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Klugschnacker 14.09.2019 09:13

Das habe ich doch jetzt alles zigmal erklärt.

Mir geht es nicht darum, den Verband zu kritisieren. Dazu besteht zwar gelegentlich Anlass (auch für Lob und Anerkennung), aber hier geht es doch um die speziellen Fragen der Subventionierung der Landesverbände über eine Abgabe, die allen Startern bei Wettkämpfen auferlegt wird bzw. werden soll.

Es geht mir nicht darum, den Verband pauschal zu kritisieren. Der Verband ist wichtig und seine Arbeit unter vielen Aspekten zu begrüßen. Eine Kritik an bestimmten Teilen ist nicht als Kritik am Ganzen misszuverstehen.

Eine Abgabe, die auch von Nichtmitgliedern eines Verbandes zu entrichten ist, muss man sachlich rechtfertigen. In welcher Weise kommt das Geld jenen zugute, die es bezahlen? Kampfrichter werden zusätzlich zur hier diskutierten Abgabe aus den Startgeldern bezahlt.

In einem anderen, älteren Thread sagte Zofingen-Sieger docpower dazu:

Zitat:

Zitat von docpower (Beitrag 262473)
Was leistet den die DTU, um die Veranstalterabgaben zu rechtfertigen? Was ist die konkrete Gegenleistung?

Verbreitung der Sportordnung? Auf die ist in großen Teilen zu verzichten, denn sie bürokratisiert auf typisch deutsche Art.

Förderung der Jugendarbeit? Ist das nicht gleichbedeutend mit Förderung einer kleinen Elitetruppe, die Triathlon auf elitäre Weise betreibt? Von der Dopingproblematik will ich gar nicht erst anfangen.

Förderung des Sportes durch Öffentlichkeitsarbeit? Das ich nicht lache. In der Öffentlichkeit führt der olympische Triathlon ein Schattendasein, allein der Ironman ist ein Selbstläufer.

Kleine Veranstaltungen fördern? Womit denn? Mit ein paar Kampfrichtern?


NBer 14.09.2019 11:04

wer öffentliche gelder (privatgeld über abgaben oder allgemein steuergelder) in richtung vereinssport in frage stellt, darf gerne einmal die täglich anfallenden millionenfachen betreuungsgelder für kinder gegenrechnen, die durch vereine abgesichert werden (jeder darf mal hochrechnen, was dieselbe betreuung ohne geförderte vereine privat kosten würde). oder den nutzen der vereine für das deutsche gesundheitssystem.
die rechung "der staat steckt da geld rein, aber die normale bevölkerung hat keinen nutzen davon" stimmt so nicht.

tandem65 14.09.2019 11:19

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477539)
Das habe ich doch jetzt alles zigmal erklärt.

Ja und bei jeder Antwort kommt etwas anderes heraus. :Blumen:

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477539)
Mir geht es nicht darum, den Verband zu kritisieren.
....
Es geht mir nicht darum, den Verband pauschal zu kritisieren.

Daher war ja meine Frage was wirklich konkret Deine Kritik am Verband ist.

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477539)
Eine Abgabe, die auch von Nichtmitgliedern eines Verbandes zu entrichten ist, muss man sachlich rechtfertigen.

Hast Du dazu eine rechtliche Grundlage oder ist das Deine Meinung?
Ist die Tageslizenz nicht eine Tagesmitgliedschaft?
Selbst wenn sie keine Tagesmitgliedschaft darstellt, inwiefern muss die Abgabe sachlich gerechtfertigt sein?
Also nochmal, geht es Dir darum daß es bei Verbandsgenehmigungen überhaupt eine Abgabe gibt die nicht Vereinsmitglieder zu zahlen haben oder geht es Dir um die Höhe der Abgabe?

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477539)
In welcher Weise kommt das Geld jenen zugute, die es bezahlen? Kampfrichter werden zusätzlich zur hier diskutierten Abgabe aus den Startgeldern bezahlt.

Nun bin ich irritiert, über welche Abgabe diskutieren wir denn? Die Tageslizenz? Die Veranstalterabgabe? Ich dachte wir diskutieren über beides, da im Normalfalle weder das eine noch das andere einzeln anzutreffen ist.

Hafu 14.09.2019 12:03

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477539)
...Es geht mir nicht darum, den Verband pauschal zu kritisieren. Der Verband ist wichtig und seine Arbeit unter vielen Aspekten zu begrüßen. Eine Kritik an bestimmten Teilen ist nicht als Kritik am Ganzen misszuverstehen.

Eine Abgabe, die auch von Nichtmitgliedern eines Verbandes zu entrichten ist, muss man sachlich rechtfertigen. In welcher Weise kommt das Geld jenen zugute, die es bezahlen? Kampfrichter werden zusätzlich zur hier diskutierten Abgabe aus den Startgeldern bezahlt.

In einem anderen, älteren Thread sagte Zofingen-Sieger docpower dazu:

Ich kann sowohl deine Kritik (Arne), als auch die Kritik von Docpower grundsätzlich nachvollziehen und bin überzeugt, wenn die DTU ihre verschiedenen Einnahmetöpfe transparenter auf die Ausgaben verteilen würde, entpsrechend dem Anteil, wo sie jeweils herkämen, hättest sowohl du als auch docpower deutlich weniger zu kritisieren.

Schönes Beispiel finde ich da den Schweizer Triathlonverband: der wird wie die DTU gemischt von der öffentlichen Hand sowie aus Abgaben der Vereine und Veranstalter finanziert und fördert dementsprechend auch -wie die DTU- olympischen Hochleistungssport, zusätzlich aber- und da unterscheidet sich swiss Triathlon gravierend grundsätzlich von der DTU- auch in beträchtlichem Maße den populären 70.3/ Ironman/ Langdistanzbereich.

So gibt es in der Schweiz einen Langkader, einen Duathlon-Kader (gerade die Schweiz hat auch Einnahmen aus Zofingen) sowie einen Cross-Triathlonkader (hier sogar differenziert in A-kader und B-Kader)


Das Argument der DTU, dass die Einnahmen aus Fördergeldern des Bundesinnenministeriums zweckgebunden für den olympischen Sport sind, stimmt, aber mittlerweile stammt ein erheblicher Anteil der DTU-Einahmen eben auch aus Einnahmen wie Veranstalterabgaben, Startpässe, Tageslizenzen aus Langdistanzbewerben sowie 70.3-Wettkämpfen, so dass auch in diesen Bereich des Triathlons das Geld in Leistungssport- und Breitensportförderung zurückfließen sollte. Allgemeine Sportförderung über Trainer- und Kampfrichterausbildung, die sowieso allen Triathleten indirekt zugute kommt, gibt es auch in der Schweiz.

hanse987 14.09.2019 12:10

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477539)
Das habe ich doch jetzt alles zigmal erklärt.

