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Ja, war ein — ich bleibe dabei: ohne Not— abgeschickter Testballon.
Wenn „Brandmauer“ bedeutet: ‚wir bekommen Mehrheiten organisiert absolut ohne die rechnerisch 20 % vom rechten Rand’ , dann muss jetzt das Vorgehen geändert werden, dazu waren die Sachen von heute ‚nicht hilfreich‘. m. |
Seit heute weiß ich, dass es mit meiner Spaßpartei erst mal vorbei ist und ich wieder linksgrünversifft wählen werde.
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Merz hatte ausgeführt, dass der Inhalt bereits letzten Sommer von seiner Partei eingebracht wurde und in Diskussionszirkeln durchgekaut und am Ende von rot/grün/gelb abgelehnt wurde. Sie können deshalb jetzt nicht einfach so zustimmen, wenn sie sich nicht lächerlich machen wollen, außer der FDP - die werden aber sehr wahrscheinlich nicht die 5% packen. das war die Eine Seite. Merz ist über seine Töchter und anderen Verbindungen auch tief mit dem Ohr in der Bevölkerung - da werden andere Töne gesprochen, so wie Wagenknecht das auch angedeutet hat, wenn die Etablierten das Problem nicht lösen, dann werden es die nassi-nahen machen. Leute, die keine Papiere haben, nicht ins Land lassen ist nicht schwer, sehen wir sehr oft, wenn wir über den Balkan verschiedene Grenzen passieren - sie werden wieder zurückgeschickt, das passiert derzeit ja schon - im Grunde wurde über des Kaisers neue Kleider abgestimmt und da haben rot/grün für sehr viele in der Bevölkerung fatale Signale gesendet. :Nee: |
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Es ist verlogen, wenn man sich nach der Abstimmung hinstellt und das Ergebnis bedauert, obwohl man vorher wusste, wer wie abstimmt. Und richtig ist ein Antrag ganz sicher nicht, wenn man für diesen die Faschisten und Rassisten benötigt. Aber jetzt wissen wir, wer CDU / CSU / FDP wählt, nimmt den Rassismus und Faschismus billigend in kauf. |
Hier in der Diskussion geht einiges durcheinander.
Gestern wurden zwei Anträge an die Bundesregierung gestellt. Einer wurde mit den Stimmen der AfD angenommen, der andere übrigens auch von der AfD abgelehnt! Im Angenommenen Antrag wird an verschiedenen Stellen gegen geltendes Recht verstoßen. Einmal Punkt 2 verstößt gegen geltendes EU Recht. Punkt 4 ("Die Bundespolizei muss die Befugnis erhalten, bei im eigenen Zuständigkeitsbereich aufgegriffenen, ausreisepflichtigen Personen auch selbst und unmittelbar Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen zu können.") Verstößt gegen die Gewaltenteilung im Grundgesetz. Egal welches Geschwurbel dazwischensteht, Haftbefehle kann nur ein Richter ausstellen, denn nur so wird die Teilung in Exekutive (Bundespolizei) und Judikative (Haftrichter) gewährleistet. Am Freitag wird dagegen ein Gesetzesentwurf (Zustrombegrenzungsgesetz) verhandelt, den die CDU bereits im September einbringen wollte, ihn dann aber zurückgezogen hat, um aufgrund der zerplatzten Ampel, der AfD nicht eine "Zünglein an der Waage" Chance zu gewähren. Text hier Die AfD hat nun aber einen sehr ähnlichen Entwurf einbringen wollen, dem die CDU zuvorgekommen ist. |
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