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Alteisen 23.09.2014 10:30

Diese Sperren werden ja auch vehement überprüft. Bei einem Rennen in der Domstadt Anfang September gab es von der DTU eine schlecht kopierte Liste bei der man schon Schwierigkeiten hat, die Namen zu lesen. Ich denke, so muss sich niemand Sorgen machen, dass man nicht mehr an den Start kommt.

Raimund 23.09.2014 11:09

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1081464)
Diese Sperren werden ja auch vehement überprüft. Bei einem Rennen in der Domstadt Anfang September gab es von der DTU eine schlecht kopierte Liste bei der man schon Schwierigkeiten hat, die Namen zu lesen. Ich denke, so muss sich niemand Sorgen machen, dass man nicht mehr an den Start kommt.

Die Kleinen "hängen" sie, die großen lassen sie laufen!:(

Scheinbar haben Verbände keine Probleme damit kleine Veranstaltungen (die vermutlich nicht prozessieren) zu sanktionieren. Wohin gegen man bei großen Veranstaltern vor diesen und der Vielzahl der startenden Athleten zurückschreckt...

bittalilli 23.09.2014 11:16

Also bei uns in Bayern- TIR und Tegernsee war die Sperre nach einer Woche wieder aufgehoben, der Verband hat Einsicht gezeigt und den Athleten zu Gute gehalten , dass die ganze Sache mit "genehmigt" und ungenehmigt etwas sagen wir mal undurchsichtig nach außen kommt, sprich es ist einfach, nicht einfach ersichtlich ob genehmigt oder nicht. Da sollte sich in Zukunft etwas ändern.

MatthiasM 23.09.2014 12:07

Nur ganz kurze Frage für mich zum Verständnis als reiner, vereins- und verbandsloser Amateurschwimmer, sorry, wenn das für Euch langjährige Triathleten möglicherweise selbstverständliches Grundlagenwisen ist.

Wo finde ich schön laienmäßig erklärt Kriterien, welche Arten von Sportveranstaltungen "genehmigte Veranstaltung" im Sinne der Verbände sein müssen, damit es keinen Ärger gibt? Und bei welcher Art von "Jedermann"-/Breitensportevents mit Disziplinen, die dem Triathlon verwandt sind, kann ein Startpassinhaber bedenkenlos einfach just for fun teilnehmen, ohne Ärger zu bekommen? Ich denke da z.B. an 24h-Schwimmen, Langstreckenschwimmen, Volksläufe etc. - ich meine, ich will ja nicht, daß ein BTV-Triathlet ins Messer läuft, weil er z.B. am Starnberger Seeschwimmen oder am 24h-Schwimmen eines DLRG-OV oder an einem Sponsorenlauf für irgendeinem wohltätigen Zweck teilnimmt und nachher namentlich auf den Ergebnislisten auftaucht?

Gerne auch einfach ein Link auf einen Forumsbeitrag hier, wo das erklärt ist. Für mich, der ich mich bisher noch nie mit dem ganzen Verbands- und Vereinszeugs beschäftigen mußte, wäre das wohl Suche nach Nadel im Heuhaufen.

lG Matthias

eNTe 23.09.2014 12:40

Zitat:

Zitat von MatthiasM (Beitrag 1081509)
Nur ganz kurze Frage für mich zum Verständnis als reiner, vereins- und verbandsloser Amateurschwimmer, sorry, wenn das für Euch langjährige Triathleten möglicherweise selbstverständliches Grundlagenwisen ist.

Wo finde ich schön laienmäßig erklärt Kriterien, welche Arten von Sportveranstaltungen "genehmigte Veranstaltung" im Sinne der Verbände sein müssen, damit es keinen Ärger gibt? Und bei welcher Art von "Jedermann"-/Breitensportevents mit Disziplinen, die dem Triathlon verwandt sind, kann ein Startpassinhaber bedenkenlos einfach just for fun teilnehmen, ohne Ärger zu bekommen? Ich denke da z.B. an 24h-Schwimmen, Langstreckenschwimmen, Volksläufe etc. - ich meine, ich will ja nicht, daß ein BTV-Triathlet ins Messer läuft, weil er z.B. am Starnberger Seeschwimmen oder am 24h-Schwimmen eines DLRG-OV oder an einem Sponsorenlauf für irgendeinem wohltätigen Zweck teilnimmt und nachher namentlich auf den Ergebnislisten auftaucht?

Gerne auch einfach ein Link auf einen Forumsbeitrag hier, wo das erklärt ist. Für mich, der ich mich bisher noch nie mit dem ganzen Verbands- und Vereinszeugs beschäftigen mußte, wäre das wohl Suche nach Nadel im Heuhaufen.

lG Matthias

http://www.dtu-info.de/ordnungen.html .. Sportordnung .. A1.
Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Swim&Run und verwandte Multisportarten.

MatthiasM 23.09.2014 13:15

Zitat:

Zitat von eNTe (Beitrag 1081528)
http://www.dtu-info.de/ordnungen.html .. Sportordnung .. A1.
Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Swim&Run und verwandte Multisportarten.

"Multisportart" als Schlüsselwort = Also alles, wo mindestens zwei der Disziplinen Laufen, Rad, Schwimmen zusammen in einem Event stattfinden, heißt im Umkehrschluß, ein Verbandstriathlet kann problemlos bei jeder beliebigen Veranstaltung starten, wo aus den genannten Disziplinen genau eine dabei ist, und die von mir genannten Veranstaltungstypen sind immer problemlos. Hab ich das demnach richtig verstanden?

lG Matthias

PS.: Wäre ein Benefiz-Hüpfathlon (2km Schwimmen, 200m Sackhüpfen) dann problemlos oder eine "verwandte Multisportart" :cool:

Hafu 23.09.2014 15:34

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 1081446)
Etwas neues zum Thema:

http://www.faz.net/aktuell/sport/meh...-13144503.html

Da hat man m.Mn. nach jedes Augenmaß verloren. Die Athleten sind übrigens für 5 Monate, also bis zum 17.01.2015 gesperrt.

Es handelt sich dabei um unseren kleinen Dorftriathlon. Offenbar will man ein Exempel statuieren und uns dazu zwingen, den Triathlon anzumelden und dann die Abgaben zu entrichten, die aufgrund der Streckenlänge (0,3, 13, 4,1 km) schon für einen Kurztriathlon gelten. Und für welche Gegenleistung? Es werden keine Kampfrichter entsandt und versichert sind die Teilnehmer ohnehin über unseren Gemeindesportverband.

Sind denn die anderen Dorftriathlons in Hessen auch alle ungenehmigt?

Wenn ihr die Veranstaltung anmeldet wird natürlich auch ein Kampfrichter entsandt (oder mehrere; hängt von der Gesamtzahl der Teilnehmer ab).

Würde mich wundern, wenn das in Hessen, die natürlich ihre eigene Gebührenordnung und Wettkampfordnung haben, komplett anders als in Bayern wäre.

runningmaus 23.09.2014 15:37

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1081589)
Sind denn die anderen Dorftriathlons in Hessen auch alle ungenehmigt? ...

Das ist unterschiedlich, die meisten sind meiner Ansicht nach mit Genehmigungsnummer :) .


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