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Das habe ich doch jetzt alles zigmal erklärt.
Mir geht es nicht darum, den Verband zu kritisieren. Dazu besteht zwar gelegentlich Anlass (auch für Lob und Anerkennung), aber hier geht es doch um die speziellen Fragen der Subventionierung der Landesverbände über eine Abgabe, die allen Startern bei Wettkämpfen auferlegt wird bzw. werden soll. Es geht mir nicht darum, den Verband pauschal zu kritisieren. Der Verband ist wichtig und seine Arbeit unter vielen Aspekten zu begrüßen. Eine Kritik an bestimmten Teilen ist nicht als Kritik am Ganzen misszuverstehen. Eine Abgabe, die auch von Nichtmitgliedern eines Verbandes zu entrichten ist, muss man sachlich rechtfertigen. In welcher Weise kommt das Geld jenen zugute, die es bezahlen? Kampfrichter werden zusätzlich zur hier diskutierten Abgabe aus den Startgeldern bezahlt. In einem anderen, älteren Thread sagte Zofingen-Sieger docpower dazu: Zitat:
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wer öffentliche gelder (privatgeld über abgaben oder allgemein steuergelder) in richtung vereinssport in frage stellt, darf gerne einmal die täglich anfallenden millionenfachen betreuungsgelder für kinder gegenrechnen, die durch vereine abgesichert werden (jeder darf mal hochrechnen, was dieselbe betreuung ohne geförderte vereine privat kosten würde). oder den nutzen der vereine für das deutsche gesundheitssystem.
die rechung "der staat steckt da geld rein, aber die normale bevölkerung hat keinen nutzen davon" stimmt so nicht. |
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Ist die Tageslizenz nicht eine Tagesmitgliedschaft? Selbst wenn sie keine Tagesmitgliedschaft darstellt, inwiefern muss die Abgabe sachlich gerechtfertigt sein? Also nochmal, geht es Dir darum daß es bei Verbandsgenehmigungen überhaupt eine Abgabe gibt die nicht Vereinsmitglieder zu zahlen haben oder geht es Dir um die Höhe der Abgabe? Zitat:
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Schönes Beispiel finde ich da den Schweizer Triathlonverband: der wird wie die DTU gemischt von der öffentlichen Hand sowie aus Abgaben der Vereine und Veranstalter finanziert und fördert dementsprechend auch -wie die DTU- olympischen Hochleistungssport, zusätzlich aber- und da unterscheidet sich swiss Triathlon gravierend grundsätzlich von der DTU- auch in beträchtlichem Maße den populären 70.3/ Ironman/ Langdistanzbereich. So gibt es in der Schweiz einen Langkader, einen Duathlon-Kader (gerade die Schweiz hat auch Einnahmen aus Zofingen) sowie einen Cross-Triathlonkader (hier sogar differenziert in A-kader und B-Kader) Das Argument der DTU, dass die Einnahmen aus Fördergeldern des Bundesinnenministeriums zweckgebunden für den olympischen Sport sind, stimmt, aber mittlerweile stammt ein erheblicher Anteil der DTU-Einahmen eben auch aus Einnahmen wie Veranstalterabgaben, Startpässe, Tageslizenzen aus Langdistanzbewerben sowie 70.3-Wettkämpfen, so dass auch in diesen Bereich des Triathlons das Geld in Leistungssport- und Breitensportförderung zurückfließen sollte. Allgemeine Sportförderung über Trainer- und Kampfrichterausbildung, die sowieso allen Triathleten indirekt zugute kommt, gibt es auch in der Schweiz. |
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Über die Verwendung der Mittel kann man immer streiten. Ich glaube wenn die Verbandsabgaben weg fallen würden, kann man den Verband zu sperren. |
Nach der Gebührenordnung des Hessischen Triathlon Verbandes führt der Veranstalter eine Abgabe in festgelegter Höhe für Athleten ohne DTU-Startpass ab. Der Athlet führt gar nichts ab. Es steht dem Veranstalter frei, von diesen Athleten ein höheres Startgeld zu nehmen oder auch nicht. Die meisten tun dies und bezeichnen das auch als Tageslizenz. Ich weiß gar nicht mehr, ob wir das damals nur erwogen oder auch gemacht haben, nur den an den Verband abzuführenden Teil davon zu erheben, als dieser Betrag drastisch erhöht wurde.
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Diskussion um Gebühren der DTU mit 7 Jahren Verzögerung?
