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Zitat von noam
(Beitrag 1561364)
werden hier Beschränkungen eingeführt, die durch das Fehlen von Maßnahmen im Bereich Schule / KiGa / KiTa absurd erscheinen. So dürfen A, B und C im Kindergarten zusammen in geschlossenen Räumen spielen, aber nachmittags nicht mehr zusammen draußen herumtoben.
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Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1561366)
Das ist eine Folge der Bestrebungen, die Kindergärten offen zu halten. Epidemiologisch wäre es wohl besser, sie zu schließen. Das möchte man jedoch vermeiden. Sie bleiben also offen, aber darüber hinausgehende Kontakte werden eingeschränkt.
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Eine Schließung von Schulen, KiGa und KiTa würde wieder zu größeren Problemen in der arbeitenden Bevölkerung führen, da sich diese wieder Vollzeit um ihre Kinder kümmern müssten. Zudem wären die Kinder (mal wieder) die Leidtragenden. obwohl sich das Infektionsgeschehen vermutlich an anderer Stelle abspielt. Die Einschränkungen sind auch ohne Schulschließung groß genug, da deren gesamte Freizeitgestaltung weg fällt.
Für mich ist die Schwimmbadschließung z.B. kein Problem. Trainiere ich halt mit den Zugseilen oder gehe Laufen. Für die Kinder fallen aber z.B. Schwimmkurse weg. Da die Vereine aber auch nach Ende des Lockdowns nur begrenzte Kapazitäten haben, ist das kaum aufzuholen.
Vom Wegfall aller sonstigen Vereinsaktivitäten mal abgesehen...
Ich könnte mir auch vorstellen, dass sich die Kontaktbeschränkungen nicht vornehmlich gegen die Kinder richtet, sondern vor allem gegen die begleitenden Eltern, die dann auf dem Spielplatz oder zu Hause eng aufeinander sitzen.
Zitat:
Zitat von noam
(Beitrag 1561364)
Hier wird am Adressaten vorbei gemaßnahmt, denn die kritisierten feiernden Gruppen, waren von vorher verboten und dem hätte man durch ein rigorosen Alkoholverbot und das Überwachen und Ahnden der bestehenden Ordnungen auf entsprechenderen Plätzen ganz simpel eindämmen können. Zuhause also in geschlossenen Räumen, wo laut zweifelhafter Datenlage des RKI ein erheblicher Anteil der Infektionen stattfindet, gibt es kein Upgrade.
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Sehe ich auch so. Mir werden z.B. hier immer mehr Fälle bekannt, bei denen nach Reisen aus Risikogebieten keine Meldung beim Gesundheitsamt erfolgte und man einfach so wieder arbeiten gehen wollte oder dies sogar auch getan hat, teilweise mitgetragen vom Vorgesetzten. Bei Rückkehr am Flughafen sollte eine verpflichtende Registrierung oder ein Test doch nicht so schwer sein. Oder spielt da unser Grundgesetz nicht mit?
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Zitat von noam
(Beitrag 1561364)
Welche Reisen und Besuche sind notwendig und wer hat das zu entscheiden? Warum wird politisch zwischen privaten und beruflichen Reisen unterschieden, wenn es das Virus auch nicht tut? Insbesondere die Urteile der Gerichte in den letzten Wochen hätten hier Anlass gegeben, diesen Punkt zu überdenken.
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Beruflich reist zumindest bei mir im Unternehmen sowieso keiner mehr, wenn es sich vermeiden lässt. Zudem gelten in den meisten Betrieben strenge Hygieneregeln (max. Anzahl Personen pro Raum, Maskenpflicht etc.), so dass ich das Infektionsrisiko hier als sehr gering einschätze. Kein Arbeitgeber will, dass sein Betrieb aufgrund der Pandemie dicht gemacht wird oder in den Nachrichten auftaucht. Von möglichen Verdienstausfällen mal ganz abgesehen.
Mir scheint, dass man größere Familien- und/oder Freundeszusammenkünfte eher als Pandemietreiber sieht, da hier das Risiko größer eingeschätzt wird, dass Hygienregeln oder Abstandsgebote nicht eingehalten werden. Deshalb versucht man diese einzuschränken.
M.