Mir geht es nicht darum, den Verband zu kritisieren. Dazu besteht zwar gelegentlich Anlass (auch für Lob und Anerkennung), aber hier geht es doch um die speziellen Fragen der Subventionierung der Landesverbände über eine Abgabe, die allen Startern bei Wettkämpfen auferlegt wird bzw. werden soll.

Dies hört sich an als ob die DTU der einzige Verband wäre der dies macht. Bei jedem Volkslauf gibt es eine Verbandsabgabe an den DLV bzw. Landesverbände. Vor allem ist dies noch mehr Breitensport und die wenigsten verbinden einen Volkslauf mit dem DLV.

JensR 14.09.2019 12:35

Zitat:

Zitat von hanse987 (Beitrag 1477562)
Dies hört sich an als ob die DTU der einzige Verband wäre der dies macht. Bei jedem Volkslauf gibt es eine Verbandsabgabe an den DLV bzw. Landesverbände. Vor allem ist dies noch mehr Breitensport und die wenigsten verbinden einen Volkslauf mit dem DLV.

naja das eine mit dem anderen zu rechtfertigen, ist meist kein gutes Argument. Zu dem Thema kann man im Netz auch gerne nochmal nach "Laufmaut" googlen.

hanse987 14.09.2019 13:03

Zitat:

Zitat von JensR (Beitrag 1477565)
naja das eine mit dem anderen zu rechtfertigen, ist meist kein gutes Argument. Zu dem Thema kann man im Netz auch gerne nochmal nach "Laufmaut" googlen.

Ich will es ja gar nicht rechtfertigen, aber wurde ja fast so dargestellt, dass es nur beim Triathlon so ist.

Über die Verwendung der Mittel kann man immer streiten. Ich glaube wenn die Verbandsabgaben weg fallen würden, kann man den Verband zu sperren.

Thorsten 14.09.2019 14:10

Nach der Gebührenordnung des Hessischen Triathlon Verbandes führt der Veranstalter eine Abgabe in festgelegter Höhe für Athleten ohne DTU-Startpass ab. Der Athlet führt gar nichts ab. Es steht dem Veranstalter frei, von diesen Athleten ein höheres Startgeld zu nehmen oder auch nicht. Die meisten tun dies und bezeichnen das auch als Tageslizenz. Ich weiß gar nicht mehr, ob wir das damals nur erwogen oder auch gemacht haben, nur den an den Verband abzuführenden Teil davon zu erheben, als dieser Betrag drastisch erhöht wurde.

BunterHund 14.09.2019 14:28

Diskussion um Gebühren der DTU mit 7 Jahren Verzögerung?
 
Lieber Arne, du kommst jetzt, ca. 7 Jahre nach der gerade von den Großausrichtern und kommerziellen Ausrichtern von Triathlonveranstaltungen gewünschten und begleiteten Reform der Ausrichterabgaben, mit Kritik der Abgaben um die Ecke.
Anlass war die Kritik des in Köln als Ausrichter offensichtlich gescheiterten Cologne Triathlon Weekend-Machers Uwe Jeschke, welcher für 2019 erst gar nicht versuchte, etwas mit dem NRWTV gemeinsam auf die Beine zu stellen.
Seit 2012 ist die Abgabenhöhe sowie die Rahmenbedingungen dafür alleine Aufgabe und Recht der Landesverbände, die DTU hat damit (fast) nichts mehr zu tun.
Ausnahme: Tageslizenzen ab längerer Strecke als 750m-20km-5km (1.€12,00 /Wettkampf>0,75km–20km–5km, 2. €16,00 /Wettkampf>1,5km–40km–10km, 3.€20,00 /Wettkampf>2,0km–80km–21km).
Dafür haben alle Landesverbände als auch die DTU lange gerechnet und verhandelt, damals. Es war ein Kraftakt, damals, als auch ein Risiko von den starren Regelungen wegzugehen und dennoch ein Modell umzusetzen, welches die gute und nachhaltige Verbandsarbeit in allen Bereichen ermöglichen könnte.
Ich selbst habe damals, 2011/2012, viele umfangreiche Rechenmodelle für Niedersachsen entworfen um mögliche Gebührenkonstrukture sowie ihre Auswirkungen durchzuspielen. Das damals angestimmte Modell hat übrigens bis heute Bestand, inklusive Aktzeptamz durch kommerzielle Ausrichter, die nicht Mitglied im Verband sind.

Würde man die Ausrichterabgaben übrigens herausnehmen bzw. von ihnen absehen, müssten bei gleichem Verbandsangebot die Vereins- und Mitgliedergebühren in einen Bereich steigen, der von Sportlern nicht mehr akzeptiert würde. Es handelt sich also um eine Mischfinanzierung der Verbandsfinanzen, um auch Nichtorganisierte und ausländische Starter an der Finanzierung der gewachsenen Triathlonstruktur zu beteiligen.
Eigentlich funktioniert das auch sehr gut, auch für die Großveranstaltungen und Privaten.
Seit 2012!

Irgendwie kommt die ganze Diskussion also 7 Jahre zu spät und nach Akzeptanz durch die meisten Ausrichter.

Im Übrigen hat Uwe Jeschke für seine Veranstaltung im Osten der Republik mit dem dortigen Landesverband zusammen gearbeitet, und das trotz der dort wesentlich höheren Verbandsabgaben.
Er akzeptiert sie also in Dresden, jedoch nicht in Köln.

Klugschnacker 15.09.2019 10:46

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1477579)
Lieber Arne, du kommst jetzt, ca. 7 Jahre nach der gerade von den Großausrichtern und kommerziellen Ausrichtern von Triathlonveranstaltungen gewünschten und begleiteten Reform der Ausrichterabgaben, mit Kritik der Abgaben um die Ecke.

Wir haben diese Thematik hier immer wieder diskutiert, auch mit meiner Beteiligung. Es stimmt nicht, dass ich erst jetzt etwas dazu sage. An den Diskussionen, die bis ins Jahr 2009 zurück reichen, hast Du Dich ebenfalls beteiligt.

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1477579)
Anlass war die Kritik des in Köln als Ausrichter offensichtlich gescheiterten Cologne Triathlon Weekend-Machers Uwe Jeschke, welcher für 2019 erst gar nicht versuchte, etwas mit dem NRWTV gemeinsam auf die Beine zu stellen.

Das spielt keine Rolle. Die Veranstalterabgabe wird ja nicht nur in Köln erhoben.

