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FinP 13.03.2014 15:39

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 1024013)
Moin Moin!

Du schmeisst da verschiedene Dinge in einen Topf und kochst Dir Dein eigenes Süppchen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)

Heinrich

Ach, wirklich?

Ist halt, wie Läuftnix richtig schreibt, kein feststehender Begriff. Darum ja auch meine Nachfrage.

Daher nochmal meine Frage an Dich: Was verstehst Du unter Bürgerrechten?

DasOe 13.03.2014 15:41

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1024019)
Daher nochmal meine Frage an Dich: Was verstehst Du unter Bürgerrechten?

Meinst Du mich? :confused:

Hatte ich weiter oben geschrieben, aber wenn das solche Wellen wirft, dann ziehe ich meine Frage zurück und frag Frau Goggel.

silbermond 13.03.2014 15:42

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1024019)
Ach, wirklich?

Moin Moin,

lassen wir die Haarspalterei.

https://twitter.com/sldis_welt/statu...003074/photo/1

Heinrich

FinP 13.03.2014 15:43

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1024020)
Meinst Du mich? :confused:

Hatte ich weiter oben geschrieben, aber wenn das solche Wellen wirft, dann ziehe ich meine Frage zurück und frag Frau Goggel.

Nö, meinte silbermond.

Rhing 13.03.2014 15:57

Zitat:

Zitat von Läuftnix (Beitrag 1024010)
Es gibt Grundrechte, von denen manche für alle und manche nur für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gelten.

... Und letztere sind nach meiner Kenntnis die Bürgerrechte,denn Bürger sind die mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Tobstar23 13.03.2014 16:01

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1024007)
Das hängt mit dem Wohnsitz zusammen und nicht mit der Staatsbürgerschaft ;)

Es hängt bei einer Doppelbesteuerung ja wohl mit der Kombination aus Wohnsitz in dem einen und Staatsbürgerschaft aus dem anderen Land zusammen.

Lui 13.03.2014 16:04

Zitat:

Zitat von Tobstar23 (Beitrag 1024031)
Es hängt bei einer Doppelbesteuerung ja wohl mit der Kombination aus Wohnsitz in dem einen und Staatsbürgerschaft aus dem anderen Land zusammen.

NEIN. Les nochmal das Beispiel mit dem Japaner durch.

Rhing 13.03.2014 16:07

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1024019)
Ach, wirklich?

Ist halt, wie Läuftnix richtig schreibt, kein feststehender Begriff. Darum ja auch meine Nachfrage.

Daher nochmal meine Frage an Dich: Was verstehst Du unter Bürgerrechten?

FinP, m.E. liegste schon richtig. Son haben wir's jedenfalls im kleinen öffentlichen Schein gelernt. Liegt also schon 'n paar Tage zurück :( , bin mir also nicht sicher.

@silbermond: wie isses denn richtig? "Fallsch" zu schreiben ist einfach.

Läuftnix 13.03.2014 16:08

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1024030)
... Und letztere sind nach meiner Kenntnis die Bürgerrechte,denn Bürger sind die mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Nein.

arist17 13.03.2014 16:13

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 1023928)
@Pascal:

Einfache Rechnung (sehr vereinfacht): Wer ein Vermögen von geschätzten 500 Millionen hat, der hat in etwa mindestens 1 MILLIARDE einnehmen müssen um 500 Millionen zu haben, also hat er (nochmal: sehr vereinfacht) sicherlich schon hunderte Millionen Steuern gezahlt.
...

Wobei noch zu berücksichtigen wäre, dass UH in den Jahren (oder Jahrzehnten), die wegen Verjährung nicht mehr relevant sind, evtl. auch einige Steuern hinterzogen haben könnte ... :cool:

silbermond 13.03.2014 16:15

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1024035)
@silbermond: wie isses denn richtig? "Fallsch" zu schreiben ist einfach.

Moin Moin!

Die Aussage war er behielte seine Bürgerrechte.

Wie er ja kurz darauf selbst geschrieben hat, kann er kein Bundespräsident mehr werden.

Das war auch mein erster Gedanke.

Somit ist mein "falsch" richtig.

Wir sollten die Diskussion darüber was Bürger-, Ehren-, grundrechte etc sind aber beenden, da doch wohl einige Begrifflichkeiten nicht hinreichend definiert sind.

Heinrich

arist17 13.03.2014 16:17

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1023939)
Bei Lanz haben sie gesagt: "Hätte er geschwiegen wäre ihm wohl keiner dahinter gekommen."

