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"Von der Kunst, den Tempel zu reinigen, ohne ihn zu zerstören", hast du das schon mal gehört? Das ist mein Ansatz. :Blumen: |
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Das kann letztlich sogar dazu führen, dass man einem AfD Mann Schadenersatz zahlen müsste. Also es mag evtl. legitim sein, es ist aber nicht legal. :Huhu: |
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Außerdienstliches Verhalten Zweiter Streitpunkt ist die Relevanz außerdienstlichen Verhaltens. Bei einer katholischen Sekretärin, die sich scheiden lässt und wieder heiratet, oder bei einem Arzt in einem katholischen Krankenhaus, der öffentlich Abtreibungen befürwortet, ist umstritten, inwiefern eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung zulässig ist. Verschiedene Fälle des außerdienstlichen Verhaltens sind hierbei umstritten. Der eine Schwerpunkt der gerichtlichen Streitfälle dreht sich um homosexuelle Mita rbeiter, deren Privatleben und deren Eingehen einer standesamtlichen Lebenspartnerschaft. Der andere Schwerpunkt der gerichtlichen Streitfälle dreht sich um die Wiederheirat geschiedener heterosexueller Mitarbeiter oder um außereheliche Beziehungen des Mitarbeiters. Am 5. Mai 2015 stellte die Deutsche Bischofskonferenz eine mit Zweidrittelmehrheit der deutschen Diözesanbischöfe beschlossene Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts vor, die eine stärkere Beteiligung der Gewerkschaften bei der Aushandlung der Arbeitsbedingungen vorsieht. Das Eingehen einer zweiten Zivilehe nach Scheidung wie auch die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft soll nur noch in Fällen, in denen eine erhöhte Loyalitätsverpflichtung erwartet wird, zur Kündigung führen. Dies ist bei Mitarbeitern der Fall, die pastoral, katechetisch, aufgrund einer Missio canonica oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung tätig sind, da ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß bei diesen „in jedem Fall geeignet“ sei, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen. Der Beschluss der Bischofskonferenz ist für die einzelnen Diözesanbischöfe nicht bindend; jedem einzelnen Ortsbischof steht frei, die alte Rechtslage beizubehalten. Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Arbe...ht_der_Kirchen |
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U. a. § 9 "Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung" https://dejure.org/gesetze/AGG/9.html Je nach beabsichtigen Arbeitgeber hat so ein AfD-Fuzzi schlechte Karten in Sachen Schadenersatz. :Cheese: Gruß N. :Huhu: |
OK ich ändere kann in könnte:Huhu:
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Wo sind jetzt die Geschädigten der Kirche der letzten 5 Jahre nach denen Flylive gefragt hat? Soooo schlimm scheint es aktuell nicht mehr zu sein.
Arne´s Erlebnis ist schon krass, allerdings sicher nicht in den letzten 5 Jahren passiert. Aber auch da habe ich Verständiss: Gläubige Christen wollen das Krankenhaus/Altenheim nicht nur führen um Menschen zu heilen und zu pflegen, sondern auch um Ihnen von Ihrem Glauben zu berichten. (Diese Menschen sind ja überzeugt davon, dass jeder in der Hölle landen könnte, der nicht an Jesus glaubt. Das Bekehren der Ungläubigen geschieht also nicht einfach um die Gemeinden zu vergrößern, sondern um den Menschen zu helfen). Das man sich hier keine Atheisten ins Boot holen will, die diese Anschauung nicht teilen ist doch völlig in Ordnung. Ich finde es super, dass es Leute gab die sich gegen die Kirche gestellt haben und deren Macht und Einfluss ausgebremst haben. Aber ich bin nicht überzeugt ob es noch nötig ist, die Kirchen wirklich komplett zu zerstören. Mittlerweile tun die ja keinem mehr was und es gibt Leute, die dort positives erleben. Wer hat was davon, Ihnen das zu nehmen? |
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