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Wusstest du eigentlich schon, dass Biosaunen in Thermen von 50 auf 60 Grad Celsius erhitzt wurden? Weil bei 60° das Virus stirbt. Nicht so bei 50 Grad C. Und in der 90° Grad Sauna ist bei Aufgüssen das Wedeln verboten. Weil sich ja das Virus verbreitet durch das Wedeln. Wer also nach der Sauna auf dem Weg zur kalten Dusche stolpert und hinfällt hat sich vorher Corona eingefangen. Stimmts? ;) :Huhu: |
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:Blumen: |
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Hier mal ein anderer, aber nicht unwichtiger Blickwinkel: Warum wir so undiszipliniert sind Wir wissen, was wir tun müssten, um die Pandemie zu bekämpfen - und trotzdem fällt es so schwer, uns an die Regeln zu halten. Warum eigentlich? Antworten eines Psychoanalytikers. Daraus: Tatsächlich befinden wir uns alle in einer psychosozialen Situation, "die durch das psychisch schwer zu verarbeitende Paradox gekennzeichnet ist, dass wir uns dann am sozialsten verhalten, wenn wir Abstand zum Anderen wahren", wie der Psychoanalytiker Altmeyer es formuliert. Nur ist es leider so, dass es dazu keine Alternative gibt. Egal, wie überdrüssig wir des Virus sind. |
„Greifswald, den 20. Oktober 2020
PRESSEMITTEILUNG Nr. 12/2020 Beherbergungsgäste in Mecklenburg-Vorpommern Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat mit Beschluss vom heutigen Tag Vorschriften der Corona-Lockerungsverordnung MV die Einreise und den Aufenthalt von Beherbergungsgästen nach und in Mecklenburg-Vorpommern betreffend teilweise außer Vollzug gesetzt (Az.: 2 KM 702/20 OVG). Die Antragstellerinnen, zwei Hotelbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, hatten mit ihrem Eilantrag geltend gemacht, dass sie durch die angegriffenen Vorschriften in ihrer Existenz bedroht seien und diese nicht verfassungsgemäß seien. Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben. Es ist der Auffassung, dass § 5 Abs. 12 Corona-LockerungsVO MV insoweit nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist, als Beherbergungsgäste, die aus sog. Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, anders als die in § 5 Abs. 3 bis 11 Corona-LockerungsVO MV genannten, ebenfalls aus einem sog. Risikogebiet einreisenden Personen, einen sog. Negativ-Attest vorweisen müssen. Ein sachlicher Grund, Beherbergungsgäste aus sog. Risikogebieten anders zu behandeln als z.B. Schüler, Studenten, Berufspendler und andere in der Verordnung genannten Personen, die ebenfalls aus sog. Risikogebieten einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten dürfen, sei nicht überzeugend dargelegt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.„ Gut so. |
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Bayern war da deutlich cleverer als MeckPom und hat schon am 16.10. die Beherberungsverbote aufgehoben, bevor Gericht über deren Zulässigkeit urteilen konnten. |
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Ist doch relativ doof und peinlich, so ein Verbot von Seiten der Politik aufrecht zu erhalten, nur um es von daraufhin angerufenen Gerichten, wie in MeckPom kippen zu lassen. Da sollte man das Heft des Handelns als Regierung selbst behalten. Die Differenzierung zwischen touristischen Gästen und Wirtschaftsreisenden bei der Beherbung macht das Coronavirus sicher nicht, deshalb ist es auch bei Einschaltung des gesunden Menschenverstandes wenig sinnvoll, solche Regelungen aufrecht zu erhalten (bzw. auch nur aufzustellen). Aber es wird nicht die letzte gut gemeinte aber schlecht gemachte Idee bei der Infekteindämmung in diesem Winter sein. Ich bin schon gespannt, wann der erste Politiker wieder auf die Idee aus dem Frühjahr kommt, Schwimmbäder (trotz dort umgesetztem Hygienekonzept) zu schließen.:Maso: |
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In einem Triathlon-Forum könnte man auch mal fragen, wie oft Roth ohne Roth überlebt. Oder wie es um die Profis hinter Frodeno aussieht, die wahrscheinlich auch nicht jahrelang für Trainingsleistungen bezahlt werden. Ich kann mir vorstellen, dass Corona im professionellen Sport Bremsspuren hinterläst, noch viel mehr als im Freizeitbereich. Triathlon kann man als Amateuer auch auf der grünen Wiese machen, so wie wir das vor fast 40 Jahren taten. Aber Semi-/Profis sind auf einen gewissen Kontext angewiesen. |
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