Ist natürlich dann schon fast tragisch.

Ich glaub Beckenbauer wollte ihm einen Sky Anschluss ins Gefängnis legen lassen.


Man könnte auch sagen: Wäre das Steuerabkommen mit der Schweiz (*) rechtskräftig geworden, dann wäre UH jetzt ein unbescholtener Bürger. :cool:

(*)KLICK

Lui 13.03.2014 16:17

Zitat:

Zitat von arist17 (Beitrag 1024038)
Wobei noch zu berücksichtigen wäre, dass UH in den Jahren (oder Jahrzehnten), die wegen Verjährung nicht mehr relevant sind, evtl. auch einige Steuern hinterzogen haben könnte ... :cool:

Für die Summe, die er hinterzogen hat, plus die Summe die irgendwo noch versteckt ist und man nie entdecken wird und die Summe die man nicht mehr belangen kann weil sie verjährt ist, sind doch 3 Jahre gar nicht so viel. Er sitzt wahrscheinlich nur ein Jahr ab. Für zig Millionen, die er dadurch gespart hat, ist ein Jährchen im Knast doch auf einer Arschbacke absitzbar. Ich würde als Hoeneß meine Memoiren schreiben und danach mit dem Buch Talkshows abgrasen und noch mehr Geld scheffeln.

FinP 13.03.2014 16:18

Zitat:

Zitat von silbermond
Wie er ja kurz darauf selbst geschrieben hat, kann er kein Bundespräsident mehr werden.


Das mit dem BP liegt aber nicht am Verlust von "Bürgerrechten". Er ist über 40, ist Deutscher und darf weiterhin wählen...

Rhing 13.03.2014 16:19

Zitat:

Zitat von Läuftnix (Beitrag 1024037)
Nein.

Doch! ... Doch, doch doch, immer einmal mehr doch als Du!

Tobstar23 13.03.2014 16:20

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 1024014)
Es hat damit zu tun, dass jede Mensch auf der Welt, der freiberuflich für eine Deutsche Firma einen Auftrag macht, zB ein Japanischer Fotograf macht in Japan Fotos von Tokyo und verkauft sie dann an die Zeitschrift Stern, 15% am Deutschen Staat abdrücken muss. Sagen wir mal er bekommt dafür zB 1000 Euro. Davon muss er sagen wir mal 30% an sein Finanzamt zahlen. Man könnte meinen, dass ihm 700 Euro bleiben, da er ja als Japaner seine Steuern IN Japan zahlt...aber nein, der Deutsche Staat kassiert von den 1000 Euro 150(15%). Das heißt dem Japaner bleiben 850 Euro übrig, aber er muss über den Betrag der Rechnung(1000 Euro) seine Stuern zahlen, also 300 Euro. Insgesamt hat er also 450 bezahlt, also 45%.

Er zahlt also doppelt Steuern.

Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Im o. g. Beispiel wird also eine Doppelbesteuerung dargestellt. Diese ist durch ein Abkommen zwischen Japan und Deutschland (um beim Beispiel zu bleiben) geregelt. Eigentlich handelt es sich dabei um ein Abkommen zur VERMEIDUNG von Doppelbesteuerung. Diese wäre also theoretisch ohne Abkommen noch höher. Da der japanische Fotograf sich sowohl auf deutschem (Erwerbsort) als auch japanischem (Wohnort) Gebiet bewegt (wenn auch nur virtuell durch den Handel mit seinen Fotos) könnten theoretisch beide Steuergesetze voll zur Anwendung kommen. Aufgrund des Abkommens sind es aber "nur" wenn auch schmerzliche 15%. Das Abkommen zwischen Japan und Deutschland ist halt nicht gut genut, diese vollständig zu vermeiden. Warum auch immer. Vielleicht will Deutschland seine Fotografen vor Konkurrenz aus dem Ausland schützen oder Japan wollte das und war nicht bereit die Besteuerung deutscher Fotografen zu reduzieren. Solche Abkommen existieren aber nicht nur in Deutschland. Und es ist immerhin auch eine Leistung des deutschen Staates, dass er versucht, durch solche Abkommen, die Doppelbesteuerung zu vermindern oder sogar zu vermeiden.
Und um den Bogen zum Thread wieder zu bekommen:
Ich kenne die Schweizer Besteuerung nicht, aber theoretisch musste z.B. U.H. auch in der Schweiz auf seine Gewinne Steuern zahlen, weil das der Erwerbsort der Gewinne war. So, damit sind wir wieder beim Thema.

