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Helmut S 02.03.2009 21:25

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 199108)
Sind meines Wissens freiwillige Leistungen der Unternehmensfuehrung zur Aktionaersretention.

Nein - zumindest nicht in D. Der Vorstand legt zusammen mit dem Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen sog. Vorschlag zur Gewinnverwendung vor. Dieser muss dann von der Hauptversammlung getragen werden (einfache Mehrheit). Die HV ist daran aber nicht gebunden und kann den Gewinn auch anders verwenden. Es handelt sich dabei ja um ihr Geld und nicht um das des Vorstandes. Die HV kann Gewinne voll an die Aktionäre ausschütten, in die Rücklagen einstellen oder auf neue Rechnung vortragen. Bei Verlusten (soll's ja auch geben :cool: ) wird üblicherweise Vorgeschlagen diese auf neue Rechnung vorzutragen. Was auch sonst.

Es beschließen immer die Aktionäre über die Verwendung der Gewinne. Der Vorstand ist nur der Depp der das möglichst passend (Kurs- und Kapitalisierungoptimal + nachhaltig soll's auch noch sein + jeder will viel haben) umsetzen muss. Lobbyarbeit zusammen mit dem AR und den Hauptaktionären ist im Vorfeld angesagt

Ihr müsst Euch davon lösen zu denken, dass der Vorstand "einfach alles" machen kann was er will. Er kann nur machen was hinter den Kulissen vom Hauptaktionär bzw. AR mitgetragen wird. Vorstand ist ein Scheißjob. Abgesehen vom Gehalt/Risiko Quotient. Der ist super - aber daran arbeitet man in D ja fleißig. :cool:

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 199108)
Zu Urzeiten, als die Spekulationsvolatilitaet weit geringer war, waren Dividenden die Haupteinnahmequelle eines Aktionaers und fuer ihn der Vergleich zum Sparbuch.

Grundsätzlich ja. Zu Urzeiten hatte (in D zumindest) derjenige mit Sparbuch aber meist halt keine Aktien - höchstens Festgeld ;)

peace Helmut

powermanpapa 02.03.2009 21:49

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 199149)
weshalb auch kein vernuenftiger AG dich einstellen oder behalten wuerde.

Irrtum

meine Ex Firma hat ein Schweine Geld mit mir verdient

erst als mein Chef nicht akzeptieren wollte, das ich anders als er, Familie habe, sagte ICH ade :Huhu:
nach meiner Kündigung bot ich ihm an die 9 Monate bis zum Beginn meiner Meisterschule noch zu arbeiten, wir sprachen in der Zeit nur nicht mehr miteinander und ich machte nur noch Arbeit nach Anweisung

ich bin nunmal nicht der geborene unterwürfige Arschkriecher :Huhu:

Pascal 02.03.2009 21:58

Zitat:

Zitat von turboschroegi (Beitrag 199152)
Bei Verlusten (soll's ja auch geben :cool: ) wird üblicherweise Vorgeschlagen diese auf neue Rechnung vorzutragen. Was auch sonst.

na z.B. an die Aktionäre ausschütten! Wäre mal was anderes...:cool:

jens 02.03.2009 22:11

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 199164)
na z.B. an die Aktionäre ausschütten! Wäre mal was anderes...:cool:

warum mal was anderes? ist derzeit durchaus üblich, nennt sich blos "kapitalerhöhung"

merz 02.03.2009 22:44

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 199108)
Sind meines Wissens freiwillige Leistungen der Unternehmensfuehrung zur Aktionaersretention.

SCNR: was ein Knaller, ich denke, du arbeitest in dem Bereich:( ?

(Unbenommen der Tatsachen, daß diese AR/HV-Sachen natürlich Kasperletheater auf grösserer Bühne sind).


m.

dude 02.03.2009 22:57

Zitat:

Zitat von merz (Beitrag 199184)
SCNR: was ein Knaller, ich denke, du arbeitest in dem Bereich:( ?

Meine Banklehre ist 13 Jahre her! :Lachen2:

dude 02.03.2009 22:58

Zitat:

Zitat von powermanpapa (Beitrag 199160)
Irrtum

Ich sagte "vernuenftig".

Helmut S 03.03.2009 06:21

Zitat:

Zitat von merz (Beitrag 199184)
(Unbenommen der Tatsachen, daß diese AR/HV-Sachen natürlich Kasperletheater auf grösserer Bühne sind).

Unglücklicherweise gibt es in jedem Kasperltheater sowas wie ein Krokodil und einen Räuber. :Cheese:

Im Ernst: Das ist eigentlich nicht besonders witzig. Mach einen Fehler beim schreiben des Drehbuches dieses "Kasperletheaters" und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Du raus bist.

peace Helmut


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