Lieber Arne, du kommst jetzt, ca. 7 Jahre nach der gerade von den Großausrichtern und kommerziellen Ausrichtern von Triathlonveranstaltungen gewünschten und begleiteten Reform der Ausrichterabgaben, mit Kritik der Abgaben um die Ecke.
Anlass war die Kritik des in Köln als Ausrichter offensichtlich gescheiterten Cologne Triathlon Weekend-Machers Uwe Jeschke, welcher für 2019 erst gar nicht versuchte, etwas mit dem NRWTV gemeinsam auf die Beine zu stellen. Seit 2012 ist die Abgabenhöhe sowie die Rahmenbedingungen dafür alleine Aufgabe und Recht der Landesverbände, die DTU hat damit (fast) nichts mehr zu tun. Ausnahme: Tageslizenzen ab längerer Strecke als 750m-20km-5km (1.€12,00 /Wettkampf>0,75km–20km–5km, 2. €16,00 /Wettkampf>1,5km–40km–10km, 3.€20,00 /Wettkampf>2,0km–80km–21km). Dafür haben alle Landesverbände als auch die DTU lange gerechnet und verhandelt, damals. Es war ein Kraftakt, damals, als auch ein Risiko von den starren Regelungen wegzugehen und dennoch ein Modell umzusetzen, welches die gute und nachhaltige Verbandsarbeit in allen Bereichen ermöglichen könnte. Ich selbst habe damals, 2011/2012, viele umfangreiche Rechenmodelle für Niedersachsen entworfen um mögliche Gebührenkonstrukture sowie ihre Auswirkungen durchzuspielen. Das damals angestimmte Modell hat übrigens bis heute Bestand, inklusive Aktzeptamz durch kommerzielle Ausrichter, die nicht Mitglied im Verband sind. Würde man die Ausrichterabgaben übrigens herausnehmen bzw. von ihnen absehen, müssten bei gleichem Verbandsangebot die Vereins- und Mitgliedergebühren in einen Bereich steigen, der von Sportlern nicht mehr akzeptiert würde. Es handelt sich also um eine Mischfinanzierung der Verbandsfinanzen, um auch Nichtorganisierte und ausländische Starter an der Finanzierung der gewachsenen Triathlonstruktur zu beteiligen. Eigentlich funktioniert das auch sehr gut, auch für die Großveranstaltungen und Privaten. Seit 2012! Irgendwie kommt die ganze Diskussion also 7 Jahre zu spät und nach Akzeptanz durch die meisten Ausrichter. Im Übrigen hat Uwe Jeschke für seine Veranstaltung im Osten der Republik mit dem dortigen Landesverband zusammen gearbeitet, und das trotz der dort wesentlich höheren Verbandsabgaben. Er akzeptiert sie also in Dresden, jedoch nicht in Köln. |
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Du machst immer den Anschein als ob ein Verband entsprechende Finanzierungsmodelle nicht machen dürfte, es also nicht geltendem Recht entsprechen würde. Vielleicht findest Du das einfach nicht gut. Das finde ich in Ordnung, dann wäre es aber Hilfreich das entsprechend zu formulieren. Es ist ja in Ordnung wenn sich ein Veranstalter seine Veranstaltung Verbandsrechtlich nicht genehmigen lässt. Ich finde es gut wenn Veranstalter das machen. Daraus lässt sich aber nur schwer eine moralische Verpflichtung für den Veranstalter konstruieren wie Du es weiter oben in Antwort auf einen meiner Posts gemacht hast. |
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Eine Monopolstellung bei Veranstaltern fände ich schlecht. Challenge/IRONMAN ist eine gute Konkurrenz.
Bei einem nicht kommerziellen Verband sehe ich das umgekehrt. Gäbe es zwei konkurrierende Verbände mit unterschiedlichen Regeln, anderen Kampfrichtern usw. wäre das nur nachteilig. Lieber ein demokratisches System, wo interessierte Mitwirkende jederzeit willkommen sind. Zwei Verbände, zwei Startpässe OMG :dresche |
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So, hier widersprtichst Du nach meinem Verständnis Deinem eigenen Statement vom oben jetzt schon selbst. Zudem moralisierst Du. selbst. Der Veranstalter kann und hat sich ja im diskutierten Fall gegen eine Verbandsrechtliche Genehmigung entschieden. Der Verband kann also offensichtlich nicht mit Druck irgendjemanden zu Zahlungen an ihn zwingen. Zudem sich Athleten gezielt für freie Veranstaltungen entscheiden können. |
Der Verband übt erheblichen Druck auf die Veranstalter aus, in dem er androht, Athleten zu sperren, die bei dem Veranstalter starten.