Tobstar23 13.03.2014 16:22

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 1024034)
NEIN. Les nochmal das Beispiel mit dem Japaner durch.

Hat ich bei meiner Antwort noch nicht gesehen. Müßte also heißen, es hängt an der Kombination von Erwerbsort und Wohnort.

Lui 13.03.2014 16:25

Zitat:

Zitat von Tobstar23 (Beitrag 1024045)
Diese wäre also theoretisch ohne Abkommen noch höher.

Richtig. Wenn man keinen Antrag wegen Doppelsteuerung stellt, wie mein Fotograf Vater(der hat keine Deutsche Nationalität) das gemacht hat, werden 25% abgezogen. Das wusste ich und habe deshalb einen Antrag gestellt. Was ich nicht wusste, ist dass ich danach immer noch 15% abdrücken muss.

Es hängt NUR damit zusammen, dass der Deutsche Staat von allen Menschen, die für eine DEUTSCHE Firma einen Auftrag machen, die Hand aufhält, egal wo sie wohnen.

Ich habe auch freiberufliche Aufträge für andere Länder, wie die USA gemacht, aber da wurde nichts abgezogen.

Matthias75 13.03.2014 16:28

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1024044)
Doch! ... Doch, doch doch, immer einmal mehr doch als Du!

Ich dachte bei den Juristen heißt das immer :Das kommt darauf an" :Lachen2:

Matthias

oko_wolf 13.03.2014 16:34

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1024003)
...Bundespräsident wird er jetzt zumindest nicht mehr.......

Zum Glück

Matthias75 13.03.2014 16:37

Übrigens, um mal eine Quellenangabe zu geleisteten Steuerzahlungen vom UH anzugeben: Sein Verteidiger sprach laut SPON in seinem Plädoyer von
"...50 Millionen Euro an Steuern, die er in seinem Leben gezahlt habe."
Wenn man die Gehälter ansieht, die UH angeblich bekommt und sein angebliches Gesamtvermögen, kommt mir diese Zahl ziemlich niedrig vor.

Wenn die Summe andererseits stimmen sollte, sind die mittlerweile strafrelevanten mittlerweile 28,5 Mio (der Soli-Zuschlag hat wohl noch gefehlt) plus die verjährten Beträge doch eine vergleichsweise sehr hoher Summe und dürften locker seinen gezahlten Steuern liegen.

Matthias

Tobstar23 13.03.2014 16:37

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 1024048)
Richtig. Wenn man keinen Antrag wegen Doppelsteuerung stellt, wie mein Fotograf Vater(der hat keine Deutsche Nationalität) das gemacht hat, werden 25% abgezogen. Das wusste ich und habe deshalb einen Antrag gestellt. Was ich nicht wusste, ist dass ich danach immer noch 15% abdrücken muss.

Es hängt NUR damit zusammen, dass der Deutsche Staat von allen Menschen, die für eine DEUTSCHE Firma einen Auftrag machen, die Hand aufhält, egal wo sie wohnen.

Ich habe auch freiberufliche Aufträge für andere Länder, wie die USA gemacht, aber da wurde nichts abgezogen.

Ja, die USA sind im Verhandeln in der Weltpolitik halt besser;)
Der deutsche Staat besteuert halt jedes Einkommen, das in Deutschland erworben wird. Dieses Recht hat jeder Staat und ich wette, das macht nicht nur Deutschland so. Andersherum nimmt, wie im Beispiel, der japanische Staat sicherlich auch dem deutschen Fotografen was ab, der für die Yomiuri Shimbun (habsch gegoogelt, okay;)) arbeitet.

Rhing 13.03.2014 16:39

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1024049)
Ich dachte bei den Juristen heißt das immer :Das kommt darauf an" :Lachen2:

Matthias

:Lachen2:
... oder "grundsätzlich, ... Aber ausnahmsweise" wie z.B. " grundsätzlich behält er seine Bürgerrechte, mit Ausnähme des Rechts, Bundespräsident zu werden."

Mir geht's nur ziemlich aufn Keks, wenn hier Leute ihre Meinung begründen und dann irgendwie "ne" ohne jeglichen weiteren Kommentar eingeworfen wird. Ich hoffe, das ist deutlich geworden. Wer an einer Diskussion mit Ergebnissen interessiert ist, macht sich die Mühe, der Rest quakt rum.