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1477579)
Ich selbst habe damals, 2011/2012, viele umfangreiche Rechenmodelle für Niedersachsen entworfen um mögliche Gebührenkonstrukture sowie ihre Auswirkungen durchzuspielen. Das damals angestimmte Modell hat übrigens bis heute Bestand, inklusive Aktzeptamz durch kommerzielle Ausrichter, die nicht Mitglied im Verband sind.

Das stimmt so pauschal nicht. Die Veranstalterabgabe ist Gegenstand einer Kontroverse unter den Ausrichtern.

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1477579)
Würde man die Ausrichterabgaben übrigens herausnehmen bzw. von ihnen absehen, müssten bei gleichem Verbandsangebot die Vereins- und Mitgliedergebühren in einen Bereich steigen, der von Sportlern nicht mehr akzeptiert würde.

Na und? Das ist das Problem des Verbandes und seiner Mitglieder. Wenn die Verbandsausgaben das Maß dessen übersteigen, was seine Mitglieder mitzutragen bereit sind: dann ist das nicht das Problem der Nichtmitglieder.

tandem65 15.09.2019 11:23

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477647)
Na und? Das ist das Problem des Verbandes und seiner Mitglieder. Wenn die Verbandsausgaben das Maß dessen übersteigen, was seine Mitglieder mitzutragen bereit sind: dann ist das nicht das Problem der Nichtmitglieder.

Wie ist diese Aussage zu verstehen. Bist Du der Meinung, daß sich ein Verband aus rechtlichen Gründen sich nur aus Mitgliedsbeiträgen oder anderen Zuwendungen aus dem Kreis der Mitglieder finanzieren darf?
Du machst immer den Anschein als ob ein Verband entsprechende Finanzierungsmodelle nicht machen dürfte, es also nicht geltendem Recht entsprechen würde. Vielleicht findest Du das einfach nicht gut. Das finde ich in Ordnung, dann wäre es aber Hilfreich das entsprechend zu formulieren.
Es ist ja in Ordnung wenn sich ein Veranstalter seine Veranstaltung Verbandsrechtlich nicht genehmigen lässt.
Ich finde es gut wenn Veranstalter das machen.
Daraus lässt sich aber nur schwer eine moralische Verpflichtung für den Veranstalter konstruieren wie Du es weiter oben in Antwort auf einen meiner Posts gemacht hast.

Klugschnacker 15.09.2019 13:06

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1477653)
Es ist ja in Ordnung wenn sich ein Veranstalter seine Veranstaltung Verbandsrechtlich nicht genehmigen lässt. Ich finde es gut wenn Veranstalter das machen. Daraus lässt sich aber nur schwer eine moralische Verpflichtung für den Veranstalter konstruieren wie Du es weiter oben in Antwort auf einen meiner Posts gemacht hast.

Das ist ein Missverständnis. Ich habe mich ausdrücklich gegen eine Moralisierung der Veranstalterabgabe ausgesprochen.

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1477653)
Bist Du der Meinung, daß sich ein Verband aus rechtlichen Gründen sich nur aus Mitgliedsbeiträgen oder anderen Zuwendungen aus dem Kreis der Mitglieder finanzieren darf?

Die Frage ist doch, ob er Nichtmitglieder zu irgendwelchen Zahlungen zwingen kann. Zum Beispiel indem er durch seine Monopolstellung einen indirekten Zwang auf die Veranstalter ausübt.

JENS-KLEVE 15.09.2019 13:16

Eine Monopolstellung bei Veranstaltern fände ich schlecht. Challenge/IRONMAN ist eine gute Konkurrenz.

Bei einem nicht kommerziellen Verband sehe ich das umgekehrt. Gäbe es zwei konkurrierende Verbände mit unterschiedlichen Regeln, anderen Kampfrichtern usw. wäre das nur nachteilig. Lieber ein demokratisches System, wo interessierte Mitwirkende jederzeit willkommen sind.

Zwei Verbände, zwei Startpässe OMG :dresche

tandem65 15.09.2019 13:56

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477662)
Das ist ein Missverständnis. Ich habe mich ausdrücklich gegen eine Moralisierung der Veranstalterabgabe ausgesprochen.

Gut, dann können wir das schon mal festhalten die Veranstalterabgabe ist in Ordnung.

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477662)
Die Frage ist doch, ob er Nichtmitglieder zu irgendwelchen Zahlungen zwingen kann. Zum Beispiel indem er durch seine Monopolstellung einen indirekten Zwang auf die Veranstalter ausübt.


So, hier widersprtichst Du nach meinem Verständnis Deinem eigenen Statement vom oben jetzt schon selbst.
Zudem moralisierst Du. selbst.
Der Veranstalter kann und hat sich ja im diskutierten Fall gegen eine Verbandsrechtliche Genehmigung entschieden. Der Verband kann also offensichtlich nicht mit Druck irgendjemanden zu Zahlungen an ihn zwingen.
Zudem sich Athleten gezielt für freie Veranstaltungen entscheiden können.

Klugschnacker 15.09.2019 18:47

Der Verband übt erheblichen Druck auf die Veranstalter aus, in dem er androht, Athleten zu sperren, die bei dem Veranstalter starten.

Für eine Nichtgenehmigung müssen wohlgemerkt keinerlei sachliche Gründe vorliegen, die mit der Qualität der Veranstaltung zu tun haben. Alle Standards und Regeln können exakt eingehalten werden; der Verband kann trotzdem eine Genehmigung verweigern, allein aus dem Grund, dass Zahlungen an ihn nicht geleistet wurden, die wohlgemerkt mit der Veranstaltung selber nichts zu tun haben. Die dort vom Verband erbrachten Leistungen, nämlich die Kampfrichter, werden extra vom Veranstalter bezahlt.

NBer 15.09.2019 19:05

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477730)
Der Verband übt erheblichen Druck auf die Veranstalter aus, in dem er androht, Athleten zu sperren, die bei dem Veranstalter starten......

aber doch nur startpaßinhaber. wenn hinz und kunz dort starten interessiert sich kein mensch dafür. es ist eine doppelmoral der schwarzveranstalter,. sie wollen vereinssportler bei ihrem wettkampf, aber keine vereine unterstützen.
druck hat wenn überhaupt der startpaßinhaber, aber nie der veranstalter. wenn er mit der vereinsmeierei nichts zu tun haben will, dann sollte er auch auf die dortigen mitglieder verzichten können.
es ist ein geben und nehmen. klar hat man mit lizenz höhere kosten, auf der anderen seite vielleicht dadurch doppelt so viel teilnehmer. es ist dann nur noch eine rechenaufgabe, es über das startgeld so zu gestalten, dass es sich rechnet. das machen tausende vereine in D so.
wenn natürlich das ziel nicht das ausrichten einer sportveranstaltung, sondern reine gewinnmaximierung ist, versuche ich natürlich die kosten zu senken, und die einnahmen über gemecker und genörgel über das vereinswesen möglichst gleich zu halten.

tandem65 15.09.2019 19:08

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477730)
Der Verband übt erheblichen Druck auf die Veranstalter aus, in dem er androht, Athleten zu sperren, die bei dem Veranstalter starten.


