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MattF 10.04.2019 12:56

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1445410)
Wo ist das Privileg einen Gehaltsbestandteil zu bekommen?


Das ist quasie ne Gehaltserhöhung und sie ist abgabenfrei in der Sozialversicherung. Du musst keine Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung dafür bezahlen, sondern sie halt nur entsprechen versteuern.

MattF 10.04.2019 13:07

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1445475)
Ich kenne mich als Radfahrer und ÖVPN-Nutzer da nicht so aus und übernahm den Begriff "Dienstwagenprivileg" einfach von Nobodyknows. Ist es nicht so, dass Firmen die PKW´s von den Händlern oft preiswerter erhalten als Privatpersonen, sowohl beim Kauf wie beim Leasen.

Deswegem sparen beide Seite.

Für den Arbeitnehmer werden die Kosten berechnet nach dem offiziellen Listenpreis, vor Abzug von Rabbaten. Er spart aber wie ich schon gerade sagte, die Sozialversicherungsabgaben.

Der Arbeitgeber zahlt aber gar nicht die Listenpreis. Er bekommt die Rabatte und zahlt meist eh die Leasingrate die aber auch günstiger ist, als ein normaler Mensch zahlen würde. Dazu kann er die Kosten von seinen Steuern absetzen.

Deswegen sieht die Gehaltserhöhung höher aus, als was der Arbeitgeber wirklich zahlt. Deshalb wie gesagt sparen beide Seiten ;-)


Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1445475)
D.h. der Beschäftigte müsste auf den Lohnanteil, mit dem der Firmenwagen bezahlt wird, dann noch etwas drauf legen bei einer privaten Anschaffung oder Leasing?

Nein die Beschäftigten müssen sich die Kosten als Gehaltsbestandteil anrechnen lassen.

Das geht entweder pauschal 1% vom Listenpreis plus 0.03% pro Entfernungskilometer des Arbeitsweges. Um den Betrag erhöht sich quasie deren Bruttogehalt. Dann werden die Steuer berechnet für das erhöhte Brutto und vom normalen Brutto abgezogen :-)

Man zahlt einfach mehr Steuern, dafür hat man aber ein Auto zur Privatnutzung oft komplett umsonst (manchmal muss man z.b. Benzin im Urlaub selber zahlen, das hängt vom Vertrag ab, können AG und AN regeln wie sie wollen).

Ansonsten geht es auch mit Fahrtenbuch und den realen Kosten. Bei Arbeinehmern die sehr wenig privat fahren, lohnt sich die Fahrtenbuchmethode. Wenn die z.b. nur 10% der km privat fahren, dann müssen sie auch nur 10% der dann wirklich anfallenden Kosten versteuern. Der AG muss dann mitteilen, was er wirklich für das Auto ausgibt.
Kostet das Auto real z.b. 500 € im Monat müsste man nur 50 € zusätzlich versteuern.

qbz 10.04.2019 13:12

@mattf

danke für die ausführliche Erläuterung!

alpenfex 10.04.2019 13:16

Zitat:

Zitat von Trillerpfeife (Beitrag 1445443)
meine Frau arbeitet in der Personalabteilung und kann das bestätigen.

der übliche leitende Angestellte wählt lieber das nächst grössere Auto, auch wenn er da noch zuzahlen muss. (weniger Gehalt ausgezahlt bekommt).

Das ist doch nicht wirklich überraschend. Gerade in Deutschland gilt das Auto immer noch als Statussymbol. Und bei Dienstwägen ist das noch schlimmer. Da sieht man am Dienstwagen, wer wo wie erfolgreich ist. Grösser, dicker gleich wichtiger und besser.

Helmut S 10.04.2019 13:27

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1445485)
Das ist quasie ne Gehaltserhöhung und sie ist abgabenfrei in der Sozialversicherung. Du musst keine Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung dafür bezahlen, sondern sie halt nur entsprechen versteuern.

Das ist so nicht richtig. Selbstverständlich ist der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Firmenfahrzeuges zur privaten Nutzung eine sozialversicherungspflichtige Einkommensart.

Es werden darauf nur dann keine Sozialversicherungsabgaben fällig, wenn der Bezug über den Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Das hat aber mit Dienstwagen nix zu tun, sondern würde für jegliche Lohnerhöhung gelten.

Ausnahme wäre nur, falls der AG 15 St. Fahrten Whg/Arbeitsstätte mit 15% paischal der Lohnsteuer unterwirft. Dann fallen hierauf (nicht auf die 1%) lediglich Soli und Kirchensteuer beim AN an aber keine SV. :Blumen:

Helmut S 10.04.2019 13:30

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1445485)
Das ist quasie ne Gehaltserhöhung und sie ist abgabenfrei in der Sozialversicherung.

Das ist wie gesagt so nicht richtig. Das Kriterium ist die BBG. :Blumen:

MattF 10.04.2019 13:46

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1445503)
Das ist wie gesagt so nicht richtig. Das Kriterium ist die BBG. :Blumen:

Du hast recht.

Mein Fehler.

Lohnt sich also mehr für die die über den Beitragsbemessungsgrenzen verdienen.

Helmut S 10.04.2019 13:57

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1445514)
Lohnt sich also mehr für die die über den Beitragsbemessungsgrenzen verdienen.

Korrekt. Wobei das ja auch Dienstwagen unspezifisch ist. Trifft für "echtes Geld" in der Lohntüte ja auch zu.


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