Wobei silbermond Recht hatte. Die BP-Frage ist nur nicht sonderlich praktisch relevant.
Es war übrigens nur das Nebengebäude in der Denisstraße. Die Richterin, die gegnerische Kollegin und ich waren im Übrigen einer Meinung: strafbar!

captain hook 13.03.2014 16:39

"Typisch: Frauen erreichen - bei gleicher Qualifikation - weit geringere Summen."
Alice Schwarzer, Frau

"Es handelt sich nicht um Kinkerlitzchen, für 48 Millionen bekommt man ein komplettes Badezimmer."
Tebartz-van Elst, Bauherr

"Zig Millionen auf der Bank, die nie ins Spiel kommen? Na und, das ist eben der Fußball von heute."
Franz Beckenbauer, Experte

"Selbst wenn Hoeneß nach Russland flieht, bleibt er Präsident. Ich bin es ja auch noch."
Viktor Janukowitsch, Amtskollege

"Er braucht jetzt einen cleveren Krisenmanager und Rechtsbeistand."
Christian Wulff, Anwalt

"Empörend, wie dieser Prozess sich endlos in die Länge zieht!"
Hartmut Mehdorn, Krisenmanager

Mit den Knast-Tattoos wird endlich ein richtiger Fußballer aus ihm."
Mario Mandzukic, FC Bayern München

"Der hat bestimmt auch Millionen 'Wetten dass?'-Zuschauer unterschlagen!"
Markus Lanz, Moderator

"Über die Verfassungsmäßigkeit der 1-Million-Euro-Hürde wird noch zu reden sein..."
Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts

"„In unserer Branche gibt es einfach zu viele Amateure.“"
Sepp Blatter, Profi

"Wenn die Steuerschuld von Herrn Hoeneß noch weiter steigt, können wir vielleicht doch das Kindergeld vor 2016 erhöhen."
Wolfgang Schäuble, Finanzminister

"27 Millionen? Und wo ist da das Verbrechen?"
Julia Timoschenko, Gesinnungsethikerin

"Kann ich mit Thiago zahlen?"

:Lachanfall:
Uli Hoeneß, Steuerhinterzieher

silbermond 13.03.2014 16:50

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1024059)
Mir geht's nur ziemlich aufn Keks, wenn hier Leute ihre Meinung begründen und dann irgendwie "ne" ohne jeglichen weiteren Kommentar eingeworfen wird. Ich hoffe, das ist deutlich geworden.

Ich stimme Dir zu und gelobe Besserung.

Heinrich

Rhing 13.03.2014 16:57

Is schon ok, bist ja schon ausführlicher geworden. Wenn mal alle sich so bessern würden, ... Müßte der Schäuble nicht auf die Sozialkassen zurückgreifen und die Steuern würden reichen :Lachen2: , mal abgesehen davon, das FinP auch gut für sich selbst sprechen kann. :Huhu: Dass mir jetzt aber keiner nachrechnet, der Schäuble-Teil war nicht ernst gemeint.

Matthias75 13.03.2014 16:57

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1024059)
:Lachen2:
... oder "grundsätzlich, ... Aber ausnahmsweise" wie z.B. " grundsätzlich behält er seine Bürgerrechte, mit Ausnähme des Rechts, Bundespräsident zu werden."

:Cheese: :Cheese:

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1024059)
Mir geht's nur ziemlich aufn Keks, wenn hier Leute ihre Meinung begründen und dann irgendwie "ne" ohne jeglichen weiteren Kommentar eingeworfen wird. Ich hoffe, das ist deutlich geworden. Wer an einer Diskussion mit Ergebnissen interessiert ist, macht sich die Mühe, der Rest quakt rum.

Sachkenntnis schadet einer guten Diskussion nur. :Lachen2: :Lachen2:

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1024059)
Es war übrigens nur das Nebengebäude in der Denisstraße.

Also doch schräg gegenüber. Vermutlich schon auf dem Rückweg, oder?

Matthias

Rhing 13.03.2014 17:06

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1023998)
Ich nicht. Das ist hochriskant. Jetzt hat das FA auch erst mal Zeit die Unterlagen zu durchforsten und nachzuveranlagen. Wenn dann doch 40, 60 oder 80 Mio an Steuerschuld rauskommen ist das bei der Revision eine andere Kiste und ich halte es auch schon so für riskant daß er dann durchaus noch länger einfährt.

