| Thorsten |
01.12.2010 23:19 |
Zitat:
Zitat von hazelman
(Beitrag 499353)
By the way: Was sagen Thorsten?
"Q.5.2.1 Radfahren bei Meisterschaften
b) Der kleinste Reifenumfang bei einem Mountainbike darf nicht weniger als 26 x 1,5 Inch/Zoll bzw. 559-40 betragen. Stollen-, Spike- und/oder Slickreifen sind erlaubt, abhängig von der Bodenoberfläche."
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Mal wieder eine DTU-Regel made by Schwachsinn. "abhängig von der Bodenoberfläche". Gerne, aber wie? Bei weichem Boden erlaubt? Bei weichem Boden verboten? Sonst was? Sind sie nach Gutdünken erlaubt wie jeder mag? Dann soll man diesen Füll-Halbsatz bitte auch streichen. Ich könnte mal wieder kotzen ...
"Q" gilt eh nur für Wintertriathlon und meine Langlauf-Ski wollte ich Sonntag nicht mitnehmen.
Über ungeschützten Waldboden? Schwer zu sagen, ob das Stückchen Laufstrecke zwischen den Bäumen dazu zu zählen ist. Es ist ja eher ein Weg zwischen Bäumen als echter Waldboden. Meiner Auslegung nach wären Spikes dort erlaubt.
Vielleicht sollte ich meine Alfine-Kiste mit hydraulischen Scheiben nehmen, dann bin ich der einzige, der noch schalten und bremsen kann :Lachen2:.
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