Für eine Nichtgenehmigung müssen wohlgemerkt keinerlei sachliche Gründe vorliegen, die mit der Qualität der Veranstaltung zu tun haben. Alle Standards und Regeln können exakt eingehalten werden; der Verband kann trotzdem eine Genehmigung verweigern, allein aus dem Grund, dass Zahlungen an ihn nicht geleistet wurden, die wohlgemerkt mit der Veranstaltung selber nichts zu tun haben. Die dort vom Verband erbrachten Leistungen, nämlich die Kampfrichter, werden extra vom Veranstalter bezahlt. |
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druck hat wenn überhaupt der startpaßinhaber, aber nie der veranstalter. wenn er mit der vereinsmeierei nichts zu tun haben will, dann sollte er auch auf die dortigen mitglieder verzichten können. es ist ein geben und nehmen. klar hat man mit lizenz höhere kosten, auf der anderen seite vielleicht dadurch doppelt so viel teilnehmer. es ist dann nur noch eine rechenaufgabe, es über das startgeld so zu gestalten, dass es sich rechnet. das machen tausende vereine in D so. wenn natürlich das ziel nicht das ausrichten einer sportveranstaltung, sondern reine gewinnmaximierung ist, versuche ich natürlich die kosten zu senken, und die einnahmen über gemecker und genörgel über das vereinswesen möglichst gleich zu halten. |
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Dieses Druckmittel geht doch lediglich bei Startpaßinhabern und betrifft damit, nach deinen Worten, lediglich einen Bruchteil der Athleten. Zitat:
Da Du da mehr weißt als wir alle hier um welche Zahlungen handelt es sich denn die von Herrn Jeschke nicht an den NRWTV geleistet wurden. |
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tandem, Du bist doch mit dem Radhandel vertraut. Nehmen wir für einen Moment an, Du seist Radhändler mit einem Ladengeschäft.
Damit bist Du wirtschaftlicher Nutznießer des Radsports. Im Unterschied zu einem Rennveranstalter, dessen Produkt eben seine Rennen sind, machst Du Dein Geld mit Rädern. Angenommen, der Bund Deutscher Radfahrer würde nun von Dir eine Händlerabgabe verlangen. Pro umgesetzem Euro verlangt er einen Anteil von soundsoviel Prozent. Die DTU lag früher bei sagenhaften 10% der Startgeldeinnahmen eines Veranstalters. Das zentrale Argument wäre, dass Du indirekt von der Arbeit des Verbandes profitieren würdest, man denke nur an das einheitliche Regelwerk und an die Nachwuchsarbeit. Auf Wunsch gibt Dir ein Delegierter des Verbandes Tipps zum Wareneinkauf, und die Kunden bekommen eine Versicherung. Selbstverständlich ist die Händlerabgabe freiwillig, denn der Bund Deutscher Radfahrer ist nicht die Mafia. Allerdings: Wenn Du sie nicht bezahlst, wird der Verband sämtliche BDR-Mitglieder für ein Jahr sperren, die bei Dir einkaufen. Vor Deiner Ladentür steht ein Schild mit der Aufschrift "Nicht genehmigte Verkaufsstelle", und im Internet gibt es im größten deutschen Forum einen Thread mit dem Titel "Nicht genehmigt: tandem65-bikes.de!" Wie würdest Du das als Ladeninhaber finden? |
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Hi Arne,
der Vergleich hinkt wirklich sehr lustig. Daher korrigiere ich ihn mal obwohl Du ganz weit weg vom Thema bist. ;) Zitat:
Zweitens, müssen in Deinem Vergleich alle Lizenfahrer gesperrt werden in einem genehmigten Laden einzukaufen. Das müssen auch die genehmigten Läden kontrollieren. Ich glaube ich finde diesen Gedanken in Ordnung. :Lachen2: :Huhu: Selbst wenn es so wäre wie Du es konstruiert hast, würde ich mir überlegen ob ich durch die Genehmigung mehr Ertrag habe. Übrigens, für das Schild mit der Aufschrift vor meiner Ladentür zahlt der BDR an die Stadt eine Sondernutzungsgebühr des Gehwegs. Was er vorher genehmigt. :Lachen2: Möchtest Du jetzt noch erläutern inwiefern Herr Jeschke Zahlungen nicht geleistet hat aufgrund derer der NRWTV ihm die beantragte Genehmigung verweigert hat? |
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diese Äußerung ist jetzt schon häufiger gefallen. Gibt es dazu irgendwelche, belegbaren Zahlen? Ich selber kenne keinen einzigen Triathleten (und dazu zähle ich jetzt nicht die Sportler, welche mal einen Triathlon "just for fun" machen, sondern nur solche, welche explizit Triathlon trainieren und auch "kontinuierlich" an Wettkämpfen teilnehmen), der nicht in einem Verein "organisiert" ist:Gruebeln: Hier im Forum gibt es sicherlich einige, die nicht in einem Verein sind und diesen Sport sehr intensiv betreiben. Ich persönlich glaube aber, dass dies die Minderheit ist. Habe dafür aber auch keine Zahlen...:Blumen: Wünsche einen schönen Start in die Woche...:) |
