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Rhing 02.02.2011 12:13

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 527791)
Dir ist schon klar, dass du für so einen Fall IMMER eine Beleuchtungs mitzuführen hast? Die Ausnahme, die für Rennräder gilt besagt nur, dass die Beleuchtung Batterie-betrieben sein darf.

Und ja: MIR ist klar, dass alle Theorie grau ist...

Eben, und deshalb fahr ich ein halbes Jahr zumindest ein Rücklicht an der Sattelstütze spazieren. Bis letzten Winter hab ich 'n Winterrad mit Schutzblechen und Nabendynamo gehabt. Tolle Sache, wenn ich mal wieder ein billiges gebrauchtes kriege, wird das auch entsprechend ausgestattet. Dann macht es nix, wenn man mal später los kommt, weil es so lange geregnet hat, und ins Dunkle kommt.

Rhing 02.02.2011 12:14

Zitat:

Zitat von Aivlys (Beitrag 527792)
Äm, nöööööööööö also mein RR fährt nur wenn es trocken und hell ist ... ist halt ein Mädchen :Cheese:

Noch nie nach der Ausfahrt im Biergarten hängen geblieben? :Huhu:
Richtig braves Mädchen? :Cheese:

Aivlys 02.02.2011 12:30

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 527796)
Noch nie nach der Ausfahrt im Biergarten hängen geblieben? :Huhu:
Richtig braves Mädchen? :Cheese:

Hab' 'nen Biergarten direkt vor der Haustür, ich dusch dann lieber vorher und bring mein Schätzchen ins Wohnzimmer :cool:

Generell ist die Bierlage in der Südstadt aber ganz gut :Cheese:

bechtie 02.02.2011 12:43

Krav Maga, Selbstverteidigung und so
 
Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 527160)
Ich habe mal zwei Jahre Wing Chun in London gemacht. Der Lehrer(Sifu) sagte wenn man mal in einer brenzligen Situation kommt, ist die beste Methode WEGLAUFEN.

Ich bin Krav Maga-Instructor in Frankfurt und leite eine eigene Selbstverteidigungsschule: Auch wenn KM eine aggressive Vorwärtsverteidigung ist, so raten wir doch den Trainierenden, jede körperliche Konfrontation zu meiden, zu beschwichtigen bzw wegzulaufen, wenn es geht.

Den vom Threadersteller genannten Vorgang würde ich auch so einschätzen, dass es besser gewesen wäre, sich gar nicht drauf einzulassen. Wenn das nicht möglich war, und wenn der Angreifer mit Pfefferspray und Fußtritt vor die Brust loslegt, ist natürlich grundsätzlich die Notwehr gegeben (die ist schon gegeben, wenn jemand offensichtliche Angriffsvorbereitungen oder -haltungen zeigt - aber das alles, wohlgemerkt, jenseits des Problems, wie man vor Gericht die gegebene Notwehr beweisen kann. Also ob man Zeugen hat, und wenn ja, auf wessen Seite die stehen. Oder was sie wahrgenommen haben..."3 Zeugen, 5 Meinungen").

Aber: Selbstverteidigung - egal welche - mit Radschuhen an den Füßen? Die Dinger mögen zwar hart sein und ein eigener Tritt damit kräftig einschlagen ... aber bei der Instabilität, die Radschuhe so mit sich bringen (von Skikes ganz zu schweigen), dürfte man eher als der Angreifer auf dem eigenen Hintern landen. Wenn man den Gedanken unbedingt verfolgen will, dann nur noch mit MTB-Schuhen mit in der Sohle versenkten Clickies aufs Rad...

Die Idee mit der Pressluftfanfare ist ganz gut, denn diese ist erst mal keine Waffe oder ein gefährlicher Gegenstand - und man kann das Mitführen als Hupen-Ersatz im Zweifelsfalle der Staatsgewalt erklären: Bei Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen kann einem die Staatsanwaltschaft immer wenigstens bedingten Vorsatz ans Bein binden (man hat ne Waffe dabei, also will man sie auch einsetzen - und das sieht dann vor Gericht nicht gut aus.

