![]() |
Zitat:
|
Zitat:
Andererseits sind die von Schumacher und Lehner aufgeworfenen Fragen nicht ganz unberechtigt: https://www.fr-online.de/in_und_ausl...ehrt-sich.html Für einen solchen Fall, dass eine bereits geöffnete und analysierte Probe später noch mal getestet wird, scheint es keine Regelungen zu geben. Wie dabei sichergestellt wird, dass sie zwischendurch unbeeinflusst bleibt, würde ich auch gerne wissen. Mit Analyse der B-Probe (die normalerweise innerhalb von 7 Werktagen beantragt werden müsste) sollte sich das Problem eigentlich lösen lassen, aber die verzögert Schumacher gerade. |
Mei, der Lehner soll halt ein wenig in den Verfahrensweisen rumstochern.
Wenn die B-Probe bisher ungeöffnet war, soll schumacher sie halt in Gottes Namen mit dem neuen Verfahren prüfen lassen und alles iss in Butter. Dazu bräuchte ich nichtmal einen Anwalt, wenn ich clean wär... |
Zitat:
Offenbar hat Schumacher ein Herz für seinen Anwalt, der soll ja auch nicht leben, wie ein Hund. War mir zunächst auch nicht klar, was diese Scheiß-Verzögerungstaktik soll, aber anscheinend läuft die Strategie auf folgendes hinaus: Die A-Probe wird wegen Verfahrensfehlern für nichtig erklärt. Und wenn es keine positive A-Probe gibt, gibt es natürlich auch keinen Grund, die B-Probe zu öffnen. Und Schumi ist rein, wie ein Engel! :Lachanfall: |
Zitat:
Nicht ganz. Wenn die jetzige A-Probe nicht zählt, wird automatisch die übrig gebliebene B-Probe zur A-Probe. Dumm wirds dann, wenn diese neue A-Probe(ehemalige B-Probe) getestet wird und positiv ist. Dann hat man nämlich keine B-Probe mehr, um das zu bestätigen. Und somit ist die Probe auch ungültig. |
Da sind wohl bald wieder ein paar Einzelfälle unterwegs:
http://www.radsport-news.com/sport/sportnews_54680.htm |
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:09 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.