Vergleich mit ZEG ist besser
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Du kannst natürlich versuchen, auch direkt mit allen Radherstellern und Zubehörlieferanten zu verhandeln, als kleiner Radhändler. Als Mitglied der ZEG jedoch bekommst du vieles zentral gesteuert und einfacher. Dafür musst du dich an bestimmte Regeln halten. Wenn du dann jedoch das eine Jahr mit und das andere Jahr ohne Mitgliedschaft in der ZEG paraallel mit den gleichen Anbietern versuchst, bessere und eigene Konditionen auszuhandeln, die ZEG schlecht machst und auch noch an andere Händler damit herantrittst, dann guckt die ZEG auch nicht tatenlos zu. Vor allem aber: Wenn du dann die Ladenmiete nicht bezahlst, eine neue Ladeneinrichtung bestellst aber nicht zahlen kannst, den Radherstellern erst nach einem Jahr aus den neuen Einnahmen verkaufter Räder die Rechnungen begleichst, dich über Steuerprüfungen des Finanzamtes beschwerst und dann am Ende gegenüber deinen Radkunden erklärst, die bereits von ihnen bestellten und bezahlten Räder kannst du nicht liefern, weil am Ende die ZEG mit ihren Regeln und Auflagen für all diese Probleme verantwortlich ist, dann wirst du unglaubwürdig. Erst recht, wenn bei der Aufnahme der Bestellungen von Rädern und Entgegennahme der Kundengelder der Wille und die Fähigkeit zur Lieferung von Marken-Rädern der ZEG fehlte. Die Kunden würde dann auch ein vertrösten auf das Folgejahr ganauso wenig trösten wie ein Hinweis auf die vermeintlich schuldige ZEG. |
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Das ist im Triathlon deutlich anders: ein weitaus größerer Anteil der aktiven Triathleten in Deutschland steht als Vereinsmitglied oder sogar Startpassbesitzer in Beziehung zum Verband und selbst wenn man sich die Triathleten ansieht, die in keinem Verein sind und sich z.B. Trainingspläne von irgendeinem kommerziellen Anbieter schreiben lassen oder im Internet kaufen, bestehen meistens indirekte Verbandsbeziehungen. Ich kenne eigentlich kaum einen kommerziellen Anbieter von Trainingsplänen, der nicht auch primär damit Werbung macht, dass er die Ausbildung zum Übungsleiter, B-Trainer oder sogar A-Trainer durchlaufen hat, wobei sämtliche Trainerlehrgänge erheblich vom Landes- und Bundesverband subventioniert sind, und die ohnehin geringen Gebühren meist auch noch vom Verein, dem der angehende Trainer angehört, bezahlt werden. |
Interessante Diskussion hier. Da sich der Thread-Titel ja jetzt geändert hat, möchte ich noch mal darauf hinweisen das die Veranstaltung nicht aufgrund der fehlenden NRWTV-Genehmigung ausgefallen ist, sondern das Ordnungsamt die Genehmigung aufgrund nicht erfüllter Auflagen nicht erteilt hat. Man kann zu Verbänden stehen wie man will aber das CTW-Aus haben sie nicht verschuldet.:Huhu:
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Hi BunterHund,
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Wir sollten einfach am Thema bleiben weshalb denn nun im diskutierten Falle Jeschke die Genehmigung des NRWTV verweigert wurde. Bei Deinen Ausführungen zu ZEG könnte ich jetzt als nicht ZEG-Händler schon genug schreiben. Nur zweierlei bleibt anzumerken, ob ich mich als Händler der ZEG anschliesse oder nicht sind schlicht wirtschaftliche Überlegungen. Führen diese mich in's Haben, schliesse ich mich an, wenn nicht, dann halt nicht. Darüberhinaus wird mich die ZEG aus ihrer Einkaufsgenossenschaft ausschliessen wenn ich meine Mitgliedsbeiträge nicht oder nur zum Teil bezahle. Aber dann bin ich ja schon wieder Mitglied des Verbandes und es passt von dieser Seite nicht. |
Vielleicht kann ja einer derjenigen, die mehr in die Verbandsarbeit involviert sind, erläutern, welchen Sinn diese Regel hat, die die Startpassinhaber in Bezug auf Ihre Entscheidungsfreiheit bei der Wettkampfauswahl schlechter stellt als Nicht-Startpassinhaber, bzw. warum diese Regel eingeführt wurde. Bitte nicht wieder die üblichen Vorteile des Startpasses aufzählen, die sind bekannt.
