sybenwurz |
17.03.2009 16:17 |
Zitat:
Zitat von Pascal
(Beitrag 204020)
Wobei die Darstellung des Straftatbestandes der Körperverletzung einer Aufgabe des Rechtsstaatsprinzips und des Gewaltmonopols des Staates gleichkommt.
Eine auch rechtlich sehr heikle Sache, eine Straftat in einem öffentlichen Forum zu bekennen. Mich wundert es, dass hier offensichtlich dies als eine Art "Kavaliersdelikt" angesehen wird. Das ist es nicht.
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Wo kein Kläger...
Zitat:
Zitat von powermanpapa
(Beitrag 204023)
Also ich würde das als Notwehr anerkennen
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Wenn du nem Autofahrer NACH einer Gefährdung eine wäschst?
Irgendwie muss das Leben vollkommen an mir vorbeigegangen sein, wenn ich mir das hier alles so durchlese.
Irgendwie hat mich noch gar keiner so richtig gefährdet, geschweige denn abgeschossen.
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