Dieses Druckmittel geht doch lediglich bei Startpaßinhabern und betrifft damit, nach deinen Worten, lediglich einen Bruchteil der Athleten.

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477730)
Für eine Nichtgenehmigung müssen wohlgemerkt keinerlei sachliche Gründe vorliegen, die mit der Qualität der Veranstaltung zu tun haben. Alle Standards und Regeln können exakt eingehalten werden; der Verband kann trotzdem eine Genehmigung verweigern, allein aus dem Grund, dass Zahlungen an ihn nicht geleistet wurden, die wohlgemerkt mit der Veranstaltung selber nichts zu tun haben.

Arne, jetzt tu doch nicht so als ob Herr Jeschke eine Genehmigung beim Verband beantragt hätte und diese aus Gründen wie Du sie her konstruierst nicht genehmigt worden wäre.
Da Du da mehr weißt als wir alle hier um welche Zahlungen handelt es sich denn die von Herrn Jeschke nicht an den NRWTV geleistet wurden.

Thorsten 15.09.2019 20:04

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1477736)
Dieses Druckmittel geht doch lediglich bei Startpaßinhabern und betrifft damit, nach deinen Worten, lediglich einen Bruchteil der Athleten.

War irgendwie auch mein spontaner Gedanke :Lachen2:.

Klugschnacker 16.09.2019 00:18

tandem, Du bist doch mit dem Radhandel vertraut. Nehmen wir für einen Moment an, Du seist Radhändler mit einem Ladengeschäft.

Damit bist Du wirtschaftlicher Nutznießer des Radsports. Im Unterschied zu einem Rennveranstalter, dessen Produkt eben seine Rennen sind, machst Du Dein Geld mit Rädern.

Angenommen, der Bund Deutscher Radfahrer würde nun von Dir eine Händlerabgabe verlangen. Pro umgesetzem Euro verlangt er einen Anteil von soundsoviel Prozent. Die DTU lag früher bei sagenhaften 10% der Startgeldeinnahmen eines Veranstalters. Das zentrale Argument wäre, dass Du indirekt von der Arbeit des Verbandes profitieren würdest, man denke nur an das einheitliche Regelwerk und an die Nachwuchsarbeit. Auf Wunsch gibt Dir ein Delegierter des Verbandes Tipps zum Wareneinkauf, und die Kunden bekommen eine Versicherung.

Selbstverständlich ist die Händlerabgabe freiwillig, denn der Bund Deutscher Radfahrer ist nicht die Mafia. Allerdings: Wenn Du sie nicht bezahlst, wird der Verband sämtliche BDR-Mitglieder für ein Jahr sperren, die bei Dir einkaufen. Vor Deiner Ladentür steht ein Schild mit der Aufschrift "Nicht genehmigte Verkaufsstelle", und im Internet gibt es im größten deutschen Forum einen Thread mit dem Titel "Nicht genehmigt: tandem65-bikes.de!"

Wie würdest Du das als Ladeninhaber finden?

Klugschnacker 16.09.2019 00:25

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1477734)
schwarzveranstalter

Sorry, das halte ich für eine völlig verfehlte und arrogante Ausdrucksweise. Hier versucht der Schwanz mit dem Hund zu wedeln.

tandem65 16.09.2019 06:52

Hi Arne,

der Vergleich hinkt wirklich sehr lustig.
Daher korrigiere ich ihn mal obwohl Du ganz weit weg vom Thema bist. ;)

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477798)
Angenommen, der Bund Deutscher Radfahrer würde nun von Dir eine Händlerabgabe verlangen. Pro umgesetzem Euro verlangt er einen Anteil von soundsoviel Prozent. Die DTU lag früher bei sagenhaften 10% der Startgeldeinnahmen eines Veranstalters. Das zentrale Argument wäre, dass Du indirekt von der Arbeit des Verbandes profitieren würdest, man denke nur an das einheitliche Regelwerk und an die Nachwuchsarbeit. Auf Wunsch gibt Dir ein Delegierter des Verbandes Tipps zum Wareneinkauf, und die Kunden bekommen eine Versicherung.

Selbstverständlich ist die Händlerabgabe freiwillig, denn der Bund Deutscher Radfahrer ist nicht die Mafia. Allerdings: Wenn Du sie nicht bezahlst, wird der Verband sämtliche BDR-Mitglieder für ein Jahr sperren, die bei Dir einkaufen. Vor Deiner Ladentür steht ein Schild mit der Aufschrift "Nicht genehmigte Verkaufsstelle", und im Internet gibt es im größten deutschen Forum einen Thread mit dem Titel "Nicht genehmigt: tandem65-bikes.de!"

Wie würdest Du das als Ladeninhaber finden?

Wir bleiben erstens besser bei der DTU, aber auch im BDR gibt es Lizenzfahrer. Denn lediglich für diese gibt es die Bedrohung durch die Sperre.
Zweitens, müssen in Deinem Vergleich alle Lizenfahrer gesperrt werden in einem genehmigten Laden einzukaufen. Das müssen auch die genehmigten Läden kontrollieren.
Ich glaube ich finde diesen Gedanken in Ordnung. :Lachen2: :Huhu:
Selbst wenn es so wäre wie Du es konstruiert hast, würde ich mir überlegen ob ich durch die Genehmigung mehr Ertrag habe.
Übrigens, für das Schild mit der Aufschrift vor meiner Ladentür zahlt der BDR an die Stadt eine Sondernutzungsgebühr des Gehwegs. Was er vorher genehmigt. :Lachen2:

Möchtest Du jetzt noch erläutern inwiefern Herr Jeschke Zahlungen nicht geleistet hat aufgrund derer der NRWTV ihm die beantragte Genehmigung verweigert hat?

Pete4Tri 16.09.2019 06:58

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477376)
...immerhin die Mehrheit der Triathleten...

