollend urteilen:Blumen: .
Leider scheinst Du an die befürchtete Ausnahme geraten zu sein, die mir bei den mitunter geforderten drastischeren Strafen bei unsicheren Tatsachenentscheidungen Unbehagen verursacht, zumal sich dies bei einer Langdistanz nicht wie beim Fußball im Verlauf einer Saison ausgleichen lässt.

Gerade finde ich auf youtube dieses Video, dass gestern offenbar ein KaRi oder dessen Motorradfahrer eingestellt hat: https://www.youtube.com/watch?v=1AsDMeR4Q0I

Leider ist meine Situation da nicht drauf, aber das wäre eigentlich die Lösung, uneinheitliche Regelauslegung nachher im Rahmen eines Einspruchs aufzuklären. Jeder KaRi müsste mit einer GoPro ausgestattet sein, dann hätte man was Beweisbares.

jannjazz 25.08.2015 15:09

Zitat:

Zitat von Frank65 (Beitrag 1159472)
Gerade finde ich auf youtube dieses Video, dass gestern offenbar ein KaRi oder dessen Motorradfahrer eingestellt hat: https://www.youtube.com/watch?v=1AsDMeR4Q0I

Leider ist meine Situation da nicht drauf, aber das wäre eigentlich die Lösung, uneinheitliche Regelauslegung nachher im Rahmen eines Einspruchs aufzuklären. Jeder KaRi müsste mit einer GoPro ausgestattet sein, dann hätte man was Beweisbares.

Das ist genau der Grund, warum das nicht so ist, denn dann ist kein Rennen je zu Ende. wir verhandeln und verhandeln... Daher dürfen auch keine Teilnehmer eine Kamera haben, das Videomaterial zu sichten ist unzumutbar.

Matthias75 25.08.2015 15:31

Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1159477)
Das ist genau der Grund, warum das nicht so ist, denn dann ist kein Rennen je zu Ende. wir verhandeln und verhandeln... Daher dürfen auch keine Teilnehmer eine Kamera haben, das Videomaterial zu sichten ist unzumutbar.

Wieso? Es geht ja nicht darum, den gesamten Rennverlauf am Grünen Tisch auf den Kopf zu stellen, indem man nachher alle Regelverstöße auf dem Video überprüft oder vielleicht noch weitere Athleten nachträglich aufgrund eines Videobeweises bestraft. Es geht darum, Regelverstöße im falle eines Einspruchs eindeutig überprüfen zu können.

Wenn die Kamera mitläuft, kann der Kampfrichter bei Aussprechen der Strafe eine Notiz mit Startnummer und Zeit machen. Die entsprechende Stelle auf der Aufnahme sollte dann relativ schnell zu finden sein. Wenn der Fall eindeutig ist, wie im von Frank geschilderten Fall, reicht es vermutlich aus, sich die entsprechende Szene anzuschauen, um festzustellen, dass kein Regelverstoß vorlag. Wenn's nicht so eindeutig ist, kann man sich die 5min vorher auch noch anschauen, ob das Verhalten des Athleten besser einschätzen zu können.

Gerade wenn eine Kampfrichterentscheidung weitreichende folgen hat, wie in diesem Fall Hawaii oder nicht, sollte man durchaus darüber nachdenken, ob man den Kampfrichter Kameras spendiert. Dass man Teilnehmerkameras als Beweismittel nicht zulässt, sehe ich ein.

M.

jannjazz 25.08.2015 15:47

Hier, sagst Du, es ist eindeutig, man sucht und guckt 5 min. Und wenn es nicht so eindeutig ist? Dann dauert es viel länger und das für jeden Teilnehmer, der Widerspruch einlegt. Dann kommt noch ein Teilnehmer, der sagt, der Kampfrichter sei nicht bei der Sache gewesen, das kann man auch auf dem Video sehen... Nein, nein, nein. Wehret den Anfängen.

noam 25.08.2015 15:50

Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1159489)
Hier, sagst Du, es ist eindeutig, man sucht und guckt 5 min. Und wenn es nicht so eindeutig ist? Dann dauert es viel länger und das für jeden Teilnehmer, der Widerspruch einlegt. Dann kommt noch ein Teilnehmer, der sagt, der Kampfrichter sei nicht bei der Sache gewesen, das kann man auch auf dem Video sehen... Nein, nein, nein. Wehret den Anfängen.

Ja der Fußball hat sich auch ewig dem Hawkeye widersetzt. Sehe da auch kein großes Problem.

Wie viele Einsprüche pro Rennen gibt es denn?
Dann halt eine entsprechende Einspruchsfrist von 2h nach Zielschluss (alternativ Einlauf).
Entsprechend abschreckend wirkende Kostenpauschale, die natürlich bei erfolgreichem Einspruch erstattet werden muss.

