![]() |
Glückwunsch zu dem Mut den Job zu kündigen. :Blumen:
Was machst Du denn im neuen? Bademeister? Viel Glück und Spass! |
Zitat:
|
Zitat:
Interessante Kündigungsfrist. 3 Monte zum Ende Quartal. Ist das im öffentlichem Dienst? Kleiner Hinweis wenn Du über die Auflösung verhandelst. Es gelten die Kündigungsfristen gem. BGB § 622 (1). Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt regelmäßig das sogenannte Günstigkeitsprinzip, d. h. Du könntest auch mit einer Frist von einem Monat zur Monatsmitte/Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist dahingehend nur für den Arbeitgeber bindend. Immer Vorausgesetzt deutsches Vertragsverhältnis und AG nicht ÖD, damit kenne ich mich nämlich nicht aus. Heinrich |
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
Bist Du Dir da sicher? Zitat:
|
Zitat:
ich hoff ja, dass mein Chef die typisch schwäbischen Eigenschaften an den Tag legt!Wenn er mich meine Frist aussitzen lässt, muss er 2500€ Sonderzahlung abdrücken-die entfällt, wenn er mich früher gehen lässt....und ansonsten ist es ein richtiger Schwab... |
Zitat:
Heinrich |
Das sehe ich anders.
Und das Bundesarbeitsgericht wohl auch.. Zitat:
Ich habe selbst schon vorzeitig gekündigt, also vor Ablauf des im Arbeitsvertrages vorgesehenen Zeitraums. Das ging bei mir aber nur über einen Aufhebungsvertrag. Und ich fürchte auch hier führt daran kein Weg vorbei. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:43 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.