Guten Morgen,
diese Äußerung ist jetzt schon häufiger gefallen. Gibt es dazu irgendwelche, belegbaren Zahlen?
Ich selber kenne keinen einzigen Triathleten (und dazu zähle ich jetzt nicht die Sportler, welche mal einen Triathlon "just for fun" machen, sondern nur solche, welche explizit Triathlon trainieren und auch "kontinuierlich" an Wettkämpfen teilnehmen), der nicht in einem Verein "organisiert" ist:Gruebeln:
Hier im Forum gibt es sicherlich einige, die nicht in einem Verein sind und diesen Sport sehr intensiv betreiben. Ich persönlich glaube aber, dass dies die Minderheit ist.
Habe dafür aber auch keine Zahlen...:Blumen:

Wünsche einen schönen Start in die Woche...:)

BunterHund 16.09.2019 07:49

Vergleich mit ZEG ist besser
 
Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477798)
/.../

Angenommen, der Bund Deutscher Radfahrer würde nun von Dir eine Händlerabgabe verlangen. Pro umgesetzem Euro verlangt er einen Anteil von soundsoviel Prozent. Die DTU lag früher bei sagenhaften 10% der Startgeldeinnahmen eines Veranstalters. Das zentrale Argument wäre, dass Du indirekt von der Arbeit des Verbandes profitieren würdest, man denke nur an das einheitliche Regelwerk und an die Nachwuchsarbeit. Auf Wunsch gibt Dir ein Delegierter des Verbandes Tipps zum Wareneinkauf, und die Kunden bekommen eine Versicherung.

Selbstverständlich ist die Händlerabgabe freiwillig, denn der Bund Deutscher Radfahrer ist nicht die Mafia. Allerdings: Wenn Du sie nicht bezahlst, wird der Verband sämtliche BDR-Mitglieder für ein Jahr sperren, die bei Dir einkaufen. Vor Deiner Ladentür steht ein Schild mit der Aufschrift "Nicht genehmigte Verkaufsstelle", und im Internet gibt es im größten deutschen Forum einen Thread mit dem Titel "Nicht genehmigt: tandem65-bikes.de!"

Wie würdest Du das als Ladeninhaber finden?

Besser wäre bei einem Radhändler der Vergleich mit der Mitgliedschaft der ZEG (Zentralen EinkaufsGemeinschaft von Radhändlern).
Du kannst natürlich versuchen, auch direkt mit allen Radherstellern und Zubehörlieferanten zu verhandeln, als kleiner Radhändler. Als Mitglied der ZEG jedoch bekommst du vieles zentral gesteuert und einfacher. Dafür musst du dich an bestimmte Regeln halten.
Wenn du dann jedoch das eine Jahr mit und das andere Jahr ohne Mitgliedschaft in der ZEG paraallel mit den gleichen Anbietern versuchst, bessere und eigene Konditionen auszuhandeln, die ZEG schlecht machst und auch noch an andere Händler damit herantrittst, dann guckt die ZEG auch nicht tatenlos zu.

Vor allem aber:
Wenn du dann die Ladenmiete nicht bezahlst, eine neue Ladeneinrichtung bestellst aber nicht zahlen kannst, den Radherstellern erst nach einem Jahr aus den neuen Einnahmen verkaufter Räder die Rechnungen begleichst, dich über Steuerprüfungen des Finanzamtes beschwerst und dann am Ende gegenüber deinen Radkunden erklärst, die bereits von ihnen bestellten und bezahlten Räder kannst du nicht liefern, weil am Ende die ZEG mit ihren Regeln und Auflagen für all diese Probleme verantwortlich ist, dann wirst du unglaubwürdig.
Erst recht, wenn bei der Aufnahme der Bestellungen von Rädern und Entgegennahme der Kundengelder der Wille und die Fähigkeit zur Lieferung von Marken-Rädern der ZEG fehlte. Die Kunden würde dann auch ein vertrösten auf das Folgejahr ganauso wenig trösten wie ein Hinweis auf die vermeintlich schuldige ZEG.

Hafu 16.09.2019 08:54

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1477798)
tandem, Du bist doch mit dem Radhandel vertraut. ...Wie würdest Du das als Ladeninhaber finden?

Die Analogie ist vor allem deshalb absurd, weil der BDR in Deutschland rund 100 000 Mitglieder hat (die Zahl der Radfahrer mit Lizenz, analog den Startpassbesitzern liegt nochmal erheblich darunter), es aber sicher um die 50 Millionen Radfahrer in Deutschland gibt. Nur jeder 500. deutsche Radfahrer hat also irgendwas mit dem BDR zu tun.

Das ist im Triathlon deutlich anders: ein weitaus größerer Anteil der aktiven Triathleten in Deutschland steht als Vereinsmitglied oder sogar Startpassbesitzer in Beziehung zum Verband und selbst wenn man sich die Triathleten ansieht, die in keinem Verein sind und sich z.B. Trainingspläne von irgendeinem kommerziellen Anbieter schreiben lassen oder im Internet kaufen, bestehen meistens indirekte Verbandsbeziehungen. Ich kenne eigentlich kaum einen kommerziellen Anbieter von Trainingsplänen, der nicht auch primär damit Werbung macht, dass er die Ausbildung zum Übungsleiter, B-Trainer oder sogar A-Trainer durchlaufen hat, wobei sämtliche Trainerlehrgänge erheblich vom Landes- und Bundesverband subventioniert sind, und die ohnehin geringen Gebühren meist auch noch vom Verein, dem der angehende Trainer angehört, bezahlt werden.

gurke 16.09.2019 09:40

Interessante Diskussion hier. Da sich der Thread-Titel ja jetzt geändert hat, möchte ich noch mal darauf hinweisen das die Veranstaltung nicht aufgrund der fehlenden NRWTV-Genehmigung ausgefallen ist, sondern das Ordnungsamt die Genehmigung aufgrund nicht erfüllter Auflagen nicht erteilt hat. Man kann zu Verbänden stehen wie man will aber das CTW-Aus haben sie nicht verschuldet.:Huhu:

tandem65 16.09.2019 10:21

Hi BunterHund,

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1477805)
Besser wäre bei einem Radhändler der Vergleich mit der Mitgliedschaft der ZEG (Zentralen EinkaufsGemeinschaft von Radhändlern).

ich finde Arnes Gleichnis viel besser da es so schön hinkt und absurd ist.
Wir sollten einfach am Thema bleiben weshalb denn nun im diskutierten Falle Jeschke die Genehmigung des NRWTV verweigert wurde.