Frank65 25.08.2015 16:10

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1159486)
Wieso? Es geht ja nicht darum, den gesamten Rennverlauf am Grünen Tisch auf den Kopf zu stellen, indem man nachher alle Regelverstöße auf dem Video überprüft oder vielleicht noch weitere Athleten nachträglich aufgrund eines Videobeweises bestraft. Es geht darum, Regelverstöße im falle eines Einspruchs eindeutig überprüfen zu können.

Wenn die Kamera mitläuft, kann der Kampfrichter bei Aussprechen der Strafe eine Notiz mit Startnummer und Zeit machen. Die entsprechende Stelle auf der Aufnahme sollte dann relativ schnell zu finden sein. Wenn der Fall eindeutig ist, wie im von Frank geschilderten Fall, reicht es vermutlich aus, sich die entsprechende Szene anzuschauen, um festzustellen, dass kein Regelverstoß vorlag. Wenn's nicht so eindeutig ist, kann man sich die 5min vorher auch noch anschauen, ob das Verhalten des Athleten besser einschätzen zu können.

Gerade wenn eine Kampfrichterentscheidung weitreichende folgen hat, wie in diesem Fall Hawaii oder nicht, sollte man durchaus darüber nachdenken, ob man den Kampfrichter Kameras spendiert. Dass man Teilnehmerkameras als Beweismittel nicht zulässt, sehe ich ein.

M.

+ 1 :Blumen:

Ich denke sogar, dass würde Zeit bei der Bearbeitung eines Einspruchs ersparen. Startnummer und Zeit muss der Kari sowieso notieren (hat er auch, denn der KaRi im Penalty-Zelt hatte das schon in seinem Computer stehen, als ich dort ankam). Und es ist für die Einspruchskommission doch wesentlich einfacher, sich kurz die Sequenz auf dem Video anzuschauen, als einen - möglicherweise seitenlangen -Einspruch zu lesen, in dem ohne Video die Situation ja genauestens beschrieben werden muss und dann ggf. noch den KaRi zu seiner Version anzuhören.

Wenn du, jannjazz, nach dem Rennen nicht "Verhandeln und verhandeln" möchtest (was ja auch jetzt schon kaum passiert), müsstest Du konsequenterweise Einsprüche ganz aus dem Regelwerk streichen.

Matthias75 25.08.2015 16:16

Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1159489)
Hier, sagst Du, es ist eindeutig, man sucht und guckt 5 min. Und wenn es nicht so eindeutig ist? Dann dauert es viel länger und das für jeden Teilnehmer, der Widerspruch einlegt. Dann kommt noch ein Teilnehmer, der sagt, der Kampfrichter sei nicht bei der Sache gewesen, das kann man auch auf dem Video sehen... Nein, nein, nein. Wehret den Anfängen.

Wie viele Zeitstrafen gibt es denn bei so einem Rennen? Und wie viele dieser Zeitstrafen sind objektiv, und nicht nur aus Sicht des Athleten, so strittig, dass man sich ein Video öfter anschauen müsste? Es wird einige Zeitstrafen geben, bei denen es nichts zu diskutieren gibt, weil einfach so offensichtlich gelutscht wurde, dass eine Diskussion sich erübrigt. Dann wird es einige Entscheidungen geben, die in die andere Richtung offensichtlich sind, weil der Kampfrichter sich geirrt oder Regeln falsch ausgelegt hat. Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen mit dem Maßband nachgemessen werden müsste, ob der Abstand eingehalten wurde, wird sich in Grenzen halten.

Zudem geht es ja nicht darum, mit dem Kampfrichter, dem Athlet und einem Schiedsgericht endlos darüber zu diskutieren, wie das Video zu interpretieren ist. Es geht vielmehr darum, bei einem Einspruch eine neutrale Prüfungsmöglichkeit zu haben. Wobei ich nicht sagen will, dass der Kampfrichter nicht neutral ist. Nur steht eben seine Aussage immer gegen die des Athleten. Und wem soll man jetzt mehr glauben? Da kann ein Video vielleicht für Klarheit sorgen.

Im vorliegenden Fall würde Frank angeben, dass er regelgerecht die Windschattenbox durchfahren hat. Der Kampfrichter würde behaupten, dass ein Regelverstoß vorlag, man schaut sich das Video an und sieht, dass die Windschattenbox regelkonform durchfahren wurde. Gut, man muss dann zugeben, dass sich der Kampfrichter geirrt hat, was, zu der Diskussion führen würde, wie viel Zeit gutzuschreiben wäre, und, wenn es häufiger vorkommt, zu Kritik an der Schulung der Kampfrichter führen würde. Dennoch wäre ein Sportler nicht um seine Hawaiichance betrogen und zu unrecht als Windschattenfahrer verurteilt worden.

M.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:50 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.