Ich bin kein Straf- und insbesondere kein Strafprozeßrechtler, ... aber ... erst mal Rechtsmittel einlegen ist für'n RA gut, für den Angeklagten auch, besser als die Frist verpennt. Zurücknehmen kann man immer noch, im Zivilrecht bis zur mündlichen Verhandlung. Man riskiert nur, dass die Sta sich anschließt. Dann erst mal Akteneinsicht nehmen und gucken, was die so rausgekriegt haben, "wie die Aktien stehen" :Lachen2: und wenn der Wind aus der richtigen Richtung kommt, laufen lassen, sonst halt das Rechtsmittel zurücknehmen und gut. Bei den Summen und 3,5 Jahren, was sind da 100.000 RA-Honorar? ;)

Campeon 13.03.2014 17:14

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1024011)
Dein Name ist Programm!

Worauf du einen lassen kannst!:Blumen:

Rhing 13.03.2014 17:16

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1024071)
Also doch schräg gegenüber. Vermutlich schon auf dem Rückweg, oder?

Matthias

Freili, aus Bayern bin i scho n'aus, bin in Franken ;) zwischen Würzburg und Aschaffenburg, und boid a nimmer im politischen Bayern. Deppat is netta, dass i heit auf'd Nocht des Spinning verpass. :Lachen2:
Den oberösterreichischen Tonfoll muasst entschuidign. Mocht si oba oiwei guat, wann a bayrischer Kollege im Termin moant, mir ois Nordrheinwestfale sogn z'missn, das mir in Bayern san.

Matthias75 13.03.2014 17:19

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1024078)
Freili, aus Bayern bin i scho n'aus, bin in Franken ;) zwischen Würzburg und Aschaffenburg, und boid a nimmer im politischen Bayern. Deppat is netta, dass i heit auf'd Nocht des Spinning verpass. :Lachen2:
Den oberösterreichischen Tonfoll muasst entschuidign. Mocht si oba oiwei guat, wann a bayrischer Kollege im Termin moant, mir ois Nordrheinwestfale sogn z'missn, das mir in Bayern san.

Den Fluchgedanken kann ich (als Nichtbayer) verstehen :Cheese: :Cheese:

Das mit der Sprache.... Hochdeutsch ist hier vermutlich für viele erste Fremdsprache in der Schule :Lachen2:

Matthias

Rhing 13.03.2014 17:33

Ich hab 2 Jahre in Regensburg studiert. Es gibt schon viele nette Dinge in Bayern, Altstädte und Biergärten z.B. Nur diese CSU Geschichte, da hört' halt auf. Das ist m.E. auch unabhängig von der politischen Ausrichtung. In den Ruhrgebietsstädten gibts den Filz nach jahrzehntelanger SPD Mehrheit genauso. Ist leider menschlich.

In M ist das mit der Sprache noch ne besondere Nr. Bin mit ner Oberösterreicherin verheiratet und als ich probieren wollte, "draußen" Mundart zu reden, bin ich gleich im M in ner Kneipe aufgelaufen. Die Bedienung is a Schwob g'weng. ;)

Läuftnix 13.03.2014 17:35

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1024059)
Mir geht's nur ziemlich aufn Keks, wenn hier Leute ihre Meinung begründen und dann irgendwie "ne" ohne jeglichen weiteren Kommentar eingeworfen wird. Ich hoffe, das ist deutlich geworden. Wer an einer Diskussion mit Ergebnissen interessiert ist, macht sich die Mühe, der Rest quakt rum.

Ok, dann begründe ich halt doch meine Aussage: Bürgerrechte ist kein Begriff im dt. öffentlichen Recht. Man spricht hier von Deutschen-Grundrechten, die sich von den Jedermanngrundrechten abgrenzen. Bürgerrechte kennen wir aus der EU-Charta.

Weiterhin ist umstritten, ob die Deutschen-Grundrechte wirklich an die dt. Staatsangehörigkeit gebunden sind. Maßgaben aus dem EU-Recht streiten dies ab, und zumindest manche dieser Rechte könnten auch für EU-Bürger in Deutschland im Zuge der Nichtdiskriminierung und der Grundfreiheiten gelten.

Deshalb ist der Begriff der Bürgerrechte ziemlich verwirrend in Deutschland.

Und Grundrechte werden niemanden weggenommen. Sie werden auf Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt.

Lieber Rhing, ich verstehe deinen Punkt, aber er stimmt meines Erachtens nach wirklich nicht. Aber genug der Juristerei.

mimasoto 13.03.2014 18:36

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1023969)
Aber freiwillig die Leistungen vom Staat nehmt ihr schon in Anspruch, oder?