Bei Deinen Ausführungen zu ZEG könnte ich jetzt als nicht ZEG-Händler schon genug schreiben. Nur zweierlei bleibt anzumerken, ob ich mich als Händler der ZEG anschliesse oder nicht sind schlicht wirtschaftliche Überlegungen.
Führen diese mich in's Haben, schliesse ich mich an, wenn nicht, dann halt nicht.
Darüberhinaus wird mich die ZEG aus ihrer Einkaufsgenossenschaft ausschliessen wenn ich meine Mitgliedsbeiträge nicht oder nur zum Teil bezahle.
Aber dann bin ich ja schon wieder Mitglied des Verbandes und es passt von dieser Seite nicht.

Matthias75 16.09.2019 10:51

Vielleicht kann ja einer derjenigen, die mehr in die Verbandsarbeit involviert sind, erläutern, welchen Sinn diese Regel hat, die die Startpassinhaber in Bezug auf Ihre Entscheidungsfreiheit bei der Wettkampfauswahl schlechter stellt als Nicht-Startpassinhaber, bzw. warum diese Regel eingeführt wurde. Bitte nicht wieder die üblichen Vorteile des Startpasses aufzählen, die sind bekannt.

- Will man Sportler selbst treffen? Wenn ja, warum?

- Oder ist diese Regel doch indirekt gegen Veranstalter gerichtet, die sich dem Solidaritätssystem Verband entziehen, an die man aber genau aus dem Grund, weil sie nicht Teil des Verbandes sind, nicht herankommt.

Mir kommt die Regel schon wie eine Art der aggressiven Kundenbindung vor, die viele aber auch davon abhält, einen Startpass zu beantragen. Wobei sicher auch viele Nichtstartpassinhaber den Verband dennoch auf vielfältige Weise unterstützen (Mitgliedsbeiträge, persönliches Engagement,...), also das Argument der fehlenden Unterstützung des Verbandes aus meiner Sicht nicht greift.

M.

BunterHund 16.09.2019 11:10

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1477850)
Vielleicht kann ja einer derjenigen, die mehr in die Verbandsarbeit involviert sind, erläutern, welchen Sinn diese Regel hat, die die Startpassinhaber in Bezug auf Ihre Entscheidungsfreiheit bei der Wettkampfauswahl schlechter stellt als Nicht-Startpassinhaber, bzw. warum diese Regel eingeführt wurde. Bitte nicht wieder die üblichen Vorteile des Startpasses aufzählen, die sind bekannt.

- Will man Sportler selbst treffen? Wenn ja, warum?

- Oder ist diese Regel doch indirekt gegen Veranstalter gerichtet, die sich dem Solidaritätssystem Verband entziehen, an die man aber genau aus dem Grund, weil sie nicht Teil des Verbandes sind, nicht herankommt.

Mir kommt die Regel schon wie eine Art der aggressiven Kundenbindung vor, die viele aber auch davon abhält, einen Startpass zu beantragen. Wobei sicher auch viele Nichtstartpassinhaber den Verband dennoch auf vielfältige Weise unterstützen (Mitgliedsbeiträge, persönliches Engagement,...), also das Argument der fehlenden Unterstützung des Verbandes aus meiner Sicht nicht greift.
M.

Es geht schon darum, eine gewisse Normierung der Veranstaltungen hinzubekommen.

Unter Triathlon soll jeder das Gleiche verstehen.

Gegenüber den Athleten in Bezug auf die Regeln.
Gegenüber den Behörden in Bezug auf Regeln, Bedingungen, Mindestkriterien an Qualität.
Gegenüber den Sportdachverbänden wie DOSB, NOK, OK in Bezug auf den Sport, Regeln, Kriterien.

Man stelle sich verschiedene Sportinterpretationen vom Triathlon vor, nach unterschiedlichen Regeln, Sicherheitsaspekten, Standards - vielleicht so ähnlich wie beim Boxen mit verschiedenen Verbänden.

Es soll sicherlich ein gewisser Druck ausgeübt werden, auf Ausrichter wie auch Teilnehmer, nur an Triathlons teilzunehmen, unter denen man Gleiches versteht.

Beispiel:
Versicherungsschutz für Teilnehmer und Helfer, auch Vereinslose.
Durchsetzung der gemeinsamen Wettkampfregeln durch Wettkampfrichter die einheitlich ausgebildet wurden.
Genehmigte Strecken im Wasser und auf Land.
Sicherheit auf den Strecken.
Helmpflicht.
.....

Behörden würden sich zum Beispiel nur ungern damit auseinandersetzen wollen, ob die Veranstaltung bei der ein Unfall passiert ist, nun ein Triathlon nach dieser Orgaform oder einer anderen war. Sie würden ggf. aus einem Zwischenfall schärfere Bedingungen für alle anderen Veranstaltungen ableiten, die sich Triathlon nennen.

Durch seine Organisationsform schützt sich also der Triathlon ein wenig selbst.

tandem65 16.09.2019 11:15

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1477850)
- Oder ist diese Regel doch indirekt gegen Veranstalter gerichtet, die sich dem Solidaritätssystem Verband entziehen, an die man aber genau aus dem Grund, weil sie nicht Teil des Verbandes sind, nicht herankommt.

Soweit ich das im Moment beurteilen kann steht es auch jedem Verein, der in der DTU ist, frei seinen Triathlon zu genehmigen oder nicht.
Es mag bei Mitgliedsvereinen noch andere Hebel geben.
Hier kann aber der BunteHund, NBer oder auch Alteisen mit besserer Kenntnis der Regularien helfen.

Ansonsten finde ich es schon interessant Deinen Ansatz eine Erklärung zu erfragen aber schon Erklärungen auszuschliessen weil die Vorteile schon bekannt sind.:Lachen2:
Dann bleibt ja nur noch der Druck der auf den Veranstalter ausgeübt werden soll.:Huhu:

tandem65 16.09.2019 11:18

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1477850)
Mir kommt die Regel schon wie eine Art der aggressiven Kundenbindung vor, die viele aber auch davon abhält, einen Startpass zu beantragen.

Das wäre ja für den Verband ja durchaus in Ordnung. Wer keinen Startpaß hat weil er sich nicht binden möchte zahlt ja im Zweifelsfalle Tageslizenzen und damit eventuell mehr als mit dem Startpaß.
Es ist für alle Seiten ein Rechenexempel.:Huhu: :Blumen:

Matthias75 16.09.2019 11:30

Danke für deine Antwort.

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1477852)
Es geht schon darum, eine gewisse Normierung der Veranstaltungen hinzubekommen.

Unter Triathlon soll jeder das Gleiche verstehen.

Gegenüber den Athleten in Bezug auf die Regeln.
Gegenüber den Behörden in Bezug auf Regeln, Bedingungen, Mindestkriterien an Qualität.
Gegenüber den Sportdachverbänden wie DOSB, NOK, OK in Bezug auf den Sport, Regeln, Kriterien.

