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Es reicht schon, alleine nur nach Angaben bezüglich der Isolation des Neos zu fragen/schauen. Gibts dazu Angaben oder sind die Kataloge nur voll von Angaben über den Auftrieb...;) ? Zitat:
Wär interessant, was passieren würde, wenn man bei IM-Veranstaltungen generell nur noch ohne Neo schwimmen dürfte...:Cheese: |
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Jetzt darf man wohl mal in Erinnerung rufen : Der Standard ist eigentlich : Schwimmen in Badehose ! Nur für den Ausnahmefall, daß die Wasser-Temperatur stark absinkt (für den Schwimmer ist das irgendwo unter 20°C) ist ein Neo als Kälteschutz gestattet. Beispiel Strausseeschwimmen : 1250m 2500m 5000m Lediglich auf den 5000m ist bei unter 20°C der Neo gestattet. Für eine Handvoll besonders harte Triathleten und Eisenmänner machen sie regelmäßig Ausnahmen und lassen sie auch bei 21°C noch im Neo starten, dann "außer Konkurenz" ... Dabei werden sie von "Amateur-Schwimmerinnen" in Badanzügen überrundet ... :) Grüße, Flow |
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Dass ich hier mit meiner altertümmlichen Einstellung nicht weit komme, ist mir natürlich klar. Von daher lasse ich es jetzt einfach, vielleicht willst du demnächst Neoprenwerbung schalten :Blumen: |
Die längste Zeit? Halbwegs organisierten Triathlon gibt es seit gut 30 Jahren, oder?
Hier mal eine Sportordnung von 11/2001, das älteste, was ich im Netz so finden konnte: www.hildentri.de/literatur/dtu_sportordnung.pdf Über 23 Grad pauschales Neoverbot. Und ich meine, dass es auch schon einige Zeit länger so war. Da ich bis 1997 in Norddeutschland beheimatet war, kam es aber selten oder nie zum Tragen. Sehr alte AKs waren früher mal vom Neoverbot ausgenommen. Da wollte mir mal ein alter Herr in Waldeck weismachen, dass er trotz des soeben von mir ausgesprochenen Neoverbots einen tragen dürfte. Als ich ihm meine Sportordnung reichte, um mir die Stelle zu zeigen, kam als erstes, er habe seine Brille nicht dabei. Später zeigte er mir sein Exemplar der Sportordnung von ca. 2000. Wir hatten aber bereits 2012 oder so. Hat jemand noch ältere Sportordnungen zu bieten? |
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:Huhu: :Blumen: |
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