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Matthias75 05.06.2012 22:48

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 758823)
Man sollte wohl eher mal die DTU fragen, wie man sowas genehmigen konnte.

Die Fage kam mir auch schon. Laut Veranstalter- und Ausrichterodnung muss doch eine Strecke für Windschattenfreigabe vorher von einem Kampfrichterobmann abgenommen werden. Da hätten doch die Mängel bereits auffallen müssen....

So scheint eine Genehmigung reichlich wenig wert zu sein.....

Matthias

enasnI 05.06.2012 23:28

http://www.facebook.com/photo.php?fb...3466620&type=1

dannyocean 06.06.2012 00:29

Zitat:

Zitat von la_gune (Beitrag 758656)
Mal eine Frage in die Runde:

Ist zufällig jemand die Schwimmstrecke mit einem GPS geschwommen und kann mir die Strecke irgendwie "aufdröseln" ? Ich würde gerne wissen, wieviel Meter die 2,75 Runden waren. Grobe Schätzungen brauch ich nicht, echte Meterangaben wären interessant.

Danke ! :Huhu:

22:13 für den 1. Mann der 1.BL sollten 1900m (3 Mal durch den Kanal) und 2 Mal durch den Kanal sollten 1300m sein.

beide Angaben +-50m. Schätzung keine grobe;)

DasOe 06.06.2012 10:22

Dieses ganze Genöhle und Gelaber gewürzt mit Viertel- und Halbwissen sowie einigen "hätte", "wenn" und "aber" .... ist vertane Zeit oder was erwartet ihr euch davon?

Welche Aktionen setzt ihr konkret um, damit sich etwas zum Besseren ändert?

- konstruktives Kritikschreiben an Veranstalter (DTU bzw. HTV) und Ausrichter (DSW)?
- Aktivierung der Teamleiter vor dem Rennen entsprechende Proteste vor dem Rennen einzureichen? (SpO §K.2 a) gegen die Wettkampfbedingungen)

Zum grundsätzlichen Verständnis:

Die Genehmigung umfasst folgende Auflagen (§4.3 VAO):

a) eine für den Verkehr komplett gesperrte Radstrecke
b) Vorlage der behördlichen Genehmigung der gesperrten Radstrecke
c) Streckenabnahme und Kurzbericht durch den Kampfrichterobmann des Landesverbandes oder eines TK-Mitgliedes
d) Vorlage des Entwurfs der Ausschreibung (siehe § 11.1 VAO)
e) Dabei sind die Bestimmungen in der Sportordnung für windschattenfreie Wettkämpfe einzuhalten.

Zu den Aufgaben des Ausrichters (DSW) gehört u.a.

VAO § 5.2 d) Überprüfen und Überwachen der Wettkampfstätten auf ordnungsgemäßen Zustand

VAO § 11.2 Der Verlauf von Rad- und Laufstrecke ist in der Wettkampfbesprechung zu erläutern. Besonders gefährliche Stellen sind zu nennen.
§ 11.3 Abzweigungen und Richtungsänderungen sind anzukündigen, auf besonders gefährliche Stellen ist durch entsprechend auffällige Beschilderung hinzuweisen.

Der Technische Delegierte imspiziert am Tag vor dem Rennen ein letztes Mal die Strecken und überprüft die Kennzeichnung der Gefahrenstellen.

DasOe 06.06.2012 10:45

Eben im posting vergessen, das Protest-/Einspruchsformular.

Jörrrch 06.06.2012 10:48

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 759033)
Eben im posting vergessen, das Protest-/Einspruchsformular.

Das finde ich ja mal total daneben. Ne das geht ja echt nicht.

Zitat:

*) Zutreffendes ankreuzen. Mit dem Einspruch ist die Zahlung einer Gebühr von 25,00 Euro erforderlich.
:Nee:

DasOe 06.06.2012 10:49

Zitat:

Zitat von Jörrrch (Beitrag 759035)
Das finde ich ja mal total daneben. Ne das geht ja echt nicht.:Nee:

Was findest Du "total daneben"?

benjamin3011 06.06.2012 10:51

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 759036)
Was findest Du "total daneben"?

Wahrscheinlich dass man für den Einspruch 25 Euro zahlen soll ;)


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