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Benjamin Jendro, Sprecher der GdP hat schon vor 2 Wochen in der Welt gesagt: Zitat:
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"Um es noch einmal für alle klarzustellen, weil es viel Kritik gibt: ich lehne es ab, dass Polizei oder Ordnungskräfte Wohnungen kontrollieren. Die Privatwohnung bleibt voll geschützt. Trotzdem müssen wir an Bürger eindringlich appellieren, jetzt jede private Feier zu vermeiden" https://twitter.com/Karl_Lauterbach/...97952422813697 |
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Ich bin der Meinung, dass an Polizisten hohe moralische Ansprüche gelten - gerade weil sie eine bewaffnete Truppe sind und das Gewaltmonopol darstellen. ME sind Aussagen wie Noams genau das, was das Vertrauen in die Polizei erodieren lässt. Ob die X-Te polizeidiskussion hier her gehört sei dahingestellt. Mein Zusammenhang war ja, dass die Polizei eben definitiv Kapazitäten hat. |
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Aber derzeit darf die Polizei ja nicht einmal in begründeten Verdachtsfällen eine Wohnung ohne staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsbeschluss betreten, denn eine private Party (siehe Arnes Beispiel der Burschenschaft mit Partykeller, in den 100 Leute passen) ist zwar mittlerweile nach dem infektionsschutzgesetz eine Straftat, aber trotzdem keine Tat, die das Betreten der Wohnung gegen den Willen des inhabers erlaubt, so dass die Tat schwer beweisbar ist. |
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Gefahr im Verzuge besteht nur dann, wenn das Einholen eines richterlichen Beschlusses das Ziel der Maßnahme gefährdet. Da es hier lediglich um das Feststellen der Identitäten der "Partygäste" geht, handelt es sich bei dem Anlass um eine Zeitlage. Man kann ja so lange vor der Tür warten bis ein richterlicher Beschluss vorliegt oder die Identität der Person beim Verlassen der Wohnung feststellen. Am grundgesetzlich festgeschriebenen Richtervorbehalt kann man auch mit der tollten Verordnung nichts ändern. |
Georg Restle (gehört der nicht zu dieser bösen, bösen ANTIFA? :Lachen2: ):
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