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Zitat:
Ein grundsätzlicher Versicherungsschutz für Vereinstraining usw. besteht für gemeldete BLSV-Miglieder ohnehin. Wer darüberhinaus einen Versicherungsschutz auch für z.B. privates Training benötigt, dem steht die Möglichkeit zu, diesen über den Startpass zu erwerben |
Zitat:
Es gilt eigentlich für alle Veranstalter die Regel, dass neue Genehmigungsnummern für das Folgejahr erst vergeben werden, wenn die korrekte Abrechnung des Wettkampfes (Veranstalterabgaben, Tageslizenzen) für das laufende Jahr vorliegt Die Challenge Roth ist immer genehmigt gewesen, aber die Genehmigung erfolgte in der Vergangenheit meist erst im Nachhinein im Februar oder März des Austragungsjahres, wenn es ohnehin keine freien Plätze mehr gab. Da macht es auch nicht mehr so viel Sinn, die Ausschreibung zu ergänzen, soll aber in Zukunft zwecks Einheitlichkeit aller Veranstaltungen trotzdem geändert/ optimiert werden. |
Hafu,
sei bedankt für deine Beiträge und den ansatzweise damit verbundenen Blick hinter die Kulissen. Es weckt Verständnis in mir. |
Na da macht ja der kleine Volkstriathlon meiner Heimatstatt ganz schön Schlagzeilen.
Den Triathlon gibt es seit 29 Jahren und war 1988 mein allererster sportlicher Wettkampf. Von einem Triathlonverband war die Veranstaltung noch nie genehmigt und die Teilnehmer sind schon immer meistens reine Hobbysportler aus der Gegend hier die keine Lizenz haben. Vor ca. 15 Jahren war es aber schon mal so das 3 oder 4 Athleten die einen Startpass hatten wegen der Teilnahme gesperrt wurden.:( |
Etwas neues zum Thema:
http://www.faz.net/aktuell/sport/meh...-13144503.html Da hat man m.Mn. nach jedes Augenmaß verloren. Die Athleten sind übrigens für 5 Monate, also bis zum 17.01.2015 gesperrt. Es handelt sich dabei um unseren kleinen Dorftriathlon. Offenbar will man ein Exempel statuieren und uns dazu zwingen, den Triathlon anzumelden und dann die Abgaben zu entrichten, die aufgrund der Streckenlänge (0,3, 13, 4,1 km) schon für einen Kurztriathlon gelten. Und für welche Gegenleistung? Es werden keine Kampfrichter entsandt und versichert sind die Teilnehmer ohnehin über unseren Gemeindesportverband. |
Das sieht für mich eher nach einem Exempel aus, wie die guten alten Dopingsperren im Radsport über den Winter.
Man wollte das Gesicht nicht verlieren (weil man strenges Vorgehen angekündigt hat) und sperrt dann Athleten in der Tri-Hochsaison über die Wintermonate. Tempo 1 wäre bei mir Aufklärung: - Offensiv darauf hinweisen, dass Startpassinhaber nicht startberechtigt sind bzw. mit Strafen rechnen müssen (wenn das Argument mit Jedermantriathlon wirklich stichhaltig ist, dann werden Starter mit Startpass wohl an einer Hand abzuzählen sein) - ev. doch eine Lösung mit dem Verband finden. |
Zitat:
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Auf jeden Fall ein super recherchierter und fundierter Zeitungsartikel. Weiter so, das bringt Licht ins Dunkle!
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