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Also Kurt, willst Du nicht?
Der "Dieb" der elektrischen Energie hat sich natürlich auch bereichert. Schließlich saß er nicht im dustern und hat trotzdem nix gezahlt. Ändert aber nix dran, dass er keine Sache klaut, wie's für des Para 242 StGB nun mal notwendig wäre. Komm, und Verfassungsrichter wird man nicht im Schnellkurs in 4 Wochen. :Cheese: |
Zitat:
Wenn es bewiesen war, hat der Betreffende seine (falls vorhandene ) Hawaii Quali verloren, seinen Eintrag in der Ergebnisliste - und war, wie du korrekt schreibst - disqualifiziert. Das war's. Strafgeldzahlung oder "Strafzins" gab es nicht. Öffentliche Namensnennung auch nicht. Somit, Gott sei Dank,....ein ganz andere Causa als beim Bayerischen"Bratwurst Uli"...:) |
... Mal ganz abgesehen davon, dass die Bank zumindest in vielen Fällen Beihilfe oder sogar Anstiftung zu einer Straftat begangen hat. Zumindest nach dem Recht eines souveränen Staates.
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Zitat:
Ich möchte schon ganz gerne, nur: Mein Schweizer Rechtsprofessor (Uni St.Gallen) hat mir genau dies heute morgen anders erklärt. Anders als du es hier machst. Sorry - ! Ich möchte hier nun aber keine langweilige Paragraphen Diskussion starten, Germanien./. Tobleroneland...:Blumen: Grüße - Kurt |
Kann ich verstehen, das mit der Diskussion (ernst gemeint). Hab ja auch geschrieben, dass nach datenschutzrechtlichen Vorschriften ne Strafbarkeit durchaus gegeben sein kann.
Was den Prof angeht: Kann sein, dass es nach Schweizer Recht anders aussieht. Die steuerstrafrechtliche Beurteilung ist wohl definitiv anders. Und wenn er 'n Gutachten für ne Bank geschrieben hat, wird das auch nicht ohne Einfluss auf seine Position bleiben. Ist auch nicht bös gemeint. Ich steh privat auch nicht hinter allem, was manche meiner Mandanten so treiben bzw. versuche, das zu vermeiden (rote Ampel, Tempo:Lachen2: ). Ist aber auch egal, denn praktisch hat das BVerfG die Sache hier in D und für D geklärt. Da können Professoren, Doktoren und einfach Anwälte schreiben, was sie wollen. Ich halte (in anderen Fällen) auch nicht alle Entscheidungen der Gerichte für richtig, muss sie aber berücksichtigen. Schließlich hat der Mandant nix von meiner Meinung, sei sie ihm oder anderen auch noch so einleuchtend, wenn sie dann praktisch keinen Bestand hat. |
Ach ja, und ich glaub Dir natürlich, dass Du die Diskussion ernsthaft führst, mit professoralem Wissen ausgestattet. :Cheese: Sorry, hat erst etwas anders ausgesehen.
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Zitat:
"Rentner"..:) Deswegen drücke ich mich wohl "advokatisch" betrachtet eventuell etwas ungehobelt aus...Sorry for that:Blumen: Mein "Informant" zu unserer Diskussion hier ist einer meiner Tiefschnee Kumpels. Er lehrt an der Uni in St.Gallen. Aber genug mit OT. Der eigentliche Grund dieser Diskussion ist und bleibt interessant und spannend. |
Zitat:
:Blumen: |
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