- Will man Sportler selbst treffen? Wenn ja, warum? - Oder ist diese Regel doch indirekt gegen Veranstalter gerichtet, die sich dem Solidaritätssystem Verband entziehen, an die man aber genau aus dem Grund, weil sie nicht Teil des Verbandes sind, nicht herankommt. Mir kommt die Regel schon wie eine Art der aggressiven Kundenbindung vor, die viele aber auch davon abhält, einen Startpass zu beantragen. Wobei sicher auch viele Nichtstartpassinhaber den Verband dennoch auf vielfältige Weise unterstützen (Mitgliedsbeiträge, persönliches Engagement,...), also das Argument der fehlenden Unterstützung des Verbandes aus meiner Sicht nicht greift. M. |
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Unter Triathlon soll jeder das Gleiche verstehen. Gegenüber den Athleten in Bezug auf die Regeln. Gegenüber den Behörden in Bezug auf Regeln, Bedingungen, Mindestkriterien an Qualität. Gegenüber den Sportdachverbänden wie DOSB, NOK, OK in Bezug auf den Sport, Regeln, Kriterien. Man stelle sich verschiedene Sportinterpretationen vom Triathlon vor, nach unterschiedlichen Regeln, Sicherheitsaspekten, Standards - vielleicht so ähnlich wie beim Boxen mit verschiedenen Verbänden. Es soll sicherlich ein gewisser Druck ausgeübt werden, auf Ausrichter wie auch Teilnehmer, nur an Triathlons teilzunehmen, unter denen man Gleiches versteht. Beispiel: Versicherungsschutz für Teilnehmer und Helfer, auch Vereinslose. Durchsetzung der gemeinsamen Wettkampfregeln durch Wettkampfrichter die einheitlich ausgebildet wurden. Genehmigte Strecken im Wasser und auf Land. Sicherheit auf den Strecken. Helmpflicht. ..... Behörden würden sich zum Beispiel nur ungern damit auseinandersetzen wollen, ob die Veranstaltung bei der ein Unfall passiert ist, nun ein Triathlon nach dieser Orgaform oder einer anderen war. Sie würden ggf. aus einem Zwischenfall schärfere Bedingungen für alle anderen Veranstaltungen ableiten, die sich Triathlon nennen. Durch seine Organisationsform schützt sich also der Triathlon ein wenig selbst. |
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Es mag bei Mitgliedsvereinen noch andere Hebel geben. Hier kann aber der BunteHund, NBer oder auch Alteisen mit besserer Kenntnis der Regularien helfen. Ansonsten finde ich es schon interessant Deinen Ansatz eine Erklärung zu erfragen aber schon Erklärungen auszuschliessen weil die Vorteile schon bekannt sind.:Lachen2: Dann bleibt ja nur noch der Druck der auf den Veranstalter ausgeübt werden soll.:Huhu: |
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Es ist für alle Seiten ein Rechenexempel.:Huhu: :Blumen: |
Danke für deine Antwort.
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Aber auch dann halte ich den Zwang über die angedrohte Sperre für falsch. Ich schätze die überwiegende Zahl der Triathleten so ein, dass sie Wettkampf schätzen, bei denen die Regeln eingehalten werden und die eine hohe organisatorische Qualität haben. Wenn diese Punkte nicht gewährleistet sind, wird sich der Wettkampf nicht lange halten. Zudem gilt die Regel ja nur für Startpassinhaber. Warum nur für diese? M. |
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M. |
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Auch wenn es nicht immer offensichtlich ist, profitiert jeder Veranstalter davon, dass es einen Verband gibt. Eine öffentliche Genehmigung erhält man für olympische Sportarten garantiert einfacher als wenn man einen kölschen Dreikampf mit möglicherweise gleichen Regeln anmeldet bei dem sich die Verwaltung erst einmal in die Regularien einlesen muss.
