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So scheint eine Genehmigung reichlich wenig wert zu sein..... Matthias |
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beide Angaben +-50m. Schätzung keine grobe;) |
Dieses ganze Genöhle und Gelaber gewürzt mit Viertel- und Halbwissen sowie einigen "hätte", "wenn" und "aber" .... ist vertane Zeit oder was erwartet ihr euch davon?
Welche Aktionen setzt ihr konkret um, damit sich etwas zum Besseren ändert? - konstruktives Kritikschreiben an Veranstalter (DTU bzw. HTV) und Ausrichter (DSW)? - Aktivierung der Teamleiter vor dem Rennen entsprechende Proteste vor dem Rennen einzureichen? (SpO §K.2 a) gegen die Wettkampfbedingungen) Zum grundsätzlichen Verständnis: Die Genehmigung umfasst folgende Auflagen (§4.3 VAO): a) eine für den Verkehr komplett gesperrte Radstrecke b) Vorlage der behördlichen Genehmigung der gesperrten Radstrecke c) Streckenabnahme und Kurzbericht durch den Kampfrichterobmann des Landesverbandes oder eines TK-Mitgliedes d) Vorlage des Entwurfs der Ausschreibung (siehe § 11.1 VAO) e) Dabei sind die Bestimmungen in der Sportordnung für windschattenfreie Wettkämpfe einzuhalten. Zu den Aufgaben des Ausrichters (DSW) gehört u.a. VAO § 5.2 d) Überprüfen und Überwachen der Wettkampfstätten auf ordnungsgemäßen Zustand VAO § 11.2 Der Verlauf von Rad- und Laufstrecke ist in der Wettkampfbesprechung zu erläutern. Besonders gefährliche Stellen sind zu nennen. § 11.3 Abzweigungen und Richtungsänderungen sind anzukündigen, auf besonders gefährliche Stellen ist durch entsprechend auffällige Beschilderung hinzuweisen. Der Technische Delegierte imspiziert am Tag vor dem Rennen ein letztes Mal die Strecken und überprüft die Kennzeichnung der Gefahrenstellen. |
Eben im posting vergessen, das Protest-/Einspruchsformular.
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