Man stelle sich verschiedene Sportinterpretatonenmvon Triathlon vor, nach unterschiedlichen Regeln, Sicherheitsaspekten, Standards - vielleicht so ähnlich wie beim Boxen mit verschiedenen Verbänden.

Soweit ich das sehe, gab‘ es aber bei keiner der Veranstaltungen ein Regelwerk, das wesentlich von dem offiziellen Regelwerk abgewichen wäre. Also eher eine ne hypothetische Gefahr (die aber sicher besteht, da gebe ich dir Recht)

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1477852)
Es soll sicherlich ein gewisser Druck ausgeübt werden, auf Ausrichter wie auch Teilnehmer, nur an Triathlons teilzunehmen, unter denen man Gleiches versteht.

Beispiel:
Versicherungsschutz für Teilnehmer und Helfer, auch Vereinslose.
Durchsetzung der gemeinsamen Wettkampfregeln durch Wettkampfrichter die einheitlich ausgebildet wurden.
Genehmigte Strecken im Wasser und auf Land.
Sicherheit auf den Strecken.
Helmpflicht.
.....

Wenn die verbandsseitige Genehmigung diese Punkte tatsächlich sicherstellen würde, wäre das aus meiner Sicht ein starkes Argument, an einem solchen Wettkampf zu starten. Häufig scheint mir die Genehmigung aber ein reiner Verwaltungsakt zu sein, der nicht alle dieser Punkte sicherstellt.

Aber auch dann halte ich den Zwang über die angedrohte Sperre für falsch. Ich schätze die überwiegende Zahl der Triathleten so ein, dass sie Wettkampf schätzen, bei denen die Regeln eingehalten werden und die eine hohe organisatorische Qualität haben. Wenn diese Punkte nicht gewährleistet sind, wird sich der Wettkampf nicht lange halten.

Zudem gilt die Regel ja nur für Startpassinhaber. Warum nur für diese?

M.

Matthias75 16.09.2019 11:36

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1477853)
Soweit ich das im Moment beurteilen kann steht es auch jedem Verein, der in der DTU ist, frei seinen Triathlon zu genehmigen oder nicht.
Es mag bei Mitgliedsvereinen noch andere Hebel geben.
Hier kann aber der BunteHund, NBer oder auch Alteisen mit besserer Kenntnis der Regularien helfen.

Ansonsten finde ich es schon interessant Deinen Ansatz eine Erklärung zu erfragen aber schon Erklärungen auszuschliessen weil die Vorteile schon bekannt sind.:Lachen2:
Dann bleibt ja nur noch der Druck der auf den Veranstalter ausgeübt werden soll.:Huhu:

Die Vorteile des Startpasses sind ja hinreichend diskutiert, die müssen wir nicht nichmal wiederholen. Aus meiner Sicht haben diese Vorteile aber nichts damit zu tun, dass der Verband nur seinen Startpassinhabern Sperren androht, wenn diese an nichtgenehmigten Wettkämpfen starten. Die Startpassinhaber werden in diesem Punkt schlechter gestellt als Nichtstartpassinhaber. Klar kann man das finanziell oder mit anderen Vorteilen gegenrechnen. Das wäre aber kein Begründung, warum diese Regel eingeführt wurde.

M.

Thorsten 16.09.2019 12:06

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1477858)
Soweit ich das sehe, gab‘ es aber bei keiner der Veranstaltungen ein Regelwerk, das wesentlich von dem offiziellen Regelwerk abgewichen wäre. Also eher eine ne hypothetische Gefahr (die aber sicher besteht, da gebe ich dir Recht)

Eher treten die Veranstalter dann als Copycats auf, wenn sie denn überhaupt Regeln aufstellen und nicht implizieren "ihr wisst ja anhand der DTU-Regeln, wie Triathlon geht - genauso ist es bei uns auch (nur den Teil mit den Abgaben lassen wir weg)".

Alteisen 16.09.2019 12:21

Auch wenn es nicht immer offensichtlich ist, profitiert jeder Veranstalter davon, dass es einen Verband gibt. Eine öffentliche Genehmigung erhält man für olympische Sportarten garantiert einfacher als wenn man einen kölschen Dreikampf mit möglicherweise gleichen Regeln anmeldet bei dem sich die Verwaltung erst einmal in die Regularien einlesen muss.

Ich sehe auch nicht grundsätzliche eine "Schlechterstellung" der Startpassinhaber. Wenn man sich entscheidet einen Startpass zu beantragen, dann hat man dadurch Rechte und Pflichten und wir diskutieren fast immer nur die Pflichten. Darüber hinaus hat es jeder selbst in der Hand einen Pass zu beantragen oder nicht.

Was machen wir dann demnächst, wenn sich Teilnehmer ohne Startpass beklagen, dass sie bei mehreren Starts in der Summer mehr zahlen müssen als Startpassinhaber, die darüber hinaus ja noch viele weitere Extras bekommen.

Mich erinnert das ganze schon fast an die Kirchenzugehörigkeit - man will keine Kirchensteuer zahlen und tritt daher aus der Kirche aus. Nur eine Hochzeit möchte man dann doch in der Kirche - ist halt irgendwie schöner.

zahnkranz 16.09.2019 12:25

So langsam wird die Diskussion absurd. DTU hat ja nicht den den heutigen Triathlon erfunden, und schon gar nicht die heute international weitestgehend einheitlichen Regeln. Dann kann man sich ja fragen wer die Copycat ist....

Dann kommt jetzt vielleicht noch Ironman daher und verlangt von allen Verbänden dieser Welt eine Gebühr, weil ohne den ersten Ironman und den Hype drumherum es den Triathlon in der heutigen Form womöglich gar nicht geben würde.

NBer 16.09.2019 12:27

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1477858)
......Soweit ich das sehe, gab‘ es aber bei keiner der Veranstaltungen ein Regelwerk, das wesentlich von dem offiziellen Regelwerk abgewichen wäre. Also eher eine ne hypothetische Gefahr (die aber sicher besteht, da gebe ich dir Recht)......

mal beispiele aus einer langjährigen nichtgenehmigten veranstaltung hier aus der gegend:
- es gibt nur helfer, keine kampfrichter, daraus folgt
- keiner kontrolliert das windschattenfahren
- keiner kontrolliert das rechtsfahrgebot, aus diesem gründen kommt es immer wieder zu stürzen, da die breitensportler dort rumfahren wie sie wollen weil sie denken sie machen einen triathlon wie im fernsehen, wo die strasse den triathleten gehört
- die radrunde ist so kurz und die leistungsunterschiede so groß, dass leute nach einer radrunde auf 5000euro maschinen auf dem liegelenker liegend in die gruppen der gerade loseiernden körbchenradfahrenden muttis reinknallen
- nach dem radfahren wird schon mal vom rad gesprungen, welches dann von der ehefrau/einem bekannten in der wechselzone aufgefangen und weggehangen wird, damit der sportler direkt weiterlaufen kann, also auch die wechselzone ist für jeden zugängig
- auf der laufstrecke drehen sieger schon mal 100m vor dem eigentlichen wendekegel um, andere teilnehmer haben es gesehen, aber was wollen sie machen, einspruch gibts nirgendwo und im ziel steht aussage gegen aussage

das sind nur sachen, die ich von teilnehmer gehört habe. wenn ich selbst vor ort wäre, würde mir sicherlich noch einiges mehr auffallen.