Sich mit irgendjemanden anzulegen, führt in der Regel zu gesundheitlichen Schäden, Verlust von Trainingszeit (schon klar, was los ist, wenn man als Triathlet einen kräftigen Tritt ans Knie kriegt oder ausrutscht und sich irgendwas prellt), straf- und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, die Nerven und Geld kosten...

Langer Rede kurzer Sinn: Selbstverteidigung nur dann, wenn Leib und Leben massiv gefährdet sind. In jedem anderen Fall: Tief durchatmen und ab durch die Mitte!

drullse 02.02.2011 13:02

Zitat:

Zitat von bechtie (Beitrag 527810)
Langer Rede kurzer Sinn: Selbstverteidigung nur dann, wenn Leib und Leben massiv gefährdet sind. In jedem anderen Fall: Tief durchatmen und ab durch die Mitte!

Ist ja alles schön und gut, mir fehlt aber immer noch eine Strategie, wie man verhindert, dass all diejenigen, die ihre vermeintlichen Rechte im Straßenverkehr mit Nötigung und latenter Gewalt durchsetzen sich nicht noch bestätigt fühlen.

Mit jedem Mal Nachgeben zeige ich dem Autofahrer in seiner beschränkten Sichtweise doch nur, dass ich das was er macht akzeptiere (gilt selbstverständlich auch für Fußgänger, Hundebesitzer, andere Radfahrer etc.).

Also - was tun?

bechtie 02.02.2011 13:14

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 527819)
Mit jedem Mal Nachgeben zeige ich dem Autofahrer in seiner beschränkten Sichtweise doch nur, dass ich das was er macht akzeptiere (gilt selbstverständlich auch für Fußgänger, Hundebesitzer, andere Radfahrer etc.).

Du hast völlig Recht. Du kriegst es aber im Zweifelsfall (vor Gericht) nicht. Wenn du meinst, das demonstrieren und durchsetzen zu müssen, läufst du eben Gefahr, am Ende noch als Aggressor dazustehen und einem hohnlachenden eigentlichen Angreifer gegenüber, dem du noch Schmerzensgeld zahlen musst. Solche Fälle gibt's genug.

Am Ende bleibt's beim alten Spruch: Du kannst jede Entscheidung treffen, solange du bereit bist, die Konsequenzen zu tragen.

Und ich kriege jedesmal einen Wutschub, den ich kaum bändigen kann... aber nüchtern betrachtet, ist es eben nun mal so.

Freilich: Ein Fahrrad hat kein Nummernschild. Und der gemeine Triathlet trägt Helm, Handschuhe, vielleicht Mundschutz etc (vulgo: Vermummung). Schaut niemand zu, fährt man irgendwo in der Pampa,... viel Vergnügen! Meinen Segen hättest du...

(Achtung: Das ist natürlich ironisch gemeint :Lachen2: - sonst wäre es ja eine Aufforderung zu Straftaten)

drullse 02.02.2011 13:17

@bechtie: versteh mich nicht falsch - ich will keine Gewalt ausüben, genau darum geht es ja. Andererseits will ich aber nicht immer das Opfer sein, dass brav zurücksteckt.

Also - wie sieht der Mittelweg aus gegen so aggressive Autofahrer, wie ich sie hier in Berlin und im Umland habe?

FinP 02.02.2011 13:19

Anzeigen?

Die müssten dann zumindest von der Behörde einen Anhörungsbogen bekommen. Das sorgt sicherlich zumindest für ein paar Schrecken und bei 1% vielleicht für ein Nachdenken.

Nachteil: Wenn wirklich mal was heftiges ist - wie bspw jetzt in diesem Pfefferbeutelfall, dann steht man vielleicht als Verkehrsquerulant da, wenn man 1500 anhängige Verkehrsanzeigen hat, die alle eingestellt wurden.


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