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Es geht um die Verhältnismäßigkeit bei der Durchsetzung bestimmter Ziele, hier: sauberer Sport. Erlaubt ist den Verbänden die kleinstmögliche Sanktionierung der Sportler, mit der sich die berechtigen Interessen des Verbandes durchsetzen lassen. Beispielsweise ist es das Interesse der Deutschen Fußballbundes, faire Fußballspiele durchzusetzen. Das könnte er (fiktiv) durchsetzen, indem jedes Foul mit einem dreimonatigen Berufsverbot des Spielers geahndet würde. Das Interesse des Spielers ist hingegen, zu spielen. Der Verband darf nur die kleinstmögliche Sanktion verhängen, mit dem sich sein berechtigtes Ziel, das Fairplay, durchsetzen lässt. Härtere Strafen sind nicht zulässig. Dies ist zumindest mein Kenntnisstand. Wie Ihr alle wisst, bin ich kein Jurist und lasse mich da gerne korrigieren. :Blumen: |
Eine Frage die sich mir gerade stellt:
Empfindet es jmd als Mobbing, der gedopt hat, erwischt wurde und sich damit dann mit seinen Handlungen kritisch auseinander setzt und eingesehen, dass er offensichtlich einen schwerwiegenden Fehler begangen hat, oder würde es so jmd nicht zuletzt aufgrund seines eigenen Sinneswandels als berechtigte/ verständliche Kritik empfinden, wenn er darauf angesprochen wird, auch wenn das sicher nicht immer angenehm ist? Wenn dem nicht so ist und die Kritik als unberechtigt empfunden wird bzw. als Mobbing empfunden wird, hat dann wirklich ein Umdenken stattgefunden? |
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Edith: Stattdessen wird direkt in aller Öffentlichkeit geahndet, um allen anderen zu zeigen, welches Verhalten nicht akzeptiert wird, nicht zuletzt um auch alle anderen Spieler zu einem fairen Verhalten "zu erziehen" und so das fair play zu gewährleisten ;) |
Ich bewundere ja Euer Engagement in der Beschäftigung mit der Frage der Namensnennung von nachgewiesenen Dopern.
Vielleicht wurde es schon ausführlich diskutiert, dann sorry für die Wiederholung. Ich finde, eine Namensnennung von verurteilten Dopern kann in jedem Fall im Profisport stattfinden, weil da das allgemeine öffentliche Interesse offensichtlich ist, von dem der Profisport lebt. Insofern darf die Presse und auch die Nada die Namen veröffentlichen. Bei Amateuren finde ich, sollte sich die Nada auf den Standpunkt stellen, dass ebenfalls ein öffentliches Interesse in einer eingeschränkten Form besteht, nämlich von allen Teilnehmern und Interessierten, und man deshalb die Namen veröffentlicht, zumindest solange, bis jemand deswegen klagt, was ja niemandem verwehrt ist. z.B. hier ein Fall aus dem Wirtschaftsleben, der bis zum BGH ging. https://www.law-blog.de/356/pressefr...ten-zulaessig/ |
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Ich finde es eigenartig (also jetzt nicht speziell von dir), dass ein öffentliches "Anprangern" bei tlw. weniger schlimmen Verhalten gemeinhin akzeptiert sein soll, zumal dieses sich tlw. auch einfach spontan aus hoch emotionalen Situationen heraus ergibt und es dem Protagonist im Zweifel im nächsten Moment bereits selbst schon unangenehm ist. Trotzdem muss der Sportler mit den Konsequenzen umgehen können, eben auch um zu zeigen, dass dieses Fehlverhalten nicht toleriert wird. Das wird offentsichtlich trotzdem gesellschaftlich akzeptiert und als Verhältnismäßig angesehen, obwohl vermutlich den meisten irgendwann schon mal selbst eine Sicherung durchgebrannt ist. Auf der anderen Seite haben wir eine Handlung/ sportliches Fehlverhalten, welches mit Vorsatz und mehr als ausreichend Bedenkzeit begangen wird. Aber da ist es für den betreffenden Sportler angeblich nicht mehr zumutbar, dass sein Fehlverhalten öffentlich gemacht und kritisiert wird, obwohl er/ sie alle Entscheidungsmöglichkeiten in seiner Hand hielt? Das Zeug liegt ja nicht zu Hause rum und wird im Affekt eingeschmissen. |
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