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Meik 04.06.2010 16:13

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 400132)
Zum Glück wird Deutschland Fußbaltweltmeister 2010.

:Gruebeln:

Schon jemand die neue Base-Werbung gesehen? :Lachanfall:

Thorsten 04.06.2010 20:21

Zitat:

Zitat von Anja (Beitrag 400122)
Angie hat den letzten Konkurrenten um ihr eigenen Amt damit verräumt.

Anja

So sehe ich es auch. 2 mal 5 Jahre und dann ist Ende der Fahnenstange. Wenn er nicht wieder gewählt wird, ist er mit 56 Frührentner. Wo soll ein Ex-Bundespräsident noch hin auf einer Karrierreleiter?

Für mich ist dieser Posten der abschließende Posten des alten Mannes bzw. der alten Frau und keiner für einen aus dieser Sichtweise jungen 51jährigen.

Was kommt jetzt noch hinter Merkel um sie zu beerben (von Angie gewollt oder auch nicht)?

ironlollo 04.06.2010 21:00

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 400381)
Schon jemand die neue Base-Werbung gesehen? :Lachanfall:

JEP!!! das nenne ich mal ne schnelle reaktion auf aktuelle ereignisse. und witzig ist sie obendrein :Lachanfall:

keko 05.06.2010 18:56

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 400452)
So sehe ich es auch. 2 mal 5 Jahre und dann ist Ende der Fahnenstange. Wenn er nicht wieder gewählt wird, ist er mit 56 Frührentner. Wo soll ein Ex-Bundespräsident noch hin auf einer Karrierreleiter?

Für mich ist dieser Posten der abschließende Posten des alten Mannes bzw. der alten Frau und keiner für einen aus dieser Sichtweise jungen 51jährigen.

Was kommt jetzt noch hinter Merkel um sie zu beerben (von Angie gewollt oder auch nicht)?

Glaubst du, das hat bei der Auswahl jemanden interessiert? Ich glaube, es ging darum, möglichst schnell ein Loch zu stopfen, um wieder Ruhe rein zu bringen. Koch und Köhler so kurz hintereinander... das ist zu viel Diskussionsstoff. Was bei mir bleibt, ist der Eindruck, dass das Amt des Bundespräsidenten mittlerweile auch nur noch ein "Job" ist.

RolandG 07.06.2010 14:51

Zitat:

Zitat von Kinesis (Beitrag 399846)
ja und nein.
Direkt steht es tatsächlich nicht im GG. Diese Pflicht wird aus anderen Artikeln des GG abgeleitet. Wie bei einigen anderen Dingen auch. Es ist auch nicht vollkommen unumstritten. Aber von einer breiten Mehrheit anerkannt und gängige Praxis.


"Nicht vollkommen unumstritten" ist gut. :Lachanfall:

Der Bundespräsident hat kein materielles Prüfungsrecht. Aus keinem Artikel des GG. Er muss (und darf) nur prüfen, ob das auszufertigende Gesetz formal nach den Regelungen des GG zustande gekommen ist. Dass sich seit einiger Zeit diverse Bundespräsidenten rechtswidrig ein materielles Prüfungsrecht anmaßen (und dafür auch im Schrifttum willfährige Apologeten finden), ändert nichts an der eindeutigen Rechtslage. Für Fragen der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes ist allein das BVerfG zuständig.

Wer ist denn die "breite Mehrheit", die dieses Verhalten angeblich anerkennt, und welche Expertise und Befugnis zur Auslegung des GG hat sie?

FinP 07.06.2010 15:11

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 399818)
"Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet"

Demnach wäre es nur ein formaler Akt. Von Prüfung oder möglicher Verweigerung der Unterschrift steht da nichts bei seinen Befugnissen oder Aufgaben. :confused:

Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommen Gesetze werden ausgefertigt. Gesetze, die nich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande kommen, werden nicht ausgefertigt.

Somit muss der BP prüfen, ob die Gesetze nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind, bevor er sie unterzeichnet. Der einzige Streitpunkt ist, ob er auch materiell tiefgehend prüfen darf oder nur offensichtlichen Unsinn ablehnen darf.

RolandG 07.06.2010 16:26

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 401341)
Somit muss der BP prüfen, ob die Gesetze nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind, bevor er sie unterzeichnet.

Aber eben nur eine Prüfung auf formale Verfassungsmäßigkeit (Gesetzgebungsverfahren im Bundestag eingehalten, Beteiligung des Bundesrats erfolgt, etc.). Werden diese Formalien eingehalten, ist das Gesetz "nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen". Ob auch der Inhalt des Gesetzes mit dem GG vereinbar ist, kann nur durch eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG geprüft werden.

FinP 07.06.2010 17:21

Du hast recht, gibt es nicht aber dieses "offensichtlich materiell verfassungswidrig" Gedöns? Ist halt die Frage, was offensichtlich verfassungswidrig ist, also quasi ne Ermächtigung zur materiellen Prüfung durch die Hintertür.


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