Matthias75 16.09.2019 13:00

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1477863)
Eher treten die Veranstalter dann als Copycats auf, wenn sie denn überhaupt Regeln aufstellen und nicht implizieren "ihr wisst ja anhand der DTU-Regeln, wie Triathlon geht - genauso ist es bei uns auch (nur den Teil mit den Abgaben lassen wir weg)".

Die DTU hat diese Regeln aber auch nicht erfunden.

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1477865)
Ich sehe auch nicht grundsätzliche eine "Schlechterstellung" der Startpassinhaber. Wenn man sich entscheidet einen Startpass zu beantragen, dann hat man dadurch Rechte und Pflichten und wir diskutieren fast immer nur die Pflichten. Darüber hinaus hat es jeder selbst in der Hand einen Pass zu beantragen oder nicht.

Ich schrieb auch nur von der Schlechterstellung in Bezug auf die Wettkampfauswahl. Viele werden das als unnötige Einschränkung ansehen und deshalb keinen Startpass beantragen. Ist auch für die DTU nicht von Vorteil, da man mit der Anzahl der Startpassinhaber (=aktive Mitglieder) mit Sicherheit gut werben kann.

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1477865)
Was machen wir dann demnächst, wenn sich Teilnehmer ohne Startpass beklagen, dass sie bei mehreren Starts in der Summer mehr zahlen müssen als Startpassinhaber, die darüber hinaus ja noch viele weitere Extras bekommen.

Denen muss man erklären, warum sie dann einen Nachteil in Kauf nehmen müssen, wenn sie einen Startpass beantragen wollen.

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1477865)
Mich erinnert das ganze schon fast an die Kirchenzugehörigkeit - man will keine Kirchensteuer zahlen und tritt daher aus der Kirche aus. Nur eine Hochzeit möchte man dann doch in der Kirche - ist halt irgendwie schöner.

Bei der Kirche gibt es aber keine Tageslizenzen, mit denen ich mehr darf als die Dauermitglieder:Huhu:

Wie schon gefragt: warum richtet sich die Regel nur gegen Startpassinhaber, also diejenigen, die am aktivsten sind und über den Startpass auch ihre grundsätzliche Treue zum Verband zum Ausdruck bringen?

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1477867)
mal beispiele aus einer langjährigen nichtgenehmigten veranstaltung hier aus der gegend:
- ...

Und die Genehmigung ist die Garantie, dass diese Punktebei einer genehmigten Veranstaltung nicht passieren?

M.

tandem65 16.09.2019 13:00

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1477860)
Die Vorteile des Startpasses sind ja hinreichend diskutiert, die müssen wir nicht nichmal wiederholen. Aus meiner Sicht haben diese Vorteile aber nichts damit zu tun, dass der Verband nur seinen Startpassinhabern Sperren androht, wenn diese an nichtgenehmigten Wettkämpfen starten. Die Startpassinhaber werden in diesem Punkt schlechter gestellt als Nichtstartpassinhaber. Klar kann man das finanziell oder mit anderen Vorteilen gegenrechnen. Das wäre aber kein Begründung, warum diese Regel eingeführt wurde.

Ja, Du verwirfst wieder die Gründe die für den Startpaß sprechen. Ist OK, Das Nichtstartpaßinhaber nicht in der Liga Starten können zählt dann sicherlich auch nicht.

Letztendlich ist die Diskussion über die angedrohten Sperren witzlos.
Der Veranstalter weiß davon, der Athlet mit Startpaß weiß davon.
Jeder kann für sich entscheiden was er will.
Wer etwas dagegen unternehmen will könnte sich am einfachsten in einem Verein engagieren und über diesen Weg die Regel abschaffen.
Als Diskussionsteilnehmer in einem Forum ist der Einfluß eher recht beschränkt.

tandem65 16.09.2019 13:17

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1477870)
Wie schon gefragt: warum richtet sich die Regel nur gegen Startpassinhaber, also diejenigen, die am aktivsten sind

Wie sollte eine Sanktion für nicht Startpaßinhaber aussehen und auf welcher Rechtsgrundlage?

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1477870)
und über den Startpass auch ihre grundsätzliche Treue zum Verband zum Ausdruck bringen?

Also ich werde mich wahrscheinlich wiederholen. Ich kenne allerdings vor allen Dingen 2 oder auch 3 Sorten Athleten mit Startpaß.
1. Ligastarter
2. Athleten die durch den Startpaß Geld sparen.
3. Athleten die durch den Startpaß Geld sparen wollten so wie ich und leider zu wenige Wettkämpfe hinbekommen.:(
Da fällt mir noch 4. ein:
Athleten die im Ausland starten und durch den Startpaß eventuell um medizinische unbedenklichkeitsbescheinigungen herum kommen.

Alteisen 16.09.2019 14:04

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1477853)
Soweit ich das im Moment beurteilen kann steht es auch jedem Verein, der in der DTU ist, frei seinen Triathlon zu genehmigen oder nicht.
Es mag bei Mitgliedsvereinen noch andere Hebel geben.
Hier kann aber der BunteHund, NBer oder auch Alteisen mit besserer Kenntnis der Regularien helfen.


Als Mitgliedsverein im Landesverband unterwirft man sich der Satzung des Verbandes und diese sieht z.B. in BaWü vor, dass für Veranstaltungen Geld erhoben werden kann. ("Für Veranstaltungen können Abgaben erhoben werden, diese werden vom Präsidium festgesetzt")
Ob man dann zahlen muss ohne den Antrag gestellt zu haben, wäre eine spannende Frage.

Man riskiert jedenfalls den Rausschmiss wenn man gegen den Verband agiert:
"Der Ausschluss kann erfolgen
a) bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung und Ordnungen oder Interessen des Verbandes
b) bei Nichtbefolgen von Anordnungen sowie Beschlüssen des Verbandes
"


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