Ich sehe auch nicht grundsätzliche eine "Schlechterstellung" der Startpassinhaber. Wenn man sich entscheidet einen Startpass zu beantragen, dann hat man dadurch Rechte und Pflichten und wir diskutieren fast immer nur die Pflichten. Darüber hinaus hat es jeder selbst in der Hand einen Pass zu beantragen oder nicht. Was machen wir dann demnächst, wenn sich Teilnehmer ohne Startpass beklagen, dass sie bei mehreren Starts in der Summer mehr zahlen müssen als Startpassinhaber, die darüber hinaus ja noch viele weitere Extras bekommen. Mich erinnert das ganze schon fast an die Kirchenzugehörigkeit - man will keine Kirchensteuer zahlen und tritt daher aus der Kirche aus. Nur eine Hochzeit möchte man dann doch in der Kirche - ist halt irgendwie schöner. |
So langsam wird die Diskussion absurd. DTU hat ja nicht den den heutigen Triathlon erfunden, und schon gar nicht die heute international weitestgehend einheitlichen Regeln. Dann kann man sich ja fragen wer die Copycat ist....
Dann kommt jetzt vielleicht noch Ironman daher und verlangt von allen Verbänden dieser Welt eine Gebühr, weil ohne den ersten Ironman und den Hype drumherum es den Triathlon in der heutigen Form womöglich gar nicht geben würde. |
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- es gibt nur helfer, keine kampfrichter, daraus folgt - keiner kontrolliert das windschattenfahren - keiner kontrolliert das rechtsfahrgebot, aus diesem gründen kommt es immer wieder zu stürzen, da die breitensportler dort rumfahren wie sie wollen weil sie denken sie machen einen triathlon wie im fernsehen, wo die strasse den triathleten gehört - die radrunde ist so kurz und die leistungsunterschiede so groß, dass leute nach einer radrunde auf 5000euro maschinen auf dem liegelenker liegend in die gruppen der gerade loseiernden körbchenradfahrenden muttis reinknallen - nach dem radfahren wird schon mal vom rad gesprungen, welches dann von der ehefrau/einem bekannten in der wechselzone aufgefangen und weggehangen wird, damit der sportler direkt weiterlaufen kann, also auch die wechselzone ist für jeden zugängig - auf der laufstrecke drehen sieger schon mal 100m vor dem eigentlichen wendekegel um, andere teilnehmer haben es gesehen, aber was wollen sie machen, einspruch gibts nirgendwo und im ziel steht aussage gegen aussage das sind nur sachen, die ich von teilnehmer gehört habe. wenn ich selbst vor ort wäre, würde mir sicherlich noch einiges mehr auffallen. |
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Wie schon gefragt: warum richtet sich die Regel nur gegen Startpassinhaber, also diejenigen, die am aktivsten sind und über den Startpass auch ihre grundsätzliche Treue zum Verband zum Ausdruck bringen? Zitat:
M. |
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Letztendlich ist die Diskussion über die angedrohten Sperren witzlos. Der Veranstalter weiß davon, der Athlet mit Startpaß weiß davon. Jeder kann für sich entscheiden was er will. Wer etwas dagegen unternehmen will könnte sich am einfachsten in einem Verein engagieren und über diesen Weg die Regel abschaffen. Als Diskussionsteilnehmer in einem Forum ist der Einfluß eher recht beschränkt. |
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1. Ligastarter 2. Athleten die durch den Startpaß Geld sparen. 3. Athleten die durch den Startpaß Geld sparen wollten so wie ich und leider zu wenige Wettkämpfe hinbekommen.:( Da fällt mir noch 4. ein: Athleten die im Ausland starten und durch den Startpaß eventuell um medizinische unbedenklichkeitsbescheinigungen herum kommen. |
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Als Mitgliedsverein im Landesverband unterwirft man sich der Satzung des Verbandes und diese sieht z.B. in BaWü vor, dass für Veranstaltungen Geld erhoben werden kann. ("Für Veranstaltungen können Abgaben erhoben werden, diese werden vom Präsidium festgesetzt") Ob man dann zahlen muss ohne den Antrag gestellt zu haben, wäre eine spannende Frage. Man riskiert jedenfalls den Rausschmiss wenn man gegen den Verband agiert: "Der Ausschluss kann erfolgen a) bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung und Ordnungen oder Interessen des Verbandes b) bei Nichtbefolgen von Anordnungen sowie Beschlüssen des Verbandes " |
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