Helmut S |
02.03.2009 21:25 |
Zitat:
Zitat von dude
(Beitrag 199108)
Sind meines Wissens freiwillige Leistungen der Unternehmensfuehrung zur Aktionaersretention.
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Nein - zumindest nicht in D. Der Vorstand legt zusammen mit dem Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen sog. Vorschlag zur Gewinnverwendung vor. Dieser muss dann von der Hauptversammlung getragen werden (einfache Mehrheit). Die HV ist daran aber nicht gebunden und kann den Gewinn auch anders verwenden. Es handelt sich dabei ja um ihr Geld und nicht um das des Vorstandes. Die HV kann Gewinne voll an die Aktionäre ausschütten, in die Rücklagen einstellen oder auf neue Rechnung vortragen. Bei Verlusten (soll's ja auch geben :cool: ) wird üblicherweise Vorgeschlagen diese auf neue Rechnung vorzutragen. Was auch sonst.
Es beschließen immer die Aktionäre über die Verwendung der Gewinne. Der Vorstand ist nur der Depp der das möglichst passend (Kurs- und Kapitalisierungoptimal + nachhaltig soll's auch noch sein + jeder will viel haben) umsetzen muss. Lobbyarbeit zusammen mit dem AR und den Hauptaktionären ist im Vorfeld angesagt
Ihr müsst Euch davon lösen zu denken, dass der Vorstand "einfach alles" machen kann was er will. Er kann nur machen was hinter den Kulissen vom Hauptaktionär bzw. AR mitgetragen wird. Vorstand ist ein Scheißjob. Abgesehen vom Gehalt/Risiko Quotient. Der ist super - aber daran arbeitet man in D ja fleißig. :cool:
Zitat:
Zitat von dude
(Beitrag 199108)
Zu Urzeiten, als die Spekulationsvolatilitaet weit geringer war, waren Dividenden die Haupteinnahmequelle eines Aktionaers und fuer ihn der Vergleich zum Sparbuch.
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Grundsätzlich ja. Zu Urzeiten hatte (in D zumindest) derjenige mit Sparbuch aber meist halt keine Aktien - höchstens Festgeld ;)
peace Helmut
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