Solche Sprüche kloppen, das ist traurig!

Welche ?

mimasoto 13.03.2014 18:40

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1023971)
Den Steuern die du zahlst müssen auch entsprechende Gewinne gegenüber stehen, mein Mitleid hölt sich da in engen Grenzen.

Ja das ist natürlich richtig !
Aber wenn du zb etwas mehr als .... Euro
Gewerbesteuer zahlst aber an deinen Standort
Nichts bekommst außer Ärger ( Außenwerbung )
Das meine ich ja genau diese Sprüche wer viel
Steuern Zahlt hat wohl automatisch viel gewinn
..... Hahahahahahaja genau der Blödsinn IST es
Der nervt

Lg

mimasoto 13.03.2014 18:43

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1023979)
Doch gibt es. Ich zahle freiwillig und ich ärgere mich über die komplizierten Steuergesetze, gerade für Selbständige. Aber ich verstehe Steuern immer noch als tragendes Teil eines demokratischen Staates. Und ich empfinde es auch als Privileg. Denn keine Steuern zu zahlen oder nur sehr wenig, bedeutet eben auch, ein schweres Leben zu haben. Zumindest in meinem Erleben.

Bedenkliche Einstellung, die da von Dir zu lesen ist.

Hey da bin ich total bei dir , habe sogar Leute
Die sich um sowas kümmern.
Und ich sage ja strafe soll er bekommen , aber man muss mal mit der hetzt aufhören.

Lui 13.03.2014 18:50

Zitat:

Zitat von Tobstar23 (Beitrag 1024057)
Der deutsche Staat besteuert halt jedes Einkommen, das in Deutschland erworben wird. Dieses Recht hat jeder Staat.

Das ändert nichts an der Tatsache, dass derjeniger, der diese Steuern bezahlt, nicht im Geringsten von Deutschen Steuergeldern und wofür sie eingesetzt werden, profitiert. Darauf habe ich ja mein Post bezogen, da gesagt wurde, jeder profitiert ja auch von Steuergeldern.

qbz 13.03.2014 19:08

Etwas seltsam finde ich es schon, dass bei der Strafbemessung davon ausgegangen wurde, dass kein besonders schwerer Fall von Hinterziehung vorliegt und kein grober Eigennutz gegeben ist, weil Hoeneß das Geld zum Zocken, Spielen nutzte (statt das Geld in einer Stiftung zu verstecken oder an einem anderen Wohnort).

http://www.spiegel.de/video/gisela-f...o-1334125.html

Hoeneß hätte doch genausogut über ein deutsches Konto seiner Zockerleidenschaft frönen können und dafür kein geheimes Schweizer Konto gebraucht, ausser er will eben die Gewinne nicht beim Finanzamt angeben. Irgendwie verstehe ich diesen Teil der Begründung nicht. Bedeutet das, dass bei Gewinnen aus regelmässiger Börsenspekulation kein "grober Eigennutz" gegeben ist, wenn sie hinterzogen werden. Oder ist der Richter auch Psychiater und diagnostizierte eine strafmildernde krankhafte "Spielsucht" bei Hoeneß statt dem üblichen Onkel Dagobert Syndrom für die Hinterziehung :-) .

FinP 13.03.2014 19:33

Ich kenne mich mit Steuerrecht überhaupt nicht aus, aber warum sollte der "grobe Eigennutz" überhaupt Kriterium sein?

Im Gesetz steht was von "großem Ausmaß" (was wenn nicht in diesem Fall), "Mithilfe eine Amtsträgers" (ließe sich bei dem Steuerfahndungsheini zumindest andenken)...

photonenfänger 13.03.2014 21:10

Bin froh um das Urteil, wäre echt vom Glauben abgefallen wenn er ohne Gefängnis davongekommen wäre, das wäre ein schlimmes Signal gewesen. Die Revision sollte er sich tunlichst sparen, am Ende wird es noch mehr, falls das geht. Die größere Strafe ist für ihn eh die Niederlage und die damit verbundene öffentliche Schmach.

@mimasoto: was genau meinst du mit öffentlicher Hetze? Ich habe bisher nicht wahrgenommen, das großartig was dazugeschrieben wurde. Er ist nun als der Steuersünder der er ist verurteilt worden, das war doch in den Medien viel objektiver als z.B. Bei Wulff...


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